Zitat von
Eisenhart
Sich aufs AGG zu berufen wird denke ich eher weniger funktionieren da ich nicht glaube das es ein Gericht geben würde welches das Ablehnen von Apps als Weltanschauung im Sinne des AGG anerkennt.
Es geht doch gar nicht um die App als Software selber, sondern um die Funktionalität also die Erhebung von massenweisen Daten. Und da gibt es ja nun genügend negativ Beispiele aus der Vergangenheit (FB, Google und Co.) mit denen man (s)eine Aversion gegen Datensammlungen entsprechend begründen kann.
"It's not the size of the dog in the fight, it's the size of the fight in the dog." M. Twain
"Whoever said one person can’t change the world never ate an undercooked bat..."