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Thema: Gruppeneinteilung in Corona-Zeiten - Wie?

  1. #31
    * Silverback Gast

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    Zitat Zitat von Bücherwurm Beitrag anzeigen
    Da werden die bayerischen Karateka auf deutscher Ebene ganz schön abk***en demnächst, oder?
    Das Thema "Wettbewerbsverzerrung" wird IMHO noch in etlichen Sportarten (wie z.B. Mannschaftssportarten) zu entsprechenden "Spätfolgen" führen .

  2. #32
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    So krass, wie unterschiedlich es in den jeweiligen Bundesländern gehandhabt wird. Bei uns ist indoor mit 10 Mann alles wieder drin und draußen bis 30 Leute. Ebenso Studios sind wieder fast ganz normal geöffnet und wenn ich dann eure Coronaschutzverordnung lese!!!
    Mein Englisch ist zu schlecht. Ich löse das physikalisch!

  3. #33
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    Ja. Da differieren die Länder extrem.

    RLP ist euch NRWlern mit der aktuellen Corona-Verordnung endlich nachgezogen:
    (1) Das gemeinsame sportliche Training und der Wettkampf sind in Gruppen von bis zu zehn Personen zulässig; dies gilt auch für den Kontaktsport.
    Aber man muss das verstehen: So ein echt bajuwarisches Virus ist natürlich viel gefährlicher als so ein laschet Dingen aus NRW. (Ja, ich weiß, ich zahl auch schon brav ein in die Kalauerkasse.)

  4. #34
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    Also wir trainieren (in Bayern!) seit 2 Wochen wieder in der Halle mit bis zu 10 Personen ohne Kontakt, also nur Kihon und Kata. Das ist vom Hauptverein mit den lokalen Behörden abgestimmt und genehmigt worden. Türen und Fenster... alles auf, was geht (wenn draußen frei ist, gehen wir raus). Dabei versuche ich das Training eher technisch zu gestalten, damit weniger rumgebrüllt und nicht übermäßig viel geschnauft wird. Also eher Muskeln statt Herz/Kreislauf, z.B. viele Kata hintereinander, langsam ausgeführt, etc.

    Angemeldet wird per Doodle. Es sollen sich aber alle eintragen und es wird noch priorisiert, z.B. Vorrang für Braun- und Schwarzgurte im Oberstufentraining und wir würden auch (mussten wir bisher noch nie) nochmal eingreifen, wenn jemand dadurch erkennbar benachteiligt würde.

  5. #35
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    Zitat Zitat von Chrisdz Beitrag anzeigen
    Ich weiß nicht, in welchem Bundesland Ihr trainiert, aber in Bayern ist lt. 6. BaylfSMV v. 19.06.2020 jeglicher "Kontakt"sport nach wie vor verboten und unter Strafe gestellt.
    Wo genau liest du das denn da raus?

    Ich habe das letztens für einen Lehrgang in Schleswig-Holstein recherchiert. Das Land selbst erklärt das so:
    "Gruppen von 10 Personen dürfen auch ohne das Einhalten der Abstandsregeln Sport ausüben. Auf die Sportart kommt es nicht an; auch kontaktintensive Sportarten wie Kampfsport können ausgeübt worden. Bei der Ausübung von Sport gilt das allgemeine Abstandsgebot aus § 2 Abs. 1 der Corona-Verordnung. Dabei gilt ebenfalls die Ausnahme nach § 2 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3, wonach der Mindestabstand von 1,5 Metern bei Zusammenkünften zu privaten Zwecken mit bis zu 10 Personen nicht eingehalten werden muss. Dies ist bei der Ausübung von Sport in einer Gruppe bis zu 10 Personen stets der Fall, weil sich die Personen zu einem privaten Zweck, nämlich der Ausübung von Sport, treffen. Für die vereinsgebundene Sportausübung gelten nach § 11 Abs. 1 Nr. 7 aber auch die Empfehlungen des DOSB oder von einzelnen Sportfachverbänden, soweit jeweils vorhanden, die zu beachten sind."
    (https://www.schleswig-holstein.de/DE...ier/Sport.html)

    Ich bin kein Jurist aber so auf das erste grobe Durchsehen von § 2 Abs. 1 der dortigen Corona-Verordnung konnteich keinen großen Unterschied zu der bayerischen Verordnung erkennen.

    Auch wenn Intention und Interpretation ggfs. unterschiedlich sind, wäre dann die Frage, ob das auf dieser Grundlage wirklich justiziabel wäre. Und warum man das zwingen so "bayerisch" auslegen muss, erschließt sich mir beim besten Willen nicht.

  6. #36
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    Zitat Zitat von Schnueffler Beitrag anzeigen
    So krass, wie unterschiedlich es in den jeweiligen Bundesländern gehandhabt wird. Bei uns ist indoor mit 10 Mann alles wieder drin und draußen bis 30 Leute. Ebenso Studios sind wieder fast ganz normal geöffnet und wenn ich dann eure Coronaschutzverordnung lese!!!
    Bei uns im Kreis seit gestern auch wieder! Haben gestern Abend direkt mit Kontakttraining weitergemacht. Auch wenn nur einer meiner Schüler da war, denn wir mussten ja sei dem 23.06. wieder zum Einzelbetrieb zurück aufgrund der Zwei-Mann-Regel. Hat sich aber gut angefühlt!

  7. #37
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    Zitat Zitat von Katamaus Beitrag anzeigen
    Wo genau liest du das denn da raus?

    Ich habe das letztens für einen Lehrgang in Schleswig-Holstein recherchiert. Das Land selbst erklärt das so:
    "Gruppen von 10 Personen dürfen auch ohne das Einhalten der Abstandsregeln Sport ausüben. Auf die Sportart kommt es nicht an; auch kontaktintensive Sportarten wie Kampfsport können ausgeübt worden. Bei der Ausübung von Sport gilt das allgemeine Abstandsgebot aus § 2 Abs. 1 der Corona-Verordnung. Dabei gilt ebenfalls die Ausnahme nach § 2 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3, wonach der Mindestabstand von 1,5 Metern bei Zusammenkünften zu privaten Zwecken mit bis zu 10 Personen nicht eingehalten werden muss. Dies ist bei der Ausübung von Sport in einer Gruppe bis zu 10 Personen stets der Fall, weil sich die Personen zu einem privaten Zweck, nämlich der Ausübung von Sport, treffen. Für die vereinsgebundene Sportausübung gelten nach § 11 Abs. 1 Nr. 7 aber auch die Empfehlungen des DOSB oder von einzelnen Sportfachverbänden, soweit jeweils vorhanden, die zu beachten sind."
    (https://www.schleswig-holstein.de/DE...ier/Sport.html)

    Ich bin kein Jurist aber so auf das erste grobe Durchsehen von § 2 Abs. 1 der dortigen Corona-Verordnung konnteich keinen großen Unterschied zu der bayerischen Verordnung erkennen.

    Auch wenn Intention und Interpretation ggfs. unterschiedlich sind, wäre dann die Frage, ob das auf dieser Grundlage wirklich justiziabel wäre. Und warum man das zwingen so "bayerisch" auslegen muss, erschließt sich mir beim besten Willen nicht.
    Aus dem § 9 der aktuellen bayrischen Coronaschutzverordnung. Da steht es so drin, das es keinen Kontakt geben darf.
    Mein Englisch ist zu schlecht. Ich löse das physikalisch!

  8. #38
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    Zitat Zitat von Schnueffler Beitrag anzeigen
    Aus dem § 9 der aktuellen bayrischen Coronaschutzverordnung. Da steht es so drin, das es keinen Kontakt geben darf.
    Okay, mißverständlich formuliert meinerseits. Möglicherweise habe ich Chris hier auch falsch verstanden. Oftmals wird ja aus der Tatsache, dass Sport mit Kontakt nicht möglich ist, gefolgert, dass Karate als Kontaktsport ebenfalls nicht erlaubt ist. Das ist aber falsch.

    "Kontaktfreie Durchführung" ist dann aber auch (fast) der einzige Unterschied, oder? Jedenfalls können wir, wie beschrieben (mit entsprechendem Hygienekonzept), auch in Bayern trainieren. Partnerübungen mit Kontakt unterbleiben. Kumite auf Abstand, z.B. Reaktionsübungen, machen wir. Ist sogar auch mal ganz interessant.

    Das ist natürlich für Judo, Ju-Jutsu, etc. leider nochmal was anderes, weswegen wir auch die Halle unserer Ju-Jutsuka nutzen dürfen, wofür wir jedes Mal mental ein Räucherstäbchen zu ihren Ehren abbrennen. Denn dass sie in dieser Situation an uns gedacht haben und uns die Halle abtreten, ist wirklich toll von ihnen.

  9. #39
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    Er sprach doch auch nur von kontaktfreiem Training.
    Mein Englisch ist zu schlecht. Ich löse das physikalisch!

  10. #40
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    Zitat Zitat von Schnueffler Beitrag anzeigen
    Er sprach doch auch nur von kontaktfreiem Training.
    Nein. Er sprach davon, dass "in Bayern [...] jeglicher 'Kontakt'sport nach wie vor verboten und unter Strafe gestellt" sei. Da ist so nicht richtig und zumindest mißverständlich, denn "Kontaktsport" ist weder irgendwo definiert, noch ist davon in der genannten Verordnung die Rede. Kontakt ist verboten, Kontaktsport eben nicht. Letzterer ist neben nur eingeschränkt und ggfs. nicht sinnvoll möglich. Wenn wir schon genau sein wollen, dann doch bitte auch richtig. Gerade der TE hat ja an anderer Stelle explizit Wert darauf gelegt.

    Egal, btt: wir trainieren wieder unter den o.g. Einschränkungen und dieses Training organisieren wir per Doodle wie ebenfalls oben beschrieben. Das war eigentlich meine Antwort auf die eingangs gestellte Frage.

  11. #41
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    Das ist jetzt sehr kleinlich auseinandergepflückt.
    Kontaktsport = Sport mit Kontakt. Und der ist in Bayern verboten.
    Kata laufen = kein Kontakt = erlaubt.
    Mein Englisch ist zu schlecht. Ich löse das physikalisch!

  12. #42
    venom1984 Gast

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    Für mich ist das auch klar, Kontakt Sport = Sport bei dem man Kontakt hat, also andere zwangsläufig berührt

    Alles andere ist dann einfach Karate/TKD/KM/... ohne Kontakt und in dem Fall dann auch kein Kontaktsport

  13. #43
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    Zitat Zitat von Schnueffler Beitrag anzeigen
    Das ist jetzt sehr kleinlich auseinandergepflückt.
    Kontaktsport = Sport mit Kontakt. Und der ist in Bayern verboten.
    Kata laufen = kein Kontakt = erlaubt.
    Ja mei, was soll ich dazu sagen? So ist es halt. Ich bin ja nicht der Verwaltungsapparat und hab mir das nicht ausgedacht. Wir dürfen, wenn wir auf Körperkontakt verzichten, mit bis zu 10 Leuten in der Halle trainieren. Das ist offiziell abgesegnet mit Verein, Landrats- oder was auch immer Amt und Pipapo.

    Aber nochmal, es ist nirgendwo (mir bekannt) in der Verordnung oder sonst wo, so etwas wie „Kontaktsport“ definiert (da gab es auch in der FB-Dojoleiter-Gruppe lange Diskussionen dazu). Wenn du also einfach nur Judorollen üben wolltest und das als Teil deines Hygienekonzepts so einreichst, dann hättest du imho gute Chancen, das genehmigt zu bekommen. Du muss einfach „nur“ den Abstand sicherstellen. Ob das dann ein sinnvolles Training ist, sei mal dahingestellt

  14. #44
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    Ich kann jetzt nur für NRW sprechen, weil ich mich dort am Info-Telefon der Landesregierung schlau gemacht habe.
    Kontaktsport heißt in NRW ALLES, was mit Kontakt zu tun hat. Fußball im Zweikampf, alle KK/KS/SV wenn mit Körperkontakt trainiert wird, Handball, Basketball, etc, wo es zum Kontakt kommen kann.
    Mein Englisch ist zu schlecht. Ich löse das physikalisch!

  15. #45
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    Zitat Zitat von Schnueffler Beitrag anzeigen
    Ich kann jetzt nur für NRW sprechen, weil ich mich dort am Info-Telefon der Landesregierung schlau gemacht habe.
    Kontaktsport heißt in NRW ALLES, was mit Kontakt zu tun hat. Fußball im Zweikampf, alle KK/KS/SV wenn mit Körperkontakt trainiert wird, Handball, Basketball, etc, wo es zum Kontakt kommen kann.
    Korrekt. So habe ich es vom LSB NRW auch verstanden.

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