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Thema: Der Coranavirus breitet sich jetzt wieder aus.......

  1. #28561
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    Hi,

    „Nicht geimpft“: Gericht sieht keine Volksverhetzung
    „Nicht geimpft“ wäre als Aussage in einem Facebook-Post von der Meinungsfreiheit umfasst. Zumindest nach meiner Kenntnis. Aber wie sieht es aus, wenn der Ausspruch auf einem sechseckigen gelben Stern steht? Ist das Volksverhetzung? Diese Frage musste das Oberlandesgericht Braunschweig beantworten.


    Nicht jede moralisch fragwürdige Aussage ist eine Volksverhetzung, so das Gericht. Vielmehr müsse sich die nach § 130 StGB strafbare Verharmlosung der NS-Taten nauf eine konkrete Völkermordhandlung beziehen. Die mit dem Judenstern bezweckte Ausgrenzung sei eine Art Vorbereitungshandlung für die Vernichtung gewesen. Mit der eigentlichen Tathandlung dürfe sie jedoch nicht gleichgesetzt werden.

    Nun ja, das kann man auch anders sehen. Allerdings führt das Gericht einen wichtigen Punkt an, der bei Volksverhetzung oft nur nachlässsig behandelt wird. Die Aussage muss immer geeignet sein, den öffentlichen Frieden zu stören. Es muss also Ziel sein, Dritte zu Gewalttaten oder Rechtsbrüchen zu bewegen. Dieses Motiv, so das Gericht völlig zu Recht, sei dem Facebook-Post erkennbar nicht zu entnehmen. Freispruch.
    https://www.lawblog.de/archives/2023...lksverhetzung/

    Gruß

    Alef

  2. #28562
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    Jo, nicht alles was komplett deppert ist, ist auch justiziabel.
    „Grau teurer Freund, ist alle Theorie. Und grün des Lebens goldner Baum.“

  3. #28563
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    Und Alef, findest Du das jetzt gut oder schlecht?
    Viele Grüße
    Thomas
    https://www.thiele-judo.de/portal/

    The reality is, you can say ANYTHING you want. You just have to be willing to face the consequences of your choice.

  4. #28564
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    Zitat Zitat von Katamaus Beitrag anzeigen
    Jo, nicht alles was komplett deppert ist, ist auch justiziabel.
    Wobei ich das bedauere und doch verwundert bin, dass ein OLG zu so einem Ergebnis kommt.
    Mal schauen ob das die letzte Instanz bleibt.

  5. #28565
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  6. #28566
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    Zitat Zitat von Kensei Beitrag anzeigen
    Wobei ich das bedauere und doch verwundert bin, dass ein OLG zu so einem Ergebnis kommt.
    Mal schauen ob das die letzte Instanz bleibt.
    War wohl die letzte Instanz:

    Aber nicht jede Äußerung die unangebracht und moralisch anstößig ist, stellt ein strafbares Verhalten dar. Welche Grenzen sieht also das Gesetz vor? Mit dieser Frage hat sich der 1. Strafsenat des Oberlandesgerichts in seinem Urteil vom 7. September 2023 (Az. 1 ORs 10/23) auseinandergesetzt, dem folgender Sachverhalt zugrunde lag:

    Der Angeklagte veröffentlichte Ende 2020 auf seinem Facebook-Profil einen sechseckigen gelbfarbenen Stern mit der Aufschrift „Nicht Geimpft“ auf hellblauem rechteckigen Hintergrund. Er hat damit auf seine eingeschränkte Lebenssituation infolge der Regelungen in der Corona Pandemie aufmerksam machen wollen.

    Das Amtsgericht Clausthal-Zellerfeld hat den Angeklagten in einem daraufhin eingeleiteten Strafverfahren von dem Vorwurf der Volksverhetzung nach § 130 Abs. 3 des Strafgesetzbuches (StGB) freigesprochen. Das Verhalten des Angeklagten sei zweifelsohne unangebracht und geschmacklos, erfülle aber nicht die gesetzlichen Voraussetzungen des Straftatbestandes. Der Angeklagte habe mit seiner Veröffentlichung zwar die im nationalsozialistischen Unrechtsregime mit dem sogenannten „Judenstern“ bezweckte Ausgrenzung verharmlost. Jedoch erfasse der Straftatbestand ausdrücklich nur Völkermordhandlungen i. S. d. § 6 Abs. 1 des Völkerstrafgesetzbuches (VStGB).

    Die Staatsanwaltschaft Göttingen (ZHIN) hat gegen diese Entscheidung Revision eingelegt.
    In der heutigen Erinnerungskultur sei die Stigmatisierung der jüdischen Bevölkerung von ihrer Entrechtung und Verfolgung mit dem Ziel der Vernichtung nicht zu trennen. Die Pflicht, den sogenannten „Judenstern“ zu tragen, sei daher als Teil des Völkermordes anzusehen, so die Generalstaatsanwaltschaft in der mündlichen Verhandlung.

    Dieser Argumentation ist der 1. Strafsenat nicht gefolgt und hat die Revision verworfen. Der Senat hat bei seiner Entscheidung deutlich gemacht, dass ihm jegliches Verständnis für die Äußerung des Angeklagten fehle, die das unermessliche Leid der jüdischen Bevölkerung unter dem Nationalsozialismus mit den Beschränkungen in der Corona Pandemie gleichsetze und damit verharmlose. Jedoch sei davon die Frage der Strafbarkeit zu trennen.
    Der Gesetzgeber hat in dem Straftatbestand des § 130 Abs. 3 StGB sowohl nach dem eindeutigen Wortlaut als auch nach der Gesetzessystematik nicht jedwede Verharmlosung des NS-Unrechts unter Strafe gestellt. Das Gesetz verlange ausdrücklich, dass sich die Verharmlosung auf eine konkrete Völkermordhandlung beziehe. Das Amtsgericht habe daher zutreffend entschieden, dass die mit dem Stern bezweckte Ausgrenzung als Vorbereitungshandlung nicht mit einer in dem Gesetz bezeichneten Völkermordhandlungen gleichgesetzt werden könne. Zudem sei das veröffentlichte Bild auch nicht geeignet, den öffentlichen Frieden i. S. d. § 130 Abs. 3 StGB zu stören. Es sei nicht darauf gerichtet gewesen, Dritte zu etwaigen Gewalttaten oder Rechtsbrüchen anzustacheln.

    Angewendete Norm:

    § 130 StGB Volksverhetzung

    […]

    (3) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine unter der Herrschaft des Nationalsozialismus begangene Handlung der in § 6 Abs. 1 des Völkerstrafgesetzbuches bezeichneten Art in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, öffentlich oder in einer Versammlung billigt, leugnet oder verharmlost.

    […]
    https://oberlandesgericht-braunschwe...or-225396.html


    Gruß

    Alef

  7. #28567
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    Dann gehört der 130 vielleicht mal geändert, wenn sich alle Instanzen eigentlich einig sind, was das für ein Murks ist. Ich bin in der Argumentation bei der Staatsanwaltschaft.

  8. #28568
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    Zitat Zitat von Kensei Beitrag anzeigen
    Dann gehört der 130 vielleicht mal geändert, wenn sich alle Instanzen eigentlich einig sind, was das für ein Murks ist.
    Das liest wohl nur Du raus.
    Ich lese da, dass sich alle Instanzen einig sind, dass der Straftatbestand der Volksverhetzung nicht erfüllt ist.

  9. #28569
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    Ich lese da ein bisschen mehr raus, was die Einschätzungen von Richtern und Staatsanwälten angeht.
    Geändert von Kensei (16-09-2023 um 22:20 Uhr)

  10. #28570
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    Zitat Zitat von Kensei Beitrag anzeigen
    Ich lese da ein bisschen mehr raus, was die Einschätzungen von Richtern und Staatsanwälten angeht.
    Schade. Gerade stand da noch mehr.

    Ist schon shice, wenn man versuchen muß, Argumente zu bringen, und sie nicht mit der Macht des Amtes durchsetzen kann.

  11. #28571
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    Wenn der 1. Strafsenat argumentiert, ihm fehle jegliches Verständnis für die Gleichsetzung und damit Verharmlosung des Leids der jüdischen Bevölkerung, dann brauche ich keine große Phantasie um zu erkennen, welchen Murks die aktuelle Rechtslage darstellt und das der Volksverhetzungsparagraf dsbzgl. reformiert gehört.

  12. #28572
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    Zitat Zitat von Kensei Beitrag anzeigen
    Wenn der 1. Strafsenat argumentiert, ihm fehle jegliches Verständnis für die Gleichsetzung und damit Verharmlosung des Leids der jüdischen Bevölkerung, dann brauche ich keine große Phantasie um zu erkennen, welchen Murks die aktuelle Rechtslage darstellt und das der Volksverhetzungsparagraf dsbzgl. reformiert gehört.
    Nur wenn man unterstellt, der der 1. Strafsenat genauso gerne Leute mit unangenehmen Äußerungen wegsperren will, edit
    Ich nehme aber an, dass Volljuristen erheblich mehr Interesse an juristischen Fragen zeigen, Edit was der Gesetzgeber mit dem Volksverhetzungsparagrahpen bezwecken wollte.
    Geändert von jkdberlin (18-09-2023 um 07:06 Uhr)

  13. #28573
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    Staatsanwälte die in Berufung und Revision gehen, weil sie ein Urteil für falsch halten, sind keine Volljuristen, gell? Und die haben natürlich auch nicht im Blick, was der Gesetzgeber mit dem 130er erreichen wollte? Ist klar.

    Um das juristische Urteil zu fällen, musste es im Übrigen erstmal ein historisches geben. Nämlich zur Bedeutung des Judensterns. Und da dürfte es neben der StA und meiner Wenigkeit auch den einen oder anderen einschlägigen Historiker geben, der das anders bewertet als die Richter.
    Geändert von Kensei (16-09-2023 um 22:55 Uhr)

  14. #28574
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    Zitat Zitat von Kensei Beitrag anzeigen
    Staatsanwälte die in Berufung und Revision gehen, weil sie ein Urteil für falsch halten, sind keine Volljuristen, gell?

    Punkt für Dich, ich korrigiere: "Richter"


    Zitat Zitat von Kensei Beitrag anzeigen
    Und die haben natürlich auch nicht im Blick, was der Gesetzgeber mit dem 130er erreichen wollte, aber du hast das, was? Ist klar.
    Im Fall Bhakdi musste man die (also nicht die gleichen, aber durchaus Staatsanwälte) ja eher zum Jagen tragen und den finde ich eindeutiger.
    Geändert von Pansapiens (16-09-2023 um 22:54 Uhr)

  15. #28575
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    Zitat Zitat von Kensei Beitrag anzeigen
    Um das juristische Urteil zu fällen, musste es im Übrigen erstmal ein historisches geben. Nämlich zur Bedeutung des Judensterns. Und da dürfte es neben der StA und meiner Wenigkeit auch den einen oder anderen einschlägigen Historiker geben, der das anders bewertet als die Richter.

    Was ist mit Satz 3 in Absatz 1 des § 6 Völkerstrafgesetzbuch (VStGB)?

    3. die Gruppe unter Lebensbedingungen stellt, die geeignet sind, ihre körperliche Zerstörung ganz oder teilweise herbeizuführen,
    Die Verplflichtung zum Tragen das Judensterns ist Teil der Lebensbedingungen die hierzu geeignet waren. Die Argumentation des OLG das dieses Verpflichtung als vorbereitende Handlung vom Völkermord zu trennen ist, ist für mich nicht wirklich nachvollziehbar-

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