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Thema: Lebensgefühl mit covid 19

  1. #2071
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    Zitat Zitat von Inryoku Beitrag anzeigen
    Der Landessportbund NRW schreibt dazu:
    Ja und?

    Lass die doch schreiben was sie wollen - eine derartige Regelung per VO ist schlicht unwirksam und noch dazu verfassungswidrig.


    Würde ich jederzeit es drauf ankommen lassen - wenn den Schwachsinn auch nur irgendein Gericht abnicken sollte - tja dann haben wir die längste Zeit in einer Demokratie gelebt.
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  2. #2072
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    Man könnte auch einfach erstmal dort nachfragen wie es konkret gemeint ist. Aber erstmal aufregen macht natürlich mehr Spaß, gelle
    Hört sich für mich nach Individualsport an der in "öffentlichen" Räumen (Sporthallen, Schützenhäuer, Fitnessstudios) ausgeübt wird.
    Viele Grüße
    Thomas
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  3. #2073
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    Zitat Zitat von Inryoku Beitrag anzeigen
    Wenn man die neue Coronaschutzverordnung von NRW liest, darf man Individualsport alleine, zu zweit oder mit Personen des eigenen Hauahalts nur im Freien ausüben.
    D.h., man dar nicht mal alleine zu Hause im eigenen Fitnessraum trainieren, geschweige denn im eigenen Dojo alleine, mit seiner Lebensgefährtin oder jemand anderem mit dem man zusammen lebt.
    https://www.land.nrw/sites/default/f...tober_2020.pdf

    hier steht: § 9 Sport (1) Der Freizeit- und Amateursportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportan-lagen, Fitnessstudios, Schwimmbädern und ähnlichen Einrichtungen ist bis zum 30. Novem-ber 2020 unzulässig. Ausgenommen ist der Individualsport allein, zu zweit oder ausschließ-lich mit Personen des eigenen Hausstandes außerhalb geschlossener Räumlichkeiten von Sportanlagen.


    damit darfst du zu Hause zu 2. trainieren, oder mit der Familie, du darfst auch zu nem Bekannten fahren und in dessen Wohnung trainieren etc.
    Noli turbare circulos meos

  4. #2074
    Gast Gast

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    Zitat Zitat von ThomasL Beitrag anzeigen
    Man könnte auch einfach erstmal dort nachfragen wie es konkret gemeint ist. Aber erstmal aufregen macht natürlich mehr Spaß, gelle
    Hört sich für mich nach Individualsport an der in "öffentlichen" Räumen (Sporthallen, Schützenhäuer, Fitnessstudios) ausgeübt wird.
    Gut, das es sich für dich so anhört. Das nützt nur leider erst mal überhaupt nichts, wenn man nicht weiß was genau gemeint ist.

    Mit: "Sporthallen, Gymnastikräumen oder ähnlichen Funktionsräumen" kann auch jeder private, gemietete oder in eigenen Haus befindliche zu Trainingszwecken eingerichtete Raum gemeint sein.
    Warum ein Gesetzgeber nicht in der Lage ist, eindeutige Definition zu formulieren, bleibt mir ein Rätsel.

  5. #2075
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    Zitat Zitat von Inryoku Beitrag anzeigen
    Warum ein Gesetzgeber nicht in der Lage ist, eindeutige Definition zu formulieren, bleibt mir ein Rätsel.
    Weil der "Gesetzgeber" in dem Fall eben nicht der Gesetzgeber war, nämlich das Parlament, das ausreichend lange über Entwürfe von Juristen debattiert hat, bis das Ganze schlussendlich wasserdicht war, wie das üblicherweise so ist.
    Stattdessen mussten die Hausjuristen der Landes-Gesundheitsministerien mit ganz heißer Nadel in Nacht- und Wochenendarbeit das bis Montag in Verordnungstexte umstricken, was Angie und die MPs am Donnerstag (?) beschlossen hatten.

    Da aber selbst Juristen auch nur Menschen sind, kommt bei so etwas dann halt mal übernächtigt anmutender Unfug herum.
    No wonder.

    Ab davon: Wären Gesetzestexte "eindeutig", könnte man vermutlich 80% (grobe Laienschätzung) aller Gerichtsverfahren ersparen. Da geht es nämlich zumeist um die Auslegung der Gesetze.

    Edit: Streich die Wochenendarbeit! Unsere RLP Verordnung wurde am Fr., 30.10. von der Ministerin unterzeichnet ...
    Geändert von Ripley (03-11-2020 um 09:46 Uhr)

  6. #2076
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    aber hier wird ja garnicht über die VO vom Land dikutiert sondern um das, was der Landessportbund so schreibt. Die VO formuliert das anders, hab ich oben ja zitiert.
    Noli turbare circulos meos

  7. #2077
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    Hier in RLP übrigens der gleiche Quatsch:

    § 10
    Sport
    (1) Training und Wettkampf im Amateur- und Freizeitsport in Mannschaftsportarten und im Kontaktsport sind untersagt. Die sportliche Betätigung im Amateur- und Freizeitsport in Einzelsportarten auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen ist nur im Freien und nur alleine, zu zweit oder mit Personen, die dem eigenen Hausstand angehören, zulässig.
    Würde ich das jetzt strikt auslegen, ist nicht nur Training im Homegym verboten, nein auch mein virtuelles Zoom-Training müsste ich in den Garten verlegen.
    Geil!

  8. #2078
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    Zitat Zitat von Ripley Beitrag anzeigen
    Hier in RLP übrigens der gleiche Quatsch:



    Würde ich das jetzt strikt auslegen, ist nicht nur Training im Homegym verboten, nein auch mein virtuelles Zoom-Training müsste ich in den Garten verlegen.
    Geil!
    Ich weiss gar nicht, was du hast- Leibesertüchtigung an der frischen Luft fördert doch das Immunsystem

  9. #2079
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    Oh man, zurück zu diesen ***###***%%%$§ ZOOM Klassen .. Movements, Workouts, Stretching ... Shit.
    Frank Burczynski

    HILTI BJJ Berlin
    https://www.hiltibjj.de


    http://www.jkdberlin.de

  10. #2080
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    Zitat Zitat von Tantal Beitrag anzeigen
    aber hier wird ja garnicht über die VO vom Land dikutiert sondern um das, was der Landessportbund so schreibt. Die VO formuliert das anders, hab ich oben ja zitiert.
    Nützt aber nicht, ich habe gerade mit der Telefonhotline des Landes NRW telefoniert.
    In einem angemieteten Raum darf nicht trainiert werden, weder alleine noch zu zweit. Sport ist generell untersagt.

    Hoffentlich darf ich da staubsaugen, könnte ja eine neue Sportart sein.

  11. #2081
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    Zitat Zitat von Inryoku Beitrag anzeigen
    Nützt aber nicht, ich habe gerade mit der Telefonhotline des Landes NRW telefoniert.
    In einem angemieteten Raum darf nicht trainiert werden, weder alleine noch zu zweit. Sport ist generell untersagt.
    "Angemieteter Raum" bedeutet aber, dass der zu Trainingszwecken angemietet wurde? Oder zählt deine private Küche auch als angemieteter Raum?
    Noli turbare circulos meos

  12. #2082
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    Zitat Zitat von Inryoku Beitrag anzeigen
    In einem angemieteten Raum darf nicht trainiert werden, weder alleine noch zu zweit. Sport ist generell untersagt.
    Und ab morgen ist dann atmen generell untersagt, weil irgendein Praktikant das in die VO geschrieben hat?

    Nochmal:
    Es ist vollkommen irrelevant was die da in ihre VO geschrieben haben oder welchen Murks die Hotline Dir erzählt. Es soll ja immer noch um den "Infektionsschutz" gehen - keiner der noch einigermaßen bei klarem Verstand ist würde eine derartige Regelung als angemessen geschweige denn verhältnismäßig ansehen. Von jemandem der allein in einem geschlossenen Raum sportlich aktiv ist geht mit Sicherheit keine wie auch immer geartete Gefahr aus die ein derartiges Verbot auch nur im Ansatz rechtfertigen würde.
    "It's not the size of the dog in the fight, it's the size of the fight in the dog." M. Twain

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  13. #2083
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    Irrelevant ist es ja nun nicht, hat es doch Gesetzescharakter, und wird auch mit Bußgeldern geahndet.
    Um nachzuweisen dass es gegen die Verfassung verstößt, muss ich ja erst mal klagen.

    Zitat Zitat von Tantal Beitrag anzeigen
    "Angemieteter Raum" bedeutet aber, dass der zu Trainingszwecken angemietet wurde? Oder zählt deine private Küche auch als angemieteter Raum?
    Zu Trainingszwecken angemietet.
    Meine Küche gehört mir.

  14. #2084
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    Zitat Zitat von Inryoku Beitrag anzeigen
    Gut, das es sich für dich so anhört. Das nützt nur leider erst mal überhaupt nichts, wenn man nicht weiß was genau gemeint ist.
    Darum doch mein erster Absatz mit dem Rat nachzufragen! Dort anzurufen war genau richtig (habe ich beim ersten Lockdown erfolgreich getan – damals bei der Pressestelle der örtlichen Polizei).

    @Tantal: Es wird wohl leider nichts mit unserem ursprünglich geplanten Besuch im November. Man sieht sich aber ja bald wieder online ��

    Lebensgefühl gestern:
    Nochmal eine schöne Radtour gemacht. Ist schon blöd wenn es am Ziel eine Hausbrauerei gibt man sich aber bei 20°C im November nicht nochmal schön in den Biergarten setzen kann. Auch nervig, Bier Togo erst ab 1700 also nichts mit auffüllen der mitgebrachten Literflasche. ;-(

    Lebensgefühlt aktuell:
    Meine Tochter hat jetzt Homeschooling (Muscial School) und meine Judomatten dienen damit jeden Abend (ZOOM Lerning) als Tanz- und Gesangsübungsraum. D.h. mein guter Kampf- und Schießkeller (Blut und Schweiß) wird durch Gesang und Tanz entweiht (und mein Rückzugsraum ist auch weg). Das wird ein harte Winter.
    Viele Grüße
    Thomas
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  15. #2085
    Gast Gast

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    Zitat Zitat von ThomasL Beitrag anzeigen
    Darum doch mein erster Absatz mit dem Rat nachzufragen! Dort anzurufen war genau richtig (habe ich beim ersten Lockdown erfolgreich getan – damals bei der Pressestelle der örtlichen Polizei).
    Nur weiß der Mensch an der Hotline zwar was er zu antworten hat, aber wie es gedacht war was dort steht, kann er auch nicht beantworten.
    Wenn ich das genau wissen will, muss ich mit der Landesregierung telefonieren (seine Worte).

    Es bedeutet ja im Grunde, dass selbst Zoom-Meetings verboten sind, wenn der Trainer in seinem Gym/Dojo vorturnt, denn er macht ja dort "Sport".
    Geändert von Gast (03-11-2020 um 11:16 Uhr)

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