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Thema: Der Coranavirus breitet sich jetzt wieder aus.......

  1. #3331
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    Hi,

    Nicht vergessen, ein hochgefährliches Virus welches sich wie die Karnickel vermehrt:

    Abgeordnete müssen nicht in Quarantäne
    Ausgerechnet der Stadtbezirk Berlin-Mitte - dort, wo das Herz der Bundesregierung schlägt, der Reichstag steht und die deutschen Volksvertreter arbeiten - herrscht seit einigen Tagen der Ausnahmezustand. Das Herz der Bundeshauptstadt ist innerdeutsches Corona-Risikogebiet, so steht es jedenfalls in einem Aktenvermerk des Deutschen Bundestags vom 1. Oktober. Die Neuinfektionen liegen im Wochenschnitt bei mehr als 50 pro 100 000 Einwohner. "Hierzu gehört nun auch der Bezirk Berlin-Mitte."
    Das hat Konsequenzen für die Menschen, die sich dort aufhalten: Die Infektionsschutzverordnungen einiger Länder sehen für Menschen, die aus innerdeutschen Risikogebieten in Gebiete mit weniger Infektionen einreisen wollen, eine Verpflichtung zur häuslichen Quarantäne vor. Das hieße: Fahren die Abgeordneten und Verwaltungskräfte am Freitag nach einer Sitzungswoche nach Hause, müssten sie eigentlich in Quarantäne. Dem Aktenvermerk des Deutschen Bundestags vom 1. Oktober ist nun zu entnehmen, dass Abgeordnete von der Quarantänepflicht ausgenommen werden können. Der Vermerk liegt der Süddeutschen Zeitung vor.
    In Berlin, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein sehen die Infektionsschutzverordnungen Stand 1. Oktober 2020 eine Verpflichtung zur häuslichen Quarantäne vor, wenn eine Person einreist oder zurückreist aus einem Risikogebiet. Aber nicht für alle. Unter Punkt 1 des Vermerks mit der Überschrift "Ausnahmeregeln für Mitglieder des Deutschen Bundestags" heißt es, Schleswig-Holstein nehme "ausdrücklich Abgeordnete unter anderem des Deutschen Bundestags von der Quarantäneverpflichtung aus, wenn sie sich im Rahmen ihrer Mandatsausübung in einem Risikogebiet aufgehalten haben". Voraussetzung sei, dass keine Covid-19-Symptome vorlägen. Wer aus Berlin-Mitte wieder in seinen Wahlkreis fährt, muss nicht zu Hause in Quarantäne bleiben.
    https://www.sueddeutsche.de/politik/...XKTUqpzDxbJAeg

    Alle Menschen sind gleich, einige sind gleicher!

    Aber wieder was gelernt, das Virus verschont entweder Abgeordnete, oder diese sind schlicht nicht infektiös!

    Gruß

    Alef

  2. #3332
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    Zitat Zitat von ThomasL Beitrag anzeigen
    aber Angesicht der eher geringen Bedeutung von Schmierinfektionen auch nicht so kritisch.
    Nach dem momentanen Kenntnisstand SARS CoC-2 betreffend ja, aber es gibt noch viele andere schöne Dinge in unserer Umwelt, wie Bakterien, andere Viren die über Schmierinfektionen übertragen werden und wir atmen/"hüsteln" auch immer einen gewissen Teil Pathogene aus die sich dann in der Maske sammeln können!

    Corona hat nicht alle anderen Infektionsgefähren ausgeschaltet, die gibt es immer noch!

    Gruß

    Alef

  3. #3333
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    Zitat Zitat von Alephthau Beitrag anzeigen
    ... , verweste Menschen die in ihren vermüllten Wohnungen, mit Gasmasken und Astronautennahrung,...sowas sieht man jetzt ganz viel.

    Gruß

    Alef
    Ganz viel ist wieviel?

  4. #3334
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    Zitat Zitat von Kusagras Beitrag anzeigen
    Ganz viel ist wieviel?
    Kannst ihn ja mal anrufen und fragen!

    Ich behaupte aber mal, dass wenn der Chefpathologe von Berlin das explizit erwähnt, da was dran ist, oder etwa nicht?

    Gruß

    Alef

  5. #3335
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    Bei so mancher Aussage von Hr. Drosten fragt man sich in welcher Parallelwelt er unterwegs ist und es zeigt sehr deutlich warum es ein großer Fehler ist das politische Handeln größtenteils auf die Meinung einer einzelnen Fachrichtung oder nur weniger Menschen aufzubauen.
    "It's not the size of the dog in the fight, it's the size of the fight in the dog." M. Twain

    "Whoever said one person can’t change the world never ate an undercooked bat..."

  6. #3336
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    Zitat Zitat von Alephthau Beitrag anzeigen
    Kannst ihn ja mal anrufen und fragen!

    ...
    Ja, warum eigentlich nicht. Per mail wirds auch gehen.

  7. #3337
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    Zitat Zitat von Little Green Dragon Beitrag anzeigen
    Bei so mancher Aussage von Hr. Drosten ....
    Verrätst du noch welche?

  8. #3338
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    Zitat Zitat von Alephthau Beitrag anzeigen
    Kannst ihn ja mal anrufen und fragen!

    Ich behaupte aber mal, dass wenn der Chefpathologe von Berlin das explizit erwähnt, da was dran ist, oder etwa nicht?

    Gruß

    Alef
    Erst wenn quantitativ mehr Leute an solchen Folgen versterben als an Corona ist das ein valides Argument...

    Corona ist bekanntlich immer 3x schlimmer als alles andere!
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  9. #3339
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    Zitat Zitat von Kusagras Beitrag anzeigen
    Verrätst du noch welche?
    Zu glauben, dass Grundrechtsbeschränkungen noch haltbar (geschweige denn verfassungsmäßig) wären, wenn Teile der Risikogruppe bereits geimpft sind zum Beispiel.
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  10. #3340
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    Zitat Zitat von Little Green Dragon Beitrag anzeigen
    Zu glauben, dass Grundrechtsbeschränkungen noch haltbar (geschweige denn verfassungsmäßig) wären, wenn Teile der Risikogruppe bereits geimpft sind zum Beispiel.
    Man könnte fast meinen im gefällt die momentane Situation.

  11. #3341
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    Hi,

    Ich habe es schon früher gelesen, aber nicht gepostet, da es mir zu schwammig war!

    Da sich jetzt aber ein Fachmann damit beschäftigt hat, verlinke ich dessen Artikel:

    Tatsächlich: Begründete Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Promotionsverfahrens beim Virologen Christian Drosten
    Ich muss gestehen, dass ich dieser Geschichte zunächst wenig Glauben geschenkt habe. Nun habe ich aufgrund weiterer Hinweise aber doch genauer hingesehen und kann folgendes berichten: Die Signaturen der Dissertation von Christian Drosten beweisen tatsächlich, dass gebundene Exemplare der Doktorarbeit erst im Jahr 2020 in die Bibliotheken aufgenommen wurden. Zwei Exemplare an der Universitätsbibliothek Frankfurt am Main tragen die Signaturen „D 126/1286“ und „D 126/1342“. Wie ein einfacher Vergleich zeigt (siehe etwa für das Jahr 2020 hier und für das Jahr 2013 hier), ist die fortlaufende Nummer „D 126“ eine, die auf das laufende Jahr verweist. Das im Bibliothekseintrag verlinkte PDF-File mit Deckblatt und Inhaltsverzeichnis der Dissertation wurde am 08.06.2020 mit der Software ABBYY FineReader 12 erstellt. Den Nachweis, dass auch das Exemplar der Deutschen Nationalbibliothek erst in diesem Jahr der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wurde, hat Markus Kühbacher ja bereits erbracht.

    Wer das Promotionswesen nicht genau kennt, der könnte nun fragen: Where is the story? Will man hier einem derzeit einflussreichen Virologen krampfhaft etwas ans Zeug flicken? Haben die Rechercheure nicht ohnedies sonstige niedere Motive? – Ich möchte hier klarstellen: Ich habe diese etwaigen niederen Motive nicht. Mir geht es einzig und allein, und zum wiederholten Mal, um die Qualitätssicherung im Promotionswesen und darum, dass Promotionsschriften auch einer interessierten Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Nun, könnte es sein, dass Herr Drosten aufgrund des großen Interesses der Öffentlichkeit an seiner wissenschaftlichen Vita selbst die PDFs-Files nachgereicht hat? Das wäre durchaus möglich, aber ist immer noch kein Argument gegen die begründete Vermutung, dass die Dissertation von 2003 bis heute nicht öffentlich zugänglich war. Der Teufel liegt nämlich im Detail, in einer Formulierung in der damals gültigen Promotionsordnung.

    Blicken wir in die die ab 1997 gültige Promotionsordnung:
    PromO.jpg

    Quelle: https://www.uni-frankfurt.de/6178338...o_ord_1997.pdf

    In einem Verlag wurde die Dissertation jedenfalls nicht veröffentlicht (Möglichkeit c). Gab es eine Veröffentlichung in einer Zeitschrift (Möglichkeit b)? In PubMed findet sich keine derartige Publikation, weder zum Thema der Dissertation noch mit Herrn Drosten als Erstautor. – Nun, aber was heißt das? Das heißt schlichtweg, es können nur die Möglichkeiten a oder d zutreffen. Dann fragt sich aber, wie und warum es zur „Neuauflage“ (oder Erstauflage?) im Jahr 2020 kam, wenn es doch all die Jahre zuvor „mindestens 30 Exemplare“ der Dissertation gegeben haben muss.

    Version 1: Die Universität Frankfurt am Main hat mindestens 30 von Herrn Drosten korrekt abgegebene Exemplare der Dissertation „verschlampt“: Das ist die unwahrscheinlichere Version. Denn irgendwann hätte dies doch Herr Drosten selbst oder irgend ein anderer Wissenschaftler bemerkt und gemeldet. Und die Exemplare müssen an unterschiedlichen Bibliotheksstandorten in Deutschland lagernd gewesen sein. Die wahrscheinlichere ist:

    Version 2: Der Promovend hat die zur Verbreitung vorgesehenen Pflichtexemplare nie abgegeben. Dann würde § 12 Abs. 4 der damals gültigen Promotionsordnung greifen: „Der/die Doktorand/in ist verpflichtet, spätestens ein Jahr nach der Disputation (mündliche Prüfung) die Veröffentlichung gemäß Abs. 1 vorzunehmen. Wird die Frist schuldhaft versäumt, so erlöschen alle durch die Prüfung erworbenen Rechte…“.

    Wenn ich diesen Satz richtig interpretiere, so hieße das in der Tat: Christian Drosten würde seinen Doktorgrad zu Unrecht führen. Das wäre eine bittere Wahrheit. Und die Universität Frankurt am Main täte nun gut daran, das lückenlos aufzuklären. Das Thema darf auch nicht den „alternativen“ Medien überlassen werden. Es kann nicht gelten, dass nicht ist, was (derzeit) nicht sein darf. Und natürlich: Es gilt die Unschuldsvermutung.

    Update: Weitere mittlerweile gesicherte Beweise wie die PPN, die MARC21-Version des Frankfurter Bibliothekseintrags sowie Katalogs-URLs in der Wayback Machine stützen die These, dass es vor 2020 keinen Bibliothekseintrag gegeben hat und die Dissertation somit nicht in der vorgegebenen Frist veröffentlicht wurde. Daraus würde folgen, dass Herr Drosten weder den Doktorgrad hätte führen dürfen noch die Berufung zum W3-Professor hätte erfolgen dürfen.
    https://plagiatsgutachten.com/blog/christian-drosten/

    Der Verfasser des Artikels:

    Doz. Dr. Stefan Weber hat sich 2006 an der Universität Wien in Kommunikationswissenschaft habilitiert (Habilitationsschrift über non-dualistische Medientheorie) und hält dort regelmäßig Seminare und Vorlesungen ab (siehe das Angebot im Wintersemester 2020/21). Außerdem ist er ständiger Universitätslektor an der TU Wien für gute wissenschaftliche Praxis.
    Bereits seit 2002 beschäftigt sich Stefan Weber wissenschaftlich mit dem Thema Plagiatsprüfung. Seit 2007 ist er als Gutachter tätig. Über 800 Arbeiten – vorwiegend akademische Qualifikationsschriften – hat er seitdem im Fremdauftrag einem Plagiat-Check unterworfen. Mehr als 100 Arbeiten stellten sich als Plagiate heraus. In zwölf Fällen wurden in der Folge rechtskräftig akademische Grade aberkannt.
    https://plagiatsgutachten.com/der-plagiatspr%C3%BCfer/

    Gruß

    Alef

  12. #3342
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    Sieben-Tage-Inzidenz überholt?. Charité-Mediziner sieht Grenzwert kritisch.

    https://www.n-tv.de/panorama/Charite...e22080822.html
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  13. #3343
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    Zitat Zitat von Alephthau Beitrag anzeigen
    Hi,

    Ich habe es schon früher gelesen, aber nicht gepostet, da es mir zu schwammig war!

    das ist alles so billig.

  14. #3344
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    Warum?

    Wir haben schon ehemalige Verteidigungsminister für weniger vom Hof gejagt.
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  15. #3345
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    Hi,

    Hin gerade wieder unterwegs, deshalb ohne Quotes, ein Artikel zum Thema Reinfektion und Immunität :

    https://www.theguardian.com/world/20...ntists-puzzled

    Schöner Satz daraus:

    “The problem is that whenever an immunologist says anything about Covid immunity to a journalist, it’s right for about two weeks and then it’s completely wrong.”

    Gruß

    Alef

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