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Thema: Open Source Projekt für Corona-Warn-App

  1. #106
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    Grobe Fahrlässigkeit ist aber einigermaßen umfangreich definiert. "Hätte mehr aufpassen können" wird da nicht reichen, um jemanden in Deutschland zu massiven Schadensersatzleistungen oder gar Haftstrafen zu verurteilen.

    Ich zitiere mal Jura-Wiki:
    Grobe Fahrlässigkeit

    Im Sinne des § 277 BGB

    • Grobe Fahrlässigkeit liegt vor, wenn die im Verkehr erforderliche Sorgfalt in besonders schwerem Maße verletzt wurde, also dann, wenn schon ganz naheliegende Überlegungen nicht angestellt wurden und das nicht beachtet wurde, was im gegebenen Fall jedem einleuchten musste.
      • vgl. Palandt/Heinrichs, Rn. 277 Rn. 2
    Da kann man schon was herleiten, wenn jemand der sowohl Symptome (Fieber usw.) hat als auch WEISS dass er positiv getestet ist trotzdem noch ein Grillfest veranstaltet und die ganze Nachbarschaft einlädt. Für das reine Nicht-Verwenden einer App ist das aber viel zu dünn, weil die direkte Ursächlichkeit nicht nachzuweisen ist, und auch nicht überwiegend wahrscheinlich.

    (Das Zitat bezieht sich NICHT auf Straßenverkehr. )
    Geändert von Klaus (08-07-2020 um 10:51 Uhr)
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  2. #107
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    Juristisch gesehen ist das absoluter Kokolores...

    Gibt haufenweise entsprechende Rechtsprechung dazu z.B. aus dem Bereich HIV. Der Betroffene muss wissen (und nicht nur die theoretische Möglichkeit in Betracht ziehen), dass er infiziert ist, dann muss es eine konkrete Handlung wie z.B. ungeschützten Geschlechtsverkehr geben und der Betroffene muss „billigend in Kauf nehmen" (und selbst hier wird das nicht mehr automatisch vorausgesetzt - die "Motivation" spielt eine Rolle) dass es zu eine Infektion kommt.


    Runtergebrochen auf die App:

    Eine Warnung ist kein "Wissen" das man infiziert ist, es ist lediglich ein Hinweis das man "BT-Kontakt" zu jemandem hatte der positiv getestet wurde. Ob tatsächlich ein echtes Infektionsrisiko bestand (ggf. war der BT-Kontakt ja durch eine Scheibe) lässt sich daraus nicht ableiten. Ich könnte ebenso einen solchen Kontakt gehabt haben - nur eben ohne die App. Würde man in der Richtung weiter argumentieren würde man zu dem Ergebnis kommen, dass jeder der sich in der Öffentlichkeit bewegt und sich nicht alle 2 / 4 / 6 / 8 Tage testen lässt ja "fahrlässig" agieren würde, da theoretisch die Möglichkeit einer Ansteckung bestanden hätte.

    Hier wäre also schon das Thema zu Ende.


    Des Weiteren:
    Die App Daten sind ja anonym - wie will man also gerichtsfest beweisen, dass genau diese Person X eine Warnmeldung auf dem Handy bekommen hatte und das die eigene Infektion dann tatsächlich auch genau von dieser Person stammt?

    Zumal die Nutzung der App ja auch rein freiwillig ist - allein die Nichtnutzung stellt daher mit Sicherheit kein strafrechtlich relevantes "fahrlässiges" handeln dar.

    Im Rahmen des (klassischen) Tracings kann man dann am Ende der Kette vielleicht feststellen, dass zunächst der Vater, dann die Mutter und dann die Kinder betroffen waren.
    Ob diese sich ggf. aber nicht (zufällig) den Virus dann auch noch woanders eingefangen haben kann man nicht feststellen.

    Anders als bei der HIV Thematik mag es vielleicht bestimmte Wahrscheinlichkeiten geben - aber für eine strafrechtlich relevante KV reicht ein "Person X könnte mich angesteckt haben..." nicht aus. Die Konstellationen in denen jemand innerhalb 14 Tagen ausschließlich Kontakt zu genau einer Person gehabt hat - graue Theorie.

    Also ein weiterer Show-Stopper für etwaige juristische Verfolgung.


    Jetzt ignorieren wir das einfach alles mal und unterstellen, dass es so ein Fall tatsächlich mal vor Gericht schaffen würde. Als potentiell Angeklagter brauche ich zunächst nur die Behauptung aufstellen, dass ich mich habe testen lassen und das Ergebnis sei negativ gewesen. Negative Tests sind lediglich nichtnamentlich zu melden - da soll dann mal einer nachweisen, dass man sich gar nicht hat testen lassen. Theoretisch vielleicht möglich - praktisch wohl eher nicht. Und Nein, nicht ich als Angeklagter muss beweisen, dass ich einen negativen Test hatte, sondern man müsste mir nachweisen, dass ich mich nicht habe testen lassen - "In dubio pro reo!".

    Mittlerweile kann man die unterschiedlichsten Tests auch über das Netz für zu Hause ordern - wenn ich jetzt sage ich hatte so einen Test und der war negativ - Dokumentation darüber gibt es nicht (mehr) - dann wäre auch bei der extensivsten Auslegung des Fahrlässigkeitsbegriffs hier nichts mehr zu holen.
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  3. #108
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    Zitat Zitat von Little Green Dragon Beitrag anzeigen
    Gibt haufenweise entsprechende Rechtsprechung dazu z.B. aus dem Bereich HIV. Der Betroffene muss wissen (und nicht nur die theoretische Möglichkeit in Betracht ziehen), dass er infiziert ist, dann muss es eine konkrete Handlung wie z.B. ungeschützten Geschlechtsverkehr geben und der Betroffene muss „billigend in Kauf nehmen" (und selbst hier wird das nicht mehr automatisch vorausgesetzt - die "Motivation" spielt eine Rolle) dass es zu eine Infektion kommt.
    Macht man das nicht automatisch, wenn man als Infizierter ungeschützen Sex hat?
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  4. #109
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    Also, jemandem der nachgewiesenermassen weiss dass er AIDS hat muss ich nicht noch eine besonders perfide Gesinnung und Vorsatz nachweisen, wenn derjenige ungeschützten Sex mit anderen Leuten hat. Also, der Fall wo eine ganze Familie krank war und auf Anordnung in Quarantäne, und die haben dann alle eingeladen "zum Grillen" und besonders eng geschunkelt um 70% der Teilnehmer zu infizieren, der war auch ohne Telefonmitschnitt wo die das feixend feiern schon klar. Kommt natürlich auf den Richter an. Ich hätte den Polizeischutz abgezogen und Karma machen lassen. Vor Gericht ist das aber immer so ne Sache, da werden selbst die allerklarsten Sachen gerne angezweifelt oder anders ausgelegt, wenn das "gewünscht" ist.
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  5. #110
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    Zitat Zitat von OliverT Beitrag anzeigen
    Macht man das nicht automatisch, wenn man als Infizierter ungeschützen Sex hat?
    Nein - zumindest juristisch nicht. Gab anno 2015 mal ein Urteil wo jemand seine Partnerin angesteckt hat - hier kommt es dann auf die Umstände an.
    Im Blut des Mannes waren nur relativ wenige Viren und somit war die Ansteckungsgefahr hier nicht sehr hoch. Er hatte Angst die Frau zu verlieren und hat deshalb nichts gesagt, in der Hoffnung das er sie nicht ansteckt. Hier sah das Gericht keinen Vorsatz bzw. kein "billigend in Kauf nehmen" sondern lediglich Fahrlässigkeit.

    Ebenso gibt es verschiedene Urteile wo Personen eine antiretrovirale Therapie machten und so unter der Nachweisgrenze blieben - trotzdem kam es zu einer Ansteckung - hier gab es regelmäßig Freisprüche.

    Das zeigt aber eben auch sehr deutlich, dass es absoluter Quatsch ist hier juristisch mit "Hätte aber wegen einer Warnung wissen können, dass er vielleicht infiziert gewesen wäre..." und Fahrlässigkeit argumentieren zu wollen. Um coronatechnisch da was draus zu stricken müsste man eher einen Fall konstruieren in dem jemand wissentlich infiziert ist und dann auch noch bewusst Leute anhustet o.ä..
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  6. #111
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    Ursache:3
    Etwas ist schief gelaufen.

    Fehler bei der Kommunikation mit Google Schnittstelle(39508)
    Also heute keine Aktualisierung.


    Gruß
    Alfons.
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  7. #112
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    Ich habe gestern fast einen Herzinfarkt bekommen, als sich die App mit rotem Zeichen in den Benachrichtigungen meldete. Dabei war es nur der "2 Wochen Bericht". 199 Kontakte. Alles grün bisher
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  8. #113
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    Man versucht so die Risikogruppe schon im Vorfeld auszuschalten um die Zahlen künstlich niedrig zu halten. Hat halt in deinem Fall nicht ganz funktioniert – man ist noch in der Probephase.
    Viele Grüße
    Thomas
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  9. #114
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    Regelmässiges Starten nach über 24 Stunden ...

    https://www.pcwelt.de/news/Corona-Wa...-10855613.html
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  10. #115
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    Heute 100Tage online mit 18 Mio downloads.


    Gruß
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  11. #116
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    Zitat Zitat von jkdberlin Beitrag anzeigen
    Ich habe gestern fast einen Herzinfarkt bekommen, als sich die App mit rotem Zeichen in den Benachrichtigungen meldete. Dabei war es nur der "2 Wochen Bericht". 199 Kontakte. Alles grün bisher
    Ok, habe die App eigentlich von Anfang an. Ab und zu ist das Bluetooth ausgeschaltet. Aber so einen Bericht habe ich noch nicht bekommen.

  12. #117
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    Kann man eigentlich auf dem Handy irgendwo sehen, ob sich die App per Bluetooth mit einem anderen Handy abgleicht?
    Z. B. in einer Kneipe an einem Tisch, man sitzt nahe gegenüber und beide schalten gleichzeitig das Bluetooth ein.

  13. #118
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    Gibt es schon irgendwo in einer Technikzeitung/Seite einen Test?
    Also Leute, die in die Tiefen der Handystruktur einblick haben und einfach ein paar Handys verschiedenen Alters, Hersteller und Betriebssystem in einem Labor zusammenführen und mitschreiben ob und wie gut die App funktioniert?

    Nach meiner Erinnerung gibt es z. B. ein Problem mit der Distanzmessung. Die App greift auf Bluetooth zurück (Feldstärke?!?)
    Bluetooth ist aber je nach Betriebssystem und Version sehr unterschiedlich. Weiter greift das Bluetooth an sich auf das angepasste Betriebssystem des Herstellers zurück, das wiederum auf propertiären Bluetooth-Treiber für die jeweilige Bluetooth-Hardware die auch stark bei verschiedenen Handys des selben Herstellers variiert. Diese Treiber werden aber nicht veröffentlicht, und es ist auch vermutlich für die App unmöglich, alle verschiedenen Treiber zu berücksichtigen. Lange Rede kurzer Sinn, Nach meiner Erinnerung war die Distanzmessung eher ein Lotteriespiel.
    Geändert von Barbecue (23-09-2020 um 11:45 Uhr)

  14. #119
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    Zitat Zitat von Barbecue Beitrag anzeigen
    Ok, habe die App eigentlich von Anfang an. Ab und zu ist das Bluetooth ausgeschaltet. Aber so einen Bericht habe ich noch nicht bekommen.
    ich bekomme das wöchentlich. Meine Frau auch.
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  15. #120
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    Zitat Zitat von jkdberlin Beitrag anzeigen
    ich bekomme das wöchentlich. Meine Frau auch.
    Ich habe Android?!?

    Edit:
    Warn-App Version 1.3.0
    Risiko-Ermittlung: aktiv
    Mitteilungen: an
    Hintergrundaktivität: Corona-Warn nicht optimiert, also keine Akku-Optimierung
    Android 8.1.0
    Geändert von Barbecue (23-09-2020 um 14:29 Uhr)

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