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Thema: Bundesverfassungsgericht erlaubt geschäftsmäßige Beihilfe zum Suizid

  1. #1
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    Standard Bundesverfassungsgericht erlaubt geschäftsmäßige Beihilfe zum Suizid

    Meiner Meinung nach überfällig.
    Meinungen?

    https://www.spiegel.de/panorama/just...c-b469daf33062

  2. #2
    * Silverback Gast

    Standard

    Zitat Zitat von SandyKA Beitrag anzeigen
    Meiner Meinung nach überfällig.
    Meinungen?

    https://www.spiegel.de/panorama/just...c-b469daf33062
    Neugierige Frage: Was steht denn in dem Artikel drin (in gaaanz kurzen Worten)? Ich krieg die Website irgendwie nicht geladen.

  3. #3
    Registrierungsdatum
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    Standard

    Zitat Zitat von * Silverback Beitrag anzeigen
    Neugierige Frage: Was steht denn in dem Artikel drin (in gaaanz kurzen Worten)? Ich krieg die Website irgendwie nicht geladen.
    "
    Das Bundesverfassungsgericht hat das Verbot der geschäftsmäßigen Beihilfe zum Suizid für verfassungswidrig erklärt. Es gebe ein Recht auf selbstbestimmtes Sterben, sagte der Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Andreas Voßkuhle, bei der Urteilsverkündung in Karlsruhe.




    Das schließe die Freiheit ein, sich das Leben zu nehmen und dabei Angebote von Dritten in Anspruch zu nehmen. Der Strafrechtsparagraf 217 mache das weitgehend unmöglich. Geklagt hatten Kranke, Ärzte und Sterbehelfer.

    Die Regelung aus dem Jahr 2015 stellt die "geschäftsmäßige Förderung der Selbsttötung" unter Strafe. Dies setzte kein kommerzielles Interesse voraus, sondern umfasst auch wiederholte Hilfen.
    Bei Verstößen drohen bis zu drei Jahre Haft oder eine Geldstrafe. Nur Angehörige und "Nahestehende", die beim Suizid unterstützen, bleiben straffrei.
    Auf den Arzt angewiesen

    Der Gesetzgeber wollte damit verhindern, dass Suizidhilfe-Vereine ihre Angebote für zahlende Mitglieder ausweiten und gesellschaftsfähig werden. Niemand sollte sich unter Druck gesetzt fühlen, seinem Leben ein Ende zu setzen.

    Ohne geschäftsmäßige Angebote der Suizidhilfe sei der Einzelne jedoch maßgeblich auf die individuelle Bereitschaft eines Arztes angewiesen, an einer Selbsttötung mitzuwirken, sagte Voßkuhle. Davon werde man aber "nur im Ausnahmefall ausgehen können."


    "Eingriff in die Freiheit"

    Aktive Sterbehilfe ist in Deutschland verboten und kann als "Tötung auf Verlangen" geahndet werden. Passive Sterbehilfe wie der Verzicht auf lebensverlängernde Maßnahmen ist möglich, sofern es eine gültige Willenserklärung etwa in Form einer Patientenverfügung gibt.

    Ein Anwalt der Kläger hatte vor dem Urteil angeführt: "Wenn professionelle Begleiter unter Strafe gestellt werden, dann ist das ein Eingriff in die Freiheit unserer Mandanten", sagte Christoph Knauer dem SPIEGEL. Er vertritt zwei Männer, die vor dem Bundesverfassungsgericht geklagt hatten
    Helmut Feldmann, der selbst schwer an der Lungenkrankheit COPD erkrankt ist und vor dem Bundesverfassungsgericht geklagt hatte, forderte nach dem Urteil im ZDF, der Gesetzgeber müsse nun das Betäubungsmittelrecht ändern, damit Ärzte in der Praxis auch todbringende Mittel verschreiben dürften.
    "

  4. #4
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    Zitat Zitat von SandyKA Beitrag anzeigen
    Meiner Meinung nach überfällig.
    Meinungen?
    Sehe ich auch so.

    *edit*
    Ein Kommentar auf faz.net dazu.
    https://m.faz.net/aktuell/politik/in...-16652287.html
    Geändert von OliverT (26-02-2020 um 13:18 Uhr)
    “Das ist zwar peinlich, aber man darf ja wohl noch rumprobieren.”
    - Evolution

  5. #5
    * Silverback Gast

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    Zitat Zitat von sandyka Beitrag anzeigen
    "...
    "
    VIELEN DANK!

  6. #6
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    "Bundesverfassungsgericht erlaubt geschäftsmäßige Beihilfe zum Suizid"

    Die Überschrift hatte mich direkt getriggert und habe anderes erwartet.

    Erlaubt hat das Bundesverfassungsgericht aber gar nichts, sondern das Gesetz, der das Verbot 2015 einführte, für nichtig erklärt. Am Ende bleibt es sich zwar gleich, aber ist doch ein feiner Unterschied.
    Ein Gesetz für nichtig zu erklären ist die Höchststrafe für den Gesetzgeber und gibt den Bürgern ein großes Stück Freiheit zurück. Freut mich

  7. #7
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    Standard

    Zitat Zitat von Rene Beitrag anzeigen
    Am Ende bleibt es sich zwar gleich, aber ist doch ein feiner Unterschied.
    na ja es wurden aber jetzt höchstrichterlich festgestellt, dass JEDER ohne irgendwelche indikationen die freiheit besitzt, über sein ableben zu bestimmen. es ist doch unwürdig, dass selbstmörder sich vor einen zug werfen müssen oder sich erhängen müssen. .... jedem wurde sein leben geschenkt und damit sollte jeder so verfügen dürfen wie man will.

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