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Thema: Auto kauf

  1. #1
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    Standard Auto kauf

    Hi leute

    Ich habe mich fúr ein Autokauf entschieden. 1 jahreswagen. So dem Autohaus die Kohle in die Hand gegeben und gesagt das es angemeldet werden soll usw.
    Heute war ich nach dem feierabend bei dem auf dem Hof und hab mal drunter geluschert.
    Unterboden rostig Auspuff rostspuren. Ich habe nicht das gefúhl das die teile 1 jahr alt sind. Eher wohl zusammengeródeltes Zeug. Und der Preis wie neu mit unter 100 km.

    Weil ich durchgehend arbeite habe ich nicht die Zeit um jeden Kauf akribisch zu kontrollieren. Ich komm mir etwas verarscht vor. Weil dort rost am Jahreswagen ist. So jetzt zur Frage kónnte ich rechtlich noch vom Kauf abspringen und mein Geld zurúckverlangen? Trotz geld úbergabe und kaufvertrag unterschrieben.

  2. #2
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    Standard

    Zitat Zitat von Robb Beitrag anzeigen
    Hi leute

    So jetzt zur Frage kónnte ich rechtlich noch vom Kauf abspringen und mein Geld zurúckverlangen? Trotz geld úbergabe und kaufvertrag unterschrieben.
    Nein - aber Du kannst den vermeintlichen Mangel beim Verkäufer reklamieren. Sollte es wirklich ein Mangel sein, so muss der VK nachbessern.
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  3. #3
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    Standard

    Das ist Flugrost, nach einem Jahr kann da garnichts ernsthaft am gammeln sein.

  4. #4
    * Silverback Gast

    Standard

    * Alles dokumentieren (Fotos machen etc.).
    * In den Vertrag reinschauen, welche Zusicherungen da gemacht wurden (wie z.B. mängelfrei etc.).
    * Mangel beim Verkäufer reklamieren, schriftlich.
    * ggf. anwaltliche Unterstützung suchen.

    Viel Erfolg!

    P.S.: @ Geld zurück: Da das wohl kaum als "Haustürgeschäft" durchgeht, wird der Vertrag (unbeschadet der o.g. Punkte) erstmal Gültigkeit haben.

  5. #5
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    Es gibt da das Rücktrittsrecht. Mängel dem Verkäufer anzeigen. Der hat dann zweimal die Möglichkeit, die Mängel zu beseitigen. Wenn das nicht den gewünschten Zustand herstellt, kannst du das Auto zurückgeben und bekommst dein Geld zurück. Kommt natürlich drauf an, ob der augenscheinliche Rost jetzt tatsächlich ein Mangel im Sinne des Kaufvertrags ist.

  6. #6
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    @robb

    Und beim nächsten Gebrauchtwagenkauf, sagst du dem Verkäufer, du möchtest den Wagen von einem unabhängigen Gutachter ( TüV/Dekra ) überprüfen lassen. Für einen seriösen Händler sollte das kein Problem sein. Dort angekommen, hast du einen Profi dabei, der sich den Wagen genau anschaut und auch eine Preiseinschätzung abgibt. Wie gesagt, für einen seriösen Händler stellt das kein Problem dar.

  7. #7
    Macabre Gast

    Standard

    Zitat Zitat von coco Beitrag anzeigen
    Das ist Flugrost, nach einem Jahr kann da garnichts ernsthaft am gammeln sein.
    +1

  8. #8
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    Standard

    Danke fúr die Antworten. Das hat jetzt noch 2 jahre garantie. Eventuell bin ich auch etwas nervós.

  9. #9
    * Silverback Gast

    Standard

    Zitat Zitat von Robb Beitrag anzeigen
    Danke fúr die Antworten. Das hat jetzt noch 2 jahre garantie. Eventuell bin ich auch etwas nervós.
    Bin jetzt nicht der Vollprofi in juristischen Fragen, aber wenn die Antwort #5 von Inumeg zutreffend ist, würde ich ganz sicher diese 2 Jahre nicht ausreizen (meine gehört zu haben, dass sich z.B. nach etwa 1 Jahr die Beweislast (ob etwas schon anfangs vorhanden war) umkehrt) - sondern nochmal unterm Wagen nachschauen ... und ggf. direkt tätig werden; Zeit kann da Geld sein.

  10. #10
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    Zitat Zitat von * Silverback Beitrag anzeigen
    Bin jetzt nicht der Vollprofi in juristischen Fragen, aber wenn die Antwort #5 von Inumeg zutreffend ist, würde ich ganz sicher diese 2 Jahre nicht ausreizen (meine gehört zu haben, dass sich z.B. nach etwa 1 Jahr die Beweislast (ob etwas schon anfangs vorhanden war) umkehrt) - sondern nochmal unterm Wagen nachschauen ... und ggf. direkt tätig werden; Zeit kann da Geld sein.
    Hier bitte sauber trennen (und das gilt jetzt auch nur für den Kauf vom Händler nicht von privat):

    Es gibt eine gesetzliche Gewährleistung - diese beträgt 24 Monate, wobei innerhalb der ersten 6 Monate davon ausgegangen wird, dass ein Mangel bereits bei der Übergabe vorgelegen hat. Nach den 6 Monaten muss der Käufer beweisen, dass der reklamierte Mangel bereits vorlag als der Wagen übergeben wurde (Beweislastumkehr).

    Wenn man sich also auf Gewährleistung berufen möchte sollte man jeden Mangel zeitnah anzeigen, damit es hier hinterher keine Diskussionen gibt.

    Davon zu trennen ist eine freiwillige Garantie des Verkäufers / Herstellers. Ob und welche Mängel davon überhaupt abgedeckt sind und welche Fristen hier gelten ergibt sich ausschließlich aus den jeweiligen Garantiebedigungen.

    Insofern sollte man als Käufer zunächst immer erst mal versuchen über die gesetzliche Gewährleistung zu gehen und sich nicht mit "Garantien" abspeisen lassen.
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  11. #11
    * Silverback Gast

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    Zitat Zitat von Little Green Dragon Beitrag anzeigen
    Hier bitte sauber trennen ...
    Danke!

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