Grobe Fahrlässigkeit ist aber einigermaßen umfangreich definiert. "Hätte mehr aufpassen können" wird da nicht reichen, um jemanden in Deutschland zu massiven Schadensersatzleistungen oder gar Haftstrafen zu verurteilen.
Ich zitiere mal Jura-Wiki:
Grobe Fahrlässigkeit
Im Sinne des § 277 BGB
- Grobe Fahrlässigkeit liegt vor, wenn die im Verkehr erforderliche Sorgfalt in besonders schwerem Maße verletzt wurde, also dann, wenn schon ganz naheliegende Überlegungen nicht angestellt wurden und das nicht beachtet wurde, was im gegebenen Fall jedem einleuchten musste.
- vgl. Palandt/Heinrichs, Rn. 277 Rn. 2
Da kann man schon was herleiten, wenn jemand der sowohl Symptome (Fieber usw.) hat als auch WEISS dass er positiv getestet ist trotzdem noch ein Grillfest veranstaltet und die ganze Nachbarschaft einlädt. Für das reine Nicht-Verwenden einer App ist das aber viel zu dünn, weil die direkte Ursächlichkeit nicht nachzuweisen ist, und auch nicht überwiegend wahrscheinlich.
(Das Zitat bezieht sich NICHT auf Straßenverkehr. )
Geändert von Klaus (08-07-2020 um 09:51 Uhr)
"Man kann Leuten nicht verbieten, ein ***** zu sein." (Descartes)