Jetzt geh mal gaaanz tief in dich.....und überleg mal wo du den Professoren was genau unterstellst:
Ist es Verfälschung von Messungen und Ergebnissen.
Ist es Unterschlagung von entscheidungsrelevanten Messungen und Ergebnissen.
Ist es eine Teiluntersuchung die als Gesamtuntersuchung deklariert wird.
Wenn ja können sich die Professoren strafbar machen, da hängen Haftstrafen, Geldbußen und Karriereenden dran.
Nicht zuletzt machst du dich strafbar weil du es nicht angezeigt hast.
Ein Auftrag an ein wissenschaftliches Institut, eine Universität oder Einzelpersonen schließt einen Vertrag voraus, der diese rechtlichen Details beinhaltet.
Wenn die Professoren nur Teile untersucht und analysiert haben, deren Ausgang ihnen von vornherein genehm ist, dann ist das legitim, aber müßte auch dem Auftraggeber klar sein, daß der in Auftrag gegebene Umfang nicht gedeckt wird oder das Thema überhaupt nicht in dem erwünschten Umfang untersucht wurde, also wissenschaftlich irrelevante Stümperei.
War das vom Auftraggeber so gewünscht ist es ebenso und würden dem Auftraggeber und den Wissenschaftlern jegliche Reputation kosten.
Geändert von Paradiso (02-02-2021 um 22:40 Uhr)
Soweit ich gelesen habe, gilt Schule schon als öffentlicher Raum (beschränkt öffentlich hinsichtlich bspw. Mediennutzung), aber das Klassenzimmer nicht, weil sich dort eine klar festgelegte Gemeinschaft aufhält.
Was das Masken tragen im privaten Raum Auto angeht, wird das Ganze an der Kontrolle scheitern. Ein Appell an die Autofahrer und weniger autoritäres Gebaren würde es hier auch tun.
Ich frage mich schon, ob die Polizei im privaten Raum Kontrollen aus ungenügendem Anlass durchführen darf.
Im häuslichen Bereich gilt ja das Grundrecht auf die Unverletzlichkeit der Wohnung. Inwieweit das auf andere private Bereiche übertragbar ist, wäre in dem Zusammenhang interessant.
Das ist aktuell insofern interessant weil derzeit einige Zusammenkünfte in Privatwohnungen und geschlossenen Gesellschaften von der Polizei aufgelöst werden aufgrund Verletzungen der Coronaauflagen.
Siehe Glücksspieltreffen, Hochzeitfeiern, Tanzveranstaltungen und religiösen oder politischen Veranstaltungen.
Die Polizei wird bei dringendem Verdacht und Gefahr in Verzug ein sofortiges Inspizieren der Räumlichkeiten durchführen dürfen.
Geändert von Paradiso (02-02-2021 um 23:08 Uhr)
Hab hier ein interessantes Interview dazu gefunden:
https://www1.wdr.de/nachrichten/nrw-...-raum-100.html
Gruß
Alef
Stimmt. In diesen Fällen gelten die Zusammenkünfte wohl als ausreichender Grund, um polizeilich einzugreifen.
Ich frage mich, ob das gleiche bei Nichtragen von Masken in einem PKW gilt oder ob da nicht eine andere Verhältnismäßigkeit als bspw. bei großen Hochzeitsfeiern o.ä. besteht.
Das ist so in etwa richtig. Hängt aber auch von den baulichen und räumlichen Begebenheiten vor Ort ab.
Bei Gurtpflicht, Telefonieren am Steuer oder Geschwindigkeitsbeschränkungen appelliert ja auch keiner. Und niemand kann diese Dinge dauerhaft kontrollieren. Trotzdem werden sie schon allein durch Strafandrohung durchgesetzt.
Darf sie ja bei der beschränkten Anzahl von Kontaktpersonen auch. Hier ließe sich das ja relativ leicht durch Anschau überprüfen. Ähnlich dem Telefonieren am Steuer.
Das ist es.
Es ist aber eben nicht damit getan, es an der Privatheit festzumachen, wie Alf hier suggeriert. Auch in Privatbereiche dürfen Behörden eindringen, wenn die Umstände es zulassen. Das weiß jeder, der mal wegen Ruhestörung auf'n Sac* gekriegt hat. Da lösen die sogar die Party auf und kassieren deine Anlage ein, wenn du Pech hast.
Nein, das tue ich sicher nicht. Geh du das mal und dann geh‘ nochmal die komplette Kommunikation neutral und mit offenem Geiste durch. Dann wirst du die Botschaft schon verstehen. Da bin ich mir ganz sicher. Wenn nicht, nicht mein Problem. Derjenige, der hier weit mehr unterstellt als er glaubt, mir unterstellen zu müssen, bist du (mit ein paar anderen).
Es lässt schon wirklich tief blicken lässt, ist, dass es hier offensichtlich alle kalt lässt, wenn einem Herrn Streeck Gefälligkeit unterstellt wird. Wenn jedoch jemand sich erdreistet, darauf hinzuweisen, dass es möglicherweise ein eher allgemeines Problem des Wissenschaftsbetriebs sein könnte, dann wird zum Kreuzzug aufgerufen. Das ist an Bigotterie kaum noch zu übertreffen. Da kannst Du dich gerne weiter in Deinem Furor suhlen. Das bestätigt nur, was ich hier eh beobachte.
Die Regeln in Berlin sind da eindeutig:
"
Es gibt aber Ausnahmen von der Maskenpflicht in Privatfahrzeugen. Ehe- oder Lebenspartnerinnen und -partner sowie Angehörige des eigenen Haushalts und Personen, für die ein Sorge- oder Umgangsrecht besteht müssen keine Maske im Wagen tragen.
"
Aber welcher Ordnungsamtsmitarbeiter oder Polizist tut sich eine Kontrolle nur wegen diesem einen Verdacht an?
Das wird wohl eher eine zusätzliche Strafe bei Kontrollen wegen anderen Auffälligkeiten, zB. Verkehrsvergehen etc. werden.
Ich bin auch Insider und habe so einiges erlebt. Also bei meinem Umfeld habe ich genug Einblick wie Mittel vergeben werden, da rollt es einem die Fußnägel hoch. Schade, dass im Moment die Kneipen nicht aufhaben und ich auch nicht zum Friseur kann, ich würde gerne mal wieder ein paar Stories erzählen, wie es da so abgeht. Das müsste Euch eigentlich reichen. Dokumente habe ich alle auf meinem Dachboden. Ihr solltet mich auf jeden Fall als Diskussionspartner ernst nehmen.
Aller höherer Humor fängt damit an, dass man die eigene Person nicht mehr ernst nimmt -WT-Herb
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