Auf Basis welcher Rechtsgrundlage / Vorschrift nach der aktuellen Nds. Corona VO? (Weiter oben verlinkt)
§ 16 Abs. 3
In Landkreisen und kreisfreien Städten, in denen unter Anwendung des § 1 a die 7-Tage- Inzidenz nicht mehr als 35 beträgt, ist die für die Sportanlage oder sportliche Betätigung verantwortliche Person verpflichtet, Maßnahmen aufgrund eines Hygienekonzepts nach § 4 zu treffen.
§ 4 beinhaltet wie oben stehen ein Hygienekonzept, aber keine Pflicht zur Führung irgendwelcher Listen. Das wäre dann § 5 und da gehört der Freizeitsport nicht zu den dort genannten Einrichtungen die hierzu verpflichtet wären.
Der Vollständigkeit halber aus Paragraph 5:
Datenerhebung und Dokumentation
(1) 1Im Rahmen des Zutritts oder der Nutzung einer Einrichtung oder der Teilnahme oder des Besuchs einer Veranstaltung hat, unbeschadet der Regelungen dieser Verordnung über Beschränkungen und Verbote von Veranstaltungen, Dienstleistungen und des Betriebs von Einrichtungen,
die Dienstleisterin oder der Dienstleister, die oder der eine Dienstleistung mit unmittelbarem Körperkontakt zu einer Kundin oder einem Kunden erbringt,
die Betreiberin oder der Betreiber einer Fahrschule, Fahrlehrerausbildungsstätte, Flugschule, einer anerkannten Aus- und Weiterbildungsstätte nach dem Berufskraftfahrer-Qualifikations- Gesetz oder einer Aus- und Weiterbildungsstätte für Triebwagenführer und anderes Personal im Bereich der Eisen- und Straßenbahnen oder einer ähnlichen Einrichtung,
die Betreiberin oder der Betreiber einer Verkaufsstelle des Einzelhandels, die oder der einen Termin nach § 9 a Abs. 1 Satz 4 vereinbart,
die Betreiberin oder der Betreiber eines Beherbergungsbetriebs im Sinne des §8, eines Gastronomiebetriebs im Sinne des § 9 Abs. 1, 2 oder 3 oder einer Diskothek, eines Clubs, einer Bar oder einer ähnlichen Einrichtung, auch einer Einrichtung, in denen Shisha-Pfeifen zum Konsum angeboten werden, im Sinne des § 9 Abs. 5,
die Betreiberin oder der Betreiber einer Volkshochschule oder einer sonstigen öffentlichen oder privaten Bildungseinrichtung im außerschulischen Bereich, wie zum Beispiel in der Erwachsenenbildung, Familienbildung, Jugendbildung oder beruflichen Aus-, Fort- oder Weiterbildung, oder einer Musikschule,
die Anbieterin oder der Anbieter von außerschulischer Lernförderung nach § 14 a Abs. 3 Nr. 11,
die anbietende Stelle in Bezug auf den Besuch und die Inanspruchnahme eines gruppenbezogenen, nicht stationären, offenen Angebots der Kinder- und Jugendhilfe, insbesondere nach den §§ 11 und 13 SGB VIII,
die Leitung eines Krankenhauses, einer Vorsorgeeinrichtung oder einer Rehabilitationseinrichtung,
jede Person, die einen Test nach § 5 a Abs. 1 Sätze 3 bis 5 beaufsichtigt oder durchführt,
die Betreiberin oder der Betreiber einer Spielbank, einer Spielhalle oder einer Wettannahmestelle
nach der Regelung in § 7 g Abs. 1 Satz 7,
die Veranstalterin oder der Veranstalter einer Veranstaltung nach § 6 a Abs. 2 bis 7 oder § 6 b,
die Unternehmerin oder der Unternehmer einer touristischen Busreise nach § 7 d Abs. 4,
11. die Veranstalterin oder der Veranstalter einer Sitzung, Zusammenkunft oder Veranstaltung nach
§ 1 d, an der in geschlossenen Räumen mehr als 25 Personen oder unter freiem Himmel mehr
als 50 Personen teilnehmen,
personenbezogene Daten der besuchenden oder teilnehmenden Personen zu erheben...
Von Sportstätten bzw. Vereinssport steht da nichts?
Geändert von Little Green Dragon (29-06-2021 um 20:33 Uhr)
"It's not the size of the dog in the fight, it's the size of the fight in the dog." M. Twain
"Whoever said one person can’t change the world never ate an undercooked bat..."
In Berlin wird die Terminbuchung und das Einschreiben entweder in eine Liste oder per App (Luca oder Corona Warnapp) vorgeschrieben. Beides muss angeboten werden.
In München (Stadt) wird niemand registriert. Nur in den Gängen und den Umkleiden sind FFP2-Masken zutragen. Sonst nix.
Im benachbarten Landkreis Ebersberg ist das Hygienekonzept noch nocht überarbeitet und wir dürfen die Hallen (wegen mangelnder Lüftungsanlagen) im Moment nur nutzen, wenn:
- alle Personen einen negativen und tagesaktuellen Schnelltest oder PCR Test vorweisen können (auch vollständig Geimpfte)
- Kontaktflächen müssen nach dem Training gereinigt und desinfiziert werden
- wir müssen dem Landratsamt eine Namensliste der Verantwortlichen bzgl. Fluchttür vorlegen
- es ist nur kontaktfreies Training erlaubt, Umkleiden ja - Duschen nein
- wir müssen dem Landratsamt mitteilen wer unter diesen Vorgaben tatsächlich trainiert (30 Minuten Lüftungspause zwischen den verschiedenen Gruppen)
Im LK Rosenheim wird ebenfalls normal trainiert, wie ich gehört habe.
„Grau teurer Freund, ist alle Theorie. Und grün des Lebens goldner Baum.“
Zumindest vor dem Lockdown mussten hier z.B. im Schützenhaus auch Listen gepflegt werden. Sehe darin auch kein Problem (im Judo führen wir aus Versicherungsgründen immer solche Listen).
Viele Grüße
Thomas
https://www.thiele-judo.de/portal/
The reality is, you can say ANYTHING you want. You just have to be willing to face the consequences of your choice.
In BW Raum Stuttgart trainieren wir seid 2 Wochen schon wieder, ganz normal mit Kontakt in der Halle und seid Montag dürfen wir auch wieder ohne test und ohne personenbegrenzung. Lediglich anmelden zur Kontakt Erfassung müssen wir und dazu haben wir ein online Buchungssystem. Lebensgefühl zur Zeit, also top!
wenn es tatsächlich so ist, dass keine listen geführt werden müssen, frage ich mich , wie eine schnelle kontaktverfolgung im falle von delta ausbrüchen erfolgen soill. sollte das so sein muss man den verantwortlichen schwere vorwürfe machen. das macht mich jetzt wütend. vorallem weil es einfach mit einer app ist.
Also wir warten immer noch auf die „umgehende“ Information / Rückmeldung des Gesundheitsamts über das weitere Vorgehen.
...
Aus Anfang Oktober 2020...
In einem überschaubaren Teilnehmerkreis lässt sich das auch ganz ohne Listen oder App unkompliziert und schnell lösen.
"It's not the size of the dog in the fight, it's the size of the fight in the dog." M. Twain
"Whoever said one person can’t change the world never ate an undercooked bat..."
Meine Altersklasse ist ab heute aufgerufen sich impfen zu lassen; Mal sehen wie voll die Impfzentren heute Vormittag sind(habe 3 in einem Umkreis von 1KM) und welchen Stoff an den Mann gebracht werden soll!?
Mein Lebensgefühl schwankt zwischen freudig erregt und und mulmig
Das kann ich nachvollziehen, hier wird ja auch versucht einen Kirre zu machen
Viele Grüße
Thomas
https://www.thiele-judo.de/portal/
The reality is, you can say ANYTHING you want. You just have to be willing to face the consequences of your choice.
Schwiegervater ist seit Montag im Hospiz. Besuch durch uns als Familie (Ich - voll geimpft, Frau teilgeimpft und getestet und Tochter, 10 Jahre und getestet) ist nicht möglich. Maximal 2 Personen. Die ham nen Duppen.
PS: Und das, obwohl er bis Montag eh bei uns gewohnt hat…
PPS: Originalzitat: „Der Einzige, der jederzeit ,mitkommen kann, ist der Hund.“
„Grau teurer Freund, ist alle Theorie. Und grün des Lebens goldner Baum.“
Ich lese die meisten Kommentare schon gar nicht mehr
Es wird sich eh nur im Kreis gedreht
Entweder man lässt sich impfen oder nicht; jeder wie er will und meint
Zum Erlebnis selber:
Meine Befürchtung , CoronaVac verabreicht zu bekommen, hat sich nicht bestätigt. Mit Datenaufnahme, der eigentliche Impfvorgang und Videoaufnahme inklusiven politischem Statement ( #forabolsonaro / f... Bolsonaro) keine 10Min im Impfzentrum verbracht
Bis jetzt keine größeren Nebenwirkungen - fühl mich etwas verknautscht; Mal sehen ob und was noch kommt!?
Geändert von Stixandmore (30-06-2021 um 17:46 Uhr)
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