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Thema: Test Verkehrsregeln

  1. #16
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    Zitat Zitat von Schnueffler Beitrag anzeigen
    Was ist es denn?
    Na entsprechend der Frage erstmal "nein". Es sei denn, es steht wie in diesem Fall ein Zusatzzeichen. Und gegen die Fahrtrichtung ist überhaupt total verboten, wie der Kollege SalvaMea gut begründet dargelegt hat.

  2. #17
    maxderbruchpilot Gast

    Standard

    Zitat Zitat von Bücherwurm Beitrag anzeigen
    Frage: Wenn an einer Straße ein Halteverbot besteht, und man steht dort, aber eben nicht auf der Straße, sondern komplett, mit allen vier Rädern, neben der Straße - steht man trotzdem im Halteverbot? (Nebeninfo: Es ist auch kein Fußweg!)

    Ja? Nein? Vielleicht?
    Is da eine weiße Durchgezogene Linie am Boden?

  3. #18
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    Standard

    Zitat Zitat von maxderbruchpilot Beitrag anzeigen
    Is da eine weiße Durchgezogene Linie am Boden?
    Neee ... es ist wirklich ne Randstraße. Aber geteert!

  4. #19
    * Silverback Gast

    Standard

    Zitat Zitat von Bücherwurm Beitrag anzeigen
    ... Aber geteert!
    ... und gefedert ?
    Sorry, der bot sich gerade so an.

  5. #20
    maxderbruchpilot Gast

    Standard

    Zitat Zitat von Bücherwurm Beitrag anzeigen
    Neee ... es ist wirklich ne Randstraße. Aber geteert!
    Hab geantwortet bevor ich dein Schild gesehen habe, das sagt ja aschon alles :-)

  6. #21
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    Zitat Zitat von * Silverback Beitrag anzeigen
    ... und gefedert ?
    Sorry, der bot sich gerade so an.
    Höhö ...

  7. #22
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    Zitat Zitat von * Silverback Beitrag anzeigen
    Dann würde mir jetzt nur och einfallen: Schau mal in die STVZO
    Deutschland ist ein Rechtsstaat, gibt's nicht nur ein Rechtsfahrgebot, sondern auch ein Rechtsparkgebot:

    (4) Zum Parken ist der rechte Seitenstreifen, dazu gehören auch entlang der Fahrbahn angelegte Parkstreifen, zu benutzen, wenn er dazu ausreichend befestigt ist, sonst ist an den rechten Fahrbahnrand heranzufahren. Das gilt in der Regel auch, wenn man nur halten will; jedenfalls muss man auch dazu auf der rechten Fahrbahnseite rechts bleiben. [...] Soweit auf der rechten Seite Schienen liegen sowie in Einbahnstraßen (Zeichen 220) darf links gehalten und geparkt werden.

    Letzteres ist wohl auch sinnvoll, wie SalvaMea dargelegt hat.

  8. #23
    * Silverback Gast

    Standard

    Zitat Zitat von Pansapiens Beitrag anzeigen
    Deutschland ist ein Rechtsstaat, gibt's nicht nur ein Rechtsfahrgebot, sondern auch ein Rechtsparkgebot:
    Joh man

    ...Letzteres ist wohl auch sinnvoll, wie SalvaMea dargelegt hat.
    So wie ich es n paar Posts vorher andeutete also; da hat sich ja die Fahrschule doch noch gelohnt .

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