Zitat von
jkdberlin
Nochmal: an keiner Stelle schränkt 2G das Recht auf körperliche Unversehrtheit ein. Du kannst dich auch weiterhin nicht impfen lassen.
Und nein, meine Argumentation hat sich bisher nicht geändert. (mal davon abgesehen, dass eine Änderung ja überhaupt kein Problem wäre, denn ich diskutiere ja hier mit dem Ziel der Meinungsbildung, zu der auch Veränderung zählt). Und aus meinem ersten Post in dieser Teil-Diskussion: Die Individualität Einzelner endet immer da, wo die Rechte Anderer tangiert werden. Genau das ist die Argumentation.
Sagst du das auch so den Arbeitslosen in dem Landkreis aus dem Artikel, die sich jetzt impfen müssen, um überhaupt eine adäquate Grundsicherung zu bekommen? Persönliche Gespräche sind ja elementar, denn wenn irgendwas ist, muss das persönlich besprochen werden. Und es ist oft was.
Das mit der Individualität Einzelner und Rechte anderer: Kann man ja so argumentieren. Man kann aber auch hier nicht sagen, dass die körperliche Unversehrtheit bei 2G nicht tangiert wird. Ist doch ansonsten ein intellektueller Spagat, den du hier machst.
"man ist keine elitäre gruppe, die den richtigen weg bestreitet, und die wahrheit für sich in anspruch nehmen kann, weil man eine minderheitenmeinung vertritt." - Marq Aurel