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Thema: Stuttgart - Ideen zu den Hintergründen

  1. #286
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    Man sollte aber auch sehen das es sich nicht um unregelmäßige und kleine Gruppen handelt sondern hier eine feste private Partyszene im öffentlichen Raum entsteht. In FFM gilt zB für die Außengastronomie folgendes:
    4.4 Immissionsschutz/Anwohnerschutz
    Ob, in welchem Umfang (Flächengröße/Anzahl der Plätze) und zu welchen Uhrzeiten auf einer Außengastronomiefläche von Ihnen Gäste bewirtet werden dürfen, hängt häufig von der immissionsschutzrechtlichen Beurteilung ab.
    Der Gaststättenbetrieb darf bestimmte Lärmgrenzwerte nicht überschreiten. Diese Grenzwerte unterscheiden sich nach Tagwerten - für die Zeit von 6 Uhr bis 22 Uhr - und Nachtwerten für die restliche Zeit. Die Nachtgrenzwerte sind deutlich niedriger als die Tagwerte. Die geltenden Grenzwerte leiten sich aus dem Bundesimmissionschutzgesetz ab und sind, da sie den Anwohnerschutz gewährleisten sollen, unterschiedlich je nach Art des Gebietes. Sie sind niedrig im Wohngebiet, etwas höher im Mischgebiet und weniger streng im Gewerbegebiet.
    Wenn feststeht, dass die Taggrenzwerte eingehalten werden, aber die Nachtgrenzwerte nicht, wird regelmäßig mit der Gaststättenerlaubnis als Auflage eine Betriebszeit-beschränkung für den Garten ab 22 Uhr verbunden. Der Garten muss dann ab 22 Uhr geschlossen sein, und zwar so pünktlich, dass auch die Aufräumarbeiten mit Beginn der Nachtzeit bereits beendet sind.
    Eine solche Betriebszeitbeschränkung kann Ihnen auch jederzeit nachträglich auferlegt werden, sobald die Überschreitung der Lärmgrenzwerte belegt ist.
    Je nach Gebietscharakter oder schon vorliegenden Anwohnerbeschwerden kann bereits mit dem Antrag die Einreichung eines Prognosegutachtens eines nach § 26 des Bundesimmissionschutzgesetzes bekannt gegebenen Schallschutzgutachters erforderlich sein. Es ist Aufgabe des/r Antragstellers/in dieses Gutachten bei einem solchen in Auftrag zu geben.
    In Gaststättenerlaubnissen werden zu Außengastronomieflächen immer nachbarschützende Standardauflagen erteilt. Diese beinhalten
    - das Verbot greller Beleuchtung und
    - das Verbot der Beschallung (Live-Musik, Lautsprecherboxen usw.).
    Wenn aus besonderen Anlässen vereinzelt z.B. Musikdarbietungen im Garten stattfinden sollen, muss rechtzeitig vorher beim Ordnungsamt ein entsprechender Antrag auf Ausnahmegenehmigung gestellt werden.
    Quelle: https://frankfurt.de/-/media/b19a33a...43fbe9d06.ashx

    Da stellt sich mir die Frage warum sollten private Partys anders behandelt werden als Gaststätten.


    Gruß
    Alfons.
    Hap Ki Do - Schule Frankfurt - eMail - 합기도 도장 프랑크푸르트 - Daehanminguk Hapkido - HECKelektro-Shop
    ...Dosenbier und Kaviar...

  2. #287
    MichaelII Gast

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    Zitat Zitat von Alfons Heck Beitrag anzeigen
    Man sollte aber auch sehen das es sich nicht um unregelmäßige und kleine Gruppen handelt sondern hier eine feste private Partyszene im öffentlichen Raum entsteht. In FFM gilt zB für die Außengastronomie folgendes:

    Quelle: https://frankfurt.de/-/media/b19a33a...43fbe9d06.ashx

    Da stellt sich mir die Frage warum sollten private Partys anders behandelt werden als Gaststätten.


    Gruß
    Alfons.
    Naja, ist die Frage wem gehört die Stadt. Gaststätten wollen Geld verdienen. Die anderen Leben einfach.
    Da ich aus Bayern komme, sehe ich eigentlich kein Problem. Wenn bei uns 200 Leute rumstehen und Bier trinken, baut man ein Zelt herum und angagiert eine Blaskapelle. Schon hat man ein Bierzelt, alles ist legal und Kulturgut. Dann stören die Betrunkenen auf einmal nicht mehr, weil sie Lederhosen anhaben. Und vollgereiherte U-Bahnen wie in München zur Oktoberfestzeit gehören dann halt auch geduldet.

  3. #288
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    ...Dosenbier und Kaviar...

  4. #289
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    Zitat Zitat von Alfons Heck Beitrag anzeigen

    LOL, der Zitat, "Schwarzarbeiter" der jetzt kein Geld verdienen konnte lebt seine Corona Frsut aus ,als Teilerklärung.
    Ja is klar, der geht hin und macht Randale... .

    Im nächsten Leben werde ich auch Kriminal-Experte ... .

  5. #290
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    Zitat Zitat von Kusagras Beitrag anzeigen
    LOL, der Zitat, "Schwarzarbeiter" der jetzt kein Geld verdienen konnte lebt seine Corona Frsut aus ,als Teilerklärung.
    Ja is klar, der geht hin und macht Randale... .

    Im nächsten Leben werde ich auch Kriminal-Experte ... .
    Ach der Pfeiffer... Erfinder der Töpfchen Theorie
    wenn man sich mit seiner Vita beschäftig weis man woher der Wind kommt.

    Das Schlimme ist eigentlich das solchen "Spezialisten" als Sachverständige/Experten von Medien und Politik gehört werden
    Love breeds suicide

  6. #291
    oxcart Gast

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    Wenn man so darüber nachdenkt kommen mir erst einmal zwei mögliche Faktoren in den Sinn. Langeweile und Unzufriedenheit.

  7. #292
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    Da ist mehr als Langeweile dahinter, da etabliert sich auch eine aggressive Stimmung die deutsche Institutionen und Gepflogenheiten, das ganze "typisch deutsche" Umfeld aktiv ablehnt, und sich in Fantasien geriert wie man die alle angreifen und verprügeln "darf". Feuerwehr, Müllmänner, Sanitäter, Ordnungsamt, Kammerjäger, alles was irgendeine Form von Uniform trägt. Nicht nur Polizei.
    "Man kann Leuten nicht verbieten, ein ***** zu sein." (Descartes)

  8. #293
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    Zitat Zitat von Klaus Beitrag anzeigen
    Da ist mehr als Langeweile dahinter, da etabliert sich auch eine aggressive Stimmung die deutsche Institutionen und Gepflogenheiten, das ganze "typisch deutsche" Umfeld aktiv ablehnt, und sich in Fantasien geriert wie man die alle angreifen und verprügeln "darf". Feuerwehr, Müllmänner, Sanitäter, Ordnungsamt, Kammerjäger, alles was irgendeine Form von Uniform trägt. Nicht nur Polizei.
    Deine Aussage und die davor von oxcart dürften schon mal einiges an Motivation wiedergeben. Was mir in De mittlerweile aus dem Hals raushängt sind diese banalen Sozialpädagogen-Totschlagargumente "wie Armut, "geringe Aufstiegschancen... moralisch-ethisch noch ordentlich gesteigert durch wiedergekäute Begriffe wie "marginalisiert, "Ausgrenzung" und jüngst... "Rassismus".
    Da hätten ich und zig Millionen dieses Land auch schon längst mal in Schutt und Asche legen "dürfen". Solche Erfahrungen haben nämlich viele durchgemacht.

  9. #294
    Gast Gast

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    Zitat Zitat von Kusagras Beitrag anzeigen
    Deine Aussage und die davor von oxcart dürften schon mal einiges an Motivation wiedergeben. Was mir in De mittlerweile aus dem Hals raushängt sind diese banalen Sozialpädagogen-Totschlagargumente "wie Armut, "geringe Aufstiegschancen... moralisch-ethisch noch ordentlich gesteigert durch wiedergekäute Begriffe wie "marginalisiert, "Ausgrenzung" und jüngst... "Rassismus".
    Da hätten ich und zig Millionen dieses Land auch schon längst mal in Schutt und Asche legen "dürfen". Solche Erfahrungen haben nämlich viele durchgemacht.


    eine frage, die zwar hin und wieder gestellt, aber von der ach so verständnisvollen fraktion der sozialpädagogisch bewegten allesversteher noch nie beantwortet wurde, ist diese:
    wenn "armut, geringe aufstiegschancen, marginalisierung, fehlende bildung und traumata (bspw. durch erlittene gewalt ausgelöst)" die GRÜNDE für schwerstkriminelles verhalten sein sollen, wie kommt es dann, dass millionen (!) aus dem zweiten weltkrieg heimkehrender wehrmachtssoldaten eben NICHT zu abertausenden amok liefen und mit axt und messer ihre mitmenschen metzelten? oder plündernd und vergewaltigend durchs heimatland zogen?
    wie kommt es, dass millionen schwerst traumatisierter wehrmachtssoldaten eben NICHT die reste der zivilisation in unserem lande in schutt und asche legten?
    wie kommt es, dass (bspw. in meiner entfernteren verwandtschaft) die überlebenden der KZ nach ihrer befreiung eben NICHT als mordende, plündernde, vergewaltigende horden durchs land zogen? weder hier noch in ihren heimatländern (sofern sie dorthin zurückkehrten)?
    wie kommt es, dass millionen schwerst traumatisierter russischer soldaten nach dem ende des zweiten weltkrieges und ihrer demobilisierung eben NICHT moskau oder leningrad in schutt und asche legten?

    auf diese frage hab ich noch nie eine befriedigende oder auch nur stichhaltige antwort von denen erhalten, die jede noch so kleine (angebliche) "ungerechtigkeit" als erklärung für das schwerstkriminelle verhalten der täter von stuttgart (oder köln) heranziehen.

  10. #295
    oxcart Gast

    Standard

    Viele Vietnamesen und Koreaner sind nach den Kriegen nach Amerika gegangen und haben sich dort auch trotz schwerster Traumata integriert und deren Enkel sind jetzt erfolgreiche Ärzte, Anwälte, Unternehmer usw.

  11. #296
    Macabre Gast

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    Zitat Zitat von rambat Beitrag anzeigen
    für das schwerstkriminelle verhalten der täter von stuttgart (oder köln) heranziehen.
    Schwerstkriminelles Verhalten in Stuttgart..?
    Hallo, da sind ein paar Scheiben zu Bruch gegangen...

    Schwerstkriminell ist dann doch was komplett anderes, z.B. Menschenhandel, Waffenhandel, Steuerhinterziehung etc. usw..
    Komm doch mal wieder runter...

  12. #297
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    Zitat Zitat von Macabre Beitrag anzeigen
    Schwerstkriminelles Verhalten in Stuttgart..?
    Hallo, da sind ein paar Scheiben zu Bruch gegangen...

    Schwerstkriminell ist dann doch was komplett anderes, z.B. Menschenhandel, Waffenhandel, Steuerhinterziehung etc. usw..
    Komm doch mal wieder runter...
    Für Stuttgarter Verhältnisse war das Schwerkriminalität.

    Aber die o.a. Gründe für auch sehr gewaltsames Verhalten bis zum mehrfachen Mord habe ich oft genug auch in Verbindung mit Terroristen gehört und gelesen, garniert mit der "Im-Gefängnis-gings -mir-so-schlecht-dass-ich-mich-radikalisieren-musste" und der "Einsamen Wolf"-Theorie . Erklärt alles, auch dass man sich auf Video voller stolz präsentiert wenn man grade genüsslich ein paar Ungläubige oder Falsch-Gläubige hinrichtet (Die angemessene Reaktion für den nicht erhaltenen Lieblings-Ausbildungsplatz oder den unterdurchschittlichen Arbeistlohn- Lohn als Supermarktangestellter oder Security-Mitarbeiter?).

    Neben der Sozialheimer-Zunft gern auch von links-liberalen Medien als Motivlage verbreitet.

    Wie gesagt, ich krieg Plaque sowas zu lesen, was wollen eigentlich diejengen vorbringen die in "3- Welt-Ländern tatsächlich von der Hand in den Mund leben?

  13. #298
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    Man nennt das schweren Landfriedensbruch, und natürlich ist das eine schwere Straftat. Wenn ich irgendwo eine Scheibe einwerfe ist das Sachbeschädigung. Wenn ich in großen Gruppen stundenlang durch die Stadt ziehe, reihenweise Läden zerstöre und plündere, Leuten die sich beschweren am Boden gegen den Kopf trete, dann ist das Landfriedensbruch in einem besonders schweren Fall:

    https://dejure.org/gesetze/StGB/125.html
    https://dejure.org/gesetze/StGB/125a.html

    Der Tritt gegen den Kopf war ein Mordversuch. Wurden auch Fahrzeuge oder Läden in Brand gesetzt ?
    "Man kann Leuten nicht verbieten, ein ***** zu sein." (Descartes)

  14. #299
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    Zitat Zitat von Klaus Beitrag anzeigen
    ..
    ... Wurden auch Fahrzeuge oder Läden in Brand gesetzt ?
    Mir nicht bekannt.

  15. #300
    Gast Gast

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    @macabre:

    Schwerstkriminelles Verhalten in Stuttgart..?
    Hallo, da sind ein paar Scheiben zu Bruch gegangen...

    Schwerstkriminell ist dann doch was komplett anderes, z.B. Menschenhandel, Waffenhandel, Steuerhinterziehung etc. usw..
    Komm doch mal wieder runter...
    straftaten in stuttgart:

    landfriedensbruch
    § 125
    Landfriedensbruch

    (1) Wer sich an
    1. Gewalttätigkeiten gegen Menschen oder Sachen oder
    2. Bedrohungen von Menschen mit einer Gewalttätigkeit,

    die aus einer Menschenmenge in einer die öffentliche Sicherheit gefährdenden Weise mit vereinten Kräften begangen werden, als Täter oder Teilnehmer beteiligt oder wer auf die Menschenmenge einwirkt, um ihre Bereitschaft zu solchen Handlungen zu fördern, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
    nicht schwer genug?
    dann mal das hier:

    § 125a
    Besonders schwerer Fall des Landfriedensbruchs

    1In besonders schweren Fällen des § 125 Abs. 1 ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. 2Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter
    1. eine Schußwaffe bei sich führt,
    2. eine andere Waffe oder ein anderes gefährliches Werkzeug bei sich führt,
    3. durch eine Gewalttätigkeit einen anderen in die Gefahr des Todes oder einer schweren Gesundheitsschädigung bringt oder
    4. plündert oder bedeutenden Schaden an fremden Sachen anrichtet.
    landfriedensbruch im schweren fall ist mit bis zu zehn jahren haft sanktioniert.
    wie nennst du das denn, wenn nicht schwerstkriminell?

    dazu kommt noch dies:
    §113 stgb / 114 stgb / 115 stgb

    1) Wer einem Amtsträger oder Soldaten der Bundeswehr, der zur Vollstreckung von Gesetzen, Rechtsverordnungen, Urteilen, Gerichtsbeschlüssen oder Verfügungen berufen ist, bei der Vornahme einer solchen Diensthandlung mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt Widerstand leistet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

    (2) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn

    1. der Täter oder ein anderer Beteiligter eine Waffe oder ein anderes gefährliches Werkzeug bei sich führt,
    2. der Täter durch eine Gewalttätigkeit den Angegriffenen in die Gefahr des Todes oder einer schweren Gesundheitsschädigung bringt oder
    3. die Tat mit einem anderen Beteiligten gemeinschaftlich begangen wird.
    Ein besonders schwerer Fall im Sinne von § 113 Abs. 2 StGB (Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte) liegt in der Regel vor, wenn 2. der Täter durch eine Gewalttätigkeit den Angegriffenen in die Gefahr des Todes oder einer schweren Gesundheitsschädigung bringt.

    [Gefahr des Todes oder einer schweren Gesundheitsschädigung:] Diesbezüglich kann nach der hier vertretenen Rechtsauffassung auf Handlungen zurückgegriffen werden, die im Zusammenhang mit der Rechtsprechung zu § 224 StGB (Gefährliche Körperverletzung) als »das Leben gefährdende Behandlungen« anzusehen sind. Das ist jede Handlung, die dazu geeignet ist, das Leben eines Menschen zu gefährden. Eine solche Handlung schließt zwangsläufig die Gefahr »schwerer Gesundheitsschädigungen« mit ein.

    Nicht erforderlich ist, dass im Einzelfall das Leben durch die Widerstandshandlung wirklich gefährdet wird. Es reicht aus, wenn der Angegriffene einer Handlung ausgesetzt ist, in der mit dem Eintritt eines solchen Schadens zu rechnen ist.

    Das ist die allgemein übliche Definition des unbestimmten Rechtsbegriffs einer »Gefahr«.
    Mit anderen Worten:

    Gefahr ist drohender Schaden.

    So ist z. B. eine das Leben gefährdende Behandlung i.S.v. § 224 Abs. 1 Nr. 5 StGB gegeben, wenn jemand rücklings von einer Treppe gestoßen wird, sich dabei aber nicht erheblich verletzt (BGH 2 StR 320/96 v. 04.09.1996 - BGH NStZ RR 1997, 67).

    Als Beispiele kommen ferner in Betracht:

    Starkes Würgen am Hals

    Hinunterstoßen von Gerüsten, Gebäudeteilen, Abhängen, in Gruben u.a.

    Hetzen eines scharfen Hundes auf einen Menschen

    Vorsätzliches Anfahren mit Kraftfahrzeugen (BGH VRS 14, 286)

    Schlagen des Kopfes gegen Wände, Boden, Gegenstände

    Gezielte Würfe mit Pflastersteinen auf Personen

    Werfen von Molotow-Cocktails auf Personen
    alle voraussetzungen erfüllt, würde ich mal sagen. die straftaten von stuttgart wurden vorsätzlich begangen; sie wurden unter zuhilfenahme von "gefährlichen werkzeugen" begangen (oder wie nennt man es, wenn die täter eisenstangen bei sich führen?); sie wurden "mit anderen beteiligten gemeinschaftlich begangen"; die angeriffenen polizisten wurden durch die gewalttätigkeit der angreifer (pflastersteine als wurfgeschosse, tritte, faustschläge) mit mindestens schwere gesundheitsschädigung bedroht ... und die täter haben geplündert.

    wer pflastersteine oder flaschen auf polizisten wirft, der nimmt billigend in kauf, dass diese polizisten dadurch einer gefahr für ihre gesundheit und ihr leben ausgesetzt werden.

    wenn das keine schwerkriminalität ist - was isses dann?
    die entsprechenden paragrafen sind eindeutig.

    wieso muss man eigentlich unbedingt versuchen, diese straftaten zu verharmlosen?
    Geändert von Gast (02-07-2020 um 21:18 Uhr)

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