Zitat von
carstenm
Eine Ausgangssperre gilt innerhalb eines definierten Gebietes.
das ist schon klar, was genau da gilt ist aber unterschiedlich:
In Bayern etwa gilt die nächtliche Ausgangssperre in kreisfreien Städten und Landkreisen, in denen die 7-Tage-Inzidenz von 100 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern innerhalb der letzten sieben Tage überschritten wurde. Dort ist dann von 22 Uhr bis 5 Uhr der Aufenthalt außerhalb einer Wohnung untersagt.
da darf ich dann also in einem Gebiet mit Ausgangssperre mich nicht außerhalb der Wohnung aufhalten.
Sperrgebiet.
In Sachsen hingegen gilt: Wird der Sieben-Tage-Inzidenzwert von 100 Neuinfektionen auf 100.000 Einwohner in einem Landkreis oder in einer kreisfreien Stadt an drei aufeinanderfolgenden Tagen überschritten, ist dort ab dem zweiten darauffolgenden Werktag das Verlassen der Unterkunft ohne triftigen Grund untersagt.
Da darf ich dann nur die Unterkunft in dem Gebiet nicht verlassen.
Wenn sich meine Unterkunft allerdings in einem Gebiet befindet, wo ich die verlassen kann, könnte ich mich in dem Gebiet wo Bewohner ihre Unterkunft nicht verlassen dürfen, nachts noch im Freien aufhalten, falls das der Wortlaut der Regelung ist.