Zitat von
marq
sehe ich darin keinerlei einschränkungen der persönlichen freiheiten des individuums.
Nur bist Du eben nicht die alleinige Maßgabe und unsere Verfassung hat da auch noch ein Wörtchen mitzureden.
Beschränkungen - seien es jetzt "gefühlte" oder tatsächliche - die in das Leben der Bürger eingreifen müssen angemessen und verhältnismäßig sein.
Und wenn eine Maßnahme im Hinblick auf ihre Wirkung sinnlos ist, dann hat man diese entsprechend zu kassieren und nicht noch mit Bußgeldern zu belegen.
Der Staat kann nicht von seinen Bürgern erwarten, dass diese alle Regelungen einfach so befolgen, wenn er selbst sich nicht an elementare Grundregeln hält.
Beispiele für verfassungswidrige Regelungen die von Gerichten kassiert wurden gibt es ja nun mittlerweile genug.
"It's not the size of the dog in the fight, it's the size of the fight in the dog." M. Twain
"Whoever said one person can’t change the world never ate an undercooked bat..."