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Thema: Ausserordentliche Kündigung im Fitnesstudio/BJJ

  1. #1
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    560

    Standard Ausserordentliche Kündigung im Fitnesstudio/BJJ

    Hallo Community,

    das Fitnesstudio, in dem ich BJJ trainiere, hat kurzerhand den Trainer gewechselt und den Trainingsplan dahingehend gewechselt, als dass das Training fortan nur noch 2x/Woche - statt wie bei Vertragsabschluss 4x/Woche - stattfindet. Die Mitglieder wurden nicht informiert und vor vollendete Tatsachen gestellt.
    Das Fitnessstudio bietet außerdem Boxtraining sowie einen kleinem Fitnessraum an, die ich allerdings nicht nutze - ich bin nur ob des BJJ Trainings Mitglied geworden.

    Kann ich unter den o.g. Vorraussetzungen außerordentlich kündigen? Der Betreiber verneint dies.
    Ich finde allerdings nach eigener Recherche dazu keine Rechtsgrundlage, mit der ich argumentieren kann.

    Ist jemand schonmal in einer ähnlichen Situation gewesen und kann mir helfen?
    LG Bodenknuddler

  2. #2
    Registrierungsdatum
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    6.477

    Standard

    Was sagt Dein Vertrag dazu?

    Bist Du „allgemeines“ Mitglied und nimmst die anderen Kurse nur nicht wahr obwohl Du es ohne Mehrkosten könntest - Pech gehabt.

    Hast Du einen Vertrag der explizit 4x die Woche BJJ umfasst - bessere Chancen.


    Auch hier die Empfehlung:
    Gespräch suchen statt Paragraphen. Und sich dann auf eine für beide Seiten faire 50:50 Lösung einigen.
    "It's not the size of the dog in the fight, it's the size of the fight in the dog." M. Twain

    "Whoever said one person can’t change the world never ate an undercooked bat..."

  3. #3
    Macabre Gast

    Standard

    Zitat Zitat von Little Green Dragon Beitrag anzeigen
    Gespräch suchen statt Paragraphen. Und sich dann auf eine für beide Seiten faire Lösung einigen.


    Closed

  4. #4
    Registrierungsdatum
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    560

    Standard

    Ich möchte nicht wissen, wie ich mich mit jemanden einigen kann. Mir geht es explizit um die Frage bzw um Erfahrungsaustausch zu:

    "Kann ich unter den o.g. Vorraussetzungen außerordentlich kündigen?"

  5. #5
    * Silverback Gast

    Standard

    Zitat Zitat von Bodenknuddler Beitrag anzeigen
    Ich möchte nicht wissen, wie ich mich mit jemanden einigen kann. Mir geht es explizit um die Frage bzw um Erfahrungsaustausch zu:
    Closed

  6. #6
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    Standard

    du musst schon details über deinen vertrag verraten, damit man dir helfen kann.
    am besten liest du dir den abgeschlossenen vertrag genau durch.
    falls dann iummer noch fragen bestehen, kannst du mit diesem wissen deine frage noch einmal mit weiteren infos stellen....

  7. #7
    Macabre Gast

    Standard

    Zitat Zitat von Bodenknuddler Beitrag anzeigen
    Ich möchte nicht wissen, wie ich mich mit jemanden einigen kann. Mir geht es explizit um die Frage bzw um Erfahrungsaustausch zu:

    "Kann ich unter den o.g. Vorraussetzungen außerordentlich kündigen?"
    Sorry, wollte dich nicht ärgern..

    Und zu deiner Frage: ich denke nicht, daß deine Voraussetzungen für eine ausserordentliche Kündigung ausreichen..!?!

    Begründung: es ist natürlich bitter, wenn der Trainer wechselt und die Trainingszeit mal kurz halbiert wird aber dein Anbieter stell dir ja theoretisch, in seinen Augen, eine Alternative/Ausgleich zur Verfügung...

    Aber keiner kenn deinen Vertrag, deshalb ist es auch sehr müssig zu spekulieren...

    Ich wäre auf jeden Fall auch sehr genervt..
    Viel Erfolg..

  8. #8
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    Zitat Zitat von Bodenknuddler Beitrag anzeigen
    nur noch 2x/Woche - statt wie bei Vertragsabschluss 4x/Woche - stattfindet.
    Hei,
    ich war in so einer Situation. Wichtig ist: was steht im Vertrag, wozu verpflichtet sich das Studio? Dazu, dir BJJ anzubieten, oder exakt 4 X pro Woche? Nur im letzteren Fall kommst du mit Sonderkündigung anstandsfrei raus.
    Solange sie dir BJJ ohne Quantifizierung zusichern und das stattfindet, keine Chance, denn das Studio hält den Vertrag ein.

    Tipp: es gibt eine Rechtsanwaltssuche im Internet, da kannst du Fachanwälte suchen. Die telefonische Beratung ist kostenfrei, und es wird grob abgeschätzt, wie deine Chancen auf juristische Gegenwehr stehen.
    Hat bei mir damals auch geholfen, allerdings hab ichs dann fallenlassen, da der Vertrag meine Ansicht nicht deckte. Ich will das hier nicht weiter ausführen, bei Interesse PN. Aber besser wärs, du fragst gleich einen Fachanwalt im (Sport-) Vertragsrecht.
    Wer nicht kotzt, ist nicht am Limit

  9. #9
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    Standard

    Zitat Zitat von Bodenknuddler Beitrag anzeigen
    Ist jemand schonmal in einer ähnlichen Situation gewesen und kann mir helfen?
    LG Bodenknuddler
    Hust. Das kommt mir doch sehr sehr bekannt vor. Ich gehe davon aus, dass in deinem Vertrag auch keine direkten Kurse benannt werden sondern dir pauschal alle Kurse/Angebote der Schule zur Verfügung stehen. Das ist also wie bei einem Fitnessstudio. Vielleicht steht in deinem Vertrag auch, dass kein Anspruch auf Schadensersatz bei Unterrichtsausfall aus Gründen höherer Gewalt besteht.
    Was kann man da noch beachten? Unbedingt rechtzeitig kündigen, bevor sich der Vertrag automatisch auch noch verlängert. Ich gehe davon aus, dass Schulen mit ähnlichen Verträgen doch ganz gut durch die Coronakrise kommen. Umso schändlicher, wenn diese dann ihre Lehrer nicht bezahlen.
    Geändert von felicidy (19-06-2020 um 17:29 Uhr)

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