Für den Wettkampf- und Trainingsbetrieb im Sport gilt Folgendes:
•Ab dem 11. Juni werden auch die für den Sport geltenden Regelungen an die allgemeinen Kontaktbeschränkungen des Landes Hessen angeglichen. Demnach darf Kontaktsport unter Beachtung der Hygieneregeln mit bis zu zehn Personen durchgeführt werden.
•Auch das bestehende Verbot des Wettkampfbetriebes im Amateurbereich wird für viele Sportarten aufgehoben. Die den Sportarten zugehörigen Sportfachverbände entscheiden dabei in eigener Zuständigkeit über die Wiederaufnahme des Wettkampfsports, sofern dieser unter Wahrung der Kontaktbeschränkungen möglich ist.
•Somit kann Training und Wettbewerb unter Einhaltung von Hygieneregeln in Sportarten mit eingeschränkter Teilnehmerzahl beispielsweise im Tennis, Basketball, Tischtennis, Reiten und vielen weiteren Sportarten wiederaufgenommen werden.
•Auch die Umkleidekabinen und Duschen sowie Saunen dürfen wieder genutzt werden. Dafür gelten die gleichen Voraussetzungen wie bei den Schwimmbädern (Fünf-Quadratmeter-Regelung).
„Das ist ein großer Schritt für den Neubeginn des Sports in Hessen. Ab morgen dürfen bis zu zehn Personen gemeinsam wieder Kontaktsport ohne Mindestabstand ausüben. Körperbetonte Zweikämpfe sind damit wieder möglich. Dennoch gilt es, mit der neuen Situation verantwortungsvoll umzugehen und Hygiene- und Infektionsschutzstandards weiterhin zu beherzigen. Nicht notwendige Handshakes oder Umarmungen sollten zum Eigen- und Fremdschutz weiterhin unterbleiben. Das sollte in Corona-Zeiten eine Selbstverständlichkeit bleiben“, so Peter Beuth.