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Thema: Fingerabdruckpflicht ab 08/2021 im Perso

  1. #31
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    Hm. wer von euch nutzt den seinen/ihren Fingerabdruck fürs Handy?
    Just saying...
    Wie bereits gesagt ist es in vielen Ländern gang und gebe, musste auch letzten meinen Schweizer Ausweis erneuern, da ist glaube nun aber alles bis auf einem DNA-Profil drauf gespeichert was irgendwie rechtlich geht.
    So.. wenn ihr etwas dagegen habt:
    - Parteien wählen die gegen solche Schritte sind (Ja auch hier hilft insbesondere die EU-Wahl...)
    - NGO's auf nationaler und EU-Ebene finanzieren welche dann rechtliche Wege (für euch) beschreiten.

    VG,
    Phelan
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  2. #32
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    Zitat Zitat von Phelan Beitrag anzeigen
    Hm. wer von euch nutzt den seinen/ihren Fingerabdruck fürs Handy?
    Just saying...
    Wie bereits gesagt ist es in vielen Ländern gang und gebe, musste auch letzten meinen Schweizer Ausweis erneuern, da ist glaube nun aber alles bis auf einem DNA-Profil drauf gespeichert was irgendwie rechtlich geht.
    So.. wenn ihr etwas dagegen habt:
    - Parteien wählen die gegen solche Schritte sind (Ja auch hier hilft insbesondere die EU-Wahl...)
    - NGO's auf nationaler und EU-Ebene finanzieren welche dann rechtliche Wege (für euch) beschreiten.

    VG,
    Phelan
    und noch schnell nen neuen alten Perso holen.
    freiwillig kann man die auch jetzt schon abgeben, bei Beantragung eines Neuen.

    gruss
    Andreas Rebers: Provinz ist da, wo der Lehrer zu den Intellektuellen zählt.

  3. #33
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    Es ist halt immer ein bisschen hier und ein bisschen da und alles wird im Namen der Sicherheit und des Fortschritts gemacht. Jede einzelne Massname für sich wäre vielleicht gar nicht so schlimm. Aber wo das hinführt sieht man in China (social credit point system), wenn das ganze zentral in ein, zwei großen Datenbanken zusammengeführt wird und zentral vom Staat verwaltet wird. Wenn Du da nicht Linientreu bleibst wird Dir auf Knopfdruck die Teilhabe am sozialen, gesellschaftlichen Leben versagt. Und dann gilt nicht mehr im Zweifel für den Angeklagten, sondern die Beweislast wird direkt umgekehrt. Das kannst Du dir dann so vorstellen, wie wenn Youtube aus heiterem Himmel einen Strike macht und dir Deinen Kanal löscht. Dann geh Dich mal Beschweren ;-)

    Und so weit sind wir da nicht mehr weg. Mit einem (falsch) positiven Test, auch bei kompletter Symptomlosigkeit, musst Du in Quarantäne gehen. Wenn Du dann noch bei nem schönen Spaziergang an frischer Luft erwischt wirst, zweimal, oder dreimal, dann gilt man als Quarantäneverweigerer und wird vielleicht in die Klink gesteckt. Und wenn dann irgendwann das Bargeld abgeschafft ist und Dein Bewegungsprofil ständig aufgezeichnet wird, deine Bezahlfunktion auf dem Handy und Deine Gesundheitsdaten alle unter Deiner Personalausweisnummer erfasst sind und Du für alles was Du im täglichen Leben machst mit Deinem Handy dich ausweisen musst, nur kurz einen QR Code scannen zum bezahlen, dann wirst Du schnell merken, dass das kein Spass mehr ist.

  4. #34
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    Zitat Zitat von beniwitt Beitrag anzeigen
    Und so weit sind wir da nicht mehr weg. Mit einem (falsch) positiven Test, auch bei kompletter Symptomlosigkeit, musst Du in Quarantäne gehen. Wenn Du dann noch bei nem schönen Spaziergang an frischer Luft erwischt wirst, zweimal, oder dreimal, dann gilt man als Quarantäneverweigerer und wird vielleicht in die Klink gesteckt.
    So, und jetzt vermischen wir mal hier nichts.
    Das eine was du hier verklausuliert beschreibst ist ein (nach mehrfachem Vorkommen bewusster) Verstoss gegen Quarantänebestimmungen, und das mit der Klinik hätte ich dann gern belegt, nur zu.
    Wer jetzt hier wegen den Fingerabdrückes sich beschwer hat schlicht die letzten Jahre sämtliche Beschlüsse auf EU-Ebene ignoriert. der BT hat hier nur entsprechend das in nationales GEsetz gegossen.

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  5. #35
    gast Gast

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    Zitat Zitat von Phelan Beitrag anzeigen
    So, und jetzt vermischen wir mal hier nichts.
    Das eine was du hier verklausuliert beschreibst ist ein (nach mehrfachem Vorkommen bewusster) Verstoss gegen Quarantänebestimmungen, und das mit der Klinik hätte ich dann gern belegt, nur zu.
    Wer jetzt hier wegen den Fingerabdrückes sich beschwer hat schlicht die letzten Jahre sämtliche Beschlüsse auf EU-Ebene ignoriert. der BT hat hier nur entsprechend das in nationales GEsetz gegossen.

    VG,
    Phelan
    Lies genau ;-) Ich schrieb, so weit sind wir da nicht mehr weg! Mir ist schon klar, dass es noch nicht so weit ist. Gib doch einfach mal "Quarantäneverweigerer" bei Google ein. Da werden ernsthaft Vorschläge gemacht in der Politik. Geh mal ein Jahr zurück. Da hätte sich keiner getraut so was öffentlich in der Politik als Vorschlag einzubringen.

  6. #36
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    Zitat Zitat von Phelan Beitrag anzeigen
    So, und jetzt vermischen wir mal hier nichts.
    Das eine was du hier verklausuliert beschreibst ist ein (nach mehrfachem Vorkommen bewusster) Verstoss gegen Quarantänebestimmungen, und das mit der Klinik hätte ich dann gern belegt, nur zu.
    Diese Möglichkeit (bzw. Vorschrift) steht im Infektionsschutzgesetz, meines Wissens schon länger und meiner Meinung nach zu Recht.


    § 30 Absonderung

    (1) Die zuständige Behörde hat anzuordnen, dass Personen, die an Lungenpest oder an von Mensch zu Mensch übertragbarem hämorrhagischem Fieber erkrankt oder dessen verdächtig sind, unverzüglich in einem Krankenhaus oder einer für diese Krankheiten geeigneten Einrichtung abgesondert werden. Bei sonstigen Kranken sowie Krankheitsverdächtigen, Ansteckungsverdächtigen und Ausscheidern kann angeordnet werden, dass sie in einem geeigneten Krankenhaus oder in sonst geeigneter Weise abgesondert werden, bei Ausscheidern jedoch nur, wenn sie andere Schutzmaßnahmen nicht befolgen, befolgen können oder befolgen würden und dadurch ihre Umgebung gefährden.
    (2) Kommt der Betroffene den seine Absonderung betreffenden Anordnungen nicht nach oder ist nach seinem bisherigen Verhalten anzunehmen, dass er solchen Anordnungen nicht ausreichend Folge leisten wird, so ist er zwangsweise durch Unterbringung in einem abgeschlossenen Krankenhaus oder einem abgeschlossenen Teil eines Krankenhauses abzusondern. Ansteckungsverdächtige und Ausscheider können auch in einer anderen geeigneten abgeschlossenen Einrichtung abgesondert werden. Das Grundrecht der Freiheit der Person (Artikel 2 Abs. 2 Satz 2 Grundgesetz) kann insoweit eingeschränkt werden.

    http://www.gesetze-im-internet.de/ifsg/__30.html

  7. #37
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    Na also, dann passt in dem Fall beides

    VG,
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  8. #38
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    Auch wenn ich nicht davon begeistert bin, jetzt da meinen Fingerdruck abzugeben. Viel kritischer sind die Möglichkeiten die sich aus der Gesichtserkennung ergeben. Hier gibt es ein enormes Missbrauchspotential und dafür braucht es noch nicht einmal ein biometrisches Foto (auch wenn dies dafür Vorteile bietet).
    Problem dabei, die staatliche Nutzung dieser Daten ist bei uns (!!!) noch das unkritischste.
    Viele Grüße
    Thomas
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  9. #39
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    Zitat Zitat von marq Beitrag anzeigen
    Das wurde von nur wenigen parlamentariern in den letzten wochen beschlossen, ohne eine breite gesellschaftliche diskussion.


    Der Verein Digitalcourage, der sich für Datenschutz und ungehinderte Kommunikation einsetzt, befürchtet jedoch unangemessene Überwachungsstrukturen. In einer offiziellen Stellungnahme äußert sich der Verein zu dem Gesetz und betont, dass die Erfassung hochsensibler biometrischer Daten im Personalausweis, wie etwa Fingerabdrücke, in keinem Verhältnis zu den selten Fällen stünde, in denen Ermittlern damit wirklich geholfen werden könne.

    Darüber hinaus sieht Digitalcourage in dem Gesetz langfristige Gefahren für IT-Sicherheit und Privatsphäre. So machen die Datenschützer unter anderem darauf aufmerksam, dass Fingerabdrücke von vielen Menschen als Schlüssel beziehungsweise Passwörter für Smartphones genutzt werden.
    OK, aber es ist ja begrenzt, wie viele Fehlversuche das Telefon akzeptiert, und du hast ja 10 Finger. Ausserdem, wereine Schnittstelle findet, worüber er mit den Fingerabdrucksdaten dem Telefon vorgaukeln kann, es wäre über das Fingerabdruckfelt aktiviert worden, kann auch leichtere Wege finden, es zu hacken.

  10. #40
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    Davon ab ist es ein Unterschied etwas freiwillig zu verwenden vs vom Staat dazu verdonnert zu werden.
    Gesendet mittels Unterhaltungselektronik ohne Tapatalk.

  11. #41
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    Zitat Zitat von Lino Beitrag anzeigen
    OK, aber es ist ja begrenzt, wie viele Fehlversuche das Telefon akzeptiert, und du hast ja 10 Finger. Ausserdem, wereine Schnittstelle findet, worüber er mit den Fingerabdrucksdaten dem Telefon vorgaukeln kann, es wäre über das Fingerabdruckfelt aktiviert worden, kann auch leichtere Wege finden, es zu hacken.
    Es ging ihm glaube ich eher darum, dass viele jetzt schon freiwillig ihren Fingerabdruck abgeben und nicht um den Zugriff auf das Handy. Wie und wo der gespeichert wird (eine Möglichkeit: Verschlüsselt und nur im Gerät) und wie leicht man unberechtigt auf diesen zugreifen kann, vermag ich nicht zu beurteilen.
    Viele Grüße
    Thomas
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  12. #42
    gast Gast

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    ich habe ´mal freiwillig eine DNA Probe abgeliefert, der zuständige POK fand das gar nicht lustig, als ich bemerkte, er soll die nicht verbummeln
    14 Tage später hat der echt ´rumgestammelt, ob ich wohl bereit wäre, die nochmal anzugeben, sein Kollege habe die aus Versehen mitgeschreddert
    das wiederum fand ich nicht so witzig

    wenn man weiß, wie lax der Umgang mit Daten ist, halte ich Biometrie und Co schon für problematisch
    ist halt die Frage, ob/was man mit Fingerabdruck anfangen kann
    sobald etwas digitalisiert ist, ist es "für immer" vorhanden und kann munter überall hinkopiert werden
    ich denke Zugangssysteme kann man locker mit gefälschten Abdrücken überlisten, dann hat man wohl ein erhebliches Erklärproblem bei einem Einbruch
    das Gleiche gilt auch für biometrische Daten oder DNA-Proben
    alles locker fälschbar wenn man Zugriff auf die Dateien hat
    die NSU-Morde hat doch jemand mit seiner DNA kontaminiert, war das nicht so?
    Identitätsdiebstahl ist ja gar nicht so exotisch, wie manche denken und dann den Leuten, die meine Daten an die Wirtschaft verkaufen noch mit Fingerabdruck versorgen?
    ich brauche erst 2030 ´nen neuen Perso, dann bin ich so alt und drücke mich drum´rum

  13. #43
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    schön, dass noch eine ernsthafte disskussion zustande gekommt, die frei von persönlicher missgunst ist

  14. #44
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    Zitat Zitat von Panzerknacker Beitrag anzeigen
    die NSU-Morde hat doch jemand mit seiner DNA kontaminiert, war das nicht so?
    KA. Aber auf jeden Fall umgekehrt: DNA von Böhnhardt an der Leiche von Peggy. Die hatte wohl die Spusi höchstselbst dort hingeschleppt.
    (https://www.abendzeitung-muenchen.de...ort-art-387295)

  15. #45
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    Zitat Zitat von marq Beitrag anzeigen
    schön, dass noch eine ernsthafte disskussion zustande gekommt, die frei von persönlicher missgunst ist
    So, wie es die am Herzen liegt, nich wahr?

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