Dat find isch jut in diesen Zeiten: NRW-Polizeiband dankt Bürgern mit Cover-Song
Das muss jeder für sich selbst entscheiden, aber ich könnte mir vorstellen dass "junggebliebene" 75jährige im Altersheim die da aufgrund einer körperlichen Einschränkung wie Gehbehinderung sind, aber noch 10 Jahre oder mehr vor sich hätten, mit einer stimmungsaufhellenden Sterbebegleitung nicht einverstanden wären. Vielleicht sollte man die mal fragen.
"Man kann Leuten nicht verbieten, ein ***** zu sein." (Descartes)
Das ist übrigens auch so ein Punkt, der mir rechtlich höchst dubios vorkommt. Besuchsverbote anordnen ist das eine (inwieweit das rechtmäßig ist, wird ja erst im Nachgang entschieden). Aber die Bewohner dürfen ja dennoch nicht wirklich am Verlassen gehindert werden, soweit ich das weiß?
Und hier trifft es halt wieder die am stärksten, die am meisten auf Unterstützung von außen angewiesen sind. Das heißt doch wohl, wenn ein Bewohner darauf besteht, kann er das Heim verlassen (z. B. für einen Spaziergang), dort fleißig Viren aufsammeln, und zurück ins Heim (wirklich Quarantäne kann ich mir nicht vorstellen, wie man das Hinbringen will). Aber wer darauf angewiesen ist, dass ihn jemand holt und im Rollstuhl spazieren schiebt, hat Pech gehabt. Obwohl prinzipiell ja das Heim ihn vor die Tür fahren könnte, wo er dann vom Lebenspartner in Empfang genommen wird. So zumindest bei uns hier die Situation.
Oder nochmal vereinfacht: Weiß jemand, wie die genaue Rechtslage bezüglich des Verlassens von Einrichtungen durch Heimbewohner ist? In den Verordnungen lese ich immer nur von Besuchen, aber nicht, wie es um die Bewohner bestellt ist, die von sich aus z. B. Einkaufen oder Spazieren wollen. Ich weiß nur, dass es hier bei uns konkret unterbunden ist (obgleich eben auch anscheinend Ausnahmen passieren).
Z.B. Hannover und BW haben Ausgangsbeschränkungen für Bewohner von Pflegeheimen
Es geht noch nicht mal ums Verlassen der Einrichtung als Ganzes, sondern ums Verlassen der eigenen WOHNEINHEIT (Appartment) innerhalb derselben. Er kann/darf/soll noch nicht mal mehr zum Speisesaal gehen/schlurfen/rollen, um dort zusammen mit den anderen Heimbewohnern eine oder zwei seiner Mahlzeiten einzunehmen. Er ist de facto in Einzelhaft. Zumindest hat er das so geschildert. Ich erkundige mich da selbst noch mal. Nur ist jetzt natürlich kein Verantwortlicher zu kriegen.
Autsch!
Da hast du mich beim Nicht-fertig-Denken erwischt.
Ja, wird wohl darauf zurückgehen. Und somit seinen Sinn haben. Über den wir uns hier nicht auch streiten müssen.
Und trotzdem ... ich merke, dass ihm das überhaupt nicht gut tut. Und kann von hier (450km weg) auch so gut wie nicht helfen.
Wie sieht die Situation mittlerweile in Schweden aus?
Knapp 3 mal so viele Tote auf 1 Mio Einwohner wie Deutschland.
Ist je nach Bundesland anders geregelt. In NRW darfst du zu zweit z.B. spazieren gehen, auch wenn du nicht im selben Haushalt wohnst. Aus dem selben Haushalt dürfen es mehr Leute sein. Aus meiner Nachbarschaft ein Beispiel, da wohnen Oma, Opa, Mama, Papa und 3 Kinder in einem sogenannten Mehrgenerationenwohnhaus. Die dürften z.B. in NRW zusammen draußen spazieren gehen.
In Alten- bzw. Pflegeheimen weiß ich nicht, wie es da geregelt ist, ob es für die eie besondere Regelung gibt.
Mein Englisch ist zu schlecht. Ich löse das physikalisch!
Ich geh jetzt Mal davon aus, daß du mir geantwortet hast!?
Ich verstehe deine Frustration, nur lässt sich leider momentan nicht ändern
Falls es Dir ein Trost ist- meine Situation ist noch besch..... als deine und deinem Vater; ich bin ca 14000Km weit weg von meiner Familie(meine Eltern sind beide Mitte/Ende 60 und meine Grossmutter schon über 80)wen da was passiert, kann ich noch nicht einmal Mal eben "vorbei" fahren
Es bleibt nichts anderes übrig als Geduld zu haben und für das Beste zu hoffen- auch wen es einem richtig schwer fällt
Doch mal ZDF geguckt, sehe ich eine gesellige Dankesfeier in Spanien.
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