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Thema: Test Verkehrsregeln

  1. #1
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    Standard Test Verkehrsregeln

    Frage: Wenn an einer Straße ein Halteverbot besteht, und man steht dort, aber eben nicht auf der Straße, sondern komplett, mit allen vier Rädern, neben der Straße - steht man trotzdem im Halteverbot? (Nebeninfo: Es ist auch kein Fußweg!)

    Ja? Nein? Vielleicht?

  2. #2
    * Silverback Gast

    Standard

    Zitat Zitat von Bücherwurm Beitrag anzeigen
    Frage: Wenn an einer Straße ein Halteverbot besteht, und man steht dort, aber eben nicht auf der Straße, sondern komplett, mit allen vier Rädern, neben der Straße - steht man trotzdem im Halteverbot? (Nebeninfo: Es ist auch kein Fußweg!)

    Ja? Nein? Vielleicht?
    Frage an Radio Eriwan. Antwort: Im Prinzip ja, aber ... . In der Praxis: Es kommt auf so viele Parameter an, die die kurze Beschreibung nicht abdeckt (nur ein Beispiel: Behinderung von Fußgängern - auch potenziell).

  3. #3
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    Zitat Zitat von * Silverback Beitrag anzeigen
    Frage an Radio Eriwan. Antwort: Im Prinzip ja, aber ... . In der Praxis: Es kommt auf so viele Parameter an, die die kurze Beschreibung nicht abdeckt (nur ein Beispiel: Behinderung von Fußgängern - auch potenziell).
    ...

    .. wie gesagt: Dort ist Fahrbahn, dann zwei Meter Breitgefahrenes, weil dort immer welche parken, dann kommt die Hecke. Keine Behinderung, keine Füßgänger.

  4. #4
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    Zitat Zitat von Bücherwurm Beitrag anzeigen
    Frage: Wenn an einer Straße ein Halteverbot besteht, und man steht dort, aber eben nicht auf der Straße, sondern komplett, mit allen vier Rädern, neben der Straße - steht man trotzdem im Halteverbot? (Nebeninfo: Es ist auch kein Fußweg!)

    Ja? Nein? Vielleicht?
    Wie (mit welchen Verkehrszeichen) ist denn das Halteverbot ausgewiesen und was war die Absicht des das Halteverbot Ausweisenden?


    Straße, Fahrbahn, Seitenstreifen
    Weitere Fachbegriffe werden erforderlich, wenn es um die Aufstellung bzw. den Geltungsbereich der Zeichen 283 und 286 geht. Mit Straße wird im allgemeinen Sprachgebrauch der Bereich bezeichnet, auf dem die Fahrzeuge fahren - dies ist jedoch nicht korrekt. Die Straße ist die Gesamtheit der Verkehrsfläche und umfasst Geh- und Radwege, Grün- und Seitenstreifen, Parkbuchten und insbesondere die Fahrbahn. Diese Unterscheidung ist wichtig, da absolute und eingeschränkte Haltverbote zunächst nur auf der Fahrbahn gelten. Da insbesondere Seitenstreifen und Parkbuchten nicht zur Fahrbahn zählen, sind dort zur rechtswirksamen Anordnung von Haltverboten entsprechende Zusatzzeichen erforderlich - mehr dazu später.
    [...]
    Haltverbot auch auf dem Seitenstreifen
    Hat man sich nach sorgfältiger Abwägung für ein absolutes oder eingeschränktes Haltverbot entschieden, stellt sich die Frage, auf welchen Verkehrsflächen das entsprechende Verbot gelten soll. In der Praxis macht man sich darüber oft wenig Gedanken, da man als Antragsteller weiß, wo das Haltverbot benötigt wird - und da gilt es dann eben auch. So einfach ist es aber nicht: Wie bereits beschrieben gelten die Haltverbote (Zeichen 283 und 286) grundsätzlich erst einmal nur auf der Fahrbahn.

    Da Seitenstreifen nicht zur Fahrbahn zählen, erwirkt ein Haltverbot dort keine Wirkung. Dies gilt auch für Parkstreifen oder Parkbuchten - auch hier gelten die Zeichen 283 und 286 zunächst nicht. Erst wenn das jeweilige Verkehrszeichen mittels Zusatzzeichen auf diese Verkehrsflächen erweitert wird, entfaltet es auch dort seine Wirkung.

    Der Umstand, dass der Verkehrsteilnehmer die Schilder auch ohne Zusatzzeichen richtig zuordnen kann (man sieht doch was gemeint ist), ist kein Garant für eine rechtssichere Beschilderung. Insbesondere wenn es um Abschleppmaßnahmen geht, kann sich eine fehlerhafte bzw. unvollständige Beschilderung als Problem erweisen.




    http://www.rsa-95.de/14/Haltverbot/Grundlagen.htm


    alle Angaben ohne Gewähr und aus den Informationen abgeleitete Handlungen auf eigenes Risiko.....
    (Willst Du dort parken, oder "Parksünder" an die Polizei melden?)
    Geändert von Pansapiens (08-03-2020 um 12:30 Uhr)

  5. #5
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    Zitat Zitat von Pansapiens Beitrag anzeigen
    Wie (mit welchen Verkehrszeichen) ist denn das Halteverbot ausgewiesen und was war die Absicht des das Halteverbot Ausweisenden?

    alle Angaben ohne Gewähr und aus den Informationen abgeleitete Handlungen auf eigenes Risiko.....
    (Willst Du dort parken, oder "Parksünder" an die Polizei melden?)
    ...

    .. mussich ma guggen. Es geht um die Frage, ob ich das Ticket zahle.

  6. #6
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    Zitat Zitat von Bücherwurm Beitrag anzeigen
    .. wie gesagt: Dort ist Fahrbahn, dann zwei Meter Breitgefahrenes, weil dort immer welche parken, dann kommt die Hecke. Keine Behinderung, keine Füßgänger.
    War aber keine Autobahn oder so....?

  7. #7
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    Zitat Zitat von Pansapiens Beitrag anzeigen
    War aber keine Autobahn oder so....?
    Tiefste Provinz, aber Zeichen: https://verkehrszeichen.kfz-auskunft...enstreifen.jpg . Ich kam von der andern Seite und hab es nicht gesehen. Werd wohl löhnen müssen.

  8. #8
    * Silverback Gast

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    Zitat Zitat von Bücherwurm Beitrag anzeigen
    .... Ich kam von der andern Seite und hab es nicht gesehen. ....
    Vermute mal das heißt, dass Du gegen die Verkehrsrichtung geparkt hast? Wenn dem so ist/war, wirst Du ums Zahlen leider nicht drumrum kommen; aus Gründen die ich bis heute nicht begriffen habe (was das Parken gegen die Verkehrsrichtung angeht) muss mann mWn sogar dann zahlen, wenn das Parken selbst eigentlich erlaubt wäre .... man aber eben gegen die Verkehrsrichtung steht. Echt blöde.

  9. #9
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    Weil Du beim ausparken nichts siehst.

  10. #10
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    Zitat Zitat von * Silverback Beitrag anzeigen
    Vermute mal das heißt, dass Du gegen die Verkehrsrichtung geparkt hast? Wenn dem so ist/war, wirst Du ums Zahlen leider nicht drumrum kommen; aus Gründen die ich bis heute nicht begriffen habe (was das Parken gegen die Verkehrsrichtung angeht) muss mann mWn sogar dann zahlen, wenn das Parken selbst eigentlich erlaubt wäre .... man aber eben gegen die Verkehrsrichtung steht. Echt blöde.
    Also von der Richtung steht nichts drin. Der Vorwurf heißt Parkverbot/Seitenstreifen.

  11. #11
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    Zitat Zitat von angHell Beitrag anzeigen
    Weil Du beim ausparken nichts siehst.
    ??

  12. #12
    * Silverback Gast

    Standard

    Zitat Zitat von Bücherwurm Beitrag anzeigen
    Also von der Richtung steht nichts drin. Der Vorwurf heißt Parkverbot/Seitenstreifen.
    Dann würde mir jetzt nur och einfallen: Schau mal in die STVZO (ist bei mir leider schon a bisserl her, um das noch zu wissen ); könnte mir vorstellen, dass da sowas drin steht wie: Wo's nicht ausdrücklich erlaubt ist, isses verboten.

  13. #13
    SalvaMea Gast

    Standard

    Zitat Zitat von * Silverback Beitrag anzeigen
    aus Gründen, die ich bis heute nicht begriffen habe (was das Parken gegen die Verkehrsrichtung angeht) muss mann mWn sogar dann zahlen, wenn das Parken selbst eigentlich erlaubt wäre .... man aber eben gegen die Verkehrsrichtung steht.
    Das Parken gegen die Verkehrsrichtung ist aus zwei Gründen verboten:

    - beim Ausparken musst Du zwangsläufig durch den Gegenverkehr fahren oder über zwei Fahrspuren wenden

    - wenn vor dir jemand parkt, kannst Du den Gegenverkehr nicht sehen, weil Du "auf der falschen Seite" sitzt, du siehst nur das vor dir parkende Auto (und da niemand kontrollieren kann, ob zum Zeitpunkt deines Einparkvorgangs jemand vor dir stand, ist es generell verboten)

  14. #14
    * Silverback Gast

    Standard

    Zitat Zitat von SalvaMea Beitrag anzeigen
    Das Parken gegen die Verkehrsrichtung ist aus zwei Gründen verboten:

    - beim Ausparken musst Du zwangsläufig durch den Gegenverkehr fahren oder über zwei Fahrspuren wenden

    - wenn vor dir jemand parkt, kannst Du den Gegenverkehr nicht sehen, weil Du "auf der falschen Seite" sitzt, du siehst nur das vor dir parkende Auto (und da niemand kontrollieren kann, ob zum Zeitpunkt deines Einparkvorgangs jemand vor dir stand, ist es generell verboten)
    Boh, komme mir gerade vor, wie in meiner früheren Fahrschule, DANKE!

  15. #15
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    Zitat Zitat von Bücherwurm Beitrag anzeigen
    Frage: Wenn an einer Straße ein Halteverbot besteht, und man steht dort, aber eben nicht auf der Straße, sondern komplett, mit allen vier Rädern, neben der Straße - steht man trotzdem im Halteverbot? (Nebeninfo: Es ist auch kein Fußweg!)

    Ja? Nein? Vielleicht?
    Was ist es denn?
    Mein Englisch ist zu schlecht. Ich löse das physikalisch!

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