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Thema: Impfung gegen Corona & Kampfsport - Diskriminierung & Bevorteilung

  1. #11566
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    Zitat Zitat von kloeffler Beitrag anzeigen
    Worte wie „Abfischen“ finde ich wenig hilfreich und ziemlich respektlos den Eltern gegenüber, die sich nach Abwägung zur Impfung ihrer Kinder entscheiden.
    Ich finde es eher problematisch und respektlos denjenigen Eltern gegenüber, die unsicher sind und auf genauere Informationen warten, wenn das Bundesgesundheitsministerium derart schlampig formuliert.

    Und wenn auch nicht mit Absicht geschehen, so würde ich nicht ausschließen wollen, dass das jemandem sein Unterbewusstsein einen Streich gespielt hat, was ja deine Einschätzung der „gegenwärtigen Geisteslage“ stützen würde, was ich ebenfalls tue.

    PS: In einem großen Teil meines Bekanntenkreises erlebe ich es übrigens eher nicht so, dass besorgte Eltern versuchen, sorgsam abzuwägen. Da wird eher mal panisch drauf los geimpft. Wie man (ich meine den angesprochenen Teil meiner Bekannten) derart biased sein kann, auf der einen Seite gegen Impfgegner zu wettern, die jegliche Fakten ignorieren, nur um auf der anderen Seite vollkommen faktenbefreit alle Bedenken in den Wind zu schlagen und die Kinder eher aus einem Bauchgefühl heraus impfen zu lassen, werde ich wohl nie verstehen.
    „Grau teurer Freund, ist alle Theorie. Und grün des Lebens goldner Baum.“

  2. #11567
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    Zitat Zitat von kloeffler Beitrag anzeigen
    Worte wie „Abfischen“ finde ich wenig hilfreich und ziemlich respektlos den Eltern gegenüber, die sich nach Abwägung zur Impfung ihrer Kinder entscheiden..
    Respektlos finde ich es eher, die Leute versuchen für dumm zu verkaufen, falls das die Intention des Autors war und er nicht einfach selbst nicht die hellste Kerze an der Lampe ist.

  3. #11568
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    Zitat Zitat von kloeffler Beitrag anzeigen
    Worte wie „Abfischen“ finde ich wenig hilfreich und ziemlich respektlos den Eltern gegenüber, die sich nach Abwägung zur Impfung ihrer Kinder entscheiden.
    Es wäre, wenn überhaupt, "respektlos" gegenüber dem Mitarbeiter der Verwaltung, der es verfasst hat. Aber das ist es eben auch nicht, denn es ist ein Fehler, und zwar ein sinnentstellender.

    Zitat Zitat von Katamaus Beitrag anzeigen
    Ich finde es eher problematisch und respektlos denjenigen Eltern gegenüber, die unsicher sind und auf genauere Informationen warten, wenn das Bundesgesundheitsministerium derart schlampig formuliert.
    Merkwürdig ist eben nur, dass die "Schlampigkeit" immer nur in eine Richtung geht. Das geht los mit den "Fällen", die positive PCR-Tests sind und oft eben nicht mehr, nicht mal ne Infektion, führt weiter über die nicht vereinheitlichten CT-Werte, die Zählung "keine Angabe" als "ungeimpft" nicht nur in einem Bundesland scheint auch kein Zufall zu sein, und nun die Aussage, die Stiko empfehle, Kinder impfen zu lassen, obwohl sie diese Empfehlung explizit eingeschränkt hat.

    Die Reihe könnte man fortsetzen, und alle diese Ungenauigkeiten und Unklarheiten zielen in Richtung "mehr Panik". Ich würde ja nichts sagen, wenn auch mal ein paar Fehler in Richtung "Beruhigung" gehen würden. Sagt bescheid, wenn ihr einen findet.

  4. #11569
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    Zitat Zitat von Alephthau Beitrag anzeigen
    Hi,

    Finde den Fehler:



    Anhang 47333

    https://www.bundesgesundheitsministe...rechtigte.html

    Na, wer findet ihn?

    Gruß

    Alef
    Ich glaube nicht, dass es sich dabei um einen Fehler handelt - das ist eine bewusst formulierte Falschaussage, um die Menschen zu täuschen.
    Wohl wissend, dass die Mehrzahl der Menschen eh nur die Headline liest und Broschüren liegen läßt.

  5. #11570
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    Zitat Zitat von Alephthau Beitrag anzeigen
    Wir haben also eine Fallsterblichkeit von 0,01%, dem gegenüber steht aber auch, dass bis zu 70% der CVovid-19 Infektionen bei Kindern asymptomatisch verlaufen. Vorerkrankungen wie Krebs und HIV spielten hier ebenfalls eine Rolle.

    Diese Vorerkrankungen erhöhten das Risiko für eine stationäre Aufnahme um den Faktor sieben, für die Behandlung auf einer Intensivstation um den Faktor 9 und für einen tödlichen Ausgang um den Faktor 27.

    Gruß

    Alef
    Nach meinem Wissen ist in D niemand unter 17 Jahren ohne schwere Vorerkrankungen an Corona gestorben.
    Das ist einer der Gründe, warum sich Mertens -sehr zum Leid der Politiker und Pharmakonzerne- so schwer mit einer Impfempfehlung tat.

    Er hatte in einem Interview praktisch unverhohlen gesagt, dass selbst die Empfehlung für eine Impfung 12-17 jähriger auf politischem Druck entstanden ist
    und er bei noch Jüngeren (bis auf wenige Ausnahmen) aktuell keinen Sinn erkennen kann.

    Ich vermute, das Klientel, was seine Kinder ohne Vorerkrankungen etc. zur Impfung schleppt, fährt seinen Nachwuchs auch täglich im SUV zur Schule.

  6. #11571
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    Zitat Zitat von kanken Beitrag anzeigen
    Ja, aber der Menschenrechtsrat hat NIX ZU MELDEN. Die Rechtsgrundlagen der Triagierung habe ich dir ja verlinkt. Es gibt eine geltende Rechtsmeinung dazu und der Menschenrechtsrat kann dazu gerne fordern was er möchte.
    Diese Rechtsmeinung wurde heute wieder vom Bundesverfassungsgericht bestätigt:

    Es müsse sichergestellt sein, »dass allein nach der aktuellen und kurzfristigen Überlebenswahrscheinlichkeit entschieden wird«.
    https://www.spiegel.de/panorama/just...1-9ba568ac74a6

    Die Richter können natürlich nicht verstehen was die DIVI meint, dazu fehlt ihnen das Fachwissen. Die Triageleitlinie der DIVI berücksichtigt genau das. Ob jemand schwerbehindert ist oder nicht, ist da erst einmal egal. Wenn diese Behinderung jedoch seine kurzfristigen Überlebenschancen verschlechtert, dann wird das genauso in die Bewertung einfließen wie das massive Übergewicht, die „Raucherlunge“ etc.

    Letztlich hat der Gesetzgeber jetzt vom Bundesverfassungsgericht den Auftrag bekommen die DIVI-Leitlinie in ein Gesetz zu fassen. Natürlich spielt für die kurzfristige Überlebenschance auch der CFS eine Rolle (der nicht nur Menschen mit einer Behinderung, sondern jeden mit Vorerkrankungen einschließt, egal welchen Alters).
    Geändert von kanken (28-12-2021 um 09:39 Uhr)

  7. #11572
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    Zitat Zitat von kanken Beitrag anzeigen
    Die aktuelle Traigeregelung beruht auf dem Grundgesetz der BRD und ist damit absolut Verfassungskonform. Lies einfach das Buch, das ich dir verlinkt habe.
    Offensichtlich sieht das das Bundesverfassungsgericht anders:
    https://www.n-tv.de/politik/Karlsruh...e23024533.html

    Und wieder einmal hatte der unwissende Kelte recht behalten

  8. #11573
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    Zitat Zitat von kelte Beitrag anzeigen
    Offensichtlich sieht das das Bundesverfassungsgericht anders:
    https://www.n-tv.de/politik/Karlsruh...e23024533.html

    Und wieder einmal hatte der unwissende Kelte recht behalten
    Du hast meinen Post schon gelesen, oder?

  9. #11574
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    Zitat Zitat von kanken Beitrag anzeigen
    Die Richter können natürlich nicht verstehen was die DIVI meint, dazu fehlt ihnen das Fachwissen.
    Natürlich nicht - es ist skandalös, dass diese Amateure eine andere Meinung edit vertreten, der schließlich die aktuelle Triage-Regelung für völlig verfassungskonform und im Einklang mit dem Grundgesetz erklärt hatte
    Geändert von jkdberlin (28-12-2021 um 14:13 Uhr)

  10. #11575
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    Ich habe den entscheidenden Satz aus dem Urteil ja zitiert.

    Es müsse sichergestellt sein, »dass allein nach der aktuellen und kurzfristigen Überlebenswahrscheinlichkeit entschieden wird«.
    Genau DAS setzt die Leitlinie der DIVI ja um. Das ist ja auch die aktuelle Rechtslage, wie ich hier ja schon mehrfach erläutert hatte.

    Die Richter (und die Kläger) hängen sich halt am CFS auf, der ist jedoch ein wichtiges Kriterium für die kurzfristige Überlebenschance.

    Wenn die Leitlinie jetzt in ein Gesetz überführt wird, dann ist es doch schön. Praktisch wird sich nichts ändern.
    Geändert von kanken (28-12-2021 um 09:45 Uhr)

  11. #11576
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    Zitat Zitat von kanken Beitrag anzeigen
    Ich habe den entscheidenden Satz aus dem Urteil ja zitiert.
    Falsch, du hast den für dich entscheidenden Satz zitiert - Fakt ist, dass du Unsinn erzählt hattest, als du die aktuelle Triage-Regelung
    für Grundrechts- und Verfassungskonform erklärt hast.

    Genau das was ich geschrieben hatte -das der Gesetzgeber hier nachbessern muss- hat nun das Bundesverfassungsgericht ebenfalls gefordert.

    Natürlich mit dem kleinen Unterschied, dass im Gegensatz zu meiner Meinung die des BVerfG bei der Regierung etwas schwerer wiegen dürfte

  12. #11577
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    Du verstehest es nicht, oder?

    Für uns Ärzte bleibt alles beim Alten. Das Gericht hat die Leitlinie nicht verstanden und fordert jetzt das, was in der Leitlinie steht in ein Gesetz zu packen, obwohl die Leitlinie auf der Basis der aktuellen Gesetze geschrieben wurde.

    Noch einmal für Langsamdenker:

    Aktuell wird auch jetzt schon, im Falle einer Triagierung, allein nach der aktuellen und kurzfristigen Überlebenswahrscheinlichkeit entschieden! (genau das soll ja, laut Bundesverfassungsgericht, passieren)

    Genau das steht auch in der DIVI-Leitlinie drin, inkl. Empfehlungen wie man das beurteilen kann (und sollte).
    Geändert von kanken (28-12-2021 um 09:58 Uhr)

  13. #11578
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    Zitat Zitat von kelte Beitrag anzeigen
    Falsch, du hast den für dich entscheidenden Satz zitiert - Fakt ist, dass du Unsinn erzählt hattest, als du die aktuelle Triage-Regelung
    für Grundrechts- und Verfassungskonform erklärt hast.

    Genau das was ich geschrieben hatte -das der Gesetzgeber hier nachbessern muss- hat nun das Bundesverfassungsgericht ebenfalls gefordert.

    Natürlich mit dem kleinen Unterschied, dass im Gegensatz zu meiner Meinung die des BVerfG bei der Regierung etwas schwerer wiegen dürfte
    Öhm wo steht denn im Artikel, dass die DIVI Regelungen.nicht grundrechts- und verfassungskonform sein sollen? Ich lese da nur, dass sie nicht verbindlich sind sondern eher Empfehlungscharakter haben. Weiterhin lese ich im Artikel nichts, was der Triage Regelung wie von Kanken im Corona Fall dargestellt widerspricht.

  14. #11579
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    Zitat Zitat von kanken Beitrag anzeigen
    Du verstehest es nicht, oder?

    Für uns Ärzte bleibt alles beim Alten. Das Gericht hat die Leitlinie nicht verstanden und fordert jetzt das, was in der Leitlinie steht in ein Gesetz zu packen, obwohl die Leitlinie auf der Basis der aktuellen Gesetze geschrieben wurde.

    Noch einmal für Langsamdenker:

    Aktuell wird auch jetzt schon, im Falle einer Triagierung, allein nach der aktuellen und kurzfristigen Überlebenswahrscheinlichkeit entschieden! (genau das soll ja, laut Bundesverfassungsgericht, passieren)

    Genau das steht auch in der DIVI-Leitlinie drin, inkl. Empfehlungen wie man das beurteilen kann (und sollte).
    Du hast offensichtlich nichts verstanden - das BVerfG ist mit der aktuellen Regelung nicht einverstanden, da das Gericht befürchtet, dass dadurch Menschen mit schweren Vorerkrankungen oder Behinderungen grundsätzlich benachteiligt werden könnten.

    Es bleibt also nicht alles beim Alten - auch wenn das dir vielleicht gefallen würde.
    Geändert von kelte (28-12-2021 um 10:06 Uhr)

  15. #11580
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    Zitat Zitat von FireFlea Beitrag anzeigen
    Öhm wo steht denn im Artikel, dass die DIVI Regelungen.nicht grundrechts- und verfassungskonform sein sollen?
    Das liegt im Charakter des BVerfG: Dieses Gericht schaltet sich selbst nur bei Verfassungs- bzw. Grundrechtsverstößen ein.

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