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Thema: Training während des 2.Lockdowns

  1. #31
    Gast Gast

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    Zitat Zitat von Tantal Beitrag anzeigen
    Der Unterschied zwischen NRW und Bayern ist der Begriff "Sportanlage". In Bayern darfst du also im Dojo trainieren, in NRW nicht, auch nicht, wenn es ein privates Dojo ist. Ein privates Wohnzimmer geht in NRW aber schon, darf nur offiziell keine Sportanlage sein.
    Nochmal: Eine Sportanlage ist laut Definition etwas, was speziell für die Sportausübung gebaut wurde. Ein angemieteter Raum, den ich "Dojo" nenne weil ich da drin irgend etwas bestimmtes machen will, ist keine Sportanlage.
    Geändert von Gast (07-11-2020 um 17:32 Uhr)

  2. #32
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    Zitat Zitat von Inryoku Beitrag anzeigen
    Nochmal: Eine Sportanlage ist laut Definition etwas, was speziell für die Sportausübung gebaut wurde. Ein angemieteter Raum, den ich "Dojo" nenne weil ich da drin irgend etwas bestimmtes machen will, ist keine Sportanlage.
    Dōjō (jap. 道場 ‚Stätte des Do, Ort des Weges‘; IPA [doːdʑoː]) bezeichnet einen Trainingsraum für verschiedene japanische Kampfkünste (Budō) wie z. B. Karate, Jūdō, Kendō, Ju-Jutsu, Iaidō oder Aikidō. Im übertragenen Sinne steht der Begriff auch für die Gemeinschaft der dort Übenden bzw. den Übungsleiter. von: https://de.wikipedia.org/wiki/D%C5%8Dj%C5%8D

    Somit wäre es doch eine Sportanlage.
    Wäre a deiner Stelle nur vorsichtig, nicht dass dich wer anschei*t.
    Mein Englisch ist zu schlecht. Ich löse das physikalisch!

  3. #33
    Gast Gast

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    Danke für den Hinweis.

    Ein Dojo als "Trainingsraum" zu bezeichnen, ist eine mögliche Definition, ursprünglich war ein Dojo eine Meditationshalle, ein "Ort des Weges". Das ist aber nicht die Definition einer Sportanlage. Wenn ein Dojo extra zum Zweck der Ausübung von Budo-Künsten gebaut wurde, dann ist es sicher eine Sportanlage.
    Ich kann aber auch meinen Dachboden als Dojo bezeichnen, dadurch wird es aber keine Sportanlage.
    Die Antwort des Gesundheitsamts war aber eindeutig: Solange der "angemietete Raum" NICHT Teil einer Sportanlage ist, kann ich unter den gegeben Bedingungen dort trainieren.

    Definition Sportanlage:

    2.1.1 BEGRIFFSBESTIMMUNG SPORTANLAGEN
    Bei Sportanlagen handelt es sich um explizit für den Sport gebaute Anlagen (vgl. Rittner et al., 1989, S. 323, sowie Bundesinstitut für Sportwissenschaft, 2000, S. 15). Sie sind „…in der Regel nicht frei, sondern nur im Rahmen organisierter Gruppen, z.T. auch gegen Bezahlung…“ (Kurz et al., 1996, S.6) nutzbar. Es gibt allerdings eine Reihe von Ausnahmen. Insbesondere öffentlich zugängliche Sportanlagen, wie z.B. viele Sportplätze, öffentliche Halfpipes und Streetballanlagen (beispielsweise auf dem Dach des Sport- und Olympiamuseums in Köln), die man auch unentgeltlich und ohne organisierten Rahmen nutzen kann.
    Aus:
    Hausarbeit (Hauptseminar), 2007
    Ruhruniversität Bochum
    ANDREAS HELLER (AUTOR)

    Die Definition ist also auch nicht davon abhängig, ob ein kommerzieller Zweck damit verbunden ist.

  4. #34
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    Extra für den Sport gebaut. Darauf beziehst du dich ja, oder?
    Das ist das Einzige, was gegen deine Beschreibung spricht.
    Aus der von dir zitierten Definition (das fette von mir, was du mMn. erfüllst):
    Sie sind „…in der Regel nicht frei, sondern nur im Rahmen organisierter Gruppen (1), z.T. auch gegen Bezahlung…“ (Kurz et al., 1996, S.6) nutzbar. Es gibt allerdings eine Reihe von Ausnahmen. Insbesondere öffentlich zugängliche Sportanlagen, wie z.B. viele Sportplätze, öffentliche Halfpipes und Streetballanlagen (beispielsweise auf dem Dach des Sport- und Olympiamuseums in Köln), die man auch unentgeltlich und ohne organisierten Rahmen nutzen kann (2).
    Je nachdem, wie es bei euch geregelt ist, bei (1) hättest du den Schlüssel für die Halle und die Gruppe kann dann rein oderr bei (2) die Halle ist immer offen. Und wenn du die Halle auch noch als "Dojo" bezwichnest, ist es eine gekorene Sportstätte.
    Von geboren spricht man, wenn ein Rechtsobjekt eine bestimmte Eigenschaft ab Entstehung hat, von gekoren spricht man dagegen, wenn eine bestimmte Eigenschaft eines Rechtsobjektes erst durch zusätzliche Handlung entsteht. Z.B. geborene Orderpapiere und gekorene Orderpapiere. von lexexakt.de geboren/gekoren
    Mein Englisch ist zu schlecht. Ich löse das physikalisch!

  5. #35
    Gast Gast

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    Zitat Zitat von Schnueffler Beitrag anzeigen
    Extra für den Sport gebaut. Darauf beziehst du dich ja, oder?
    Genau, weil das die einzige, durch wissenschaftliche Arbeiten untermauerte Definition ist, die man finden kann, und die im Leitfaden des Bundesinstituts für Sportwissenschaft genau so festgeschrieben ist.

  6. #36
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    Zitat Zitat von Inryoku Beitrag anzeigen
    Genau, weil das die einzige, durch wissenschaftliche Arbeiten untermauerte Definition ist, die man finden kann, und die im Leitfaden des Bundesinstituts für Sportwissenschaft genau so festgeschrieben ist.
    Damit wäre es ja eine geborne Sportstätte, das andere eine gekorene Sportstätte. Insbesondere, wenn du da jetzt ne Matte reinlegst oder Pratzen bereit hälst.
    Mein Englisch ist zu schlecht. Ich löse das physikalisch!

  7. #37
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    Zitat Zitat von Inryoku Beitrag anzeigen

    Die Definition ist also auch nicht davon abhängig, ob ein kommerzieller Zweck damit verbunden ist.
    Sag mal täuscht das, oder suchst du mit aller Macht eine Interpretation, die dir das Training verbietet?

  8. #38
    Gast Gast

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    Zitat Zitat von Schnueffler Beitrag anzeigen
    Damit wäre es ja eine geborne Sportstätte, das andere eine gekorene Sportstätte. Insbesondere, wenn du da jetzt ne Matte reinlegst oder Pratzen bereit hälst.
    Das Institut unterscheidet aber nicht zwischen geborenen oder gekorenen Sportstätten, sondern zwischen Sportanlagen und Sportgelegenheiten.

    Die Unterscheidung in Sportanlagen und Sportgelegenheiten ist notwendig, da bei vielen
    Sportarten erhebliche Anteile der Sportaktivitäten nicht auf den speziell für den Sport geschaffenen Einrichtungen und Flächen ausgeübt werden
    Dann wäre es eine Sportgelegenheit, und immer noch keine Sportanlage.

  9. #39
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    Ich wünsche dir viel Glück, dass du damit nicht auf die Schautze fällst.
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  10. #40
    Gast Gast

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    Zitat Zitat von Bücherwurm Beitrag anzeigen
    Sag mal täuscht das, oder suchst du mit aller Macht eine Interpretation, die dir das Training verbietet?
    Hallo?

  11. #41
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    Zitat Zitat von Inryoku Beitrag anzeigen
    Hallo?
    Ja, war ne Frage.

  12. #42
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    Letztlich ist es in NRW egal wie man den Raum bezeichnet. Ist er privat angemietet ist es Wurscht was man drin macht. Hat ein Verein oder ein kommerzielles Fitnessstudio den Raum angemietet ist dort KEIN Training erlaubt. Der Mieter/Besitzer zählt.

  13. #43
    Macabre Gast

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    Hobbys: schwimmen, radfahren, lesen...

  14. #44
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    Zitat Zitat von kanken Beitrag anzeigen
    Letztlich ist es in NRW egal wie man den Raum bezeichnet. Ist er privat angemietet ist es Wurscht was man drin macht. Hat ein Verein oder ein kommerzielles Fitnessstudio den Raum angemietet ist dort KEIN Training erlaubt. Der Mieter/Besitzer zählt.
    Yup. Das ist hier RLP auch so. Habe ich mir extra von einem Juristen erklären lassen.

    Privater Wohnraum ist außen vor. Egal wie sportiv er eingerichtet ist und was ich darin treibe.
    Vgl. Paragraf 13 GG (Unverletzlichkeit der Wohnung).

  15. #45
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    Bleibt dann nur noch die Anzahl der Personen / Haushalte zu beachten.
    Mein Englisch ist zu schlecht. Ich löse das physikalisch!

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