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Thema: Impfung gegen Corona & Kampfsport - Diskriminierung & Bevorteilung

  1. #13606
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    Zitat Zitat von ThomasL Beitrag anzeigen
    (da du mit mir redest, so richtig Erwachsen bin ich - zum Glück - auch nicht).
    Wobei ich der von Dir zititierten (vermutlich nicht ernstgemeinten) Aussage sogar im Kern zustimmen wurde. Es war sicher nicht alles perfekt in der Covid19 Zeit und es gab auch viele fragwürdige Entscheidungen und Anordnungen. Mein Eindruck ist aber sehr wohl, dass die Judikative hier weitestgehend einen guten Job gemacht hat.
    Wie jetzt? Du stimmst meiner Aussage, dass wir ein Problem mit der Gewaltenteilung in Bezug zu Coronathemen haben, im Kern zu? Um dann zu sagen, dass die Judikative einen guten Job gemacht hat?
    Irgendwas stimmt hier nicht. Entweder hast du meine Aussage falsch verstanden oder du bist der Meinung, dass das Problem der Gewaltenteilung eigentlich gar kein Problem, sondern sogar wünschenswert ist ("guter Job").

    P.S.: Nochmal zur Gewaltenteilung: Möglicherweise gibt es das Problem schon länger und nicht erst seit Corona. Corona war vielleicht nur ein äußerer Umstand, der die Probleme in dieser Breite offengelegt hat. Da ich mich vorher mit so etwas kaum beschäftigt und nicht durch Unrecht betroffen war (Lockdowns, 2G(!)), fällt es mir vielleicht jetzt einfach nur auf.
    Geändert von egonolsen (21-05-2022 um 18:06 Uhr)
    "man ist keine elitäre gruppe, die den richtigen weg bestreitet, und die wahrheit für sich in anspruch nehmen kann, weil man eine minderheitenmeinung vertritt." - Marq Aurel

  2. #13607
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    Gerichte stellen nicht irgendwas einfach mal so fest. Die befragen Experten, in dem Falle ganze Gremien, wägen ab und kommen dann zu Urteilen, die in einem Rechtsstaat dann umzusetzen und zu achten sind.
    Und ja, ich darf in einer Demokratie selbstverständlich Freiheitsrechte einschränken, solange dies gut begründet ist, zeitlich beschränkt passiert und einer rechtlichen Überprüfung standhält. Alles andere ist Kokolores.

    Schlag vielleicht nochmal in einem Politiklexikon die Begriffe „Demokratie“ und „Rechtsstaat“ nach. Und beleg an deiner Uni ein paar Veranstaltungen Studium Generale, um den Horizont etwas zu erweitern.

  3. #13608
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    Zitat Zitat von Julian Braun Beitrag anzeigen
    Na ja, kann man sehen wie man will finde ich. Die Begründung ist ja im Kern recht dünn (siehe meine Frage nach einem anerkannten Konsens).
    Und Kritik gibt es von einigen Stellen:

    https://www.lto.de/recht/nachrichten...1-bvr-2649-21/
    https://www.tagesschau.de/inland/ein...richt-105.html
    Ein Journalist und die Opposition sind jetzt also maßgebliche Kritik? Aha.
    Vorallem die Partei, der du selber in Regierungsfunktion kürzlich noch Unfähigkeit unterstellt hast. Wenns ins eigene Narrativ passt, dann sind die auf einmal wieder gut genug wie mir scheint?
    Geändert von Kensei (21-05-2022 um 18:30 Uhr)

  4. #13609
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    Zitat Zitat von egonolsen Beitrag anzeigen
    ... Nur, weil ein Gericht das feststellt? ...

    Es war das bundesverfassungsgericht, das die verfassungsmäßigkeit der maßnahme mit entsprechendem ergebnis überprüft hat.

    So ist es im grundgesetz der brd vorgesehen.

  5. #13610
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    Zitat Zitat von Kensei Beitrag anzeigen
    ... Alles andere ist Kokolores.

    Schlag vielleicht nochmal in einem Politiklexikon die Begriffe „Demokratie“ und „Rechtsstaat“ nach. Und beleg an deiner Uni ein paar Veranstaltungen Studium Generale, um den Horizont etwas zu erweitern.

    1***

  6. #13611
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    Zitat Zitat von Kensei Beitrag anzeigen
    Ein Journalist und die Opposition sind jetzt also maßgebliche Kritik? Aha.
    Vorallem die Partei, der du selber in Regierungsfunktion kürzlich noch Unfähigkeit unterstellt hast. Wenns ins eigene Narrativ passt, dann sind die auf einmal wieder gut genug wie mir scheint?
    Wenn für dich Urteile des BVerfG eine Art immanente Unfehlbarkeit besitzen oder höhere Wahrheit darstellen, ist ja schön. In der Realität sind es halt vor allem abschließende Entscheidungen zu Rechtsstreitigkeiten. Die kann man in jedem einzelnen Fall gut oder schlecht finden und endlos weiterdiskutieren. Es gibt genug fundierte Kritik an allen möglichen Entscheidungen des BVerG.

    Dass ich auch die Union als Beispiel für Kritiker angeführt habe hat doch nix damit zu tun, wie ich im Allgemeinen zu denen stehe.

    Last not least: Wie sieht es denn nun aus mit der konkreten Belastbarkeit der Begründung und meiner Frage:
    "Gibt es denn jetzt einen breiten (wissenschaftlichen) Konsens in der Beurteilung der Frage, wie lange und in welchem Ausmaß mit Blick auf die seit längerem dominierende Omikron-Variante ein vollständig Geimpfter weniger ansteckend ist?"

    Also irgendwas in dem Sinne: 7 Tage nach der vollständigen Impfung sind diese um 50% weniger ansteckend als Nicht-Geimpfte, nach 30 Tagen noch um 25% und nach 3 Monaten noch um 10%. (Von der Frage, was dann nach den drei Monaten bzw. einem weitgehend geschwundenen Übertragungsschutz zu tun ist mal abgesehen.)

  7. #13612
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    Das musst du die Richter des BVerfGs fragen. Die haben ihr Urteil nach Austausch mit den entsprechenden Fachgesellschaften gefällt.

  8. #13613
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    Zitat Zitat von Kensei Beitrag anzeigen
    Schlag vielleicht nochmal in einem Politiklexikon die Begriffe „Demokratie“ und „Rechtsstaat“ nach. Und beleg an deiner Uni ein paar Veranstaltungen Studium Generale, um den Horizont etwas zu erweitern.
    Man kann auch in Wikipedia unter "Gewaltenteilung" nachschauen und würde sehen, dass diese in Deutschland vor allem darin besteht, dass die verschiedenen Gewalten von verschiedenen Organen ausgeübt wird.
    Ansonsten gibt es bei uns Gewaltenverschränkung.

    Die Organe der Gesetzgebung sind Bundestag und Bundesrat, das Organ der vollziehenden Gewalt die Bundesregierung. Aufgrund der ebenfalls im Grundgesetz festgelegten Gewaltenverschränkung, die durch die Wahl des Bundeskanzlers durch den Bundestag sowie durch das Recht der Abberufbarkeit des Kanzlers durch den Bundestag (konstruktives Misstrauensvotum) entsteht, wird die institutionelle Gewaltenteilung teilweise durch eine Gewaltenteilung zwischen Opposition und Regierungskoalition ersetzt. Außerdem liegt eine starke personelle Gewaltenverschränkung vor, da viele Regierungsmitglieder zugleich Abgeordnete im Deutschen Bundestag sind (Kompatibilität von Mandat und Amt). Die klare Trennung von Exekutive und Legislative wird durch den von den Länderexekutiven beschickten, aber selbst legislativ tätigen Bundesrat teilweise aufgehoben, da dieser bei der Gesetzgebung mitwirkt. Gleiches gilt für die Möglichkeit ministerieller Verordnungen. Diese sind (anders als der spezifisch deutsche Bundesrat) in fast allen Ländern der Welt üblich und sinnvoll, um die Handlungsfähigkeit zu gewährleisten und den Bundestag nicht mit kleinen Detailvorschriften zu überlasten.

    Eine weitere Brechung des Gewaltenteilungsprinzips ergibt sich durch die sehr starke Stellung des Bundesverfassungsgerichts. Dieses gehört eindeutig der Judikative an, kann aber Entscheidungen mit Gesetzeskraft erlassen, vgl. Art. 94 Abs. 2 GG. Damit greift ein Teil der Judikative in den Bereich der Legislative ein.

    Was egonolsen hier nun IMO allerdings eher beklagt, ist, dass das Bundesverfassungsgericht nicht in seinem Sinne sondern im Sinne der Executive entschied.
    Ihm ist ja - seiner Meinung nach - Unrecht widerfahren.
    Geändert von Pansapiens (21-05-2022 um 20:35 Uhr)

  9. #13614
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    Zitat Zitat von ThomasL Beitrag anzeigen
    Mein Eindruck ist aber sehr wohl, dass die Judikative hier weitestgehend einen guten Job gemacht hat.
    Der Eindruck der Juristin meines Vertrauens ist ein komplett anderer. Und die ist eher mal für Impfen, Masken, usw.
    „Grau teurer Freund, ist alle Theorie. Und grün des Lebens goldner Baum.“

  10. #13615
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    Inwiefern übt die Juristin des Vertrauens denn Kritik an unserer Judikative?

  11. #13616
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    Zitat Zitat von egonolsen Beitrag anzeigen
    Wie jetzt? Du stimmst meiner Aussage, dass wir ein Problem mit der Gewaltenteilung in Bezug zu Coronathemen haben, im Kern zu? Um dann zu sagen, dass die Judikative einen guten Job gemacht hat?
    Nein, ich habe doch der "der von Dir zititierten (...) Aussage" und nicht deiner Aussage zugestimmt. Die von Dir zitierte Aussage war keine Aussage von Dir (kein Eigenzitat).
    Viele Grüße
    Thomas
    https://www.thiele-judo.de/portal/

    The reality is, you can say ANYTHING you want. You just have to be willing to face the consequences of your choice.

  12. #13617
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    Zitat Zitat von Katamaus Beitrag anzeigen
    Der Eindruck der Juristin meines Vertrauens ist ein komplett anderer. Und die ist eher mal für Impfen, Masken, usw.
    Das ist schön. Und meine beiden befreundeten Anwälte sehen es so wie ich - auf ihrer Einstufung und ihrer Erläuterungen beruht u.a. meine Einschätzung.
    Die Aussagekraft davon (von deinem Hinweise auf den Juristin, wie von meinem auf meine Kumpels) im Rahmen dieses Forums ist aber ohne weiter Erläuterungen (wieviel Ahnung haben die davon, wie intensiv haben sie sich damit beschäftigt, wie begründen sie es...) gleich Null.
    Viele Grüße
    Thomas
    https://www.thiele-judo.de/portal/

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  13. #13618
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    Zitat Zitat von Kensei Beitrag anzeigen
    ...Und beleg an deiner Uni ein paar Veranstaltungen Studium Generale, um den Horizont etwas zu erweitern.
    Die Zeiten sind doch seit der Bologna-Reform für den Normal-Studierenden vorbei, wo man sich auch mal ohne schlechtes Gewissen anderen Inhalten widmen kann. Bulimie-Studieren ist angesagt.

    Studium Generale? Eher Kompendium Fatale.
    Geändert von Kusagras (22-05-2022 um 13:00 Uhr)

  14. #13619
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    Zitat Zitat von ThomasL Beitrag anzeigen
    Nein, ich habe doch der "der von Dir zititierten (...) Aussage" und nicht deiner Aussage zugestimmt. Die von Dir zitierte Aussage war keine Aussage von Dir (kein Eigenzitat).
    OK, also der Aussage "Jetzt dreh'n sie frei" vom User DZXX? Seltsamerweise ist sowohl dieser Beitrag als auch mein Beitrag mit Bezugnahme darauf in den unergründlichen Tiefen des KKB entschwunden...
    "man ist keine elitäre gruppe, die den richtigen weg bestreitet, und die wahrheit für sich in anspruch nehmen kann, weil man eine minderheitenmeinung vertritt." - Marq Aurel

  15. #13620
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    @egonolsen
    Ich hatte gerade nach diesem Beitrag gesucht,und ihn nicht gefunden.Dachte das liegt an mir,dass ich nicht sorgfältig genug geguckt hatte.
    Wenn dieser Beitrag tatsächlich entfernt wurde, denke ich hier wäre eine Stellungnahme bezüglich der Gründe von einem der Mods angebracht.

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