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Thema: Der Coranavirus breitet sich jetzt wieder aus.......

  1. #20446
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    Zitat Zitat von lifeisfight Beitrag anzeigen
    Sicher. Ist ja klar, wer hier nicht den Mainstram widerkäut ist Querdenker oder schlimmer.

    Delta ist nicht ansteckender als andere Varianten, und die Mehrheit der "Fälle" und der Verstorbenen ist geimpft.

    Quelle dafür, die ich vorhin vergessen hatte:

    https://assets.publishing.service.go...3_21_09_16.pdf
    Nachtrag zur Frage geimpft/ ungeimpft:

    https://www.msn.com/de-de/gesundheit...d=winp1taskbar

  2. #20447
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    Ich seh da keine Studie, nur eine unbelegte Behauptung.

  3. #20448
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    Zitat Zitat von lifeisfight Beitrag anzeigen
    Sicher. Ist ja klar, wer hier nicht den Mainstram widerkäut ist Querdenker oder schlimmer.

    Delta ist nicht ansteckender als andere Varianten, und die Mehrheit der "Fälle" und der Verstorbenen ist geimpft.

    Quelle dafür, die ich vorhin vergessen hatte:

    https://assets.publishing.service.go...3_21_09_16.pdf



    Ich sehe dagegen sehr wenige hier, die das zur Kenntnis nehmen wollen.



    Nein. S. Quelle.



    Was kann man da nur machen?
    Wo in deiner Quelle steht denn, dass die Mehrheit der Verstorbenen in England geimpft war?

  4. #20449
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    Zitat Zitat von Alephthau Beitrag anzeigen
    Erinnert sich noch wer an das Thema Kollateralschäden?
    Ja. Das hier, wurde ja hier auch immer wieder negiert bzw. kleingeredet. Jetzt kommt halt doch das eine oder andere raus:
    PSYCHISCHE FOLGEN VON CORONA: „Viele Studierende sind in suizidale Krisen geraten“

    Sind aber bestimmt auch alles nur so verhätschelte und verweichlichte Wohlstandskids. Nach dem Krieg war schließlich alles viel härter.
    „Grau teurer Freund, ist alle Theorie. Und grün des Lebens goldner Baum.“

  5. #20450
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    In MeckPom streicht der Dienstherr Beamten nun doch die Bezüge, wenn sie ungeimpft in Quarantäne müssen:

    https://www.google.com/amp/s/www.svz...09272-amp.html

    Abgesehen davon, dass ich es moralisch natürlich richtig finde, rechtlich scheint mir das auf wackligen Füßen zu stehen. Begründung: Ein schuldhaftes Fernbleiben vom Dienst, rechtfertigt die Einbehaltung der Bezüge. Mache ich mich denn schuldig einer Infektion, nur weil ich mich nicht impfen lasse? Zumal ja auch Geimpfte sich infizieren können? Was meinen Juristen hier dazu?
    Urlaubsreisen in Risikogebiete könnte ich verstehen. Aber so, wirds da wohl Klagen geben.

  6. #20451
    venom1984 Gast

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    Bei uns in baden Württemberg ist das ja schon seid Mitte Oktober so. Ob das wirklich Sinn macht im Sinne der Infektion Verhinderung bezweifle ich aber stark. Denke da tun viele aus Angst vor lohnverlust eher die Infektion verheimlichen oder nicht mehr testen

  7. #20452
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    Mir fällt gerade noch ein, man müsste wahrscheinlich unterscheiden, ob ich infiziert in Quarantäne bin, oder auf Anordnung, weil ich zu Corona-Positiven Kontakt hatte. Wäre ich „schuldhaft fern vom Dienst“, wenn der Dienstherr anordnet, dass ich zuhause bleiben muss?
    Fragen über Fragen…

  8. #20453
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    Zitat Zitat von Kensei Beitrag anzeigen
    Wo in deiner Quelle steht denn, dass die Mehrheit der Verstorbenen in England geimpft war?
    Seite 20
    1,613 Tote, bei denen die Zweitimpfung mehr als 14 Tage her war, 722 Tote bei den Ungeimpften.

  9. #20454
    venom1984 Gast

    Standard

    Soweit ich weiss gilt das nicht wenn man Symptome hat, weil dann ist man ja krank und auch krank geschrieben

  10. #20455
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    In Dänemark wird derzeit offenbar diskutiert einige Maßnahmen wieder aufzunehmen und der Gesundheitsminister fordert eine höhere Impfquote, um Beschränkungen zu vermeiden:

    https://www.thelocal.dk/20211102/cov...and-coronapas/

    https://www.thelocal.dk/20211026/cov...-restrictions/

  11. #20456
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    Zitat Zitat von Kensei Beitrag anzeigen
    Mir fällt gerade noch ein, man müsste wahrscheinlich unterscheiden, ob ich infiziert in Quarantäne bin, oder auf Anordnung, weil ich zu Corona-Positiven Kontakt hatte. Wäre ich „schuldhaft fern vom Dienst“, wenn der Dienstherr anordnet, dass ich zuhause bleiben muss?
    Keine Ahnung, wie das im Beamtenrecht ist, aber in einem Angestelltenverhältnis liegt IMO ein Annahmeverzug
    nach § 615 BGB vor, wenn der Arbeitgeber die von dem Arbeitnehmer angebotene Arbeitsleistung nicht annimmt, indem er ihn ohne Behördliche Anordnung nach Hause schickt.


    Der Annahmeverzug führt dazu, dass der Arbeitgeber die vertraglich vereinbarte Vergütung schuldet, obwohl der Arbeitnehmer keine Arbeitsleistung erbracht hat. Ist mit dem Arbeitnehmer eine Zeitvergütung vereinbart, so schuldet der Arbeitgeber den Betrag, den der Arbeitnehmer regelmäßig verdient hätte.

    https://www.kgk-kanzlei.de/rechtsgeb...annahmeverzug/

    Wenn der AN in Quarantäne muss, ist das natürlich was anderes. Geimpfte müssen meines Wissens auch nicht mehr in Quarantäne nur wegen Kontakt, ohne eigenen positiven PCR-Test.
    Im Falle einer Kontakt-Quarantäne wäre der Impfstatus dann ursächlich für das Fernbleiben und dieses damit verschuldet.
    Geändert von Pansapiens (02-11-2021 um 18:16 Uhr)

  12. #20457
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    Danke für eure Antworten.

    @Pans
    Warum ohne Behördliche Anordnung? Die kommt doch vom Gesundheitsamt?

    @Venom
    Mit Symptomen zählst du nicht als Quarantänefall? Sicher?

  13. #20458
    venom1984 Gast

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    Doch klar, nur dann bist du gleichzeitig auch krank und dann steht lohnausgleich zu. Musst du aber ohne Symptome in quarantäne, z.b. weil man als kontaktperson ermittelt wurde oder man aus einem risikogebiet kommt, dann greift das. Meine zumindest das es so ist

  14. #20459
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    Zitat Zitat von Kensei Beitrag anzeigen
    Danke für eure Antworten.

    @Pans
    Warum ohne Behördliche Anordnung? Die kommt doch vom Gesundheitsamt?
    Es gibt Firmen, die haben strengere Regeln als das Gesundheitsamt, bzw. gehen eher auf Nummer sicher und schicken auch Leute nach Hause, bei denen keine Quarantäne angeordnet ist.
    Du schriebst "auf Anordnung vom Dienstherr", da dachte ich, Du meinst einen entsprechenden Fall, wenn Du z.B. von der Schulleitung vorsichtshalber nach Hause geschickt wirst, auch wenn das Gesundheitsamt keine Quarantäne angeordnet hat.

  15. #20460
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    Zitat Zitat von Pansapiens Beitrag anzeigen
    Seite 20
    1,613 Tote, bei denen die Zweitimpfung mehr als 14 Tage her war, 722 Tote bei den Ungeimpften.
    Interessant. Rechnen wir mal mit diesen Zahlen die Wirksamkeit der Impfung bezogen auf eine Infektion aus. Also wie mein Risiko aussieht, wenn ich geimpft bin und mich infiziert habe.

    >50 Jahre
    Tod: 68%
    Emergency care ("excluded"): 63%

    <50 Jahre
    Tod: -5%
    Emergency care ("excluded"): 30%

    Bei den über 50-jährigen sieht die Impfung gut aus. Bei den unter 50-jährigen nicht so richtig.

    Bemerkung: Die Wirksamkeiten, die ich hier bestimmt habe, sind nicht die, die in den Studien normalerweise angegeben werden. Meine Zahlen hier beziehen sich auf den Fall, wie die Wirksamkeit aussieht, wenn ich infiziert bin. In den Studien von Pfizer und anderen wird die Wirksamkeit nicht auf eine Infektion bezogen, sondern auf eine Grundgesamtheit an Menschen, von denen sich immer nur ein Teil infiziert hatte. Wenn man annimmt, dass man sich sowieso früher oder später infiziert, egal ob geimpft oder ungeimpft, ist die Wirksamkeit gegen Infektion eine wertlose Größe. Zumindest in meinen Augen. Die Größe, die zählt, ist die, die mir sagt, wie mein Risiko aussieht, wenn ich mich infiziert habe.
    "man ist keine elitäre gruppe, die den richtigen weg bestreitet, und die wahrheit für sich in anspruch nehmen kann, weil man eine minderheitenmeinung vertritt." - Marq Aurel

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