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Thema: Der Coranavirus breitet sich jetzt wieder aus.......

  1. #10261
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    Zitat Zitat von Maddin.G Beitrag anzeigen
    Naja du hast gleich Ahnung und behauptest auch einfach ins Blaue, da nehmen wir uns nicht viel. Ich bin aber mit der Rechtsfrage nicht ums Eck gekommen um vom Thema abzulenken.

    Genau das was in den Artikeln dazu steht, dauert 5 Sekunden die zu googlen, den vom Drosten dazu hab ich dir sogar verlinkt. Dass du den nicht gelesen hast und zu faul bist den Rest nachzulesen dafür kann ich nichts.
    Du hast sogar jeden User beflegelt der was zu diesen Punkten gepostet hat.
    Ich behaupte nichts in's Blaue, ich kenne unsere Verfassung und deren Auslegung. Und schlussfolgere für mich, wenn einer schreibt, wir machen das so wie in Land XY, ob das rechtlich möglich ist.

    Deinen Drosten Artikel hatte ich gelesen. Der schrieb zwei Sätze zu Japan, sonst nichts. Und ansonsten, dass wir gut durch die erste Welle gekommen sind und der erste Lockdown richtig war. Hab ich dir auch drauf geantwortet und gefragt, was genau du daraus jetzt für Schlüsse ziehst. Darauf kam dann nichts mehr von dir. Bis heute nicht.

    Was ist jetzt mit Südkorea, Madrid und Tübingen? Wenn du mir schon nicht antworten willst,
    ich frag für einen Freund.

  2. #10262
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    Zitat Zitat von Nohands Beitrag anzeigen
    Ich bin mir nicht sicher, ob der Hintergrund dieses Zitats bekannt ist und,
    ob dieses hier wirklich passt.
    Zitat:
    "Da wurde ich gefragt: Wo ist Ihre große Vision?
    Und ich habe gesagt:
    Wer eine Vision hat, der soll zum Arzt gehen. Es war eine pampige Antwort auf eine dusselige Frage."

    Quelle:
    https://de.wikiquote.org/wiki/Helmut_Schmidt

    Gruß
    Nohands
    .
    Doch doch, passt schon.
    In meinem Kontext würde ich antworten: "Eine pampige Antwort auf dusselige Beiträge..."

  3. #10263
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    Sehr schöner Kommentar einer Betroffenen - und soviel zu den pauschalen Beschimpfungen die z.T. auch hier im Forum kamen:


    Impfzwang für Pflegekräfte? - Wir sind keine Querdenker in Weiß

    https://www.n-tv.de/panorama/Wir-sin...e22287864.html

    So geht man in Deutschland mit Helden um: Vor einem Jahr wurden wir Pflegekräfte von Politikern gelobt, nun sind wir Bösewichte, die sich nicht gegen Covid-19 impfen lassen wollen und deshalb gezwungen werden sollen.

    Soso, nicht nur ein Virus kann also mutieren, sondern auch Krankenschwestern und Pfleger: Eben waren wir noch systemrelevante Retter in der Not und Helden, denen von Rednerpulten und Balkonen Beifall gespendet wurde - nun sind wir in den Augen einiger Politiker und Journalisten unvernünftige Bösewichte und gefährliche "Querdenker in Weiß", für die es statt Dank und Applaus Schelte und Zwang geben soll.
    "It's not the size of the dog in the fight, it's the size of the fight in the dog." M. Twain

    "Whoever said one person can’t change the world never ate an undercooked bat..."

  4. #10264
    Gast Gast

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    Zitat Zitat von Kensei Beitrag anzeigen
    Ich behaupte nichts in's Blaue, ich kenne unsere Verfassung und deren Auslegung. Und schlussfolgere für mich, wenn einer schreibt, wir machen das sió wie in Land XY, ob das rechtlich so möglich ist..
    Dich Du behauptest ins blaue sonst zitier den Pagraphen der verhindert, dass die Gesetze dahin gehe nicht geändert werden können. Wisst du nicht weil du genau so wenig Plan hast.

    Der Rest stimmt halt nicht. Er geht auf die Clusterverfolgung ein und wasan von Japan lernen Sol.
    Hier nochmal, vl. klappte ja diesmal mit dem Leseverständnis.

    https://m.tagesspiegel.de/wissen/vir.../26067900.html

    Hier Übrugens Madrid, hat 5 sek gedauert das zu suchen.
    https://www.aerztezeitung.de/Politik...id-414930.html

    Wie Tübingen seine Alten schützt.
    https://www.google.com/amp/s/amp.dw....tzt/a-55941233

    Und Südkorea war schon im März 2020 Thema.
    https://www.google.com/amp/s/amp.zdf...cking-100.html

    Von gespannt ob du jetzt was von dir belegen kannst oder ob du wieder flegelst.

  5. #10265
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    Den einen "Paragraphen" kann ich dir nicht zitieren, weil es den nicht gibt. Vieleicht ja bei euch in Ö, bei uns ist das etwas komplexer.
    Für den Anfang mal als Stichwort: "informationelle Selbstbestimmung"

    https://www.grundrechteschutz.de/gg/...bestimmung-272

    Dass Änderungen oder die Abschaffung des Grundgesetzes bei uns nicht ganz so einfach möglich sind, muss ich dir jetzt aber nicht extra erklären, oder? Und die DSGVO kennst du sicher auch, schenk ich mir an der Stelle.

    Ich bin kein Jurist, aber ich unterrichte Staats- und Verfassungsrecht in der politischen Bildung. Also hör' doch einfach mal auf, mich für dumm verkaufen zu wollen.

    Deine Links lese ich mir gerne nochmal durch.

  6. #10266
    Gast Gast

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    Zitat Zitat von Kensei Beitrag anzeigen
    ...
    Nur das selbst Grundrechte für den Schutz durch das Pandemiegesetz beschnitten werden dürfen.
    Wie du zugibst, den Paragraphen gibt es nicht, es ist also nicht dezitiert verboten sondern schlicht deine Auffassung, dass es Konflikte mit dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht geben könnte. Reiner Glaube.
    War auch klar, dass da nix mehr komm und lässt tief blicken, dass du die Artikel anscheinend nicht mal kennst.
    Geändert von Gast (13-01-2021 um 16:24 Uhr)

  7. #10267
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    Zitat Zitat von Little Green Dragon Beitrag anzeigen
    Sehr schöner Kommentar einer Betroffenen - und soviel zu den pauschalen Beschimpfungen die z.T. auch hier im Forum kamen:


    Impfzwang für Pflegekräfte? - Wir sind keine Querdenker in Weiß

    https://www.n-tv.de/panorama/Wir-sin...e22287864.html

    nun sind wir in den Augen einiger Politiker und Journalisten unvernünftige Bösewichte und gefährliche "Querdenker in Weiß", für die es statt Dank und Applaus Schelte und Zwang geben soll.
    ...wenn ich schon die Polemik mit dem pauschalen" einiger Politiker und Journalisten" lese und Opferstatements von "unvernünftigen Bösewichte und gefährliche Querdenker in Weiß"....warum regt sich die Person so auf, ist doch alles freiwillig.

    Wie sieht es sonst mit Pflichtimpfungen in Kliniken und Pflegeheimen aus zB. Masern, Hepatitis, Diphterie? Zb. bei Hebammen?

    Leider ist die Vernunft, sich und Andere zu schützen total politisch aufgeladen, jeder versteht warum man in die Armbeuge niest und hustet, aber bei Maske und Pro-Impfung wird gleich ein Merkelfan verdächtigt.
    Wird wohl noch ne Weile dauern bis einige das neutraler und zum Wohle der Gemeinschaft beurteilen.
    Geändert von Paradiso (13-01-2021 um 16:22 Uhr)

  8. #10268
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    Zitat Zitat von Maddin.G Beitrag anzeigen
    Nur das selbst Grundrechte für den Schutz durch das Pandemiegesetz beschnitten werden dürfen.
    Wie du zugibst, den Paragraphen gibt es nicht, es ist also nicht dezitiert verboten sondern schlicht deine Auffassung, dass es Konflikte mit dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht geben könnte. Reiner Glaube.
    War auch klar, dass da nix mehr komm und lässt tief blicken, dass du die Artikel anscheinend nicht mal kennst.
    Tickst du eigentlich noch richtig?
    Ich habe dir eine Seite verlinkt, die einige Gesetze aufführt die da tangiert werden. Und du faselst was von "reiner Glaube"?!?
    Hast du irgendwelche psychischen Probleme Martin? Akuter Realitätsverlust oder sowas?

    Ich wollte gerade nochmal sachlich auf deine Links eingehen, aber geschenkt.

    Bei Jemandem der so durchgepeitscht ist wie du, ist das wirklich Perlen vor die Säue.
    Meine Fresse.

  9. #10269
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    Zitat Zitat von Paradiso Beitrag anzeigen
    ...wenn ich schon die Polemik mit dem pauschalen" einiger Politiker und Journalisten" lese und Opferstatements von "unvernünftigen Bösewichte und gefährliche Querdenker in Weiß"....warum regt sich die Person so auf, ist doch alles freiwillig.

    Wie sieht es sonst mit Pflichtimpfungen in Kliniken und Pflegeheimen aus zB. Masern, Hepatitis, Diphterie? Zb. bei Hebammen?

    Leider ist die Vernunft, sich und Andere zu schützen total politisch aufgeladen, jeder versteht warum man in die Armbeuge niest und hustet, aber bei Maske und Pro-Impfung wird gleich ein Merkelfan verdächtigt.
    Wird wohl noch ne Weile dauern bis einige das neutraler und zum Wohle der Gemeinschaft beurteilen.
    Eben. Mussten Ärzte nichtmal gegen Hepatitis geimpft sein? Zumindest in Krankenhäusern? Ich erinnere das schwach, ohne Gewähr.
    Wie siehts eigentlich damit aus, dass ich als Lehrer Masern-Impfung nachweisen muss. Juckt das Irgendjemanden?
    Geändert von Kensei (13-01-2021 um 16:52 Uhr)

  10. #10270
    Gast Gast

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    Zitat Zitat von Kensei Beitrag anzeigen
    Tickst du eigentlich noch richtig?
    Ich habe dir eine Seite verlinkt, die einige Gesetze aufführt die da tangiert werden. Und du faselst was von "reiner Glaube"?!?
    Hast du irgendwelche psychischen Probleme Martin? Akuter Realitätsverlust oder sowas?

    Ich wollte gerade nochmal sachlich auf deine Links eingehen, aber geschenkt.

    Bei Jemandem der so durchgepeitscht ist wie du, ist das wirklich Perlen vor die Säue.
    Meine Fresse.
    Nein du hast eine Seite verlinkt die nach deiner Laienjuristenmeinung Punkte aufzählt die das möglicherweise unmöglich machen.
    Unter normalen Umständen würde ich sogar zustimmen, nur es herrschen keine normalen Umstände und Grundrechte sind in großen Teilen außer Kraft gesetzt. Das ist gerade Praxis. Für jemanden der immer harte Fakten vom Gegenüber fordert ist das peinlich.

    Zum Rest, netter Versuch dich aus der Affäre zu ziehen. Viel Spaß beim weiteren Flegeln.
    Geändert von Gast (13-01-2021 um 17:03 Uhr)

  11. #10271
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    Zitat Zitat von San Valentino Beitrag anzeigen
    Der Begriff wird auch zunehmend entwertet.
    Wenn das so weiter geht werd ich den Deppenhaufen noch in Schutz nehmen müssen.
    Mach das mal.

    Der Ami-Ableger von Querdenken und Co. hatte augenscheinlich das Ziel, Abgeordnete festzunehmen und hinzurichten:

    https://www.t-online.de/nachrichten/...beteiligt.html

    Wenn ich mir anschaue, was so alles unter "Querdenken" firmiert und aus welchen Milieus Truppen wie "Nordkreuz" entfleuchen. Da brauch ich nur 1:1 zusammenzählen.

    https://www.tagesspiegel.de/politik/.../24531906.html

  12. #10272
    carstenm Gast

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    Zitat Zitat von Little Green Dragon Beitrag anzeigen
    Sehr schöner Kommentar einer Betroffenen - und soviel zu den pauschalen Beschimpfungen die z.T. auch hier im Forum kamen: ...
    Naja ... die Kollegin gibt zu, dass die Ablehnung der Impfung "vielleicht irrational" ist. Mit genau solchen irrationalen Ängsten umzugehen und sich nicht von ihnen leiten zu lassen, ist ja nun mal ein Aspekt unserer Professionalität. Das ist ja nicht nur Thema der Verfasserin in Bezug auf die Impfung.
    Sondern das ist tagtäglich Thema bei allen Kollegen und Kolleginnen, die mit Erkrankten arbeiten. Im Seniorenheim, in der Behindertenarbeit, in den Krankenhäusern. Immer.

    Die Verfasserin beschreibt ja denn auch zutreffend: "In vielen Teams verbreitet sich schon jetzt Unruhe. Sogar Mobbing macht sich breit, weil jene, die sich nicht impfen lassen wollen, schief angesehen werden ...". Denn es ist schwer umzugehen mit irrationalen Begründungen. Das gilt für den Arbeitgeber ebenso, wie für die Kolleginnen und Kollen im Team. Und das gilt vor allem auch für den professionellen Umgang mit herausfordernden Situationen. Irrationales Verhalten, insbesondere irrationale Ängste be- oder verhindern Professonalität.
    Wir haben Kolleginnen und Kollegen, die aus Angst vor Ansteckung nicht zur Arbeit erschienen sind, nicht gekündigt oder anderweitig sanktioniert. Wir, d.h. ganz konkret die Kolleginnen und Kollegen im Team, haben sie mitgetragen. Auch zu Gehaltseinbußen ist es nicht gekommen. Nichtsdestotrotz ergeben sich daraus ganz praktische Probleme in der Darstellung des Dienstplans. Und emotionale Probleme in Bezug auf die Dynamik im Team.
    Dieselben Aspekte ergeben sich auch in der Frage der Impfung: Es gibt Kolleginnen und Kollegen, die so weit gehen, dass sie sich ggf. mit ihren Gruppen quarantänisieren lassen. Und es gibt Kolleginnen und Kollegen, die sich aufgrund irrationaler Ängste nicht einmal impfen lassen wollen. Diese Spannung ist wahrhaftig schwer zu vermitteln.
    Das weiß ich deshalb, weil es zu meinem Job gehört, mit diesen Spannungen begleitend umzugehen.

    Was den Schlußabsatz anbetrifft: Wir erleben es immer wieder, was es bedeutet, wenn die Pflege- oder Assistenzkräfte aufgrund eigener Erkrankungen wegfallen. Wir kennen das längst aus vorpandemischen Zeiten, wenn Grippe oder Norovirus die Belegschaft erfassen und so dezimieren, dass wir auf ambulante Pflegedienste zurückgreifen müssen. Und die Dramatik, die entsteht, wenn selbst die knapp sind mit Personal. Die Verfasserin sollte das kennen, da sie - soweit ich weiß - in genau solchen Kontexten arbeitet.

    Schließlich der Satz aus dem Teaser: "Ich möchte aber auf Selbstbestimmung über meinen Körper nicht verzichten." Dazu heißt es schon in der ersten Fassung des § 23a IfSG vom 17.7.2015(!): "1 Soweit es zur Erfüllung von Verpflichtungen aus § 23 Absatz 3 in Bezug auf Krankheiten, die durch Schutzimpfung verhütet werden können, erforderlich ist, darf der Arbeitgeber personenbezogene Daten eines Beschäftigten über dessen Impf- und Serostatus erheben, verarbeiten oder nutzen, um über die Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses oder über die Art und Weise einer Beschäftigung zu entscheiden." Entsprechend weiß die Verfasserin auch um Impfungen, die sie bisher schon hat über sich ergehen lassen müssen. Und auch um deren Risiken und Nebenwirkungen.

    Ich kann mir vorstellen, daß und warum dieser Artikel bei Menschen, die mit diesem Arbeitskontext nicht vertraut sind, Wirkung erzielt. Ich weiß aber aus der Innenperspektive heraus auch, daß dieser Artikel keine Substanz hat. Ganz offen gesagt liest sich das für mich als eine weitere dieser "Ich bin keine Querdenkerin - aaaaaber ..." Aussagen.

    Bei uns zeigt der Rücklauf der Einwilligungen derzeit, daß die ganz überwiegende Mehrzahl der ca. 2700 Kolleginnen und Kollegen sich impfen lassen wird. Die wenigen Ausnahmen, die das nicht möchten, werden wir auch diesmal wieder mittragen können. In der ersten Einheit, der die Impfung angeboten wurde - eine intensivpflegerische Fachpflegeeinrichtung für besondere Bedarfe (z.B. enterale Ernährung, Versorgung bei Blasenkatheter, Ileo- und Tracheostoma und Sauerstoffgabe, besonderer Schwerpunkt in der außerklinischen Beatmung) - lag die Quote bei schlicht und einfach 100%. Alle.

    Und auch bei uns arbeiten Menschen, die "Privatleben und Familien mit Kindern haben", wie die Verfasserin schreibt. Menschen, die ihren freien Willen und ihre Persönlichkeit nicht in der Personalabteilung abgegeben haben, als sie ihren Arbeitsvertrag unterschrieben haben.
    Geändert von carstenm (13-01-2021 um 17:51 Uhr)

  13. #10273
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    Zitat Zitat von Maddin.G Beitrag anzeigen
    ...
    Wir hatten in Deutschland schonmal einen verrückten Österreicher, der meinte das Recht mit Füßen treten zu können.
    Seit Gründung der Bundesrepublik 1949 ist das zum Glück nicht mehr so einfach, wie der eine oder andere meint.

    Das maßgebliche Urteil des BVerfG zum Thema "informationelle Selbstbestimmung":

    https://www.bfdi.bund.de/DE/Datensch...ngsUrteil.html

    (...) Bedeutung für das Datenschutzrecht

    Das Volkszählungsurteil ist der mit Abstand wichtigste Beitrag der Rechtsprechung zur Fortentwicklung des Datenschutzrechts, aber auch einer der bedeutendsten Beiträge des Bundesverfassungsgerichts zur Rechtsfortbildung. Als „Recht auf informationelle Selbstbestimmung“ erlangt der Schutz personenbezogener Daten Grundrechtsqualität. Eingriffe in dieses Recht sind nur durch Gesetz zulässig. Das Verhältnismäßigkeitsprinzip verlangt dabei vom Gesetzgeber ein möglichst schonendes Vorgehen. Dies bedeutet, dass der Gesetzgeber von Verfassung wegen verpflichtet ist, bei solchen Gesetzesvorhaben jeweils wirksame Regelungen der Organisation und des Verfahrens - also konkrete Datenschutzbestimmungen - mit aufzunehmen.

    In einer Vielzahl von Folgeentscheidungen hat das Bundesverfassungsgericht das anfangs umstrittene Recht auf informationelle Selbstbestimmung weiter ausgebaut und verfeinert.

    Praktische Konsequenzen

    Zahlreiche Gesetze mussten den verfassungsrechtlichen Anforderungen angepasst werden, z.B. durch Schaffung oder Präzisierung von Ermächtigungsgrundlagen oder durch Ergänzung von Regelungen zu Datenschutzvorkehrungen. Die datenschutzrechtliche Prüfung ist inzwischen ein notwendiger Bestandteil der Gesetzesvorbereitung; der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit ist daran zu beteiligen.

    Den verfassungsrechtlichen Anforderungen nicht entsprechende Gesetze sind – soweit möglich – verfassungskonform, d.h. datenschutzfreundlich, auszulegen.

    Die Betroffenen können bei Eingriffen in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung ohne ausreichende gesetzliche Grundlage vor Gericht klagen, bis hin zur Erhebung einer Verfassungsbeschwerde beim BVerfG.
    Datenschutz und Corona aus kritischer Sicht:

    https://www.cr-online.de/blog/2020/0...gswidrig-sind/

    (...) Fazit

    Die Pandemie ist nicht das Ende jeden Datenschutzes. Daher ist es an der Zeit, von den Landesregierungen und auch den Landesparlamenten eine Einhaltung der grundrechtlichen Vorgaben bei der flächendeckenden Sammlung von Kontaktdaten in geschlossenen Räumlichkeiten zu fordern.

    Materielle Verfassungswidrigkeit:
    Die derzeitigen Regelungen zur Sammlung von Kontaktdaten sind verfassungswidrig. Es fehlt an einer Regelung der Voraussetzungen, unter denen die Gesundheitsämter die Übermittlung der Daten verlangen können (“Doppeltür”).
    Formelle Verfassungswidrigkeit:
    Die derzeitigen Regelungen finden sich zudem in Rechtsverordnungen auf der Grundlage der §§ 28 und 32 IfSG. Ob dies den Anforderungen des Art. 80 Abs. 1 Satz 2 GG (Regelung von Inhalt, Zweck und Ausmaß) genügt, ist mehr als zweifelhaft. Auch aus diesem Grund sind die Regelungen grundgesetzwidrig.
    Folge für die Praxis:
    Vereinzelt wird von Zugriffen der Ermittlungsbehörden auf die Kontaktdaten berichtet. Dies stellt einen zweckwidrigen Datenzugriff dar. Mangels einer gesetzlichen Grundlage für einen solchen Zugriff sollten sich Gastronomen weigern, Kontaktdaten an Ermittlungsbehörden herauszugeben. Zu einer solchen Herausgabe sind Gastronomen weder berechtigt noch verpflichtet...
    Ganz so leicht wie der eine oder andere es gerne hätte, scheint sich der Datenschutz wohl nicht vom Tisch wischen zu lassen.

  14. #10274
    Gast Gast

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    Zitat Zitat von carstenm Beitrag anzeigen
    Naja ... die Kollegin gibt zu, dass die Ablehnung der Impfung "vielleicht irrational" ist. Mit genau solchen irrationalen Ängsten umzugehen und sich nicht von ihnen leiten zu lassen, ist ja nun mal ein Aspekt unserer Professionalität.
    Müsste man dann nicht den LD beenden und sinnige Maßnahmen setzen statt die Inzidenz in der Risikogruppe immer weiter steigen zu lassen und nach mehreren Wochen über der Schätzung bis eine Wirkung Eintritt immer noch zu hoffen, dass es irgendwann besser wird?
    Oder gilt die Professionalität nur wenns von oben vorgegeben ist?

  15. #10275
    Gast Gast

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    Zitat Zitat von Kensei Beitrag anzeigen
    ...
    Wie Söder und Merkel mit Hilfe des Pandemiegesetzes jetzt meinst du? Ja die Parallelen kann man sehen, da stimme ich sogar zu.
    Ändert immer noch nix daran das es deine Interpretation bleibt die du sogar gerade widerlegst weil es schlicht an einer Regelung fehlt, die Datensammlung an sich wird nicht grundsätzlich in Frage gestellt. Und die Behörden machen es ja trotzdem wie das Urteil zeigt.
    Man sollte schon lesen was man verlinkt und wunderbar vom Grundthema lenkt es auch ab.
    Geändert von Gast (13-01-2021 um 18:06 Uhr)

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