Bräuchte man ein Abo
https://www.ruhrnachrichten.de/lokal...s-1524891.html
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Aller höherer Humor fängt damit an, dass man die eigene Person nicht mehr ernst nimmt -WT-Herb
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Mir geht meine Fitneskette auf den Senkel.
In der Lokdownzeit hat sie kein Geld abgebucht, finde ich gut.
Jetzt bucht sie wieder ab.
ich bin jetzt zweimal hin. Die Kette ist in Hessen.
Als "Hygieneplan" das übliche BlaBla Hände desinfizieren beim eintreten, es stehen mehr Desinfektionsflaschen herum.
Jede zweite Maschine wurde mit Flatterband abgesperrt. Es wurde mit Flatterband am Boden Routen aufgeklebt, an die man sich halten soll.
Hängt nicht im Fitnesscenter aus, ist aber im Internet zu lesen: Sie müssen darauf achten, dass keine Schlange am Eingang entsteht. (Bisher nicht der Fall, aber wie sollen die das Regeln?)
Weiterhin ist die Dusche gesperrt, der Umkleideraum sind alle Sitzplätze entfernt.
Wer sich einen Kaffee nimmt, darf das nur draußen trinken.
Soeit so gut.
Masken? Wird nur empfohlen. Ergebnis: Keiner der Beschäftigten und Besucher trägt eine. Nach der Ansteckungswelle nach einem Kirchenbesuch in Frankfurt hinterlässt das natürlich ein Unsicherheitsgefühl. Atmet man bei Kraftsport doch etwas intensiver in einem geschlossenen Raum.
Und jetzt: Ich gehe in das Center direkt nach der Arbeit, die ca. 15km entfernt ist und fahre mit dem Motorrad. Eintreten darf ich aber nur, wenn ich bereits Sportklamotten anhabe, ich darf drinnen nur die Schuhe wechseln. Soll ich in Shorts Motorrad fahren?
Auch wenn ich erst nach Hause fahre und auf das Rad umsteige, sind es 20 Minuten. Ehrlich gesagt auch keine Lust mit Shorts hinzufahren. Die Antwort des Personals: Oh, da bist du einer der wenigen die nicht um die Ecke wohnen. Danke. Bin mal gespannt, wieviele Leute noch in Shorts kommen, wenn es mal eine Woche regnet bei 15°C.
Eine richtige Lösung habe ich noch nciht für mich gefunden. Soll ich mir aus Protest einen Aluhut aufziehen und vor dem Eingang auf der Straße umziehen? Die armen Beobachter .
Ich denke ich würde mich davor umziehen, ist aber nervig... :-/ Teilweise habe ich unter den Motorradklamotten einfach schon mal ne dünne kurze Hose und nen Shirt, dann musst Du das nur ausziehen...
Das mit in Sportklamotten erscheinen ist aber z.B. hier in NRW eine Vorgabe des Landes.
Mein Englisch ist zu schlecht. Ich löse das physikalisch!
In Endeffekt kann der Experte sich auch selbst zum Henker machen.
Irgendwelche Verwaltungsmitarbeiter können doch die Intensität des Grapplings nur einschätzen, wenn sie selber mal in der Triangle waren.
Nun ist halt der Punkt, wie sehr man die "Unmöglichkeit seines Sports" zu Coronazeiten an die große Glocke hängt. Da spielt dann auch zusammen, dass die Gefahr durch Corona nach wie vor unterschiedlich wahrgenommen wird: Einige Grapplingschulen legen dann die schwammigen Aussagen negativ für ihren Betrieb aus und andere halt nicht.
Die Große Endverantwortuing will sicherlich niemand übernehmen und schon garnicht irgendwelche Verwaltungsmitarbeiter.
Hier habe ich eine Übersicht vom LSB gefunden (Einteilung lediglich kontaktfrei/ nicht kontaktfrei und drinnen/draußen):
https://www.lsb.nrw/medien/news/arti...-sportbetriebs
Corona Schutzverordnung vom 30.05.20
§9 Sport
(4) Beim kontaktfreien Sport- und Trainingsbetrieb im Breiten- und Freizeitsport auf und in
öffentlichen oder privaten Sportanlagen sowie im öffentlichen Raum sind geeignete Vorkehrungen
zur Hygiene, zum Infektionsschutz, zur Steuerung des Zutritts und zur Gewährleistung
eines Mindestabstands von 1,5 Metern (auch in Dusch- und Waschräumen, Umkleide-, Gesellschafts-
und sonstigen Gemeinschaftsräumen sowie in Warteschlangen) zwischen Personen,
die nicht zu den in § 1 Absatz 2 genannten Gruppen gehören, sicherzustellen. Unter diesen
Voraussetzungen ist im Freien für Personen, die zu den in § 1 Absatz 2 genannten Gruppen
gehören, auch die nicht-kontaktfreie Ausübung ohne Mindestabstand zulässig.........
Demnach, so wie ich es interpretiere, ist es sportartunabhängig erlaubt "nicht kontaktfrei" zu trainieren, sofern draußen trainiert wird. Wie seht ihr es?
Geändert von 1.2.3 (01-06-2020 um 14:21 Uhr)
Jepp, habe ich schon so subsumiert, als die Verordnung veröffentlicht wurde. Die Abstandsregeln usw. gelten auf dem Weg dahin und draußen dürftest du dich mit bis zu 10 Leuten insgesamt rollen.
Aus der Verordnung:
§ 1(2) Mehrere Personen dürfen im öffentlichen Raum nur zusammentreffen, wenn es sich
1. ausschließlich um Verwandte in gerader Linie, Geschwister, Ehegatten, Lebenspartnerinnen
und Lebenspartner,
2. ausschließlich um Personen aus maximal zwei verschiedenen häuslichen Gemeinschaften,
3. um die Begleitung minderjähriger und unterstützungsbedürftiger Personen,
4. um zwingend notwendige Zusammenkünfte aus betreuungsrelevanten Gründen oder
5. in allen übrigen Fällen um eine Gruppe von höchstens zehn Personen
handelt. Satz 1 Nummer 1 und 3 bis 5 gilt unabhängig davon, ob die Betroffenen in häuslicher
Gemeinschaft leben; Umgangsrechte sind uneingeschränkt zu beachten.
Und das ist es auch, was mir der Mitarbeiter dann am Telefon bestätigt hat, als ich es ihm so dargelegt habe.
Geändert von Schnueffler (01-06-2020 um 14:48 Uhr)
Mein Englisch ist zu schlecht. Ich löse das physikalisch!
So funktioniert er wieder.
Mein Englisch ist zu schlecht. Ich löse das physikalisch!
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