Zitat von
jkdberlin
Ich habe nun aus einigen Quellen den Vorschlag gelesen, dass Gyms ihren Mitgliedern diese App "vorschreiben", wenn sie wieder am Training mit Kontakt teilnehmen wollen, ansonsten nur Training mit Sicherheitsabstand.
Ich glaube nicht, dass im Streitfall eine derartige Regelung juristisch Bestand haben würde - zumindest nicht bei kommerziellen Gyms.
Das würde wohl gegen das Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz verstoßen, da die Nichtnutzung einer derartigen App ja keine unmittelbare Auswirkung auf die „Gefährlichkeit“ eines Teilnehmers hat - man würde ja eh nur nachträglich darüber informiert werden, dass man sich in der Nähe eines identifizierten Erkrankten aufgehalten hat. In den 10-14 Tagen bis dahin würde man ja trotzdem unwissentlich zum Training gehen und potentiell andere anstecken können, gerade da der Virus ja vermehrt zu Beginn einer Erkrankung weitergegeben wird.
Insofern bietet die App keinen unmittelbaren Schutz der anderen Mitglieder die eine Ausnahme vom AGG rechtfertigen würde.
Dazu kommen eine Reihe praktischer Probleme:
- kein / zu altes Handy
- was macht man mit den Kids ohne Smartphone
- wer will kontrollieren ob die App auch wirklich installiert ist und auch tatsächlich genutzt wird
- resultiert daraus indirekt eine „Mitführpflicht“ des Handys? (Ich habe z.B das Ding am WE selten einstecken wenn ich raus gehe)
-...
Insofern kann man das ggf. empfehlen - es zur Pflicht zu machen halte ich aus den o.g. Gründen für wenig sinnvoll.
"It's not the size of the dog in the fight, it's the size of the fight in the dog." M. Twain
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