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Thema: Lebensgefühl mit covid 19

  1. #4156
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    Zitat Zitat von egonolsen Beitrag anzeigen
    Gut, das bringt nichts mehr. Einigen wir uns darauf, dass wir uns nicht einig sind.
    Easy. Ist halt ab und an mal so. Kein Problem.
    Frank Burczynski

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  2. #4157
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    hinter den Bergen bei den ...
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    Thema Lebensgefühl

    weiter gedrückt:
    Bislang wurden in Großbritannien keine Fälle mit der neuen Variante festgestellt, die etwa 30 Mutationen aufweisen soll. Doch täglich kommen laut der Nachrichtenagentur PA 500 bis 700 Menschen allein aus Südafrika in dem Land an. Über die Weihnachtszeit wird mit einer höheren Zahl gerechnet.
    quelle zeit
    in israel wurde sie auch nachgewiesen, bei uns ist sie somit auch.

    scheinbar lernen die nix draus.

    gruss
    Geändert von Esse quam videri (26-11-2021 um 10:26 Uhr) Grund: RecHtScHReIBuNG
    Andreas Rebers: Provinz ist da, wo der Lehrer zu den Intellektuellen zählt.

  3. #4158
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    Zitat Zitat von phantomas Beitrag anzeigen
    Muss man alles definieren. Woher soll ich wissen was du mit körperlicher Unversehrtheit meinst, das kann alles bedeutet solange man die Terminologie nicht definiert. Im Grundgesetz gibt es kein Recht auf Leben, in dem Sinne dass du die Grundrechte anderer einschränken darft um dein eigenes Sicherheitsempfinden zu befriedigen. Und nachts Rasen zu Mähen ist halt kein Grundrecht, die Unversehrtheit der eigenen Wohnung aber zum Beispiel schon.

    Hypothetisch könnte man da auch sinnige Argumente bringen von wegen, du hast als Kampfsportler ein erhöhtes Risiko Staph einzufangen, also verbiete ich dir nach dem Training Bus zu fahren (wenn du mir keinen Duschnachweis lieferst).
    Das GG regelt die Schutzrechte des Bürgers dem Staat gegenüber.
    Ein Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit habe ich aber auch anderen Personen usw. gegenüber.
    Dieses kann per Gesetz eingeschränkt werden (Blutprobe bei Alkoholfahrt z.B.)
    Eingriffe in die körperliche Unversehrtheit liegen nicht nur dann vor, wenn Schmerzen zugefügt oder empfunden werden, sondern auch, wenn die Gesundheit geschädigt oder gefährdet wird.

    Das in etwa währe meine grobe Definition.
    Frank Burczynski

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  4. #4159
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    Zitat Zitat von phantomas Beitrag anzeigen
    [...]Darüber hinaus kann ich als Bürger Grundrechtseinschränkungen jeder Zeit meinen Willen entziehen, die finden nach Gesetz nur nach stillschweigender Einwilligung statt und Grundrechte können auch nicht komplett aufgehoben werden. Eben nur eingeschränkt, temporär mit Begründung.
    also, das ist so formuliert mal definitiv falsch. Grundrechte können und müssen auch sehr dauerhaft eingeschränkt werden. Die gesamte Gesetzgebung (Strafgesetzbuch, die Verkehrsordnung, das Ordnungsbehördengesetz, etc., etc.) ist z.B. MINDESTENS eine sehr dauerhafte Einschränkungen der allgemeinen Handlungsfreiheit nach Artikel 2 GG. Und trotzdem erlaubt. Warum? Weil das im Grundgesetz ausdrücklich so steht.

    Überhaupt regelt das Grundgesetz sehr oft eben nicht nur die Grundrechte, sondern auch deren GRENZEN. Der Teil wird heutzutage aber gerne übersehen/ausgeblendet.
    Und wo der entsprechende Artikel keine Grenzen formuliert, gelten immer noch die allgemeinen Grundrechtsschranken. Z.B. das bei mehreren betroffenen Grundrechten und/oder mehreren betroffenen Personen eine Abwägung erfolgen muss. und da kann man halt auch mal auf der "Verliererseite" stehen
    Deine höchstpersönliche Einwilligung spielt da übrigens mal so überhaupt keine Rolle.

    Grüße

    Münsterländer
    I'm going through changes

  5. #4160
    gast Gast

    Standard

    Zitat Zitat von jkdberlin Beitrag anzeigen
    Das GG regelt die Schutzrechte des Bürgers dem Staat gegenüber.
    Ein Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit habe ich aber auch anderen Personen usw. gegenüber.
    Dieses kann per Gesetz eingeschränkt werden (Blutprobe bei Alkoholfahrt z.B.)
    Eingriffe in die körperliche Unversehrtheit liegen nicht nur dann vor, wenn Schmerzen zugefügt oder empfunden werden, sondern auch, wenn die Gesundheit geschädigt oder gefährdet wird.

    Das in etwa währe meine grobe Definition.
    Fair genug. Ich verstehe meine ich auch worum es dir geht, aber ich halte für nicht so schwarz und weiß. Bis zu einem gewissen Grad gefährden wir uns alle, wobei halt im Raum steht wie groß die Gefährdung eines Geimpften durch Ungeimpfte ist bzw. ob diese irgendwelche temporären Grundrechtseingriffe wert ist. Ich persönlich denke nein.

    Als Ungeimpfter lebe ich jetzt schon weitesgehend von dir getrennt und in die restlichen Bereiche begeben wir uns freiwillig. Darüber hinaus glaube ich noch nicht mal das Corona hier die schlimmste Sache ist, die man sich meinetwegen in einem Bus einfangen könnte. Wobei man die Ansteckbarkeit und Übertragbarkeit von Geimpften auch in Betracht ziehen sollte, finde ich.

    Rein hypothetisch, was würdest du sagen wenn wir beide geimpft und geboostert wären und ich nun behaupte, dass du mich durch deine mMn nach übertriebene Partizipation am öffentlichen Leben gefährden würdest? Hätte ich das Recht deine Schule dicht zu machen, wenn ich behaupte ihr wärt ein Seuchenherd? Das könnte man sicherlich nicht einfach so über den Kamm scheren, was ich bei Ungeimpften aber genauso empfinde. Ich bin zwar ungeimpft trage aber meine Maske überall, gurgle und was weiß ich, wenn ich überhaupt aus dem Haus gehe. Inwiefern bin ich da mehr gefährlich als ein geimpfter Superspreader der von einem Puff zum nächsten fährt und zwischendrin in der Ritze auf dem Boden rollt?
    Geändert von gast (26-11-2021 um 10:46 Uhr)

  6. #4161
    gast Gast

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    Zitat Zitat von Münsterländer Beitrag anzeigen
    also, das ist so formuliert mal definitiv falsch. Grundrechte können und müssen auch sehr dauerhaft eingeschränkt werden. Die gesamte Gesetzgebung (Strafgesetzbuch, die Verkehrsordnung, das Ordnungsbehördengesetz, etc., etc.) ist z.B. MINDESTENS eine sehr dauerhafte Einschränkungen der allgemeinen Handlungsfreiheit nach Artikel 2 GG. Und trotzdem erlaubt. Warum? Weil das im Grundgesetz ausdrücklich so steht.

    Überhaupt regelt das Grundgesetz sehr oft eben nicht nur die Grundrechte, sondern auch deren GRENZEN. Der Teil wird heutzutage aber gerne übersehen/ausgeblendet.
    Und wo der entsprechende Artikel keine Grenzen formuliert, gelten immer noch die allgemeinen Grundrechtsschranken. Z.B. das bei mehreren betroffenen Grundrechten und/oder mehreren betroffenen Personen eine Abwägung erfolgen muss. und da kann man halt auch mal auf der "Verliererseite" stehen
    Deine höchstpersönliche Einwilligung spielt da übrigens mal so überhaupt keine Rolle.

    Grüße

    Münsterländer
    Danke für die Korrektur.

  7. #4162
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    Zitat Zitat von jkdberlin Beitrag anzeigen
    Können sie doch. Getestet. Wo ist da dein Problem. Am Arbeitsplatz herrscht hier 3G. Und das finde ich, auch in Bezug auf die Kollegen, richtig.





    Aha. Und?






    Aha. Und? Sorry, aber das ist völliger Blödsinn.





    In Deutschland haben wir keine Volksentscheide zu diesem Thema. Die Demokratie hier läuft halt so, dass die Mehrheit das Parlament wählt und diese dann entscheiden.
    Und das iat auch gut so! Will gar nicht wissen, zu was für Dummheiten man das Volk alles aufstacheln könnte. Deutschland hat da ja seine Erfahrungen gemacht. Mir ist mit so einer parlamentarischen Zwischenschicht deutlich wohler.

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  8. #4163
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    Zitat Zitat von Katamaus Beitrag anzeigen
    Deutschland hat da ja seine Erfahrungen gemacht.
    mit Volksrechten? Nicht wirklich....

    Deutschland hatte früher mal erfahren, wie übel es ist, wenn ein Einzelner (in dem Fall Paul von Hindenburg) einem Möchtegerndiktator alle Steine aus dem Weg räumt, sodass er tatsächlich diktieren kann. mit den bekannten üblen Folgen.

    Aber ja, Volksrechte sind das Problem.
    unorthodox

  9. #4164
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    Zitat Zitat von phantomas Beitrag anzeigen
    Fair genug. Ich verstehe meine ich auch worum es dir geht, aber ich halte für nicht so schwarz und weiß. Bis zu einem gewissen Grad gefährden wir uns alle, wobei halt im Raum steht wie groß die Gefährdung eines Geimpften durch Ungeimpfte ist bzw. ob diese irgendwelche temporären Grundrechtseingriffe wert ist. Ich persönlich denke nein.
    Da können wir uns auf den Knckpunkt einigen: ich meine aufgrund meiner persönlichen Erfahrung in meinem Umfeld: ja.

    Rein hypothetisch, was würdest du sagen wenn wir beide geimpft und geboostert wären und ich nun behaupte, dass du mich durch deine mMn nach übertriebene Partizipation am öffentlichen Leben gefährden würdest? Hätte ich das Recht deine Schule dicht zu machen, wenn ich behaupte ihr wärt ein Seuchenherd? Das könnte man so sicherlich nicht einfach so über den Kamm scheren, was bei Ungeimpften aber genauso empfinde. Ich bin zwar ungeimpft trage aber meine Maske überall, gurgle und was weiß ich, wenn ich überhaupt aus dem Haus gehe. Inwiefern bin ich da mehr gefährlich als ein geimpfter Superspreader der von einem Puff zum nächsten fährt und zwischendrin in der Ritze auf dem Boden rollt?
    Sorry, aber ich finde deine Hypothesen nicht diskussionswürdig. Wir haben eine reale Situation, über die diskutiere ich, den Rest brauche ich nicht.
    Wir haben unsere Schule schon mehrfach selber geschlossen, bevor es eine Anordnung gab, aufgrund unseres Kenntnisstandes und nicht aufgrund einer Behauptung.
    Frank Burczynski

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  10. #4165
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    Zitat Zitat von discipula Beitrag anzeigen
    mit Volksrechten? Nicht wirklich....

    Deutschland hatte früher mal erfahren, wie übel es ist, wenn ein Einzelner (in dem Fall Paul von Hindenburg) einem Möchtegerndiktator alle Steine aus dem Weg räumt, sodass er tatsächlich diktieren kann. mit den bekannten üblen Folgen.

    Aber ja, Volksrechte sind das Problem.
    Bitte so langsam wieder zum Thema Lebensgefühl und Corona finden.
    Frank Burczynski

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  11. #4166
    gast Gast

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    Zitat Zitat von jkdberlin Beitrag anzeigen
    Da können wir uns auf den Knckpunkt einigen: ich meine aufgrund meiner persönlichen Erfahrung in meinem Umfeld: ja.



    Sorry, aber ich finde deine Hypothesen nicht diskussionswürdig. Wir haben eine reale Situation, über die diskutiere ich, den Rest brauche ich nicht.
    Wir haben unsere Schule schon mehrfach selber geschlossen, bevor es eine Anordnung gab, aufgrund unseres Kenntnisstandes und nicht aufgrund einer Behauptung.
    Das Beispiel ist vielleicht nicht diskussionswürdig, der Punkt auf den ich hin wollte imho schon. Mir geht es nicht um deine Schule, schon gar nicht im Sinne eines Werturteils, sondern darum das selbst bei 100% Impfquote ein Restrisiko zu bestehen scheint, dass man durch weitere Maßnahmen minimieren könnte.

  12. #4167
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    Zitat Zitat von phantomas Beitrag anzeigen
    ... sondern darum das selbst bei 100% Impfquote ein Restrisiko zu bestehen scheint, dass man durch weitere Maßnahmen minimieren könnte.

    Der zusätzliche lockdown ist ja bereits im gespräch bzw. wird doch bereits gefordert.

  13. #4168
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    Frank: 1+, deine Beiträge haben mein Lebensgefühl gebessert (hoffentlich eleganter Versuch die Kurve zu kriegen).

    Update: Frau ist wieder negativ und damit nach 2 Wochen offiziell aus der Isolation entlassen. Jetzt muss ich wieder aufhören täglich rohe Zwiebeln zu essen (wobei, gestern war der Geschmacks und Geruchssinn zumindest noch nicht wieder vollständig zurück).
    Geändert von ThomasL (26-11-2021 um 11:12 Uhr)
    Viele Grüße
    Thomas
    https://www.thiele-judo.de/portal/

    The reality is, you can say ANYTHING you want. You just have to be willing to face the consequences of your choice.

  14. #4169
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    Zitat Zitat von phantomas Beitrag anzeigen
    Das Beispiel ist vielleicht nicht diskussionswürdig, der Punkt auf den ich hin wollte imho schon. Mir geht es nicht um deine Schule, schon gar nicht im Sinne eines Werturteils, sondern darum das selbst bei 100% Impfquote ein Restrisiko zu bestehen scheint, dass man durch weitere Maßnahmen minimieren könnte.
    Und worauf willst du hinaus? Und passt das in das Lebensgefühl-Thema?
    Macht dieses Restrisiko in irgendeiner Form die Impfung weniger gut bis schlecht?
    Frank Burczynski

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  15. #4170
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    Zitat von phantomas Beitrag anzeigen
    Das Beispiel ist vielleicht nicht diskussionswürdig, der Punkt auf den ich hin wollte imho schon. Mir geht es nicht um deine Schule, schon gar nicht im Sinne eines Werturteils, sondern darum das selbst bei 100% Impfquote ein Restrisiko zu bestehen scheint, dass man durch weitere Maßnahmen minimieren könnte.
    Ich frag mich bei so etwas immer ob ich wirklich in einem Kampfkunstforum bin. Wettkämpfer und SVler trainieren täglich Stunden nur um ihre Chance im WK oder auf der Gasse zu erhöhen ohne je zu wissen ob es ausreicht. Ich bin mir sicher hätte ich eine Methode zur waffenlosen Messerabwehr mit der gleichen Effektivität wie die Impfung (auch über die Altersgruppen) ich würde als das größte KK Genie aller Zeiten gefeiert.
    Viele Grüße
    Thomas
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