Geändert von Pansapiens (03-07-2020 um 06:42 Uhr)
Das "besonders schwer" bezieht sich auf den Vergleich der Landesfriednesbrüche untereinander. nicht auf die Einordnung des Landesfriedensbruchs in die Kriminalität.
Offenbar ist auch §125a nach juristischer Definition kein Verbrechen (Mindeststrafe ein Jahr)
Auf dieser Liste hab ich es beim Überfliegen auch nicht gefunden, schließe aber nicht aus, das übersehen zu haben.
2) Schwere Straftaten im Sinne des Absatzes 1 Nr. 1 sind:
1.
aus dem Strafgesetzbuch:
a)
Straftaten des Friedensverrats, des Hochverrats und der Gefährdung des demokratischen Rechtsstaates sowie des Landesverrats und der Gefährdung der äußeren Sicherheit nach den §§ 80a bis 82, 84 bis 86, 87 bis 89a, 89c Absatz 1 bis 4, 94 bis 100a,
b)
Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern nach § 108e,
c)
Straftaten gegen die Landesverteidigung nach den §§ 109d bis 109h,
d)
Straftaten gegen die öffentliche Ordnung nach den §§ 129 bis 130,
e)
Geld- und Wertzeichenfälschung nach den §§ 146 und 151, jeweils auch in Verbindung mit § 152, sowie nach § 152a Abs. 3 und § 152b Abs. 1 bis 4,
f)
Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung in den Fällen der §§ 176a, 176b und, unter den in § 177 Absatz 6 Satz 2 Nummer 2 genannten Voraussetzungen, des § 177,
g)
Verbreitung, Erwerb und Besitz kinder- und jugend*****graphischer Schriften nach § 184b Absatz 1 und 2, § 184c Absatz 2,
h)
Mord und Totschlag nach den §§ 211 und 212,
i)
Straftaten gegen die persönliche Freiheit nach den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b, 233 Absatz 2, den §§ 233a, 234, 234a, 239a und 239b,
j)
Bandendiebstahl nach § 244 Abs. 1 Nr. 2, Wohnungseinbruchdiebstahl nach § 244 Absatz 4 und schwerer Bandendiebstahl nach § 244a,
k)
Straftaten des Raubes und der Erpressung nach den §§ 249 bis 255,
l)
gewerbsmäßige Hehlerei, Bandenhehlerei und gewerbsmäßige Bandenhehlerei nach den §§ 260 und 260a,
m)
Geldwäsche und Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte nach § 261 Abs. 1, 2 und 4; beruht die Strafbarkeit darauf, dass die Straflosigkeit nach § 261 Absatz 9 Satz 2 gemäß § 261 Absatz 9 Satz 3 ausgeschlossen ist, jedoch nur dann, wenn der Gegenstand aus einer der in den Nummern 1 bis 11 genannten schweren Straftaten herrührt,
n)
Betrug und Computerbetrug unter den in § 263 Abs. 3 Satz 2 genannten Voraussetzungen und im Falle des § 263 Abs. 5, jeweils auch in Verbindung mit § 263a Abs. 2,
o)
Subventionsbetrug unter den in § 264 Abs. 2 Satz 2 genannten Voraussetzungen und im Falle des § 264 Abs. 3 in Verbindung mit § 263 Abs. 5,
p)
Sportwettbetrug und Manipulation von berufssportlichen Wettbewerben unter den in § 265e Satz 2 genannten Voraussetzungen,
q)
Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt unter den in § 266a Absatz 4 Satz 2 Nummer 4 genannten Voraussetzungen,
r)
Straftaten der Urkundenfälschung unter den in § 267 Abs. 3 Satz 2 genannten Voraussetzungen und im Fall des § 267 Abs. 4, jeweils auch in Verbindung mit § 268 Abs. 5 oder § 269 Abs. 3, sowie nach § 275 Abs. 2 und § 276 Abs. 2,
s)
Bankrott unter den in § 283a Satz 2 genannten Voraussetzungen,
t)
Straftaten gegen den Wettbewerb nach § 298 und, unter den in § 300 Satz 2 genannten Voraussetzungen, nach § 299,
u)
gemeingefährliche Straftaten in den Fällen der §§ 306 bis 306c, 307 Abs. 1 bis 3, des § 308 Abs. 1 bis 3, des § 309 Abs. 1 bis 4, des § 310 Abs. 1, der §§ 313, 314, 315 Abs. 3, des § 315b Abs. 3 sowie der §§ 316a und 316c,
v)
Bestechlichkeit und Bestechung nach den §§ 332 und 334,
2.
aus der Abgabenordnung:
a)
Steuerhinterziehung unter den in § 370 Abs. 3 Satz 2 Nr. 5 genannten Voraussetzungen,
b)
gewerbsmäßiger, gewaltsamer und bandenmäßiger Schmuggel nach § 373,
c)
Steuerhehlerei im Falle des § 374 Abs. 2,
3.
aus dem Anti-Doping-Gesetz:
Straftaten nach § 4 Absatz 4 Nummer 2 Buchstabe b,
4.
aus dem Asylgesetz:
a)
Verleitung zur missbräuchlichen Asylantragstellung nach § 84 Abs. 3,
b)
gewerbs- und bandenmäßige Verleitung zur missbräuchlichen Asylantragstellung nach § 84a,
5.
aus dem Aufenthaltsgesetz:
a)
Einschleusen von Ausländern nach § 96 Abs. 2,
b)
Einschleusen mit Todesfolge und gewerbs- und bandenmäßiges Einschleusen nach § 97,
6.
aus dem Außenwirtschaftsgesetz:
vorsätzliche Straftaten nach den §§ 17 und 18 des Außenwirtschaftsgesetzes,
7.
aus dem Betäubungsmittelgesetz:
a)
Straftaten nach einer in § 29 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 in Bezug genommenen Vorschrift unter den dort genannten Voraussetzungen,
b)
Straftaten nach den §§ 29a, 30 Abs. 1 Nr. 1, 2 und 4 sowie den §§ 30a und 30b,
8.
aus dem Grundstoffüberwachungsgesetz:
Straftaten nach § 19 Abs. 1 unter den in § 19 Abs. 3 Satz 2 genannten Voraussetzungen,
9.
aus dem Gesetz über die Kontrolle von Kriegswaffen:
a)
Straftaten nach § 19 Abs. 1 bis 3 und § 20 Abs. 1 und 2 sowie § 20a Abs. 1 bis 3, jeweils auch in Verbindung mit § 21,
b)
Straftaten nach § 22a Abs. 1 bis 3,
9a.
aus dem Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz:
Straftaten nach § 4 Absatz 3 Nummer 1 Buchstabe a,
10.
aus dem Völkerstrafgesetzbuch:
a)
Völkermord nach § 6,
b)
Verbrechen gegen die Menschlichkeit nach § 7,
c)
Kriegsverbrechen nach den §§ 8 bis 12,
d)
Verbrechen der Aggression nach § 13,
11.
aus dem Waffengesetz:
a)
Straftaten nach § 51 Abs. 1 bis 3,
b)
Straftaten nach § 52 Abs. 1 Nr. 1 und 2 Buchstabe c und d sowie Abs. 5 und 6.
https://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__100a.html
Das Gewicht dieser Aussage in der vorliegenden Diskussion hängt natürlich davon ab, wie viele Fälle Du überhaupt kennst, und ob die vergleichbar sind, mit den Vorgängen in Stuttgart.
Ein späterer ausländischer Schwerstkrimineller hat allerdings schon mal für einen bewaffneten Aufruhr mit vier Toten Polizisten auch nur 5 Jahre Freiheitsentzug bekommen und wurde nach neun Monaten wegen guter Führung vorzeitig entlassen. Abgeschoben wurde er auch nicht.
deutsche Kuscheljustiz
Abgesehen von der Bedeutung von grammatischen Steigerungsformen:Und nochmal, Menschen, die Scheiben einschlagen und Tische und Bänke durch die Gegend werfen und plündern sind für mich nur in seltenen Fällen Schwerstkriminelle....Das Stuttgart und Bildzeitung das anders sehen ist mir bewusst..
Was bedeutungsvoll ist und als besonderen Einschnitt empfunden und auch sparchlich entsprechend gewertet wird, ist eben auch durch den Kontext und die bisherige Erfahrung bedingt. Wenn es in einem friedlichen Dorf, dass jahrzehntelang keine Gewalt erlebt hat auf einmal regemäßig Raubüberfälle mit Verletzen geben würde, dann empfänden die Menschen das dort wohl als "schwerstkriminelle Entwicklung". In Sao Paulo, Bogota, und Mexiko-City dagegen wäre das "normaler Alltag".
Ich find es daher eher wenig zielführend in bezug auf Stuttgart von "ist nur Sachbeschädigungen" zu sprechen, die Leute vor Ort scheint das ziemlich geschockt zu haben, warum nur? Ist auch die Frage inwieweit diese Sachbeschädigungen weiteres Potential anzeigen: ich hätte kein Problem damit, in einem Land zu leben, in dem es immer wieder zu Sachbeschädigungen kommt, aber nie zu Gewalt gegen Personen. Das ist zwar wohl nur theoretisch für die meisten Länder (mitterweile auch für die Schweiz) so der Fall, soll aber zeigen, das die Bereitschaft für ein bestimmtes Maß an Gewalt- zumindest aus meiner Sicht- immer einen Ausblick auf ein größeres Maß an Gewalt hinausdeutet (Siehe in die deutsche Geschichte). Und wenn ich die Bilder sehe, wie die Fenster eingeschlagen werden, sehe ich das sehr großes Zertstörungspotential. Und da generell genügen Fälle vorhanden sind, wo sich in De die Gewalt gegen Personen richtet und nicht vom Gesetz gedeckt ist, kann ich mir "hochrechnen" bzw. vorstellen, dass eine Menge der Leute, die in Stuttgart "nur Sachschaden" verursacht haben, zu anderen Gelegenheiten nicht zögern werden, ihre Gewalt gegen Menschen zu richten. Der Anlaß könnte der Gleiche sein oder sogar harmloser; bin mir dessen absolut sicher. Und deshalb war Stuttgart nicht harmlos und muss in Verbindung mit anderen Ereignissen aufhorchen lassen.
Und noch: mag sein, dass die Geschäfte versichert waren, ich würde aber nicht ausschließen, das da auch wirtschaftliche Existenzen, wenn nicht zerstört so doch geschädigt werden. Von wegen Sachschaden hat doch menschlich keine gravierenden Folgen.
Hier werden mal wieder zwei Dinge durcheinander gebracht. Ursachen verstehen zu wollen um präventive Maßnahmen umzusetzen zu können wird automatisch gleichgesetzt mit Ursachen zu verstehen und als Entschuldigung zu nutzen. Auch wenn letzteres teilweise geschieht ist eine so absolute Betrachtung falsch und nicht zielführend. Oder kurz gesagt:
Verstehen um es zu entschuldigen: Nein (bei dem was in Stuttgart passiert ist gibt es nicht zu entschuldigen).
Verstehen um vorzubeugen: Ja
Übertreibung (schwerstkriminell) ist nebenbei ebenso wenig hilfreich wie Untertreibung (nur Sachbeschädigung).
Was die Nachkriegszeit betrifft, einfach mal schauen wie die Jugend in Berlin unter den damaligen Rahmenbedingungen abging (es gab viele solcher Banden): https://www.spiegel.de/geschichte/ba...a-1266602.html
Was die Heimkehrer betrifft, ich denke die meisten wollten schlichtweg nur noch ein ruhiges Leben und kümmerten sich darum etwas aufzubauen. Allgemein habe ich auf Reisen auch beobachtet, dass dort wo alle arm sind und ums Überleben kämpfen oftmals (nicht immer, es gibt natürlich auch andere Ursachen) wesentlich weniger Gewaltpotential besteht als dort wo es sehr große sozial Unterschiede gibt.
Viele Grüße
Thomas
https://www.thiele-judo.de/portal/
The reality is, you can say ANYTHING you want. You just have to be willing to face the consequences of your choice.
Kannix, 24.06.2010, 14:17 Uhr: "Also ich hab noch oben ein Luftgewehr, ganz normal. Bei Katzen jedenfalls gibts keine sichtbaren Verletzungen"
@thomasL:
und genau das beantwortet meine frage nicht.Was die Heimkehrer betrifft, ich denke die meisten wollten schlichtweg nur noch ein ruhiges Leben und kümmerten sich darum etwas aufzubauen.
warum wollten diese männer nur noch ein ruhiges leben, statt ihre zweifellos vorhandenen traumata als vorwand heranzuziehen, um ihre mitmenschen zu terrorisieren und jede rechtsordnung abzulehnen?
wenn es so ist, dass erlittene (kriegs)traumata NICHT zwangsläufig dazu führen, dass die betroffenen die autorität staatlicher behörden (wie etwa polizei) gewalttätig "ablehnen" und plündernd durch ihre nähere umgebung ziehen, kann man meiner meinung nach die ausschreitungen von stuttgart auch nicht damit entschuldigen, dass bspw. die randalierer, die keine deutschen staatsbürger waren, durch "traumata" und "armut" hinreichende gründe (und entschuldigungen) für ihr verhalten hatten.
für die randalierer und plünderer, die in deutschland aufgewachsen sind (ganz gleich, ob mit oder ohne deutsche staatsbürgerschaft) gilt das umso mehr.
gewiss kann man, wenn man in deutschland aufwächst, beklagen, dass man eventuell nicht die gleichen chancen bekommen hat wie andere, denen es (materiell) besser geht.
das rechtfertigt aber erstens nicht, dass man gewalttätig wird, polizisten angreift und geschäfte plündert, und zweitens dürfte man als jemand, der in deutschland aufgewachsen ist, kaum so arm sein, dass man sich nicht anders zu helfen weiß als zu plündern.
die gewalttätigen ausschreitungen von stuttgart sind durch nichts zu rechtfertigen!
und die "begründungen", die nun herangezogen werden, um ein (meiner meinung nach verfehltes) verständnis für die täter aufzubauen, sind dürftig.
die täter sind also materiell schlechter gestellt als andere, die hier wohnen (leben also angeblich in "armut", wie ich verschiedentlich in der presse las) ...?
dann frage ich mich, woher sie das geld hatten, um sich in der "party- und eventszene" aufzuhalten und dort drogen und alkohol zu konsummieren.
und ich frage mich, ob die folgerung aus der angeblichen "armut" dieser leute nun sein wird, sie materiell zu unterstützen.
falls ja, wäre das, was sie da getan haben, schlicht erpressung: gebt uns geld, sonst ...
falsl es so kommen sollte, war stuttgart ein präzendenzfall.
und wie ich die deutsche kuscheljustiz kenne, steht zu befürchten, dass die täter von stuttgart genauso wenig belangt werden wie die von köln.
in meiner trainingsgruppe trainiert auch ein etwas älterer mann, der aus dem libanon stammt. der meinte neulich, wir müssten verdammt aufpassen, denn im libanon habe es mehr oder weniger genauso angefangen.
er sagte mir aber auch, dass er es sich in zukunft verkneifen wird, weiter zu warnen, denn er hat mehrfach erleben müssen, dass ihm sehr junge deutsche dann erklärten, wie das damals so war im libanon ...
Geändert von Gast (03-07-2020 um 08:27 Uhr)
Chapeau.
Gewalt als Mittel der politischen Auseinandersetzung innerhalb der Gesellschaft / des Staates wird abgelehnt. Kriege sind ein anderes Thema, die finden zwischen Staaten statt.
Aber Du wußtest natürlich, wie ich das meinte, Du Schlingel.
Selbstverständlich wird genau das passieren. Das ist doch unser bewährtes Rezept in Innen- und Außenpolitik: Mehr Geld für alle.
Kannix, 24.06.2010, 14:17 Uhr: "Also ich hab noch oben ein Luftgewehr, ganz normal. Bei Katzen jedenfalls gibts keine sichtbaren Verletzungen"
Den Sprung verstehe ich jetzt nicht ganz, oder war der Beitrag nicht auf die Frankfurter gemünzt?
Da du aber die Bildzeitung hier zitierst, bringe ich es doch ein: Das darüber noch drei Tage später außerhalb von Stuttgart gesprochen wurde, war einer Bildzeitungskampagne zu verdanken. Und das der Innenminister sich vor einem kaputtenen Polizeiauto, das extera wieder in die Stadt zurückgestellt wurde, hat fotografieren lassen
Ansonsten weiß ich nur, die Polizei hatte eh vor durchzugreifen, hat extra eine Hundertschaft diesen Abend nach Stuttgart verlegen lassen und hatte sich einfach verpeilt, weil ihr ca. zwei Hundertschaften gefehlt haben...
Kann mir das auch gut vorstellen, dass das passiert, wenn ich ein Bierzelt nachts um 22:00 Uhr versuche, mit zuwenig Polizei zu räumen....
Geändert von MichaelII (03-07-2020 um 09:11 Uhr)
Meine das sind auch junge Leute gewesen die sich nach dem Lock-Down in der öden Plattensiedlung abreagieren mussten und die dann merkten das Gewalt in einer grossen Gruppe erstaunlich gut funktioniert.
Wenn die juristischen Folgen nun zu lasch sind - was ist dann das Learning?
In anderen Ländern gibt es bei und nach der Festnahme den Knüppel (= You have no rights in custody) und dann im Schnellverfahren Knast, der Jungmann und seine Kumpels lernen dann das Riot spielen doch nicht so cool ist...
Hat dein PW-Studium auch den Begriff "strukturelle Gewalt" hergegeben? Das bürgerliche Recht kodifiziert formell gleiches Recht für alle. Wie sieht es im RL aus? Was passiert tatsächlich?
„Es gibt viele Arten zu töten. Man kann einem ein Messer in den Bauch stechen, einem das Brot entziehen, einen von einer Krankheit nicht heilen, einen in eine schlechte Wohnung stecken, einen durch Arbeit zu Tode schinden, einen zum Suizid treiben, einen in den Krieg führen usw. Nur weniges davon ist in unserem Staat verboten.“ [Brecht]
Keine Ahnung. Ich habe kein PW (Politik-Wissenschaften?) - Studium absolviert. Wie sah es in Deiner Traktoristenausbildung aus?
So weit ich weiß, sind die von Brecht genannten Punkte in der Bundesrepublik Deutschland alle verboten.
Messer -> Bauch - verboten
Verhungern lassen - verboten / jeder hat das Recht auf Grundsicherg / ALG-II / Asylleistungen
von Krankheit nicht heilen - verboten, so lange medizinisch Aussicht auf Heilung durch mögliche Therapie besteht
in schlechte Wohnung stecken - der Wohnort kann frei gewählt werden, eine bezahlbare und schöne Wohnung liegt aber möglicherweise außerhalb
Vernichtung durch Arbeit - seit 08.05.1945 nicht mehr so in Mode
in den Selbstmord treiben - da bin ich tatsächlich überfragt, denke aber, dass man da einen Paragraphen findet, der das unter Strafe stellt
Angriffskriege - verboten, zudem haben wir eine Berufsarmee, welche aus Freiwilligen besteht
Kannix, 24.06.2010, 14:17 Uhr: "Also ich hab noch oben ein Luftgewehr, ganz normal. Bei Katzen jedenfalls gibts keine sichtbaren Verletzungen"
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