Zitat von
Bücherwurm
Frage: Wenn an einer Straße ein Halteverbot besteht, und man steht dort, aber eben nicht auf der Straße, sondern komplett, mit allen vier Rädern, neben der Straße - steht man trotzdem im Halteverbot? (Nebeninfo: Es ist auch kein Fußweg!)
Ja? Nein? Vielleicht?
Wie (mit welchen Verkehrszeichen) ist denn das Halteverbot ausgewiesen und was war die Absicht des das Halteverbot Ausweisenden?
Straße, Fahrbahn, Seitenstreifen
Weitere Fachbegriffe werden erforderlich, wenn es um die Aufstellung bzw. den Geltungsbereich der Zeichen 283 und 286 geht. Mit Straße wird im allgemeinen Sprachgebrauch der Bereich bezeichnet, auf dem die Fahrzeuge fahren - dies ist jedoch nicht korrekt. Die Straße ist die Gesamtheit der Verkehrsfläche und umfasst Geh- und Radwege, Grün- und Seitenstreifen, Parkbuchten und insbesondere die Fahrbahn. Diese Unterscheidung ist wichtig, da absolute und eingeschränkte Haltverbote zunächst nur auf der Fahrbahn gelten. Da insbesondere Seitenstreifen und Parkbuchten nicht zur Fahrbahn zählen, sind dort zur rechtswirksamen Anordnung von Haltverboten entsprechende Zusatzzeichen erforderlich - mehr dazu später.
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Haltverbot auch auf dem Seitenstreifen
Hat man sich nach sorgfältiger Abwägung für ein absolutes oder eingeschränktes Haltverbot entschieden, stellt sich die Frage, auf welchen Verkehrsflächen das entsprechende Verbot gelten soll. In der Praxis macht man sich darüber oft wenig Gedanken, da man als Antragsteller weiß, wo das Haltverbot benötigt wird - und da gilt es dann eben auch. So einfach ist es aber nicht: Wie bereits beschrieben gelten die Haltverbote (Zeichen 283 und 286) grundsätzlich erst einmal nur auf der Fahrbahn.
Da Seitenstreifen nicht zur Fahrbahn zählen, erwirkt ein Haltverbot dort keine Wirkung. Dies gilt auch für Parkstreifen oder Parkbuchten - auch hier gelten die Zeichen 283 und 286 zunächst nicht. Erst wenn das jeweilige Verkehrszeichen mittels Zusatzzeichen auf diese Verkehrsflächen erweitert wird, entfaltet es auch dort seine Wirkung.
Der Umstand, dass der Verkehrsteilnehmer die Schilder auch ohne Zusatzzeichen richtig zuordnen kann (man sieht doch was gemeint ist), ist kein Garant für eine rechtssichere Beschilderung. Insbesondere wenn es um Abschleppmaßnahmen geht, kann sich eine fehlerhafte bzw. unvollständige Beschilderung als Problem erweisen.
http://www.rsa-95.de/14/Haltverbot/Grundlagen.htm
alle Angaben ohne Gewähr und aus den Informationen abgeleitete Handlungen auf eigenes Risiko.....
(Willst Du dort parken, oder "Parksünder" an die Polizei melden?)