Deutschland ist ein Rechtsstaat, gibt's nicht nur ein Rechtsfahrgebot, sondern auch ein Rechtsparkgebot:
(4) Zum Parken ist der rechte Seitenstreifen, dazu gehören auch entlang der Fahrbahn angelegte Parkstreifen, zu benutzen, wenn er dazu ausreichend befestigt ist, sonst ist an den rechten Fahrbahnrand heranzufahren. Das gilt in der Regel auch, wenn man nur halten will; jedenfalls muss man auch dazu auf der rechten Fahrbahnseite rechts bleiben. [...] Soweit auf der rechten Seite Schienen liegen sowie in Einbahnstraßen (Zeichen 220) darf links gehalten und geparkt werden.
Letzteres ist wohl auch sinnvoll, wie SalvaMea dargelegt hat.
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