Hier das neueste Urteil aus Australien - der oberste Gerichtshof hat Pflichtimpfungen für bestimmte Arbeitsgruppen als rechtmäßig bestätigt.
https://www.theguardian.com/australi...id-court-rules
Hier das neueste Urteil aus Australien - der oberste Gerichtshof hat Pflichtimpfungen für bestimmte Arbeitsgruppen als rechtmäßig bestätigt.
https://www.theguardian.com/australi...id-court-rules
Das ist nicht ganz richtig:Truthseeker: Die Masernimpfpflicht z.B. betrifft nur Kinder. Und dann nur für den Kindergarten und die Schule, ....
Mein Sohn (Jugendlicher) z.B. brauchte den Nachweis auch für die Berufsschule (was an räumlichen Gegebenheiten hängen könnte) und meine Frau für die Arbeit in der Schulküche.Gleiches gilt für Personen, die in Gemeinschaftseinrichtungen oder medizinischen Einrichtungen tätig sind wie Erzieher, Lehrer, Tagespflegepersonen und medizinisches Personal (soweit diese Personen nach 1970 geboren sind). Auch Asylbewerber und Flüchtlinge müssen den Impfschutz vier Wochen nach Aufnahme in eine Gemeinschaftsunterkunft aufweisen.
Quelle: https://www.bundesgesundheitsministe...0yjhSO_GqQH7Tw
Viele Grüße
Thomas
https://www.thiele-judo.de/portal/
The reality is, you can say ANYTHING you want. You just have to be willing to face the consequences of your choice.
Naja außerdem sind alle erstmal Kinder und alle Kinder müssen in die Schule. Der facto bedeutet das doch, dass seit 2020 praktisch alle jüngeren irgendwann gegen Masern geimpft werden. Irgendwann wird dann die ganze Bevölkerung gegen Masern geimpft sein.
Für alle die sich um hohe Inzidenzen bei Kindern sorgen und gerne Berichte von der “Front” haben:
Münchner Intensivmediziner sieht Lage nicht allzu dramatisch
Geändert von Katamaus (16-10-2021 um 10:58 Uhr) Grund: Link korrigiert
„Grau teurer Freund, ist alle Theorie. Und grün des Lebens goldner Baum.“
Hi,
@Pansapiens
An meiner Aussage vom 13.05.2020 und der dementsprechenden Meinung hat sich nichts wirklich geändert, was die asymptomatische Übertragung angeht:
https://www.kampfkunst-board.info/fo...le#post3742127Ich habe mich ja nun fleißig eingelesen:
Selbst wenn wir atmen können in dem dabei entstehenden Aerosol kleinste Mengen vom Virus enthalten sein, wenn man sich an der frischen Luft aufhält verwehen diese und sind,in der Regel, auch nicht ansteckend. In geschlossenen, unbelüfteten Räumen können diese kleinen Virenmengen nicht verwehen und sammeln sich an, und die Virenlast erhöht sich dadurch in der Luft, je mehr infektiöse Menschen um so mehr Virenlast. Trockene Heizungsluft kann den Effekt noch verstärken!
Aber auch durch Husten und Niesen entstandene "Wölkchen" von kleinen Tröpfchen können sich in geschlossenen, bevorzugt warmen, Räumen weiter verbreiten und länger in der Luft halten als gewöhnlich!
Dies gilt für alle durch die Luft übertragbaren Krankheiten!
Ich finde es übrigens interessant, dass das Interview mit den Leiter der AGES gelöscht wurde, der wurde sogar in den Beirat des RKI berufen!
Wissen*schaft*licher Beirat für Public Health Mikro*biologie
Für die effektive Bekämpfung von Infektions*krank*heiten in Deutschland ist es erforderlich, die unterschiedlichen infektions*epidemio*logischen Aktivitäten zu koordi*nieren und durch die Bildung oder den Ausbau von Netz*werken zu verstärken. Die für die Bekämpfung von Infek*tions*krank*heiten relevanten Informa*tionen sollen kontinuierlich am Robert Koch-Institut (RKI) zusammen*geführt, analysiert und bewertet sowie neuer Unter*suchungs- und Informations*bedarf ermittelt und priorisiert werden.
Der Wissenschaftliche Beirat für Public Health Mikrobiologie beim RKI, im Folgenden "Beirat" genannt, berät das RKI, indem er nach dem Stand der Wissenschaft
Empfehlungen zu Nationalen Referenz*zentren und Konsiliar*laboren unter Berück*sich*tigung europäischer und internationaler Referenz*strukturen, insbesondere im Hinblick auf Bedarf für bestimmte Diagnostik*bereiche, Benennungs*vorschläge und Evaluierung sowie
bei Beratungs*bedarf des RKI Stellung*nahmen zu aktuellen Fragen im Bereich Public Health Mikro*biologie und Infektions*epide*miologie erarbeitet und beschließt.
Der Wissenschaftliche Beirat hat gegenüber dem RKI beratende Funktionen und spricht Empfehlungen aus. Aufgaben und Verantwortung des Robert Koch-Instituts und der Fach- und Dienstaufsicht des Bundes*ministe*riums für Gesundheit bleiben unberührt.https://www.rki.de/DE/Content/Kommis...eder_node.htmlMitglieder des Wissenschaftlichen Beirats für Public Health Mikrobiologie. Quelle: RKI
Für die Berufungsperiode (01.07.2017-30.06.2020) wurden folgende Mitglieder berufen:
Mitglieder
Name Einrichtung
Prof. Dr. Franz Allerberger (Vorsitzender) Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH Wien
Prof. Dr. Herbert Auer Medizinische Universität Wien
Prof. Dr. Barbara Gärtner Universitätsklinikum Homburg/Saarland
Prof. Dr. Petra Gastmeier Institut für Hygiene und Umweltmedizin der
Charité - Universitätsmedizin Berlin
Prof. Dr. Gerhard Haase Universitätsklinikum Aachen
Dr. Dr. Christoph Königs Klinikum der Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt
Dr. Dr. Günther Pfaff Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg
Prof. Dr. Theresia Popow-Kraupp Medizinische Universität Wien
Prof. Dr. Gernot Rohde Klinikum der Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt
Prof. Dr. Barbara Spellerberg Universitätsklinikum Ulm
Dr. Peter Steinmann Schweizerisches Tropen- und Public Health-Institut
Prof. Dr. Birgit Willinger Medizinische Universität Wien
Dr. Angela Wirtz (Stellvertretende Vorsitzende) Hessisches Sozialministerium Wiesbaden
Dr. Nicoletta Wischnewski Gesundheitsamt Charlottenburg-Wilmersdorf
Gäste
Name Einrichtung
Dr. Ursula Kopp Deutsche Forschungsanstalt für Luft- und Raumfahrt e.V. DLR-Projektträger des BMBF Bonn
Dr. Irina Czogiel Bundesministerium für Gesundheit
RKI-Geschäftsstelle und ständige Vertreter des RKI
Name Einrichtung
Dr. Osamah Hamouda Abteilungsleiter der Abt. 3 des RKI Berlin
Joachim-Martin Mehlitz Leitungsstab des RKI Berlin
Prof. Dr. Martin Mielke Abteilungsleiter der Abt. 1 des RKI Berlin
Dr. Janna Seifried (Geschäftsstelle) Abt. 3 des RKI Berlin
Prof. Dr. Lars Schaade Vizepräsident des RKI Berlin
Stand: 01.07.2020
Wir leben in seltsamen Zeiten.....
Gruß
Alef
Hi,
https://www.n-tv.de/regionales/thuer...e22866110.htmlTestnachweise der Hochschulen gelten nicht für die Kneipe
Erfurt (dpa/th) – Wer sich als Studierender ab sofort kostenfrei bei einer der Thüringer Hochschulen auf Corona testen lässt, kann das Testzertifikat nur im Hochschulbereich nutzen. Die Dokumente könnten von Ungeimpften nicht als Testnachweis genutzt werden, um zum Beispiel in Cafés zu gelangen, die Besucher nach der 3G-Regel einlassen, sagte ein Sprecher des Thüringer Wirtschaftsministeriums am Donnerstag in Erfurt. Sie seien nur dazu da, um Zugang zu Vorlesungen, Prüfungen und ähnlichen Veranstaltungen zu bekommen.
Grund dafür seien die Regelungen in der aktuellen Thüringer Corona-Verordnung. Diese sehe vor, dass die Gültigkeit dieser Testzertifikate auf den Hochschulbereich beschränkt bleibe.
Erklärung aus epidemiologischer Sicht?
Aber es ist ja nicht so, dass es in anderen Ländern keine bekloppten Regeln gibt:
https://www.faz.net/aktuell/wirtscha...-17585065.htmlDie italienische Regierung verschärft die Regeln im Kampf gegen die Pandemie und hat sich damit den Unmut eines Teils der Arbeitnehmerschaft zugezogen. Weil von diesem Freitag an überall am Arbeitsplatz, selbst im Homeoffice, der 3G-Nachweis verlangt wird, wollen die Hafenarbeiter in Triest, dem wichtigsten Güterhafen des Landes, den Warenverkehr blockieren.
Gruß
Alef
Der Schwachsinn feiert fröhliche Urständ.
„Grau teurer Freund, ist alle Theorie. Und grün des Lebens goldner Baum.“
Liest sich für die USA etwas anders:
https://www.tagesschau.de/ausland/am...inder-101.html
Weil die sich eventuell mit irgendwelchen Schnelltests selber testen? Der Test für 3G ist doch kein Selbsttest, oder?
Ist in der Schule ja auch so, unsere Tests gelten auch nirgendwo anders.
Ich nehme erfreut zur Kenntnis, dass die Unis kostenlose Tests für Studierende anbieten und meine alte Penne da eine Vorreiterrolle hat.
Also zumindest in Hessen erhalten die Schüler einen Ausweis der auch außerhalb der Schule anerkannt wird (z.B. bei uns im Judo, wo wir inzwischen auf 3g bestehen müssen).
Das mit der Uni finde ich gut, bezahlte Tests an der Uni zu fordern ist inakzeptabel.
3g im Homeoffice: Absurd, führe ich aber morgen bei mir auch ein. Zeige ich dem Impfpass dann meiner Frau? Was mache ich wenn ich ihn nicht vorzeigen kann, darf ich dann erst nach einem Test zurück in meine Wohnung oder muss ich dann während der Arbeitszeit draußen im Wald bleiben?
Viele Grüße
Thomas
https://www.thiele-judo.de/portal/
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