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Thema: Der Coranavirus breitet sich jetzt wieder aus.......

  1. #18166
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    Hier Neuigkeiten aus Berlin:

    "
    Gefälschte Corona-Testzertifikate in Shishabars. Bei Kontrollen von vier Shishabars in Bezug auf die Corona-Maßnahmen in Tempelhof-Schöneberg sind den Ordnungsamtsmitarbeitern in erheblichem Maße gefälschte Testbescheinigungen vorgelegt worden. Überprüft werden sollte, ob in der Innengastronomie die 3G-Regel – geimpft, genesen, getestet – eingehalten wurde. Wie die für Ordnungsangelegenheiten zuständige Stadträtin Christiane Heiß (Grüne) sagte, fiel die Bilanz erschreckend aus: 56 der 80 von den Gästen vorgelegten negativen Testbescheinigungen seien Fälschungen gewesen, das macht einen Anteil von 70 Prozent aus.
    "
    Aus dem Tagesspiegel kopiert.

    Meine Meinung: wie doof muß man sein mit einer billigen Fälschung erwischt zu werden, hier kommt neben Verstoß gegen die Coronaregeln auch noch Urkundenfälschung dazu.
    Geändert von Paradiso (17-08-2021 um 20:57 Uhr)

  2. #18167
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    Jo. Und?

    What's the news?

  3. #18168
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    Zitat Zitat von Ripley Beitrag anzeigen
    Jo. Und?

    What's the news?
    Im Krankenhaus meines Vaters werden mittlerweile auch immer die Personalausweise verlangt.

  4. #18169
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    Und das bringt dann ... was?

    Aus Juni d.J.:

    Zitat Zitat von Ripley Beitrag anzeigen
    Gestern hab ich erfahren, dass es für Leute, die ... äh ... zu wichtig sind, "um da jedes Mal Zeit zu vertun", also mit dem Testen, eine einfache Lösung gibt: Man beschafft sich "einen Stapel" Testformulare mit Stempel ... und trägt dann nach Bedarf die nötigen Daten tagesaktuell selbst ein.

    Jo.

    So habe ich auch geschaut.

  5. #18170
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    Zitat Zitat von Ripley Beitrag anzeigen
    Und das bringt dann ... was?
    genau das:

    Wer zur Täuschung im Rechtsverkehr eine unechte Urkunde herstellt, eine echte Urkunde verfälscht oder eine unechte oder verfälschte Urkunde gebraucht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

    ...und die Nachricht im Tagesspiegel war tagesaktuell und damit eine "News", wie jeder Unfall oder eine Sterbeanzeige in einer Zeitung eben so ist.
    Geändert von Paradiso (17-08-2021 um 21:36 Uhr)

  6. #18171
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    Zitat Zitat von Paradiso Beitrag anzeigen
    genau das:

    Wer zur Täuschung im Rechtsverkehr eine unechte Urkunde herstellt, eine echte Urkunde verfälscht oder eine unechte oder verfälschte Urkunde gebraucht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

    ...und die Nachricht im Tagesspiegel war tagesaktuell und damit eine "News", wie jeder Unfall oder eine Sterbeanzeige in einer Zeitung eben so ist.
    Nein.

    A) Meine Frage, was das bringt, bezog sich auf die Pflicht, den Personalausweis vorzuweisen. Wer ein gefälschtes Testzertifikat vorlegt, wird darin kaum einen fremden Namen eintragen. Also?

    B) Es mag sein, dass die Idee, man könne gefälschte Test- oder auch Impfzertifikate vorlegen, für den "tagesspiegel" eine "tagesaktuelle" Neuigkeit ist.
    De facto ist das ein alter Hut. Ein sehr alter.

    C) Einen Paragraphen zitieren ändert nix am Sachverhalt. Dass das Fälschen von solchen Zertifikaten illegal ist, weißt du, weiß ich, wissen die Betreffenden.
    Und? Es findet statt. Vermutlich in großem Stil.

  7. #18172
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    Zitat Zitat von Little Green Dragon Beitrag anzeigen
    ...
    Bekommt irgendwer seine unveräußerlichen Grundrechte vollständig wieder der sich hat impfen lassen?

    ...
    Welche Grundrechte sind gemeint?

  8. #18173
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    Ist noch die „alte“ 2 G Variante - aber da steht alles drin was Deine Frage angeht:

    https://www.gesetze-im-internet.de/g...000010949.html


    Manch einer hätte wohl gern das als Neuauflage, aber da haben sich bislang selbst die Politiker noch nicht ran getraut:



    Und so mancher Politiker hält es ja auch schon für akzeptabel wenn ungeimpfte Jugendliche gemobbt werden - auch wenn Mobbing ja sonst ganz böse ist.

    Aber im Sinne der guten - wenn auch sinnfreien - Sache ist es also schon mal ok so ein bisschen zu mobben - dann ist es bis zur Änderung der GG auch nicht mehr lang hin.
    "It's not the size of the dog in the fight, it's the size of the fight in the dog." M. Twain

    "Whoever said one person can’t change the world never ate an undercooked bat..."

  9. #18174
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    Relativ aktuelle statistik zur häufigkeit der todesfälle in zusammenhang mit corona in der brd:

    https://de.statista.com/statistik/da...undeslaendern/

  10. #18175
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    Zitat Zitat von Kusagras Beitrag anzeigen
    Welche Grundrechte sind gemeint?
    Grundreche, halt.

    Das Recht auf Unversehrtheit des Körpers wird gerade angegriffen. Die Wirtschaftsfreiheit. Die Versammlungsfreiheit. die Meinungsäusserungsfreiheit. Die Freiheit, sich nach Belieben auf dem nationalen Territorium zu bewegen...
    unorthodox

  11. #18176
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    Inwiefern ist die Meinungsfreiheit denn durch den Staat eingeschränkt. Und seit wann gibt es ein recht sich nach belieben auf nationalem Territorium zu bewegen?
    “Das ist zwar peinlich, aber man darf ja wohl noch rumprobieren.”
    - Evolution

  12. #18177
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    Zitat Zitat von OliverT Beitrag anzeigen
    Inwiefern ist die Meinungsfreiheit denn durch den Staat eingeschränkt.
    Wenn es um Bewilligungen von Demonstrationen geht, da gab's schon einige Fälle, wo im Namen des Infektionsschutzes Demo A verboten wurde, aber Demo B, mit offenbar politisch gewolltem Thema, die Bewilligung erhielt.

    und es wird, von staatlicher Seite wie von den sogenannten Qualitätsmedien, genudgt und geframt, was das Zeug hält.

    Nur weil Leute nicht gleich sofort erschossen werden, bedeutet es eben nicht, dass diese Vorgänge unbedenklich sind.

    Und seit wann gibt es ein recht sich nach belieben auf nationalem Territorium zu bewegen?
    äh - seit es den Nationalstaat gibt?

    Seit wann ist es normal, dass man sich im eigenen Land an Bewegungseinschränkungen zu halten hat, ausser man sei ein Leibeigener im Mittelalter, der erst den Feudalherrn fragen muss, ob eine Reise genehmigt sei?
    unorthodox

  13. #18178
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    Zitat Zitat von OliverT Beitrag anzeigen
    Und seit wann gibt es ein recht sich nach belieben auf nationalem Territorium zu bewegen?
    Seit 1949.
    Nennt sich Recht auf Freizügigkeit. Guggst du Grundgesetz.

    https://m.bpb.de/izpb/254393/freizuegigkeit

  14. #18179
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    Wer mal die Schwere der Maßnahmen und Einschränkungen mit anderen Ländern vergleichen will, hier ein Tool der Uni Oxford:

    https://www.bsg.ox.ac.uk/research/re...sponse-tracker

  15. #18180
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    Zitat Zitat von discipula Beitrag anzeigen
    Grundreche, halt.

    Das Recht auf Unversehrtheit des Körpers wird gerade angegriffen. Die Wirtschaftsfreiheit. Die Versammlungsfreiheit. die Meinungsäusserungsfreiheit. Die Freiheit, sich nach Belieben auf dem nationalen Territorium zu bewegen...
    Für D zu ergänzen (für CH weiß ich das nicht): Das Recht auf freie Berufswahl.

    Art 12, GG
    Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
    Art 12

    (1) Alle Deutschen haben das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen. Die Berufsausübung kann durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes geregelt werden.

    (2) Niemand darf zu einer bestimmten Arbeit gezwungen werden, außer im Rahmen einer herkömmlichen allgemeinen, für alle gleichen öffentlichen Dienstleistungspflicht.

    (3) Zwangsarbeit ist nur bei einer gerichtlich angeordneten Freiheitsentziehung zulässig.
    Mir fallen auf Anhieb ein Dutzend Berufsgruppen ein, die nach wie vor in ihrer Berufsausübung mindestens massiv eingeschränkt sind. Viele können ihren Beruf bis heute nicht ausüben und stehen vor dem Nichts.

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