Ich will Dir Deine Erfahrung ja nicht absprechen - und auch den Thread nicht unnötig aufblähen,
aber NEIN, das Einwurfeinschreiben (EE) ist NICHT das bessere Mittel:
a) gibts dazu irgendwo was, was Gerichte bzgl. Beweiskraft gesagt haben (hab jetzt nicht danach gesucht, bitte selber machen bei Bedarf) -
und b) geht das EE in die Richtung: Du kannst weder beweisen, dass es beim Empfänger angekommen (Zugang) ist (0!), noch hast Du überhaupt etwas in der Hand, dass Du etwas verschickt (!!!) hast (weil Dir die Post dazu nichts ausstellt!).
Die Krönung (mein persönliches Highlight
) war mal, wie mir ein (offizieller) Postbeamte in der Postfiliale erklärte, dass die Beweiskraft dieser 1. (von 3) Variante(n) bei 0 liegt, weil <es folgt O-Ton> "er könne das gerne annehmen, sich umdrehen, und es in den Papierkorb werfen"; und nu beweis Du mal das Gegenteil.
Mal davon ab, dass die 2. Variante (
Übergabeeinschreiben) im Alltagsgebrauch relativ (wasimmer das tatsächlich heißen mag) rechtssicher ist: Der Rat eines teuer bezahlten RA war der: Wirklich rechtssicher sind in D derzeit nur 2 Varianten:
1. erspar ich mir die Schilderung, weil extrem aufwändig und geht auch nur, wenn der Empfänger beim Sender um die Ecke wohnt (hab ich mal in einer Mietrechtsangelegenheit durchgezogen)
2. Zusendung per
niedergelegtem Schriftstück (NUR DAS alleine hat in D endgültige Beweiskraft des Zugangs (!) - ist aber sündhaft teuer, und geht mWn auch nicht als Privatperson, sondern nur per Anwalt oder von gerichtswegen.
Sorry für den illusion destroyer, aber das ist der faktische Stand hierzulande heutzutage.
P.S. @ "und Du wartest und wartest ...": Nach 14 Tagen fruchtloser Zustellung muss das nichtzustellbare Einschreiben zurückgesandt werden.
Aber wiegesagt, das geht jetzt IMHO arg weit weg vom Thema (in der geschilderten Situation des TE sollte ein Übergabeeinschreiben, falls es erwogen wird, normalerweise ausreichen); deswegen bin ich jetzt draußen.