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Thema: Welche legale(n) Selbstverteidigungswaffe(n) für Ungeübte?

  1. #61
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    Franken
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    Sorry an den TE für das OT ziehen dieses Thread und Euch allen vielen Dank für die Rückmeldungen. Ich mache dazu mal einen eigenen Thread auf. Allerdings nicht jetzt, ich müsste schon längst im Wald sein (heute mit Auto und daher normalem Spaten).
    Bzgl. mitführen im Kinderwagen: Das weckt schöne Erinnerungen, ich hatte als das stumpfe Wikingerschwert unten im Netz liegen um dann im Wald ein bisschen zu trainieren, während die Kleine schlief
    Viele Grüße
    Thomas
    https://www.thiele-judo.de/portal/

    The reality is, you can say ANYTHING you want. You just have to be willing to face the consequences of your choice.

  2. #62
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    Es muss ja nicht ursprünglich als Waffe gedacht sein. So ein Notfallhammer mit Gurtschneider im Auto ist ein nützliches Ding.
    Hier sind ein paar Tipps zum Auto. Wenn man kein VIP ist ist manches wie der Bombenschutz übertrieben, aber mal so grundsätzlich:

    Dann würde ich eine "Leibwache" mitnehmen . Also deine Frau mit einer Freundin zum Spielplatz etc.. Frau ist ja gesellig. Allein ist das gegen einen oder mehrere vorbereitete Personen eh so eine Sache.
    Geändert von Billy die Kampfkugel (02-01-2021 um 11:31 Uhr)
    "Ich habe alle diese Degen selbst geschmiedet und übe täglich acht Stunden mit ihnen, um einen Piraten töten zu können." "Du brauchst dringend ein Mädchen mein Freund!" (Fluch der Karibik)

  3. #63
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    Die Frau von heute geht immer vorzüglich ausgerüstet ins Einkaufszentrum. Man weiss ja nie.

    "Man kann Leuten nicht verbieten, ein ***** zu sein." (Descartes)

  4. #64
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    Black Ops Friday im Irak
    "Ich habe alle diese Degen selbst geschmiedet und übe täglich acht Stunden mit ihnen, um einen Piraten töten zu können." "Du brauchst dringend ein Mädchen mein Freund!" (Fluch der Karibik)

  5. #65
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    Zitat Zitat von D_LU Beitrag anzeigen
    Darf ich es deshalb nicht zur SV einsetzen? Bitte bennenne doch mal den entsprechenden Paragraphen im WaffG.



    Hmm, wenn ich kein Pefferspray zur SV einsetzen darf, warum dann Haarspray



    Genau, leg Dich hin. Sing ein Lied und lass es über Dich ergehen....
    Wenn Du Glück hast nehmen Sie Dir ja nur das Geld Handy weg... (OK, das dürften Sie gerne haben..., wenn ich dadurch meine Gesundheit und Leben erhalte)

    Inwiefern erleichterst es Deinen Kollegen die Arbeit?
    Du hast wohl nicht verstanden was Sache is mit dem Pfefferspray. Der ist nur als Tierabwehrspray zugelassen. Zaehlt also wie ein X-beluebiger Gegenstand, den man zufällig zur Hand hat. Also wäre es Schwachsinn Haarspray statt Pfefferspray zur Verteidigung zu benutzen, weil der Haarspray erst recht bleibende Schäden verursachen kann. Zumindest nicht anwenden, wenn Pfefferspray zur Hand ist.

    Weiter interesant ist: Da Pfefferspray in Deutschland nicht als Waffe zählt, darf er auch geführt werden, wo Waffen lt. Waffengesetz sonst nicht geführt werden dürfen.

    Das hat natürlich nichts mit den sogenannten "Waffenverbotszonen" zu run, weil es da überwiegend nicht um Waffen geht.

  6. #66
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    hinter den Bergen bei den ...
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    Zitat Zitat von Lino Beitrag anzeigen
    Du hast wohl nicht verstanden was Sache is mit dem Pfefferspray. Der ist nur als Tierabwehrspray zugelassen. Zaehlt also wie ein X-beluebiger Gegenstand, den man zufällig zur Hand hat. Also wäre es Schwachsinn Haarspray statt Pfefferspray zur Verteidigung zu benutzen, weil der Haarspray erst recht bleibende Schäden verursachen kann. Zumindest nicht anwenden, wenn Pfefferspray zur Hand ist.

    Weiter interesant ist: Da Pfefferspray in Deutschland nicht als Waffe zählt, darf er auch geführt werden, wo Waffen lt. Waffengesetz sonst nicht geführt werden dürfen.

    Das hat natürlich nichts mit den sogenannten "Waffenverbotszonen" zu run, weil es da überwiegend nicht um Waffen geht.
    also ich hatte mal ein (abgelaufenes) Tierpfefferspray in einer Notwehrsituation eingesetzt, Polizei hat es eingezogen und weiter gabs nix. Meine sogar, dass ich gefragt wurde, ob ich es wieder haben will. Auch wäre es mir in der Situation egal, welche Waffe ich legal einsetzen darf.

    gruss
    Andreas Rebers: Provinz ist da, wo der Lehrer zu den Intellektuellen zählt.

  7. #67
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    Du solltest an Deiner Lesekompetenz arbeiten...


    Zitat Zitat von Lino Beitrag anzeigen
    Du hast wohl nicht verstanden was Sache is mit dem Pfefferspray. Der ist nur als Tierabwehrspray zugelassen.
    Das ist mir durchaus bekannt...
    Ein anderer User meinete das es nicht zur SV zugelassen ist.
    Im Falle einer Notwehrhandlung darf ich jedes Mittel nutzen das mir zu Verfügung steht. Stehen mehrere Mittel zur Verfügung
    muss ich das mildere Mittel wählen. Muss aber nicht das Risiko eines Versagens des milderen Mittel in Kauf nehmen.

    Zitat Zitat von Lino Beitrag anzeigen
    Also wäre es Schwachsinn Haarspray statt Pfefferspray zur Verteidigung zu benutzen, weil der Haarspray erst recht bleibende Schäden verursachen kann. Zumindest nicht anwenden, wenn Pfefferspray zur Hand ist.
    Nicht ich habe den Vorschlag unterbreitet Haarspray zur Verteidugung zu nutzen. Das kam von einen anderen User.


    Zitat Zitat von Lino Beitrag anzeigen
    Weiter interesant ist: Da Pfefferspray in Deutschland nicht als Waffe zählt, darf er auch geführt werden, wo Waffen lt. Waffengesetz sonst nicht geführt werden dürfen.
    Weiss ich...


    Zitat Zitat von Lino Beitrag anzeigen
    Das hat natürlich nichts mit den sogenannten "Waffenverbotszonen" zu run, weil es da überwiegend nicht um Waffen geht.
    Könntest Du das besser ausführen wie Du das hier im Kontext meinst?
    Love breeds suicide

  8. #68
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    Zitat Zitat von D_LU Beitrag anzeigen
    Könntest Du das besser ausführen wie Du das hier im Kontext meinst?
    In Waffenverbotszonen ist auch das Mitführen von "gefährlichen Gegenständen" reglementiert, die nicht als Waffen definiert sind und somit nicht direkt unter das Waffengesetz fallen. Inwieweit das jetzt Pfeffer betrifft weiss ich nicht, bei Messern ist es aber z.B. ein ziemlicher Unterschied (über 4 cm Klingenlänge nur Slipjoints vs. ansonsten bis zu 12 cm Klinge feststehend und Zweihand-Klappmesser ohne Längenbeschränkung ohne Notwendigkeit eines berechtigten Führungsgrundes).

    Beste Grüsse
    Period.

  9. #69
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    Meine Frau ist kein Typ für SV und Kampfsport/-künste, eher der passive verhandelnde Typ. Ich weiß nicht, ob auch eine gewisss Schockstarre in gewissen Situationen eintreten könnte. Dennoch würde sie wohl mit Haut und Haaren das Leben unseres Babys verteidigen.

    Diese legalen Selbstverteidigungswaffen sollten also bitte auch für Ungeübte schnell einsetz- und benutzbar sein.
    Auch das Einsetzen von Pfeffersprays, Regenschirmen anderen Mitteln etc. will gelernt, geübt sein.(Schockstarre,freeze)

    Also sollte deine Frau den Einsatz üben .(seriöse Schule die Frauen SV anbietet)


    Meine SV Mittel:

    Pfefferspray von Sabre Red

    SV Regenschirme mit Haken und Kugelgriff.



    PS: Da ich öfter nach China reise und dort oft bei Auseinandersetzungen Messer,Beile,Äxte,Stäbe etc. eingesetzt werden, nehme ich als Laowei meinen Regenschirm mit.
    Geändert von Huangshan (09-01-2021 um 11:02 Uhr)

  10. #70
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    Bananenschalen... musst du nur einzusetzen wissen

  11. #71
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  12. #72
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    Zitat Zitat von CassiusClay Beitrag anzeigen
    Ich schätze mal, dass es unter da führverbot fällt. Ein ähnliches Teil wurde als Waffe eingestuft

  13. #73
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    Mein Englisch ist zu schlecht. Ich löse das physikalisch!

  14. #74
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    Ein pfefferspray zu fúhren wenn ein Baby in der náhe ist ist nicht so gut. Weil diese Dosen nicht dicht sind. Es entstrómmt immer etwas. Und Babys sind besonders feinfúhlig.
    Einfach wie es klingt ein Pfefferminztee zuhause ist fast unschlagbar.
    Haarspray und Feuerzeug kann bei betrunkenen und leichtgláubigen Personen bestimmt gefáhrlich sein.

    Ein besseres mittel wird der gesunde Menschenverstand sein. Eine gefáhrdung práventiv zu erkennen und bevor diese Situation entsteht ausweichen bzw einen großen Bogen herum machen.
    Geändert von Robb (04-04-2021 um 13:28 Uhr)

  15. #75
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    Zitat Zitat von Robb Beitrag anzeigen
    Haarspray und Feuerzeug kann bei betrunkenen und leichtgláubigen Personen bestimmt gefáhrlich sein.
    Funzt auch bei Kakerlaken super. Ist auch SV, daher nicht OT
    „Grau teurer Freund, ist alle Theorie. Und grün des Lebens goldner Baum.“

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