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Thema: Folgen von Vollstreckung

  1. #16
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    Zitat Zitat von Bücherwurm Beitrag anzeigen
    Damit kann ich nicht punkten. Betrag wäre gut.
    Schnueffler arbeitet doch bei den Aasgeiern Schreib ihm doch mal ne PM.
    Kannix, 24.06.2010, 14:17 Uhr: "Also ich hab noch oben ein Luftgewehr, ganz normal. Bei Katzen jedenfalls gibts keine sichtbaren Verletzungen"

  2. #17
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    Zitat Zitat von Bücherwurm Beitrag anzeigen
    Damit kann ich nicht punkten. Betrag wäre gut.
    Was kostet ein rotes Auto?

    Kommt ganz drauf an wie einfach oder schwierig es wird die Forderung zu vollstrecken und was dann genau gemacht wird.

    Wenn man sich am GV orientiert - siehe Anlage Kostenverzeichnis:

    https://www.gesetze-im-internet.de/g...062310001.html


    Im Endeffekt kannst Du von Gebühren in Höhe der Forderung ausgehen. Ob die für 50,-€ dann auch tatsächlich "ausrücken" oder nicht nur böse Briefe schreiben hängt auch sehr davon ab wie viel Personal die da gerade frei haben. Es lohnt sich bei derartigen Beträgen definitiv nicht nur "aus Prinzip" hier zu versuchen die Sache auszusitzen.
    "It's not the size of the dog in the fight, it's the size of the fight in the dog." M. Twain

    "Whoever said one person can’t change the world never ate an undercooked bat..."

  3. #18
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    Da es sich bei der GKV ja höchstwahrscheinlich um duie gesetzliche Krankenversicherung und somit um einen Sozialversicherungsträger handelt,
    wird die Vollstreckung durch einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss (also Kontopfändung) erfolgen. Sozialversicherungsträgr sind selbst Vollstreckungsbehörde
    und können sich somit den Umweg über den Mahn- und Vollstreckungsbescheid sparen und somit auch die Kosten dafür. Ein Schufa-Meldung erfolgt daher meist nicht.
    Wenn sich nur um einen kleinen Betrag handelt, wird das Konto, sofern es kein Pfändungsschutzkonto ist gesperrt und sobald Guthaben in entsprechender
    Höhe vorhanden ist, an den Gläubiger überwiesen. Bei größeren Beträgen können Sozialversicherungsträger (bei Selbständigen) auch schon mal einen Insolvenzantrag stellen...
    Dann wird es ganz übel ...

  4. #19
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    Zitat Zitat von Wizard Beitrag anzeigen
    Da es sich bei der GKV ja höchstwahrscheinlich um duie gesetzliche Krankenversicherung und somit um einen Sozialversicherungsträger handelt, wird die Vollstreckung durch einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss (also Kontopfändung) erfolgen. Sozialversicherungsträgr sind selbst Vollstreckungsbehörde
    und können sich somit den Umweg über den Mahn- und Vollstreckungsbescheid sparen und somit auch die Kosten dafür.
    ok ... ich hab aber die Ankündigung der Vollstreckung" mit einem Auge gesehen, und die kam vom Zoll. Möglicherweise hängt noch ne dritte Paretei drin...

    Ein Schufa-Meldung erfolgt daher meist nicht.
    Wenn sich nur um einen kleinen Betrag handelt, wird das Konto, sofern es kein Pfändungsschutzkonto ist gesperrt und sobald Guthaben in entsprechender Höhe vorhanden ist, an den Gläubiger überwiesen
    ok, passt. Danke.

  5. #20
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    Zitat Zitat von hand-werker Beitrag anzeigen
    Schnueffler arbeitet doch bei den Aasgeiern Schreib ihm doch mal ne PM.
    Der liest doch mit, der hätte sich bestimmt gemeldet, wenn er was sagen wollte.

  6. #21
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    Zitat Zitat von Little Green Dragon Beitrag anzeigen
    Im Endeffekt kannst Du von Gebühren in Höhe der Forderung ausgehen. Ob die für 50,-€ dann auch tatsächlich "ausrücken" oder nicht nur böse Briefe schreiben hängt auch sehr davon ab wie viel Personal die da gerade frei haben. Es lohnt sich bei derartigen Beträgen definitiv nicht nur "aus Prinzip" hier zu versuchen die Sache auszusitzen.
    Ich dachte auch eher so, wie "Wizard" jetzt bestätigt, dass das über einen Zugriff aufs Konto läuft.
    Geändert von Bücherwurm (21-09-2020 um 12:45 Uhr) Grund: s

  7. #22
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    Auch das Hauptzollamt ist selbst Vollstreckungsbehörde. Die treiben z. B. Kfz-Steuern ein ... der Weg ist aber der
    gleiche. Vollstreckungsankündigung und dann Ausbringung einer Pfändungs- und Einziehungsverfügung...

  8. #23
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    Zitat Zitat von Bücherwurm Beitrag anzeigen
    Ich dachte auch eher so, wie "Wizard" jetzt bestätigt, dass das über einen Zugriff aufs Konto läuft.
    Wenn die Voraussetzungen für eine Kontopfändung gegeben sind (Kontoinhaber = Schuldner, Konto ist dem Zoll überhaupt bekannt) kann das auch passieren - ja.
    Das hängt aber von den Umständen im Einzelfall und vom HZA ab.
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