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Thema: Anerkennung von Gürteln/Prüfungen im BJJ - Tipps zur Wahl des richtigen BJJ Lehrers

  1. #31
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    Naja, Privatstunden mit Rigan Machado sind schon was anderes, als eine Fernbeziehung mit irgendeinem Blackbelt, der einem bei jedem Seminar einen Gürtel verleiht:-) Klar jemand der nicht rollt, kann kein Schwarzgurt sein, aber trotzdem glaube ich das die Leute ein technisch besseres Niveau haben, als so mancher ältere Teilzeit Blackbelt hier in Deutschland.....

  2. #32
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    Zitat Zitat von jkdberlin Beitrag anzeigen
    Kommt darauf an, wie du "Kids" übersetzt. Nicht "child" ... ich hatte neulich einen 16jährigen zu Besuch, der 2 - 3 mal am Tag auf der Matte ist in seinem Home-Gym. Und davon kenne ich mehrere.
    ich habe noch nie gehört, das dies bei schulpflichtigen kids klappt. deshalb gibt es im spitzensport spezielle sportinternate.
    deshalb wird es auch eher eine kleine gruppe bleiben.
    Geändert von marq (02-03-2023 um 14:25 Uhr)

  3. #33
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    Zitat Zitat von marq Beitrag anzeigen
    ich habe noch nie gehört, das dies bei schulpflichtigen kids klappt. deshalb gibt es im spitzensport spezielle sportinternate.
    deshalb wird es auch eher eine kleine gruppe bleiben.
    "Kids" aus meiner Sicht: 18 bis 30
    "Jugendliche": 30 bis 40

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  4. #34
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    Zitat Zitat von marq Beitrag anzeigen
    ich habe noch nie gehört, das dies bei schulpflichtigen kids klappt. deshalb gibt es im spitzensport spezielle sportinternate.
    deshalb wird es auch eher eine kleine gruppe bleiben.
    Mit 16 ist selbst hier kaum jemand mehr schulpflichtig. Und in anderen Ländern sieht das ganz anders aus. Da gibt es 14-jährige Profis.
    Frank Burczynski

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  5. #35
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    Für Jugendliche ohne Berufsausbildungsverhältnis dauert die Schulpflicht bis zum Ablauf des Schuljahres, in dem die Schülerin oder der Schüler das 18. Lebensjahr vollendet.

  6. #36
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    Zitat Zitat von marq Beitrag anzeigen
    Für Jugendliche ohne Berufsausbildungsverhältnis dauert die Schulpflicht bis zum Ablauf des Schuljahres, in dem die Schülerin oder der Schüler das 18. Lebensjahr vollendet.
    die Realschule geht zB nur bis zur 10.Klasse, da sind die Jugendlichen im Schnitt 16.Jahre, wen sie die Schule mit der MittlerenReife verlassen....
    Good judgement comes from experience; and experience, well that comes from poor judgement

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  7. #37
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    Zitat Zitat von Stixandmore Beitrag anzeigen
    die Realschule geht zB nur bis zur 10.Klasse, da sind die Jugendlichen im Schnitt 16.Jahre, wen sie die Schule mit der MittlerenReife verlassen....
    Manche sind aber älter als 16 und haben ev. noc h nicht einmal die 10 Klasse geschafft . xd
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  8. #38
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    Zitat Zitat von Cam67 Beitrag anzeigen
    Manche sind aber älter als 16 und haben ev. noc h nicht einmal die 10 Klasse geschafft . xd
    Yo, die gibt es....deswegen ja auch "im Schnitt"
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  9. #39
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    Zitat Zitat von Stixandmore Beitrag anzeigen
    Yo, die gibt es....deswegen ja auch "im Schnitt"
    Ich wollte darauf hinaus, das wenn es dieses Limit nicht geben würde , dann Sitzenbleiber ev. seeehr lange "schulpflichtig" bleiben würden . So ist die Regelung schon ganz sinnig. Wir hatten in unserer Klasse auch ein paar , die 2 jahre älter waren ,...manche als Durchläufer , andere schafften es zu bleiben . Nicht immer waren die kognitiv schwächer . manche waren einfach "unangepasster" . ich weiss allerdings garnicht ob es in der ddr eine Schulpflicht gab , echt jetzt . Müsste ich nachlesen ^^
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  10. #40
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    Zitat Zitat von marq Beitrag anzeigen
    Für Jugendliche ohne Berufsausbildungsverhältnis dauert die Schulpflicht bis zum Ablauf des Schuljahres, in dem die Schülerin oder der Schüler das 18. Lebensjahr vollendet.
    Die Schulpflicht besteht für zehn Schulbesuchsjahre. Also bis 16 und nicht bis 18.
    https://www.berlin.de/willkommenszen.../schulpflicht/
    Den MSA machst du mit 16. Dann solltest du in die Ausbildung, wenn du kein Abitur machst.
    Mit 16 bist du also fertig mit der Schule.
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  11. #41
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    ich war nun doch neugierig und hab das gefunden .

    https://www.hanisauland.de/wissen/le...ulpflicht.html


    Gesetzliche Regelung

    Kinder sind verpflichtet, eine Schule zu besuchen. Die gesetzliche Schulpflicht besteht in Deutschland vom 6. bis zum 18. Lebensjahr. Die Pflicht, Vollzeit die Schule zu besuchen, dauert bis zur 9. oder 10. Klasse. Danach besteht eine Pflicht zur Berufsausbildung, falls nicht eine allgemeine Schule (zum Beispiel das Gymnasium) besucht wird.
    Scheint also 2 Limits zu gebgen . Was ja auch Sinn macht.
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  12. #42
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    Es gibt eine "Berufsschulpflicht". Die geht bis zum 18. Lebensjahr.

    Jugendliche ohne Ausbildung sind berufsschulpflichtig bis zu dem Schulhalbjahr, in dem das 18. Lebensjahr beendet wird
    In der Berufsausbildung dauert die Schulpflicht natürlich so lange, wie ein Berufsausbildungsverhältnis besteht.
    Geändert von MGuzzi (04-03-2023 um 11:58 Uhr)

  13. #43
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    Die Schulpflicht und das Schulbesuchsrecht sind grundsätzlich in den landeseigenen Schulgesetzen geregelt.
    Ländersache.
    Kann also Unterschiede geben.
    https://www.bussgeldkatalog.org/schu...h%20Bundesland.

    Jugendliche, die sich nach der 9. oder 10. Klasse dazu entschließen, nicht weiter zur Schule zu gehen, sondern eine Ausbildung zu absolvieren, müssen eine Berufsschule besuchen. Denn in diesem Fall greift die Teilzeit- bzw. Berufsschulpflicht. In der Regel dauert diese 3 Jahre und deckt sich somit mit dem Abschluss einer Ausbildung. Demnach greift in den meisten Bundesländern die Schulpflicht nicht nur bis zum 18. Geburtstag, sondern gilt zumindest für das gesamte, restliche Schuljahr bzw. bis zum Ende der Ausbildung.

    Zur Schulpflicht gehört nicht nur der Besuch der Schule und somit die körperliche Anwesenheit, sondern auch die Mitarbeit im Unterricht sowie die Erledigung der Hausaufgaben.
    Geändert von jkdberlin (05-03-2023 um 07:26 Uhr)
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  14. #44
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    Zitat Zitat von jkdberlin Beitrag anzeigen
    ...
    .... sowie die Erledigung der Hausaufgaben.
    War das an deine BJJ-Schüler gerichtet?
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  15. #45
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    Zitat Zitat von marq Beitrag anzeigen
    3 mal am Tag Training wie geht denn das als Kind ?
    Kenne viele Gyms wo du bei der 6 am Class die selben Leute triffst wie zur 6 PM Class.
    Für Studenten oder Berufsanfänger durchaus möglich.

    Was noch ein großer Unterschied ist, dass der Fokus rein auf BJJ (Gi oder NoGi) ist. Früher trainierte man Gi, NoGi, MMA und Striking. Heute spezialisieren sich die Sportler viel schneller.

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