Der neu aufgenommene Nebenjob muss systemrelevant sein, damit der Verdienst bis zur angegebenen Grenze nicht angerechnet wird. Nicht der eigentliche Job, in dem kurz gearbeitet wird.
Der Farbrikarbeiter kann z.B. nun nebenher im Lebensmittelhandel Regale einräumen oder Spargel stechen, um den Verdienstausfall auszugleichen.
Davon abgesehen:
Ich weiß jetzt nicht, was für diese Regelung als "systemrelevant" zählt. Aber z.B. werden ja durchaus noch Unternehmen im Bereich Transport und Logistik benötigt, um die Lieferketten aufrecht zu erhalten. (daher wurde ja das Sonntagsfahrverbot ausgesetzt).
Wenn die allerdings eben üblciherweise auch Industriegüter transportieren, kann da dennoch, aufgrund fallender Produktionszahlen, insgesamt weniger Arbeit anfallen.
So wie auch beim Personentransport.
Wird jetzt weniger benötigt, aber wenn das ganz weg fällt, sieht es duster aus.