Zitat von
rambat
wurde das schon gepostet?
Wenig überraschend - der einhellige Tenor von anderen Gerichtsentscheidungen war:
Das was die Politik da veranstaltet ist eindeutig verfassungswidrig, einzelne Maßnahmen sind von den Betroffenen aufgrund der besonderen Umstände aber temporär trotzdem hinzunehmen (verbunden mit dem klaren Auftrag hier ordentlich gesetzliche Grundlagen zu schaffen).
In dem verlinkten Fall geht es ja aber gar nicht um die Maßnahmen selbst, sondern eben nur um ein Bußgeld wegen der Nichteinhaltung. Das Bußgeld selbst hilft im Hinblick auf den "Infektionsschutz" kein bisschen zumal es ja auch max. bereits begangene "Verstöße" sanktioniert. Und wenn aber die ordentliche gesetzliche Grundlage fehlt, dann kann man eben daraus auch kein Bußgeld ableiten bzw. im Rahmen der Verhältnismäßigkeitsprüfung muss geschaut werden ob von der Bevölkerung trotz verfassungswidrigkeit eben nicht nur die Maßnahmen, sondern auch etwaige Bußgelder zu akzeptieren sind.
Das hat das Gericht hier (zu recht) verneint. Insofern ist die Entscheidung jetzt nicht wirklich geeignet das hier Maßnahmenkritiker in Jubelstürme ausbrechen (davon ab ist das nur eine AG Entscheidung - ob und was die höheren Instanzen daraus machen bleibt abzuwarten). Spannend wird es in dem Moment wenn auch das OLG oder nachfolgende Instanzen hier ähnlich entscheiden sollte.
"It's not the size of the dog in the fight, it's the size of the fight in the dog." M. Twain
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