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Thema: Folgen von Vollstreckung

  1. #1
    Registrierungsdatum
    15.08.2018
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    Standard Folgen von Vollstreckung

    Ahoi -

    ich brauchte mal ne möglichst knappe Info zu den Folgen einer Vollstreckung. Find da nur Gesetzestexte.

    Ausgangssituation: Kleiner Betrag offen wegen Widerspruch, (wahrscheinlich unberechtigt), Widerspruch abgewiesen, Gläubiger (KV) droht Vollstreckung an.

    Zweck der Info: Schuldner zum Einlenken bewegen.

    Es wäre also (in dem Fall) am besten, wenn da irgendwo stünde … Gerichtsvollzieher, Kosten, Schufa-Eintrag, nachher müssen alle Bestellungen im voraus bezahlt werden, irgendwas in der Art… ( das hab ich jetzt gesponnen, aber das wäre vielleicht das, was zieht)

    … also wenn das jemand bestätigen oder auch dementieren oder ergänzen kann, vielleicht mit ner Quelle, wo es knapp und verständlich steht ...

    Thx.

  2. #2
    gast Gast

    Standard

    Schufa Eintrag kannst Du auch "einfach" so kriegen.
    Das ist auch keine staatliche Kartei.
    Vor einer Vollstreckung muß erstmal ein Richter zu so einem Entschluß gelangt sein.
    Der Gerichtsvollzieher führt die dann entsprechend durch.
    Das solltest Du nicht mit Inkasso verwechseln.

  3. #3
    Registrierungsdatum
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    Standard

    Zitat Zitat von Panzerknacker Beitrag anzeigen
    Vor einer Vollstreckung muß erstmal ein Richter zu so einem Entschluß gelangt sein.
    Der Gerichtsvollzieher führt die dann entsprechend durch.
    Das solltest Du nicht mit Inkasso verwechseln.
    Naja, es kam eine "Ankündigung der Vollstreckung". Frage ist jetzt, welche Konsequenzen das hat, wenn es um einen durchaus geringen Betrag geht und das Konto gedeckt ist.

    Um wieviel teurer wird es, was sind weitere Folgen? So in etwa.

  4. #4
    * Silverback Gast

    Standard

    Zitat Zitat von Bücherwurm Beitrag anzeigen
    Naja, es kam eine "Ankündigung der Vollstreckung". Frage ist jetzt, welche Konsequenzen das hat, wenn es um einen durchaus geringen Betrag geht und das Konto gedeckt ist.

    Um wieviel teurer wird es, was sind weitere Folgen? So in etwa.
    Also mal ganz grob:
    - Vollstreckung kann praktisch in der Wohnung erfolgen * aber auch Dein Konto betreffen; und da kann es, selbst wenn es nur ein kleiner Betrag ist, durchaus passieren, dass es einigen Huddel gibt, bis Du über "den Rest" wieder frei verfügen kannst (hab ich mal gelesen; keine Quellenangabe). Ob der GV da eine Wahlmöglichkeit nach eigenem Ermessen hat: Keine Ahnung.
    - Sollte (aus welchem Grund auch immer) nix zu holen sein (Wohnung, Konto, Lohnpfändung), könnte sogar eine EV in Betracht kommen; allerspätestens hier wäre dann die Kreditwürdigkeit im Ar***.
    - Wenn "der Vollstrecker" (idR ein Gerichtsvollzieher) vorbeikommt, fallen auf jeden Fall noch zusätzliche Anfahrtskosten u.Ä. an. Zwar nicht die Welt alles, nur wenn ich so lese "geringer Betrag", "Konto ist eh gedeckt" dann ist mir nicht ganz klar, worauf das hinauslaufen soll; klar, muss es ja auch nicht (mir klar sein), aber in toto: früher oder später wird der Junge doch kommen, und das Geld eintreiben. Meine (unmaßgebliche) Meinung, wenn es wichtig sein sollte (u./o. ums Prinzip geht): Rechtsweg ausschöpfen; und wenn der ausgeschöpft ist, dann gedanklich loslassen und zahlen. Ab dem Punkt, wo der Gerichtsvollzieher in's Spiel kommt, fallen einfach zusätzliche (und möglicherweise vollkommen unnötige) Kosten an.

    P.S.: Was das Konto angeht, könnte man (wenn man noch genügend zeitlichen Vorlauf hat) die Einrichtung eines sog. P-Kontos (Pfändungsschutzkonto) erwägen; da gibt's Tabellen die aussagen, wieviel dann vor einem Zugriff monatlich auf jeden Fall sicher ist. (aber auch das wird mWn bei der Schufa eingetragen (der Rest sowieso))

    Viel Erfolg bei der richtigen Entscheidung.

  5. #5
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    Einen Mahn- und einen Vollstreckungsbescheid kann Jeder erwirken. Der geht einfach zu Gericht und beantragt den und das Gericht schickt dir den zu ohne inhaltliche Prüfung. Den Mahnbescheid kannst du noch ignorieren. Gegen den Vollstreckungsbescheid musst du unbedingt innerhalb von 2 Wochen Einspruch bei Gericht einlegen und da muss man ein wenig aufpassen (vorher informieren, wie genau der Einspruch zu formulieren ist), ansonsten wird vollstreckt. Erst nach dem Einspruch muss der Gläubiger Klage einreichen. Diese wird dann vom Gericht geprüft. Ob er das tut für 4 Euro Fuffzig? KA!

    Ich hab das schon 2x so durch mit Inkassounternehmen. Klage kam nie. Allerdings agieren die auch rationaler als Privatpersonen.

    Ein paar ganz brauchbare Infos findest du hier (Verbraucherzentrale ist eh eine gute Anlaufstelle, um sich beraten zu lassen. Die bieten recht günstig bis umsonst Erstberatungen an. War jedenfalls damals so.)

    https://www.verbraucherzentrale.de/w...bescheid-10851
    https://www.deutsche-anwaltshotline....bescheid#c5137

  6. #6
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    Wenn das Gericht dem Vollstreckungsantrag bewilligt, dann trägst du die Kosten für alles. Auch für die vorangegangenen Mahngebühren und Anwaltskosten. Zumindest habe ich das so in Erinnerung.
    “Das ist zwar peinlich, aber man darf ja wohl noch rumprobieren.”
    - Evolution

  7. #7
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    Zitat Zitat von OliverT Beitrag anzeigen
    Wenn das Gericht dem Vollstreckungsantrag bewilligt, dann trägst du die Kosten für alles. Auch für die vorangegangenen Mahngebühren und Anwaltskosten. Zumindest habe ich das so in Erinnerung.
    Wir haben den Mahnbescheid ignoriert und gegen den Vollstreckungsbescheid Einspruch eingelegt (mit Hilfe eines Juristen). Danach kam nix mehr.

  8. #8
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    Privat KV - dann kommt der GV

    GKV - Besuch vom HZA


    https://www.zoll.de/DE/Der-Zoll/Aufg...kung_node.html

    Die spielen aber gar nicht erst mit Mahnbescheid etc. rum - das wird abgegeben und dann vollstreckt.

    Kommen je nach Aufwand zwischen 50-150 € an Gebühren oben drauf.
    "It's not the size of the dog in the fight, it's the size of the fight in the dog." M. Twain

    "Whoever said one person can’t change the world never ate an undercooked bat..."

  9. #9
    Macabre Gast

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    Geändert von Macabre (19-09-2020 um 01:19 Uhr)

  10. #10
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    In so einem Fall beantrage ich Mahnbescheid, kostet 32€ und führt in der Regel zu Erfolg. Ich musste erst einmal vollstrecken lassen.
    Aller höherer Humor fängt damit an, dass man die eigene Person nicht mehr ernst nimmt -WT-Herb
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  11. #11
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    Deine Schufaauskunft kannst du jederzeit umsonst einholen. Wirst überrascht sein, was die alles wissen.
    Wenn man kein Geld hat, z. B. ALGII-Bezieher ist, diese Ausiunft an den Gläubiger und evtl. eine Ratenzahlung vereinbaren, so 30 Euro im Monat. Ansonsten kommt der Gerichtsvollzieher, der eh feststellt, nichts zu holen.
    Es gibt auch Schuldnerberatungen, von der Stadt, Landkreis. Die sind auch gut.

  12. #12
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    Standard

    Thx @ all ...

    .. vielleicht nochmal, falls das nicht ganz klar geworden ist: Eine GKV mahnt 50 Eu an, ich vermute zu Recht. Zoll schickt Ankündigung der Vollstreckung. Insofern ist LGD am nächsten dran.

    Schuldner ist uneinsichtig, ich möchte ihn bewegen. Daher die Frage nach weiteren Folgen. Z.B. konkrete Kosten, aber eben auch sonstigem Ratten*******...

  13. #13
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    Wenn der Zoll schon die Vollstreckungsankündigung geschickt hat und man nicht zügig reagiert gibt es sehr zeitnah sehr teuer.
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  14. #14
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    Zitat Zitat von Little Green Dragon Beitrag anzeigen
    Wenn der Zoll schon die Vollstreckungsankündigung geschickt hat und man nicht zügig reagiert gibt es sehr zeitnah sehr teuer.
    Damit kann ich nicht punkten. Betrag wäre gut.

  15. #15
    * Silverback Gast

    Standard

    Zitat Zitat von Barbecue Beitrag anzeigen
    Deine Schufaauskunft kannst du jederzeit umsonst einholen. ....
    Das ist so leider nicht ganz korrekt.
    + 1x / Jahr = umsonst
    + mehrmals = ~ 3,xxx / Monat.

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