Zitat Zitat von jkdberlin Beitrag anzeigen
Was mach ich damit:
"Wäre es für dich eine wichtige Information, wenn jemand wüsste, das jemand der im Gym trainiert auf die Anti Corona Demos geht und die Abstandsregeln für Blödsinn hält?"

. In wie weit wäre so ein Wissen für euch und für euer Gym wichtig? Würdet ihr es wissen wollen, wenn es sich um ein Mitglied oder einen Trainingspartner handelt, mit dem ihr Kontakt habt?

In wie weit darf sich das Gym da einmischen, oder ist es dazu verpflichtet, um sich selbst und Mitglieder zu schützen?
Ich finde, Du hast eine gewisse Fürsorgepflicht gegenüber Deinen Leuten im Gym, was das Training betrifft. Wenn jemand erkennbar auf solchen Veranstaltungen ist und sich nicht an die Hygieneregeln hält und die für unsinnig hält, kannst Du im Rahmen des Hausrechtes demjenigen verbieten mitzutrainieren. Solltest Du das nur über Dritte wissen, würde ich das direkt mit dieser Person klären, da ja auch im Rahmen des Infektionsschutzgesetzes die Regeln gelten. Und wenn derjenige sich nicht daran hält und Leute in dem Gym gefährdet, dann ist das ein Nogo.

Zur Not würde ich demjenigen nahelegen, ein gültigen Corona-negativ-Test vorzulegen.
Man kann ja innerhalb seines Vereines, wenn es zudem in der Satzung geregelt ist, auch ein Führungszeugnis verlangen. Deshalb sollte man vllt in diesem Falle mal über eine Satzungsänderung und Hausordnung nachdenken, um das gesetzlich zu machen.

Gerade im Bereich BJJ und Grappling würde ich so etwas empfehlen, da man ja auf engem Kontakt arbeitet.

Ich für meinen Teil würde mit so jemandem auch nicht trainieren wollen.