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Thema: Der Coranavirus breitet sich jetzt wieder aus.......

  1. #16996
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    Zitat Zitat von Eisfee Beitrag anzeigen
    hast du dafür ein paar Beipsiele?



    u nd dafür vielleicht auch ? Ich meine du behauptets das immer wieder aber ich sehe da nichts dergleichen in den Beiträgen von "little green Dragon" .
    Nun, die hat er doch gerade erst mit dern Antwort auf meinen Beitrag wieder geliefert.
    Zu den 20.000 in Berlin mit Abstand (eine Armlänge bei der Polonaise oder wie war dass) empfehle mich mal die Berichte über die Busunternehmen die damit geworben haben die Leute ohne Maskenpflicht im Bus dort hinzufahren.

    Aber immerhin etwas dazu gelernt, Leute die auf die Straße sch... sind ein wichtiger Ansteckungsweg für Covid19, vermutlich haben die bei uns dann auch direkt in die Büros gesch...
    Geändert von ThomasL (26-06-2021 um 12:53 Uhr)
    Viele Grüße
    Thomas
    https://www.thiele-judo.de/portal/

    The reality is, you can say ANYTHING you want. You just have to be willing to face the consequences of your choice.

  2. #16997
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    Zitat Zitat von ThomasL Beitrag anzeigen
    empfehle mich mal die Berichte über die Busunternehmen die damit geworben haben die Leute ohne Maskenpflicht im Bus dort hinzufahren.
    Und wie alle wissen hatten diese „Berichte“ dann ja recht und nach jeder Demo wo sich noch darüber echauffiert wurde, dass teilweise Abstände nicht eingehalten wurden fegte eine unglaubliche Infektionswelle durch das Land.
    Oh wait...


    Aber wie schon gesagt - auf so einem „Niveau“ braucht man da gar nicht erst versuchen sachlich zu diskutieren. Allein darauf zu beharren, dass das was in Indien da abgelaufen ist auch nur annähernd mit der Situation im DE vergleichbar wäre spricht für sich.
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  3. #16998
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    Zitat Zitat von Little Green Dragon Beitrag anzeigen
    Es gibt in Indien jetzt mehr Handys als Toiletten. .
    Was willst du damit sagen? dass ich Inder bin? Habe 3 Handys und eine Toilette
    Und jetzt die Auswirkungen auf die Pandemie durch diese Tatsache?

  4. #16999
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    Standard Der Coranavirus breitet sich jetzt wieder aus.......

    Frag denjenigen der den Artikel geschrieben hat.

    Ansonsten vielleicht einfach mal die Ausbreitungen von Krankheiten, Wohnverhältnisse und hygienische Bedingungen ins Verhältnis setzen.

    Auch wer nicht Gesundheitsökonom ist sollte da einen Zusammenhang herstellen können zumal wir auch im Europa da auf praktische Erfahrungen zurück greifen können:

    https://de.m.wikipedia.org/wiki/Pest

    https://www.zeit.de/wissen/2017-10/p...aber-interview

    Die Pest hat sehr viel mit hygienischen Bedingungen zu tun und die haben sich für die Menschen in unseren Breiten, aber auch weltweit, dramatisch verbessert. Insofern stecken sich heute weit weniger Leute mit dem Erreger an.
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  5. #17000
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    Nach mehr als einem Jahr Maßnahmenkritiker:


  6. #17001
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    Hi,

    Ihr erinnert euch noch an den Beschluss des Familiengerichts Weimar zu den Maßnahmen gegenüber Schulen und das verbreitete Narrativ die Familiengerichte seien per se nicht dafür Zuständig und es handele sich um ein Konstrukt der Coronaleugner?

    Nun hat sich noch so ein Wald&Wiesen Gericht dazu geäußert:

    Für die Entscheidung über Anordnungen gegenüber einer Schule gemäß § 1666 Abs. 1 und 4 BGB wegen dort geltender Corona-Schutzmaßnahmen verbleibt es bei der Zuständigkeit der Amtsgerichte/Familiengerichte
    Für die Entscheidung über eine an ein Amtsgericht gerichtete Anregung, die auf gerichtliche Anordnungen gegen eine Schule gemäß § 1666 Abs. 1 und 4 BGB wegen Corona-Schutzmaßnahmen zielt, sind die Amtsgerichte/Familiengerichte zuständig. Die Verweisung eines solchen Verfahrens an ein Verwaltungsgericht ist ausnahmsweise wegen eines groben Verfahrensverstoßes nicht bindend. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig mit Beschluss vom 16. Juni 2021 entschieden.
    Die Eltern minderjähriger Schüler hatten beim Amtsgericht Tecklenburg die Einleitung eines Verfahrens gem. § 1666 Abs. 1 und 4 BGB zur Beendigung der von ihnen befürchteten nachhaltigen Gefährdung des Kindeswohls angeregt, die sich u.a. aufgrund schulinterner Anordnungen zum Tragen eines Mund- und Nasenschutzes sowie zur Einhaltung von Mindestabständen zu anderen Personen ergebe. Das Amtsgericht hat mit Beschlüssen vom 23. April 2021 den Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten für unzulässig erklärt und den Rechtsstreit an das Verwaltungsgericht Münster verwiesen. Das Verwaltungsgericht Münster wiederum hat mit Beschluss vom 26. Mai 2021 den Verwaltungsrechtsweg für unzulässig erklärt und das Bundesverwaltungsgericht zur Bestimmung der Zuständigkeit angerufen.
    Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass das Amtsgericht Tecklenburg trotz der Verweisungsbeschlüsse vom 23. April 2021 zuständig geblieben ist. Zwar ist eine Verweisung für das Gericht, an das das Verfahren verwiesen worden ist, grundsätzlich bindend. Das gilt jedoch nicht, wenn die Entscheidung bei verständiger Würdigung nicht mehr nachvollziehbar erscheint und offensichtlich unhaltbar ist. Ein derartig qualifizierter Verfahrensverstoß des Amtsgerichts liegt hier vor. Denn die Eltern hatten sich in ihrem Schreiben an das Amtsgericht ausdrücklich darauf beschränkt, ein familiengerichtliches Tätigwerden gegen die Schule auf der Grundlage des § 1666 Abs. 1 und 4 BGB anzustoßen. Unterlassungsansprüche gegen die Schule, über die die Verwaltungsgerichte zu entscheiden hätten, haben sie nicht geltend gemacht. Über Maßnahmen gemäß § 1666 BGB entscheidet das Amtsgericht/Familiengericht jedoch selbständig von Amts wegen. Es hätte keine Verweisung aussprechen, sondern - da familiengerichtliche Anordnungen gegenüber Behörden rechtlich ausgeschlossen sind - entweder auf die Eröffnung eines Verfahrens verzichten oder ein bereits eröffnetes Verfahren einstellen müssen.

    Die trotzdem ausgesprochene Verweisung führt zu Brüchen mit den Prozessgrundsätzen der Verwaltungsgerichtsordnung. Diese kennt keine von Amts wegen einzuleitenden Verfahren, sondern überlässt es dem Kläger bzw. Antragsteller, ob und mit welcher Zielrichtung er ein Verfahren einleiten will. Erwiese sich die Verweisung für das Verwaltungsgericht als bindend, fänden sich die Kinder, für die lediglich bestimmte Maßnahmen angeregt wurden, nunmehr in der Rolle von Beteiligten eines gerichtlichen Verfahrens wieder. Das entspräche weder ihrem Willen noch ihrer vormaligen Stellung vor dem Amtsgericht. Deshalb erweist sich die Verweisung mit den Prinzipien der Verwaltungsgerichtsordnung als schlechterdings unvereinbar und löst für das Verwaltungsgericht keine Bindungswirkung aus.
    Achja, welches Gericht das war ist ja noch wichtig:

    BVerwG 6 AV 1.21 - Beschluss vom 16. Juni 2021
    https://www.bverwg.de/pm/2021/44

    Also, kurz und knapp, das Bundesverwaltungsgericht!


    Gruß

    Alef
    Geändert von Alephthau (27-06-2021 um 01:41 Uhr)

  7. #17002
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    Zitat Zitat von Alephthau Beitrag anzeigen
    Also, kurz und knapp, das Bundesverfassungsgericht!
    Wohl eher das Bundesverwaltungsgericht. Also doch ein Wald- und Wiesengericht…
    „Grau teurer Freund, ist alle Theorie. Und grün des Lebens goldner Baum.“

  8. #17003
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    Zitat Zitat von Katamaus Beitrag anzeigen
    Wohl eher das Bundesverwaltungsgericht. Also doch ein Wald- und Wiesengericht…
    Hups, ich korrigiere das fix und hoffe es sieht keiner, in meinem Kopf war es aber richtig geschrieben!


    /edit

    Ich hatte die Entscheidung noch nicht selbst gelesen, deshalb erstmal nur blind verlinkt, aber gerade diesen Kommentar dazu entdeckt:

    https://rsw.beck.de/aktuell/daily/me...ona-massnahmen

    Interessanter Teil daraus:

    Einstellung des Verfahrens oder Verzicht auf Verfahrenseröffnung

    Unterlassungsansprüche gegen die Schule, über die die VG zu entscheiden hätten, hätten sie nicht geltend gemacht. Über Maßnahmen gemäß § 1666 BGB entscheide das AG/Familiengericht jedoch selbstständig von Amts wegen. Es hätte keine Verweisung aussprechen, sondern – da familiengerichtliche Anordnungen gegenüber Behörden rechtlich ausgeschlossen sind – entweder auf die Eröffnung eines Verfahrens verzichten oder ein bereits eröffnetes Verfahren einstellen müssen.
    Also, das Familiengericht bleibt zuständig, aber da es keine Anordnungen gegenüber Behörden erlassen kann, kann es laut BVerG nur auf ein Verfahren verzichten, oder es einstellen.

    Bürokratie in Reinstform!

    Was ich seltsam finde ist, dass ja die Schulen bzw die Lehrer/Lehrerinnen einen Teil der sogenannten Personensorge übernehmen und im § 1666 BGB steht eindeutig:

    Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

    § 1666 Gerichtliche Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls



    .................................................. ..............
    (4) In Angelegenheiten der Personensorge kann das Gericht auch Maßnahmen mit Wirkung gegen einen Dritten treffen.
    https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1666.html

    Wie sich dieser Beschluss damit vereint, kann ich nicht wirklich nachvollziehen/verstehen, zumal es ja auch andere Gründe als jetzt, wie in diesem Fall, die Corona-Maßnahmen geben kann.


    Gruß

    Alef
    Geändert von Alephthau (27-06-2021 um 03:05 Uhr)

  9. #17004
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    Zitat Zitat von Little Green Dragon Beitrag anzeigen
    Gerne doch - besonders den Teil mit der Wirksamkeit in der Hochrisikogruppe -

    Geliefert wie bestellt, deine Worte vor 8 Monaten:

    ...Achtung - geistige Transferleistung notwendig(!) - wir machen jetzt den Sprung von Grippe zu Corona. Alle Fachleute sind sich einig, dass die Impfeffektivität bei so einem Impfstoff wenn es gut läuft bei 50% liegt - bezogen auf alle (warum die eigentliche "Zielgruppe" hier aber bei der Forschung hinten runter fällt wurde Dir ebenfalls näher gebracht).

    Wir haben - wenn es gut läuft dann also einen Impfstoff der mit 50% Effektivität schon mal 10% unter der einer ordinären Grippeschutzimpfung liegt. Es würde an ein Wunder grenzen, wenn die Effektivität in der Risikogruppe (rein aus biologischen Gründen) dann hier nicht ebenfalls deutlich geringer ausfallen würde -> (daher die Analogie zur Grippe) = 30%.

    Auch wenn Du es jetzt immer noch nicht verstanden hast (oder verstehen willst) kannst Du ja gern mal darlegen wie man mit einem Impfstoff der eine Effektivität von 50% hat es dann hinbekommen will damit 60% der Risikogruppe zu schützen. ...
    (Fettschrift von mir)

    Und jetzt zeig doch mal auf wie schlecht Ältere angeblich im o.a. Sinne geschützt sind, sodass sie trotz Impfung schwer erkranken und/oder sterben.

  10. #17005
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    Zitat Zitat von Barbecue Beitrag anzeigen
    Nach mehr als einem Jahr Maßnahmenkritiker:

    wo ist denn die Fahne hin ?

  11. #17006
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    Zitat Zitat von Kusagras Beitrag anzeigen
    Und jetzt zeig doch mal auf wie schlecht Ältere angeblich im o.a. Sinne geschützt sind, sodass sie trotz Impfung schwer erkranken und/oder sterben.
    das heißt die Impfungen nützen gasr nix ?

  12. #17007
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    Zitat Zitat von Alephthau Beitrag anzeigen
    ...Also, das Familiengericht bleibt zuständig, aber da es keine Anordnungen gegenüber Behörden erlassen kann, kann es laut BVerG nur auf ein Verfahren verzichten, oder es einstellen.

    Bürokratie in Reinstform!

    Was ich seltsam finde ist, dass ja die Schulen bzw die Lehrer/Lehrerinnen einen Teil der sogenannten Personensorge übernehmen...
    Hmm... ich wüsste nicht, dass die Schule oder einzelne Lehrer für Kinder Personensorgeberechtigte sind. Vielleicht wenn es in der Schule ein Internat gibt und die Kinder dort die ganze Woche über leben. Bin ich mir jetzt nicht ganz sicher, aber ich glaube da liegt dein Denkfehler.

    Die Zuständigkeitsfrage an sich war übrigens bei dem Weimarer Urteil nicht der Kern des Anstoßes. Interessanter fände ich die Frage, ob gegen den besagten Richter inzwischen mal ein Disziplinarverfahren angestrengt wurde.

    Ich hatte mal mit einer Richterin darüber gesprochen und die meinte auch, dass ein Amtsgericht bzw. Familiengericht einer Schule überhaupt nichts untersagen kann, oder verbindlich anordnen kann. Von daher muten diese Urteile schon arg seltsam an.

  13. #17008
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    Zitat Zitat von Kusagras Beitrag anzeigen
    Und jetzt zeig doch mal auf wie schlecht Ältere angeblich im o.a. Sinne geschützt sind, sodass sie trotz Impfung schwer erkranken und/oder sterben.
    Such einfach mal nach „Impfdurchbruch“ und Du wirst ausreichend fündig.
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  14. #17009
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    Zitat Zitat von Kusagras Beitrag anzeigen
    Geliefert wie bestellt, deine Worte vor 8 Monaten: (...)
    Und jetzt zeig doch mal auf wie schlecht Ältere angeblich im o.a. Sinne geschützt sind, sodass sie trotz Impfung schwer erkranken und/oder sterben.
    Geil

    Ein klassischer Drache eben. Das ist so ähnlich wie die Behauptung, kein Gericht in Deutschland könnte Demos verbieten, weil die genauen Infektionswege ja nicht nachvollziehbar wären. Zwei Monate später wurde jede Querdenker-Demo in Deutschland gerichtlich unersagt. Begründung: zu hohes Infektionsrisiko.
    Ich weiß schon, warum ich die Beiträge nichtmehr lese.

  15. #17010
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    Zitat Zitat von Little Green Dragon Beitrag anzeigen

    Warst Du selbst schon mal in Indien?
    Also ich schon. In der ersten und zweiten Klasse gibt es da nur reservierte Sitzplätze. Das hat man der Deutschen Bahn voraus. Aber ja, in der dritten Klasse kann es durchaus mal so zugehen wie im ICE im Berufsverkehr.

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