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Thema: Training nur mit App

  1. #16
    Eisenhart Gast

    Standard

    Sich aufs AGG zu berufen wird denke ich eher weniger funktionieren da ich nicht glaube das es ein Gericht geben würde welches das Ablehnen von Apps als Weltanschauung im Sinne des AGG anerkennt. Würde mich zumindest schwer wundern und wäre mMn auch lächerlich. Wäre allerdings ein interessanter Präzedenzfall.


    EDIT: Nichtmal das, im Zivilrechtsteil ist eine Andersbehandlung aufgrund der Weltanschauung sogar zulässig. Auch §20, 1.1 kommt hier zum tragen "Vermeidung von Gefahren und Verhütung von Schäden etc.."

    Mit dem AGG wird das also eher nichts!^^
    Geändert von Eisenhart (18-05-2020 um 11:40 Uhr)

  2. #17
    Gast Gast

    Standard

    ich möchte noch anfügen, dass sich sowohl der hamburger datenschutzbeauftragte johannes caspar als auch der bundesdatenschutzbeauftragte ulrich kelber gegen eine solche app (zumindest in der geplanten form) ausgesprochen haben.

    beide datenschutzbeauftragte warnten ausdrücklich vor einer "aufweichung der datenschutzregelungen, die auch in der gegenwärtigen situation nicht gerechtfertigt sei" (siehe bayerischer rundfunk, 15. april 2020)

    der bayerische rundfunk sieht das so:
    Für den Erfolg der App könnte es von entscheidender Bedeutung sein, mit Fingerspitzengefühl gerade soviel Druck auf die NutzerInnen auszuüben, dass darunter nicht die Akzeptanz leidet. Das nämlich könnte dazu führen, dass die Menschen die App boykottieren, etwa indem sie Bluetooth deaktivieren oder das Smartphone einfach möglichst oft ausschalten. Das Problem ist, dass die Corona-App Forschern zufolge von rund 50 Millionen Deutschen genutzt werden müsste, damit sich das Virus effektiv damit eindämmen ließe. Studien zufolge gibt es hierzulande aber nur rund 60 Millionen Smartphones, ein kleiner Teil davon sind zudem ältere Modelle, die sich für die Corona-App nicht verwenden lassen.
    und nun?
    kommt der zwang, sich ein modern(ere)s smartphone zu kaufen?
    wie will man das rechtlich hieb- und stichfest begründen?

  3. #18
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    Zitat Zitat von Eisenhart Beitrag anzeigen
    Sich aufs AGG zu berufen wird denke ich eher weniger funktionieren da ich nicht glaube das es ein Gericht geben würde welches das Ablehnen von Apps als Weltanschauung im Sinne des AGG anerkennt.
    Es geht doch gar nicht um die App als Software selber, sondern um die Funktionalität also die Erhebung von massenweisen Daten. Und da gibt es ja nun genügend negativ Beispiele aus der Vergangenheit (FB, Google und Co.) mit denen man (s)eine Aversion gegen Datensammlungen entsprechend begründen kann.
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  4. #19
    Gast Gast

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    Zitat Zitat von Eisenhart Beitrag anzeigen
    Sich aufs AGG zu berufen wird denke ich eher weniger funktionieren da ich nicht glaube das es ein Gericht geben würde welches das Ablehnen von Apps als Weltanschauung im Sinne des AGG anerkennt. Würde mich zumindest schwer wundern und wäre mMn auch lächerlich. Wäre allerdings ein interessanter Präzedenzfall.
    mich würde viel mehr interessieren, wie man den zwang, diese app zu nutzen, rechtlich einwandfrei begründen will.
    das infektionsschutzgesetz gibt eine solche begründung IMHO nicht her, und bislang hab ich im netz dazu von diversen juristen auch nur negative stellungnahmen gelesen ...

    könnte für die besitzer privater gyms recht ... nun ja, interessant werden: wenn sie darauf bestehen, dass alle trainingsteilnehmer so eine app auf ihrem smartphone installieren, was ist dann mit denen, die kein smartphone haben? die dürfen dann nicht am training teilnehmen ...
    was ist mit denen, die sich kein smartphone leisten können? die haben dann pech gehabt?

    ich vermute, dass dies für sehr viel verärgerung unter der zahlenden kundschaft sorgt.
    ich jedenfalls möchte mir als trainingsteilnehmer und damit als kunde, der einen dienstleister (vulgo gym) bezahlt, von diesem dienstleister nicht vorschreiben lassen, dass ich mir erstens ein smartphone zuzulegen habe und zweitens dann darauf eine datenschutzrechtlich hochproblematische app installieren MUSS, weil ich sonst nicht am training teilnehmen kann.

    letztlich bezweifle ich, dass man es sich als betreiber eines kleinen bis mittleren gym leisten kann, die eigenen kunden so zu verprellen.

    ich glaub auch nicht, dass ich der einzige bin, der das so sieht ...

  5. #20
    Eisenhart Gast

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    Zitat Zitat von Little Green Dragon Beitrag anzeigen
    Es geht doch gar nicht um die App als Software selber, sondern um die Funktionalität also die Erhebung von massenweisen Daten. Und da gibt es ja nun genügend negativ Beispiele aus der Vergangenheit (FB, Google und Co.) mit denen man (s)eine Aversion gegen Datensammlungen entsprechend begründen kann.
    Siehe mein Edit, mit dem AGG braucht man mE nicht argumentieren, bin aber auch kein Jurist.

    Und auch hier nochmaöl ein Edit: Ich wäre auch eher gegen eine App, unabhängig ob in Bezug aufs Gym oder sonst wie privat.

  6. #21
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    Zitat Zitat von Little Green Dragon Beitrag anzeigen
    ..., dann ist das wohl sicherlich bald Gegenstand von politischen Diskussionen.
    Genau. Und dann muss es auch noch rechtlich umgesetzt werden. Bis dahin kommst du also zu dem gleichen Schluss wie ich: Das AGG findet hier keine Anwendung. Danke.


    Wer also zu arm ist - überspitzt gesagt - bleibt draußen?
    Wie kommst du darauf? Nicht richtig gelesen?

    Also: ein Handy gehört heutzutage zur Grundsicherung. Und selbst wenn man keins hat, auf der die App läuft, dann kann man ja weiterhin ins Training. Nur halt noch nicht ins Kontakt-Training. Man macht also weiter in Kleinstgruppen Solotraining. Darum ging es.


    Wann und wie oft? Einmal? Jedes mal vor dem Training? Wer kontrolliert das bei Gyms die den kompletten Tag auf haben? Bei jedem? QR-Scanner am Eingang?
    Akku gerad leer - kein Training?
    Das kontrollieren die gleichen, die auch den Einlass kontrollieren. Du erinnerst dich? Voranmeldung? Anzahl der Teilnehmer usw. Und nein, wie zuvor, wer da nichts vorweisen kann, geht ins Solotraining.

    Ein Gym ist weder in der Position noch in der Lage hier wirklich sinnvoll die (dauerhafte) Nutzung sicherzustellen. Insofern ist so eine Regelung nichts anderes als ein "Feigenblatt" wie das polizeiliche Führungszeugnis für Trainer auch (nur weil man noch nicht erwischt wurde heißt das ja nicht, dass man eben wirklich zuverlässig ist).
    Nun ja, die Gyms werden jetzt auch zu Hygiene Fachleuten verdonnert. Ob die App immer läuft lässt sich sicher in der App feststellen. Nutzungszeiten anzeigen können diverse Fitnessapps ja auch.



    Gleiches wie zuvor - wer soll das wann und wie bitte sinnvoll kontrollieren? Willst Du am Wochenende jemanden aus Deinem Gym der Dir zufällig über den Weg läuft ernsthaft fragen ob er das Handy am Mann hat? Und wer kontrolliert, ob eines der Mitglieder dann ggf. eine Meldung über einen Kontakt per App bekommen hat? Muss jeder einen wöchentlichen Auszug des App-Protokolls dann ans Gym schicken?
    Wie zuvor auch, dass kann die App alleine.

    Wenn es eh auf Vertrauensbasis laufen soll kann man sich so eine "Pflicht" auch sparen und eben nur appellieren, dass die Mitglieder so eine App nutzen sollen. Sollte so eine Regelung tatsächlich verpflichtend kommen und jemand will dann trotzdem noch in so einem Gym trainieren wäre es ja nun auch überhaupt kein Problem (finanzielle Mittel vorausgesetzt) sich ein "trainingskonformes"
    Gerät zu besorgen um den Ansprüchen gerecht zu werden und den Rest der Zeit trotzdem zu tun uns zu lassen was man für richtig hält. Einen echten Mehrwert generiert man dadurch nicht, sondern bewegt sich in eine für mein Verständnis sehr ungesunde Richtung.
    In welche? Wo genau ist da der Unterschied, ob ich am Eingang des Gyms Listen führen muss oder halt diese Listen elektronisch auf deinem Handy gespeichert werden?


    die nächste "Quarantäne"-App steht ja nun auch schon in den Startlöchern
    Welche nächste? Bisher haben wir in Deutschland ja noch keine, die kommt erst Mitte Juni.

    "Befinden sich zwei Smartphones länger als 15 Minuten in höchstens zwei Meter Nähe, wird die fremde ID, zunächst lokal, in einer Kontaktliste gespeichert. Wer positiv auf Covid-19 getestet wird, kann so die in den vergangenen 14 Tagen gespeicherten IDs freigeben. Die Kontaktpersonen werden dann gewarnt und aufgefordert, sich testen zu lassen."

    Jetzt bekommt man also bis zu 14 Tagen nach einem "kritischen" Kontakt die Aufforderung sich testen zu lassen (von automatischer Quarantäne ist noch nicht die Rede). Bis zum eigentlichen Test vergehen dann noch ein paar Tage (in denen man dann nicht zum Training geht). Und dann fällt der Test ggf. sogar schon wieder negativ aus, weil man mit der Nummer längst durch ist - trotzdem war man in der Zeit vorher beim Training und hat potentiell andere angesteckt. Und dann? Gibt man die Info über den negativen Test ans Gym und alles ist gut? Oder lässt sich dann das gesamte Gym testen, weil man Kontakt zu jemanden hatte der Kontakt zu jemandem hatte obwohl der Test negativ war?
    Wie kommst du darauf, dass dann jeder im Gym Bescheid weiß? Oder überhaupt jemand im Gym? Davon habe ich noch nichts gelesen und auch nicht geschrieben. Nur du bekommst doch diese Aufforderung, die testen zu lassen. Und der Test dauert nicht "ein paar Tage". Das geht heute in unter 24 Stunden. Und da der Test auf Antikörper testet, ist man damit nicht "durch", d.h. keine Gefahr. Und woher weisst du, dass deine Kontaktperson auch den Virus erst seit gerade eben hat? Ich glaube nicht, dass man es immer erst nach 14 Tagen erfährt. Wenn die andere Person sagen wir mal sich freiwillig testen lässt oder aufgrund einer anderen Situation einen Test macht und du dann nach 2 oder 3 Tagen informiert wirst sind es eben nicht 14 Tage. Zumal die Inkubationszeit "bis 14 Tage" ist, nicht immer und automatisch 14 Tage.

    Und wie lange / weit will man dieses Spiel dann weiterspielen? Woher sollen die Testkapazitäten dafür kommen und wer soll das bezahlen?
    Lau BGM haben wir die Kapazitäten schon längst und bezahlen ist doch auch schon geklärt: die Krankenkasse (zumindest die gesetzlichen). Ist hier auch gar nicht das Thema.

    Im Kern ist nichts gegen so eine App zu sagen - sie kann sicherlich den Gesundheitsämtern die Arbeit an der ein oder anderen Stelle erleichtern. Einen echten Mehrwert der eine verpflichtende Nutzung für Gyms oder andere Einrichtungen (Altersheime, Schwimmbad, Kino) rechtfertigen würde kann ich momentan nicht erkennen.
    Danke, darum ging es mir. Die Erfahrung in Österreich, wo diese App schon eingesetzt wird, scheint da eine andere zu sein.
    Geändert von jkdberlin (18-05-2020 um 13:14 Uhr)
    Frank Burczynski

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  7. #22
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    Zitat Zitat von rambat Beitrag anzeigen
    ist eine solche app überhaupt schon anwendungsbereit verfügbar?
    Jein. Es wird eine in Österreich benutzt, und die App der deutschen Entwickler kommt oder soll wohl in Lichtenstein zum Einsatz. In Deutschland erst ab Mitte Juni.

    falls ja, was sagen eigentlich datenschutzbeauftragte zu einer solchen app?
    Wurde mehrfach schon diskutiert, unter bestimmten Auflagen hat der nichts dagegen.

    Nein, man muss keinen Aluhut tragen, um dieser App kritisch entgegen zu stehen. Aber bisher ist meine Meinung dazu: es wird nichts gesammelt, was dein Provider, Facebook, Google, Amazon etc. nicht eh schon über die wissen und sammeln. Und: es dient erst einmal dazu, gegen die Ausbreitung eines Virus zu kämpfen. Und das mehr zu kontrollieren.
    Frank Burczynski

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  8. #23
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    Zitat Zitat von rambat Beitrag anzeigen


    diesen nutzungszwang sehe ich bereits gegeben, wenn eine teilnahme am training nur unter nutzung dieser app möglich ist.
    Naja, das sind 2 verschiedene Schuhe. Das eine ist ein Nutzungszwang durch den Staat, das andere ein privat-rechtlicher. Und du wirst in meinem Beispiel ja auch nicht von allem Training ausgeschlossen, sondern nur von dem Teil mit Kontakt. Und es ist freiwillig. Du musst da ja nicht mitmachen.
    Frank Burczynski

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  9. #24
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    Zitat Zitat von Little Green Dragon Beitrag anzeigen
    Es geht doch gar nicht um die App als Software selber, sondern um die Funktionalität also die Erhebung von massenweisen Daten. Und da gibt es ja nun genügend negativ Beispiele aus der Vergangenheit (FB, Google und Co.) mit denen man (s)eine Aversion gegen Datensammlungen entsprechend begründen kann.
    Wieso Vergangenheit? Das tun die doch immer noch!
    Frank Burczynski

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  10. #25
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    Zitat Zitat von jkdberlin Beitrag anzeigen
    Mir persönlich? Gar nichts. Dir vielleicht etwas Sicherheit. Genau deswegen würde ich sie immer dabei haben. Aber es geht wohl den Gyms eher darum, dass diese Ketten im Training/Gym erkannt werden.
    dann reichen doch einfache teilnahmelisten wie zur zeit bei frisör. für diesen anwendungsfall braucht man nicht zwingend eine app! vorallem hast du als anbieter dann den beweiss und kann ggf nachweisen, dass du deine sorgfaltspflicht erfüllt hast, mit der app ist das schwierig.

  11. #26
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    Zitat Zitat von marq Beitrag anzeigen
    dann reichen doch einfache teilnahmelisten wie zur zeit bei frisör. für diesen anwendungsfall braucht man nicht zwingend eine app! vorallem hast du als anbieter dann den beweiss und kann ggf nachweisen, dass du deine sorgfaltspflicht erfüllt hast, mit der app ist das schwierig.
    naja, mir geht es dabei nicht nur um die Anbieterseite, sondern durchaus um die Teilnehmer Seite. Ich würde es "beruhigend" finden, wenn ich wüsste, dass alle so eine App haben und ich dadurch informiert werde. Ich persönlich bin in einem Verein, da müsste es zwar vom Vorstand eingeführt, aber sicher letztendlich durch die Mitgliederversammlung abgesegnet, werden.
    Ich finde aber eine Diskussion darüber interessant, zur Meinungsbildung.
    Frank Burczynski

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  12. #27
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    ich finde deine überlegung positiv, allerdings ist das ganz nicht kontrollierbar und könnte nur funktionieren, wenn du das deinen teilnehmern erklärst und sie verständnisvoll sind und da mitmachen. nur darus eine teilnahmemöglichkeit abzuleiten ist juristisch auf dünnem eis.

  13. #28
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    Zitat Zitat von jkdberlin Beitrag anzeigen
    Also: ein Handy gehört heutzutage zur Grundsicherung. Und selbst wenn man keins hat, auf der die App läuft, dann kann man ja weiterhin ins Training. Nur halt noch nicht ins Kontakt-Training. Man macht also weiter in Kleinstgruppen Solotraining. Darum ging es.
    Vielleicht reden wir von unterschiedlichen Dingen:
    Ich gehe davon aus, dass das normale Kontakttraining von behördlicher Seite freigegeben ist. Jetzt geht ein Anbieter hin und sagt:
    Theoretisch könntest Du wieder mit trainieren, aber wenn Du die App nicht nutzt, dann darfst Du nur Solo-Training besuchen.

    Das kann man dann drehen und wenden wie man möchte - es ist eine (freiwillige) Diskriminierung von denen die sich so ein Gerät nicht leisten können. Grundsicherung hin oder her.
    Wenn jetzt jemand der Kurzarbeit hatte sein Handy zur Pfandleihe getragen hat, woher soll der auf die Schnelle dann ein neues Gerät bekommen? Vom Amt mit Sicherheit nicht.

    Das kontrollieren die gleichen, die auch den Einlass kontrollieren. Du erinnerst dich? Voranmeldung? Anzahl der Teilnehmer usw.
    Nochmal:

    Ich rede von einer Situation in der Kontakttraining wieder erlaubt ist - keine Ahnung wie das in Berlin geregelt ist, aber bei uns gibt es zahlenmäßige Beschränkungen nur solange man ausschließlich mit Abstand trainieren darf. Eine Voranmeldung ist nicht vorgeschrieben, dass wird wenn dann auch auf freiwilliger Basis organisiert, damit dann keine Leute vor der Tür stehen und in die Röhre schauen wenn schon die max. Anzahl Personen da ist.

    Darüber hinaus gibt es nach dem derzeitigen Stand der Dinge die Auflage eine Anwesenheitsliste (nicht Voranmeldeliste) zu führen, wer da ist trägt sich ein. Fertig.

    Auch hier wäre der verpflichtende Einsatz der App etwas das weit über die behördlichen Anforderungen heraus geht. Und da soll man dann trotzdem jemanden abstellen, der die ganze Zeit am Eingang hockt und den Leuten aufs Handy schaut? Und das soll dann praktikabel sein?

    Und nein, wie zuvor, wer da nichts vorweisen kann, geht ins Solotraining.
    Siehe oben - kann man machen, muss man aber nicht.


    Nun ja, die Gyms werden jetzt auch zu Hygiene Fachleuten verdonnert. Ob die App immer läuft lässt sich sicher in der App feststellen. Nutzungszeiten anzeigen können diverse Fitnessapps ja auch.
    Hier habe ich von dem was ich bisher gelesen habe ein grundlegend anderes Verständnis - der User selber kann aus der App erstmal so gut gar nichts ab-/auslesen. Die gesamte "Kommunikation" läuft verschlüsselt im Hintergrund. Erst wenn jemand dann eine Meldung absetzt, dass er infiziert ist (auch hier ist diese Meldung wohl freiwillig) bekommt man eine Warnung das ein Kontakt bestanden hat - das war es.


    Wie zuvor auch, dass kann die App alleine.
    Siehe oben - nach meinem Verständnis ist das keine "Fitness-App" für den User bzw. der User selbst kann da erstmal herzlich wenig mit anfangen. Auch entsprechende Nutzerprotokolle (sofern es sie denn überhaupt gibt) liegen angeblich ja nur in verschlüsselter Form vor. Das läuft von der technischen Seite her ja nicht wie ein typischer "Account" den man einrichten muss, sondern die App nimmt die BT2-Identifikation des Gerätes auf dem sie installiert ist und kommuniziert im Hintergrund dann mit anderen Geräten.

    In wie weit man dann hier überhaupt eine Möglichkeit hat "nachzuweisen" dass die App genutzt wurde ist fraglich. Und dann wäre auch immer noch nicht geklärt wer denn auswertet ob sie jetzt tatsächlich immer lief oder ob derjenige nicht einfach das angeschaltete Handy zu Hause gelassen hat.

    In welche? Wo genau ist da der Unterschied, ob ich am Eingang des Gyms Listen führen muss oder halt diese Listen elektronisch auf deinem Handy gespeichert werden?
    Damit eine Nutzung einen echten Mehrwert bringt (wie Du weiter unten schreibst - was bringt es die App zu haben wenn man die Warnung dann nicht meldet oder ignoriert) müsste man hier tatsächlich in Richtung "Überwachung" gehen - und das ohne das es behördlich vorgesehen oder vorgeschrieben ist. Es bringt keinen wirklichen (Mehr-)Schutz für die Trainierenden und mögliche Infektionsketten ließen sich deutlich weniger aufwendig (per Anwesenheitsliste) nachverfolgen.

    Wenn es dann darauf hinausläuft, dass man zum Solo-Training (bei KK/KS auf Dauer herzlich sinnfrei) "verdonnert" wird, nur weil man die App nicht nutzen kann oder will stellt sich mir die Frage nach dem "Warum"?

    Welche nächste? Bisher haben wir in Deutschland ja noch keine, die kommt erst Mitte Juni.
    Hr. Spahn hat jüngst erst die nächste Stufe der "Quarantäne-App" ins Spiel gebracht:

    https://www.sueddeutsche.de/digital/...-fdp-1.4908147

    Um Gesundheitsämter bei der Verfolgung von Quarantänefällen zu unterstützen plant das Gesundheitsministerium eine weitere App.


    https://netzpolitik.org/2020/gesundh...l-ueberwachen/

    "Unbeantwortet lassen Beschlusspapier und Ministerium jedoch, wie genau die neue Plattform dazu beitragen kann, das physische Einhalten der Quarantäne zu prüfen. Anwendungen zur Prüfung der häuslichen Quarantäne sind in einigen anderen Ländern schon etabliert – teils mit wenig Rücksicht auf datenschutzrechtliche Bedenken."

    Und auch hier braucht man keinen Aluhut um sich vorstellen zu können, dass es hier dann Entwicklungen gibt bei denen ein "Alarm" aus der einen App dann gleich für die andere App genutzt wird - zunächst natürlich rein freiwillig versteht sich.


    Nur du bekommst doch diese Aufforderung, die testen zu lassen. Und der Test dauert nicht "ein paar Tage". Das geht heute in unter 24 Stunden. Und da der Test auf Antikörper testet, ist man damit nicht "durch", d.h. keine Gefahr.
    Theorie und Praxis. Die derzeitigen hohen Testkapazitäten beziehen sich auf die PCR Tests die eine akute Infektion nachweisen können, aber keine Antikörper. Die neuen (und hoffentlich zuverlässigen) Antikörpertests wie von Roche Anfang Mai präsentiert sind aktuell noch gar nicht in ausreichender Menge produziert, damit sich jeder innerhalb von Stunden testen lassen könnte. 3 Millionen im Mai, weitere 5 Millionen im Juni für ganz DE. Womit testen wir die restlichen 90% der Bevölkerung? Wenn die App entsprechend funktioniert würde das ja - gerade bezogen aufs Training - dazu führen dass hier schnellstmöglich eine große Anzahl von Personen getestet werden müssten.

    Ich kenne aus dem direkten Umfeld folgende Situation: Großeltern infiziert, ein Kind infiziert von dem dann an die Geschwister und deren Kinder weitergegeben. Trotz dieser Umstände wurde immer noch nicht umgehend die sonstigen engen Kontaktpersonen, hier die Schwiegermutter getestet "da keine Symptome". Bei dieser erfolgte der PCR Test dann erst ca. 2 Wochen später - mit negativem Ergebnis, weil sie schon "durch" war im Hinblick darauf das der PCR Test keine akute Virenbelastung mehr nachgewiesen hat. Ein späterer Antikörpertest zeigte, dass sie aber sehr wohl infiziert gewesen ist.

    Das es jetzt schon (oder in absehbarer) Zeit einen überall verfügbaren Schnelltest gibt bei dem ohne großen Laboraufwand ein Ergebnis auf Antikörper vorliegt wäre mir neu?

    Ja das ist das Wunschszenario - nur wie realistisch ist das wirklich? Und wenn ja in welchem Zeitrahmen?


    Lau BGM haben wir die Kapazitäten schon längst und bezahlen ist doch auch schon geklärt: die Krankenkasse (zumindest die gesetzlichen). Ist hier auch gar nicht das Thema.
    Das was ich dazu bisher gehört / gelesen habe: Ja wir haben relativ große Kapazitäten an PCR Tests, die aktuell nicht mal ausgenutzt werden. Bei Antiköpern sieht das momentan noch anders aus. Und die Krankenkassen sollen bezahlen - aber nur weil man etwas beschließt ist das Geld dafür ja trotzdem nicht einfach da:

    https://www.tagesschau.de/inland/kra...tests-101.html
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  14. #29
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    Standard

    Zitat Zitat von jkdberlin Beitrag anzeigen
    In welche? Wo genau ist da der Unterschied, ob ich am Eingang des Gyms Listen führen muss oder halt diese Listen elektronisch auf deinem Handy gespeichert werden?
    Der Unterschied wäre, dass nicht mein ganzen Leben überwacht werden würde.
    Für dich wäre auch der Unterschied, dass du was in der Hand hättest, das du den Behörden vorweisen könntest. Beim Handy hast du nichts. Oder muss man dann zum Training auch die Ausdrucke der Logdatei mitbringen?
    “Das ist zwar peinlich, aber man darf ja wohl noch rumprobieren.”
    - Evolution

  15. #30
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    Zitat Zitat von jkdberlin Beitrag anzeigen
    Ich würde es "beruhigend" finden, wenn ich wüsste, dass alle so eine App haben und ich dadurch informiert werde.
    Für mich zum Verständnis:

    Was beruhigt dich daran?

    Von der Funktionsweise her bekommst Du eine Warnmeldung, dass Du Dich bzw. eher Dein Handy sich in den letzten 14 Tagen über einen Zeitraum von 15 Minuten in einem Abstand von 2 Metern zu einem anderen Handy eines jetzt positiv getesteten befunden hast / hat. Wann und wo das nun der Fall war erfährst Du nicht.

    Da nach derzeitigem Stand keine Ortsdaten mit übermittelt werden kann die Technik nicht differenzieren, ob dieser Kontakt drinnen oder draußen stattgefunden hat. Ergo wird es verschiedentliche Alarme geben, bei denen faktisch zwar kein Risiko bestanden hat sich zu infizieren, aber da man das nicht weiß lässt man sich trotzdem testen? (Jedenfalls so lange bis dann mal Antikörper gefunden werden und man hoffentlich immun ist?). Und "bangt" dann bei jedem Test ob es einen erwischt hat oder nicht? Finde ich jetzt nicht so beruhigend.

    Von rein praktischen Problemen (technisch genau die 2 Meter hinzubekommen ist bei Wellen immer schwierig) wie z.B. das Handy in der Trainingstasche in der anderen Ecke der Umkleide, oder das Handy von jemanden der zwar beim Kurs war, aber mit dem man in der fraglichen Stunden gar keinen Kontakt hatte mal ab - solange die "Warnmeldung" aktiv und freiwillig von dem dann positiv getesteten angestoßen werden muss, wo ist der KS bezogene Mehr-/Beruhigungswert? (Ich setze jetzt einfach mal voraus, dass jemand der positiv getestet wird und weiß dass er vorher im Training war diese Info auch dem Gym weitergibt - idealerweise mit genaueren Angaben über dass wann und wo, so dass man hier ggf. die Mitglieder darüber informieren kann.)

    Ich habe jetzt durchaus häufiger mit Menschen zu tun - aktuell dann eben mit den notwendigen Abstand. Das hier die Technik dann aber wirklich "sauber" zwischen einem möglichen Ansteckungsrisiko entscheiden kann oder nicht doch auch eine Meldung erfolgt obwohl der Abstand tatsächlich 3 Meter war ist eher unwahrscheinlich. Heißt im worst case ich bekomme alle 2 oder 4 Wochen eine Warnmeldung von der ich nicht weiß, ob sie jetzt tatsächlich ein Risiko betrifft oder nicht doch nur "falscher Alarm" war - und dann? Wieder zum Test?

    Die App selbst verhindert ja letztendlich keine Ansteckungen (die ist beim Eintreffen der Meldung dann schon längst passiert), sondern ermöglicht max. wie der Name auch sagt das "tracing". Für Gesundheitsbehörden (die spätestens dann wieder auf "manuelle" Nachverfolgen umschalten müssen wenn eine Kontaktperson des Infizierten die App selbst nicht nutzt) mag das ja seine Vorteile haben, damit man schneller an mögliche "Herde" kommt, für mich als Einzelperson sehe ich jetzt nicht unbedingt einen Vorteil der mich beruhigen würde.
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