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Thema: Nazis und Kampfsport.

  1. #61
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    Zitat Zitat von kelte Beitrag anzeigen
    Das ist nicht richtig.

    Der Bundesgerichtshof hat erst im letzten Jahr das Urteil gegen einen Waffenhändler (7 Jahre Knast) bestätigt. Der Händler hatte illegal Waffen an einen späteren Amokläufer verkauft.
    Obwohl der Verkäufer nichts von den Absichten des Käufers wusste, bestätigte der BGH in seinem Urteil dessen "Mittäterschaft" - ich glaube im Juristendeutsch nennt man sowas einen bedingten Beihilfevorsatz oder so.

    Nach meiner Überzeugung müsste dieses Konstrukt auf Betreiber/Trainer ausgeweitet werden, welche bekannte Gewalttäter trainieren.
    Das würde die Reihen dort massiv lichten.
    Der wurde aber verurteilt, weil er
    angesichts der Verkaufsumstände unter Überwindung waffenrechtlicher Vorgaben hätte er die grundsätzliche Möglichkeit der Begehung einer schwerwiegenden Straftat unter Verwendung der von ihm übergebenen Waffe und der Munition erkennen können und müssen. Jedoch vertraute er darauf, dass es zu solchen Taten nicht kommt, er nahm sie daher nicht billigend in Kauf.
    Er verkaufte seine Waffen u.a. im Darknet.
    Der Bundesgerichtshof hat sowohl das Rechtsmittel des Angeklagten als auch die der Nebenkläger als unbegründet verworfen, da die Verurteilung, insbesondere die Begründung der Fahrlässigkeitsstrafbarkeit und die Ablehnung eines bedingten Beilhilfevorsatzes rechtsfehlerfrei erfolgten. Das Verfahren ist damit rechtskräftig abgeschlossen.
    https://www.bundesgerichtshof.de/Sha...9/2019006.html

    Er wurde wegen Fahrlässigkeit (u,a. begründet mit der Verkaufspraxis), nicht wegen Mittäterschaft, verurteilt.
    Geändert von jkdberlin (13-11-2020 um 10:37 Uhr)
    Frank Burczynski

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  2. #62
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    Zitat Zitat von rambat Beitrag anzeigen
    wenn sich der hypothetische waffenhändler NICHT an die gesetzlichen bestimmungen hält beim waffenverkauf, macht er sich strafbar und wird belangt.
    aber nur für die gesetzesverstöße, die er SELBST begangen hat und NICHT für das, was dritte tun oder getan haben!
    Das ist falsch. Siehe mein oben verlinktes Beispiel zum dem Waffenhändler/Amokläufer.
    Obwohl der Händler nichts von den Plänen des Täters David S. in München wusste -geschweige daran direkt beteiligt war- bejahte der BGH 2019 dessen Verurteilung wegen div. Gewaltdelikte.

    Für seine Mitschuld genügte der illegale Verkauf der Waffen.

    Und genau dieses Konstrukt müsste bei Betreibern/Trainern eingeführt werden.
    Wer vorsätzlich noch zu schaffende Auflagen verletzt (beispielsweise die Forderung nach Führungszeugnissen der Schüler) müsste mit bestraft werden, wenn diese Schüler Gewaltverbrechen begehen.

  3. #63
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    Zitat Zitat von kelte Beitrag anzeigen
    Das ist nicht richtig.

    Der Bundesgerichtshof hat erst im letzten Jahr das Urteil gegen einen Waffenhändler (7 Jahre Knast) bestätigt. Der Händler hatte illegal Waffen an einen späteren Amokläufer verkauft.
    Obwohl der Verkäufer nichts von den Absichten des Käufers wusste, bestätigte der BGH in seinem Urteil dessen "Mittäterschaft" - ich glaube im Juristendeutsch nennt man sowas einen bedingten Beihilfevorsatz oder so.

    Nach meiner Überzeugung müsste dieses Konstrukt auf Betreiber/Trainer ausgeweitet werden, welche bekannte Gewalttäter trainieren.
    Das würde die Reihen dort massiv lichten.
    NEIN
    er sollte nach Willen der Revision der Nebenkläger wegen BEIHILFE verurteilt werden, wie ich es oben als Möglichkeit dargestellt habe.
    Aber NICHT als Mittäter. Den unterschied ignorierst du weiterhin
    Das Landgericht hatte im übrigen sogar nur auf Fahrlässigkeit entschieden
    Und das hat der Bundesgerichtshof BESTÄTIGT.

    Zitat:
    Das Landgericht München I hat den Angeklagten wegen mehrerer Waffendelikte, in einem Fall in Tateinheit mit fahrlässiger Tötung in neun Fällen und mit fahrlässiger Körperverletzung in fünf Fällen, zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von sieben Jahren verurteilt. Gegen dieses Urteil richtet sich der Angeklagte mit seiner Revision, mit der er vor allem seine Verurteilung wegen der Fahrlässigkeitstaten beanstandet. Zudem ist das Urteil von 22 Nebenklägern mit dem Ziel angefochten worden, statt eines Fahrlässigkeitsvorwurfs die Verurteilung des Angeklagten wegen Beihilfe zum versuchten Totschlag oder Mord zu erreichen.
    Der Bundesgerichtshof hat sowohl das Rechtsmittel des Angeklagten als auch die der Nebenkläger als unbegründet verworfen, da die Verurteilung, insbesondere die Begründung der Fahrlässigkeitsstrafbarkeit und die Ablehnung eines bedingten Beilhilfevorsatzes rechtsfehlerfrei erfolgten.
    I'm going through changes

  4. #64
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    Zitat Zitat von jkdberlin Beitrag anzeigen
    Er wurde wegen Fahrlässigkeit (u,a. begründet mit der Verkaufspraxis), nicht wegen Mittäterschaft, verurteilt.
    Er wurde vom Landgericht München auch wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung verurteilt - obwohl er selbst auf niemanden geschossen hat.

    Ich würde diesen Strafrahmen übrigens für absolut ausreichend sehen, wenn ein Trainer, der einen Gewalttäter trainierte, beispielsweise wegen fahrlässiger Tötung verurteilt werden könnte.
    Ein paar Jahre Knast dürften genug Abschreckungspotenzial beinhalten, dass sich ein Trainer 2x überlegt, wem er trainiert.

    Mit einem saloppen "geht mich nix an" käme er dann nicht mehr aus der Nummer raus - und das ist der wichtige Punkt.

  5. #65
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    Zitat Zitat von kelte Beitrag anzeigen
    Er wurde vom Landgericht München auch wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung verurteilt - obwohl er selbst auf niemanden geschossen hat.
    Ja, aber nicht als Mittäter, sondern aufgrund fahrlässigen, schuldhaften Handelns bei dem illegalen Verkauf der Waffen.
    Hätte er sich an die rechtlichen Auflagen beim Verkauf der Waffen gehalten, wäre er vermutlich nicht bestraft worden.
    Geändert von jkdberlin (13-11-2020 um 10:52 Uhr)
    Frank Burczynski

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  6. #66
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    Zitat Zitat von Münsterländer Beitrag anzeigen
    NEIN
    er sollte nach Willen der Revision der Nebenkläger wegen BEIHILFE verurteilt werden, wie ich es oben als Möglichkeit dargestellt habe.
    Aber NICHT als Mittäter.
    Da hast du recht.
    Der entscheidende Punkt ist aber, dass der Kerl wegen fahrlässiger Tötung verurteilt wurde, obwohl er selbst auf niemanden geschossen hat und von dem Tatplan nichts wusste.

    Und das müsste man auf Betreiber/Trainer übertragen, wenn diese sich nicht auf bestimmte Auflagen halten.

  7. #67
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    Zitat Zitat von jkdberlin Beitrag anzeigen
    Ja, aber nicht als Mittäter, sondern aufgrund fahrlässigen, schuldhaften Handelns bei dem illegalen Verkauf der Waffen.
    Die genaue juristische Begründung wäre mir ehrlich gesagt egal - entscheidend wäre, dass Trainer in der Haftung wären, wenn diese bekannte Gewalttäter trainieren.
    Das wäre ein riesen Schritt in die richtige Richtung.

  8. #68
    Gast Gast

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    Zitat von rambat
    wenn sich der hypothetische waffenhändler NICHT an die gesetzlichen bestimmungen hält beim waffenverkauf, macht er sich strafbar und wird belangt.
    aber nur für die gesetzesverstöße, die er SELBST begangen hat und NICHT für das, was dritte tun oder getan haben!
    Das ist falsch. Siehe mein oben verlinktes Beispiel zum dem Waffenhändler/Amokläufer.
    Obwohl der Händler nichts von den Plänen des Täters David S. in München wusste -geschweige daran direkt beteiligt war- bejahte der BGH 2019 dessen Verurteilung wegen div. Gewaltdelikte.

    Für seine Mitschuld genügte der illegale Verkauf der Waffen.

    Und genau dieses Konstrukt müsste bei Betreibern/Trainern eingeführt werden.
    Wer vorsätzlich noch zu schaffende Auflagen verletzt (beispielsweise die Forderung nach Führungszeugnissen der Schüler) müsste mit bestraft werden, wenn diese Schüler Gewaltverbrechen begehen.
    du schreibst einfach nur blödsinn.
    dir wurde hier mehrfahc dargelegt, dass der hypothetische waffenhändler nur und ausschließlich für das strafrechtlich belangt werden kann, was er selbst getan hat und was man ihm nachweisen kann.
    aber NICHT für das, was dritte tun oder getan haben.
    ist so ein rechtsgrundsatz im deutschen strafrecht, auch wenn dich das nicht zu interessieren scheint.

    und dein beispiel ist unsinn, denn der beklagte wurde ja gerade NICHT aus den von dir genannten gründen verurteilt!
    ich zitiere dazu noch mal, was "münsterländer" schrieb:
    er sollte nach Willen der Revision der Nebenkläger wegen BEIHILFE verurteilt werden, wie ich es oben als Möglichkeit dargestellt habe.
    Aber NICHT als Mittäter. Den unterschied ignorierst du weiterhin
    Das Landgericht hatte im übrigen sogar nur auf Fahrlässigkeit entschieden
    Und das hat der Bundesgerichtshof BESTÄTIGT.

    Zitat:
    Das Landgericht München I hat den Angeklagten wegen mehrerer Waffendelikte, in einem Fall in Tateinheit mit fahrlässiger Tötung in neun Fällen und mit fahrlässiger Körperverletzung in fünf Fällen, zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von sieben Jahren verurteilt. Gegen dieses Urteil richtet sich der Angeklagte mit seiner Revision, mit der er vor allem seine Verurteilung wegen der Fahrlässigkeitstaten beanstandet. Zudem ist das Urteil von 22 Nebenklägern mit dem Ziel angefochten worden, statt eines Fahrlässigkeitsvorwurfs die Verurteilung des Angeklagten wegen Beihilfe zum versuchten Totschlag oder Mord zu erreichen.
    Der Bundesgerichtshof hat sowohl das Rechtsmittel des Angeklagten als auch die der Nebenkläger als unbegründet verworfen, da die Verurteilung, insbesondere die Begründung der Fahrlässigkeitsstrafbarkeit und die Ablehnung eines bedingten Beilhilfevorsatzes rechtsfehlerfrei erfolgten.

    der unterschied zwischen "beihilfe" und "mittäterschaft" scheint dir nicht geläufig zu sein.
    dein rechtsverständnis ist unvereinbar mit dem in deutschland gültigen strafrecht.
    deine warhnehmung in bezug auf das, was rechtlich möglich ist und was nicht ist erkennbar selektiv und von laienhaftem wunschdenken getrieben.

    es lohnt sich wirklich nicht, mit dir zu diskutieren, da du rechtliche gegebenheiten einfach ignorierst und durch selbstgebastelte konstrukte ersetzen willst, die ich tendenziell für gefährlich halte.
    nochmal extra für dich: "kontaktschuld" und "sippenhaft" sind totalitäre konzepte, die es in unserem rechtssystem aus gutem grund nicht gibt.

  9. #69
    maxderbruchpilot Gast

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    Zitat Zitat von rambat Beitrag anzeigen

    aber das, was du da forderst, ist meiner meinung nach nicht durch gesetze gedeckt.
    Ich möchte so was auch NIE durch Gesetze gedeckt haben!

  10. #70
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    Zitat Zitat von maxderbruchpilot Beitrag anzeigen
    Ich möchte so was auch NIE durch Gesetze gedeckt haben!
    Dieses Gesetz hätte bereits in der Vergangenheit viel Leid und Elend erspart.
    Menschen müssen für ihr Handeln die Konsequenzen tragen - wer vorsätzlich Gewalttäter oder Extremisten/Rassisten trainiert, muss bei deren Taten mit bestraft werden.

  11. #71
    maxderbruchpilot Gast

    Standard

    Zitat Zitat von jkdberlin Beitrag anzeigen
    Nun ja, ein Führungszeugnis ist ja keine Gesinnungsprüfung. Es bescheinigt nur, ob du eventuell vorbestraft bist. Dann ist es auch immer noch eine Frage, wie man damit umgeht (Resozialisierung).
    mal be Frage was im Führungszeugnis drin steht.
    Wenn ich Hausfriedensbruch am G8 Gifel begehe, steht dann die Gesinnung dabei? Also politisch motiviert etc?

  12. #72
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    Zitat Zitat von Eskrima-Düsseldorf Beitrag anzeigen
    Ich mag auch keine Nazis aber ich möchte nicht in einem Staat leben, in dem man erst nach einer "Gesinnungsprüfung" Kampfsport trainieren, studieren oder einen Führerschein etc. machen darf.
    1+
    Viele Grüße
    Thomas
    https://www.thiele-judo.de/portal/

    The reality is, you can say ANYTHING you want. You just have to be willing to face the consequences of your choice.

  13. #73
    maxderbruchpilot Gast

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    Zitat Zitat von kelte Beitrag anzeigen
    Dieses Gesetz hätte bereits in der Vergangenheit viel Leid und Elend erspart.
    Menschen müssen für ihr Handeln die Konsequenzen tragen - wer vorsätzlich Gewalttäter oder Extremisten/Rassisten trainiert, muss bei deren Taten mit bestraft werden.
    Und wenn ich ne Bombe baue, kommt mein Chemielehrer in den Knast?

    Schau dir mal das Wort Vorsätzlich nochmal genau an.

  14. #74
    maxderbruchpilot Gast

    Standard

    Zitat Zitat von kelte Beitrag anzeigen
    Dieses Gesetz hätte bereits in der Vergangenheit viel Leid und Elend erspart.
    Menschen müssen für ihr Handeln die Konsequenzen tragen - wer vorsätzlich Gewalttäter oder Extremisten/Rassisten trainiert, muss bei deren Taten mit bestraft werden.
    Und wenn ich Rechtsbruch hier im Forum begehe, dann muß mein Leitungsanbieter in den Knast?
    Die Störerhaftung ist so was ähnliches was du willst und das ist schon völlig daneben.
    Leider geht die Gesetzgebung immer stärker in die Richtung..... mir ist das viel zu weit rechts.

  15. #75
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    Zitat Zitat von maxderbruchpilot Beitrag anzeigen
    Und wenn ich ne Bombe baue, kommt mein Chemielehrer in den Knast?
    Ein Chemielehrer vermittelt aus gutem Grund niemals das Wissen zum Bau einer echten Bombe.
    Falls er dir doch erklären sollte, wie ein Zünder gebaut wird, was dabei zu beachten ist etc. ... dann ist der Knast für ihn wohl nicht mehr weit, wenn du diese Bombe hochgehen lässt.

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