Zitat von
Little Green Dragon
Ist lediglich eine (juristische) Spitzfindigkeit.
Da steht sinngemäß „Jede Person hat eine Alltagsmaske zu tragen...“ und es wird definiert, dass „Alltagsmaske etwas ist, dass geeinigt ist eine Ausbreitung von übertragungsfähigen Tröpfchenpartikeln durch Husten, Niesen, Aussprache zu verringern...“.
So weit so gut. Ich habe einen Lappen der geeignet ist und „trage“ den am Handgelenk. Wenn das also jetzt nicht wieder der Azubi am Freitagnachmittag schnell zusammen geschustert hätte, wäre es sinnvoll auch zu erwähnen, dass die Maske auch vor dem Gesicht zu tragen ist.
So muss man auf die teleologische Auslegung der Verfügung abstellen - und da sie sich an die Allgemeinheit richtet würde man wohl zu dem Ergebnis kommen diese sei deshalb fehlerhaft, da es „dem Volk“ nicht zugemutet werden kann abzuschätzen was der Verfügungsgeber denn nun konkret wollte oder auch nicht.