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Thema: Öffnung von Fitnessstudios & gyms nach der 1. Corona Phase.....

  1. #76
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    aerobic classes (latin dance) 2 mal wöchentlich 50 mim erbrachte ein hohes ansteckungspotential.

    Because of the increased possibility of infection through droplets, vigorous exercise in closely confined spaces should be avoided (8) during the current outbreak, as should public gatherings, even in small groups (9,10).


    fraglich ist natürlich, wie lange der "momentane outbreak" von den wissenschaftlern als gegeben angesehen wird.
    Geändert von marq (19-05-2020 um 14:07 Uhr)

  2. #77
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    Vielen Dank Euch, keine Zeit zum abstract lesen...

  3. #78
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    Bald dürfen wir wieder!

    ab 8. Juni gibts wieder ganz normales Training. Mit Partnerübungen, Sparring, einfach so wie immer.

    was freu ich mich darauf
    unorthodox

  4. #79
    venom1984 Gast

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    Da beneide ich euch! Bei uns geht es nächste Woche zum glück auch endlich wieder los, aber halt mit vielen Einschränkungen

  5. #80
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    Berlin darf ab 02.06. Solotraining, dass soll sich dann ab 15.06. oder 29.06. auf erstmal einen und dann vielleicht 4 feste Trainingspartner anheben.
    Frank Burczynski

    HILTI BJJ Berlin
    https://www.hiltibjj.de


    http://www.jkdberlin.de

  6. #81
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    Hi Frank,
    kannst du eine Quelle dafür angeben? Und meinst du, dass es bei den "festen Trainingspartnern" um erlaubten Körperkontakt geht? Also auch um Sparring, Grappling, Tuishou usw?
    Ich habe schon mitgekriegt, dass der Berliner Senat ab nächstem Dienstag allgemein Sport mit bis zu 12 Teilnehmern drinnen und draußen erlaubt - wenn der bekannte Abstand weiterhin eingehalten wird. Aber es klingt, als ob du hier von etwas anderem sprichst.
    Bin neugierig.
    Geändert von GilesTCC (29-05-2020 um 15:48 Uhr)
    Tai Chi Chuan und Qigong in Neukölln und Treptow, Berlin: cloudhand-taichi.berlin

  7. #82
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    Die Quelle war heute ein Anruf bei einer der vielen Stellen. Ab Dienstag gilt erst einmal das kontaktlose Training, der Rest war Spekulation bei dieser Stelle aufgrund des Boxevents, welche zum 15.06. genehmigt wurde. Sport drinnen ist übrigens nur bis 8 Teilnehmer, inklusive Trainer, unter Einhaltung von 3m erlaubt.
    Frank Burczynski

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  8. #83
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    Danke! Wenn es ein anstehendes "Boxevent" ist, wäre es auch die Frage, ob das Profisport ist oder nicht. Es gelten teils andere Bestimmungen für Profisport im Vergleich zum "Breitensport" oder "Freizeitsport".

    Ich finde die Berliner Bestimmungen zum "Gruppensport im Park" immer noch undurchsichtig. Die Lage mit offiziellen "Sportanlagen" ist klar, aber da kommt man meistens nur als Verein da rein. Ich als 'selbstständiger Unternehmer' war mit Gruppentraining im Park bisher noch sehr zurückhaltend, aber viele Anbieter in den letzten Tagen überhaupt nicht mehr. Gruppen von 10 oder 12 Leuten unter Anleitung (teils mit bunten Firmen-Sweatshirts) im Park, direkt neben Straßen oder S-Bahn, und offensichtlich ganz unbesorgt und unbehelligt. Nicht das ich das 'schlecht' finde, ganz im Gegenteil. Aber dann war's trotzdem laut Verordnung klar verboten, mit entsprechenden Bußgeldern (theoretisch, zumindest). Vermutlich haben sich Polizei und Ordnungsamt schon längst inoffiziell entschieden: 'Schauen wir nicht hin'. Nun, mit den neuen Bestimmungen mache ich mir auch keine Sorgen mehr. Und wenn man eine etwas abgelegene Stelle einnimmt, ist es sowieso hygienischer als jedes Training in einem geschlossenen Raum.
    Tai Chi Chuan und Qigong in Neukölln und Treptow, Berlin: cloudhand-taichi.berlin

  9. #84
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    Zitat Zitat von GilesTCC Beitrag anzeigen
    Ich finde die Berliner Bestimmungen zum "Gruppensport im Park" immer noch undurchsichtig. Die Lage mit offiziellen "Sportanlagen" ist klar, aber da kommt man meistens nur als Verein da rein. Ich als 'selbstständiger Unternehmer' war mit Gruppentraining im Park bisher noch sehr zurückhaltend, aber viele Anbieter in den letzten Tagen überhaupt nicht mehr. Gruppen von 10 oder 12 Leuten unter Anleitung (teils mit bunten Firmen-Sweatshirts) im Park, direkt neben Straßen oder S-Bahn, und offensichtlich ganz unbesorgt und unbehelligt. Nicht das ich das 'schlecht' finde, ganz im Gegenteil. Aber dann war's trotzdem laut Verordnung klar verboten, mit entsprechenden Bußgeldern (theoretisch, zumindest). Vermutlich haben sich Polizei und Ordnungsamt schon längst inoffiziell entschieden: 'Schauen wir nicht hin'. Nun, mit den neuen Bestimmungen mache ich mir auch keine Sorgen mehr. Und wenn man eine etwas abgelegene Stelle einnimmt, ist es sowieso hygienischer als jedes Training in einem geschlossenen Raum.
    Ich bin kein Jurist, aber gehe davon aus, dass die relevante Quelle "die Berliner Verordnung über erforderliche Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Berlin (SARS-CoV-2-Eindämmungsmaßnahmenverordnung – SARS-CoV-2-EindmaßnV)" ist. Deswegen frage ich mal, was die neuen Bestimmungen sein sollen, nach denen Anbieter sich keine Sorge mehr machen brauchen.

    Ich frage mich, ob §4 (2) 5.-6. ein Freifahrtschein für kontaktlosen Sport mit 1,5m Abstand und Anwesenheitsliste ist:
    • sonstige Veranstaltungen und Zusammenkünfte im Innenraum ab dem 2. Juni 2020 mit bis zu 150 Personen und ab dem 30. Juni 2020 mit bis zu 300 Personen und
    • sonstige Veranstaltungen und Zusammenkünfte unter freiem Himmel ab dem 2. Juni 2020 mit bis zu 200 Personen, ab dem 16. Juni 2020 mit bis zu 500 Personen und ab dem 30. Juni 2020 mit bis zu 1.000 Personen.
    Im Gegensatz dazu regelt §7 (2) den Betrieb auf (und nur auf) Sportanlagen wie bisher bekannt.
    Neu ist §5 (13):
    (13) Fitnessstudios und ähnliche Unternehmen, gewerbliche Sportanlagen, sportbezogene gewerbliche Freizeitangebote, gewerbliche Tanz- und Ballettschulen sowie gewerbliche Bildungsangebote, die das gemeinsame Sporttreiben beinhalten (private Sportschulen) dürfen unter folgenden Maßgaben ab dem 2. Juni 2020 geöffnet werden:
    1. die Sportausübung erfolgt kontaktfrei und unter Einhaltung eines Mindestabstands von drei Metern zwischen den Kundinnen und Kunden sowie zu anderen Personen mit Ausnahme des Personenkreises gemäß § 1 Satz 3,
    2. regelmäßige und angemessene Lüftung aller Räume ist zu gewährleisten,
    3. Trainingseinheiten erfolgen ausschließlich individuell, zu zweit oder in Kleingruppen von höchstens acht Personen (einschließlich der Trainerin oder des Trainers oder sonstiger betreuender Personen),
    Unabhängig von der Corona-Verordnung, dürfen gewerbliche Anbieter/Schulen überhaupt Training in öffentlichen Parks anbieten? Oder nur in eigenen (bzw. gemieteten) Räumen und Anlagen?

    Wo kein Kläger, da kein Richter. Aber wenn ein Rechtsstaat irgendwelche Verordnungen erlässt, an die sich keiner halten muss und auch nicht verfolgt werden, dann ist das für mich unbefriedigend und inakzeptabel.

    Mich interessieren Antworten auf die Fragen, weil ich als Schüler gerne wüsste, ob ich in absehbarer Zeit wieder mit der Möglichkeit regelmäßigen, gemeinsamen Trainings rechnen kann (und sei es nur Solo-Training).
    Geändert von Aiki5O+ (30-05-2020 um 13:57 Uhr)

  10. #85
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  11. #86
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    Zitat Zitat von Aiki5O+ Beitrag anzeigen
    Ich bin kein Jurist, aber gehe davon aus, dass die relevante Quelle "die Berliner Verordnung über erforderliche Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Berlin (SARS-CoV-2-Eindämmungsmaßnahmenverordnung – SARS-CoV-2-EindmaßnV)" ist. Deswegen frage ich mal, was die neuen Bestimmungen sein sollen, nach denen Anbieter sich keine Sorge mehr machen brauchen.

    Ich frage mich, ob §4 (2) 5.-6. ein Freifahrtschein für kontaktlosen Sport mit 1,5m Abstand und Anwesenheitsliste ist:

    Im Gegensatz dazu regelt §7 (2) den Betrieb auf (und nur auf) Sportanlagen wie bisher bekannt.
    Neu ist §5 (13):

    Unabhängig von der Corona-Verordnung, dürfen gewerbliche Anbieter/Schulen überhaupt Training in öffentlichen Parks anbieten? Oder nur in eigenen (bzw. gemieteten) Räumen und Anlagen?
    Vielleicht nicht. Bisher war das in Berlin jedenfalls absoluter Usus und - sicherlich wenn Anbieter/Gruppen sich vernünftig und sozial verhalten und nicht ihr Ding direkt zwischen Familienpicnics machen oder mit blitzenden Schwertern und blutrünstigen Schreien auffallen - dann auch wohl immer ganz unproblematisch.

    Wo kein Kläger, da kein Richter. Aber wenn ein Rechtsstaat irgendwelche Verordnungen erlässt, an die sich keiner halten muss und auch nicht verfolgt werden, dann ist das für mich unbefriedigend und inakzeptabel.

    Mich interessieren Antworten auf die Fragen, weil ich als Schüler gerne wüsste, ob ich in absehbarer Zeit wieder mit der Möglichkeit regelmäßigen, gemeinsamen Trainings rechnen kann (und sei es nur Solo-Training).
    Die Situation und auch die entsprechenden und immer wieder überarbeiteten Verordnungen dazu sind völlig neu. Jetzt entsteht die rechtliche Situation, wenn ich das zumindest verstehe, dass Sportgruppen/Sportschulen in geschlossenen Räumen mit begrenzten Gruppen wieder 'kontaktlos' trainieren dürfen mit Abstand, Lüftung usw. aber draußen im öffentlichen Raum nicht. Wobei in den gleichen Berliner Parks größere Gruppen (ca. 8 bis 15 Leute) dicht auf dicht sitzen, mit Umarmungen usw. - obwohl das noch 'verboten' ist - und werden auch nicht gemahnt oder wie auch immer. Was ich tendenziell auch okay finde. Dann frage ich mich dann aber, wo dann hygienisch das Problem mit einer KK-Gruppe draußen im Park besteht, die eine Anwesenheitsliste führt, sich von allen anderen Leuten abseits hält und zugleich Abstand voneinander?

    Es ist nicht so, dass ich mich über die Schreiber der Verordnung ärgere: Sie versuchen, einer sehr schwierigen Sache irgendwie gerecht zu werden. Nur scheint es mir hier, dass die gesundheitsbezogene Logik mittlerweile fehlt.

    @Stixandmore
    Danke für den Link. Ja, das kann ich gut nachvollziehen.
    Tai Chi Chuan und Qigong in Neukölln und Treptow, Berlin: cloudhand-taichi.berlin

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