Zitat von
Paradiso
edauert.
In dem Schreiben würden die Bürgerinnen und Bürger aufgefordert, innerhalb von vier Wochen zumindest einen Nachweis für ihre Erstimpfung schriftlich vorzulegen. Falls sie dem nicht nachkommen, schickt die Bußgeldstelle einen Anhörungsbogen mit der Drohung eines Strafgeldes von bis zu 5000 Euro. Auch für die Bußgeldstelle seien die zusätzlichen Verfahren kein Problem.
ja der Palmer hat ja auch eine Beugehaft (scherzhaft?) ins Gespräch gebracht. Wird spannend ob die die 5000 dann auch eintreiben inkl. Ersatzhaft. 5000 dürften sich die wenigsten leisten dürfen. bei Staatsalimentierten kanns ja einfach einbehalten werden, aber ansonsten...
gruss
Andreas Rebers: Provinz ist da, wo der Lehrer zu den Intellektuellen zählt.