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Thema: Eigener Hausstand

  1. #1
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    Standard Eigener Hausstand

    Ein Problem für getrennt erziehende Eltern:
    Bei einem Elternteil sind die Kinder gemeldet und üblicher Weise mehr als die Hälfte des Jahres. Damit ergibt sich für diesen ein Hausstand mit den Kindern.
    Beim zweiten Elternteil sind sie regelmäßig, sagen wir mal zu1/4 bis zur Hälfte des Jahres, und haben auch dort ein Zimmer (eigenen persönlichen Bereich).
    Ab wann hat der zweite Elternteil damit auch einen Hausstand mit den Kindern?
    Ist das überhaupt möglich?
    Wie wird das für 3. erkennbar?


    Was könnt ihr dazu sagen?
    Schon Probleme deswegen bekommen?
    Wird der zweite Elternteil damit uU (wegen geltender Pandemieregeln) von der Erziehung ausgeschlossen?

    Bin gespannt...


    Gruß
    Alfons.
    Hap Ki Do - Schule Frankfurt - eMail - 합기도 도장 프랑크푸르트 - Daehanminguk Hapkido - HECKelektro-Shop
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  2. #2
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    Zitat Zitat von Alfons Heck Beitrag anzeigen
    Ein Problem für getrennt erziehende Eltern:
    Bei einem Elternteil sind die Kinder gemeldet und üblicher Weise mehr als die Hälfte des Jahres. Damit ergibt sich für diesen ein Hausstand mit den Kindern.
    Beim zweiten Elternteil sind sie regelmäßig, sagen wir mal zu1/4 bis zur Hälfte des Jahres, und haben auch dort ein Zimmer (eigenen persönlichen Bereich).
    Ab wann hat der zweite Elternteil damit auch einen Hausstand mit den Kindern?
    Ist das überhaupt möglich?
    Wie wird das für 3. erkennbar?


    Was könnt ihr dazu sagen?
    Schon Probleme deswegen bekommen?
    Wird der zweite Elternteil damit uU (wegen geltender Pandemieregeln) von der Erziehung ausgeschlossen?

    Bin gespannt...


    Gruß
    Alfons.
    Würde mich vom grundsätzlichen auch interessieren, ohne die Kinderfrage, aber im Bezug auf Fernbeziehungen, von denen es ja in DL auch einige geben soll.

  3. #3
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    Zitat Zitat von Bücherwurm Beitrag anzeigen
    Würde mich vom grundsätzlichen auch interessieren, ohne die Kinderfrage, aber im Bezug auf Fernbeziehungen, von denen es ja in DL auch einige geben soll.
    Nicht nur in Deutschland... bei Fernbeziehungen müsste wohl prinzipiell nach Rechtsstatus unterschieden werden - alles jenseits der eingetragenen Partnerschaft bzw. Ehe ist in dem Fall m.E. zwei Haushalte, unabhängig von der Kontakthäufigkeit. Bei einer eingetragenen Partnerschaft oder Ehe hätte ich eher angenommen, dass das juristisch "ein Haushalt" ist, bin mir aber nicht sicher, inwieweit der Begriff anderweitig juristisch relevant ist und wie eindeutig er folglich definiert ist. Lustig wirds dann, wenn Quarantäne wegen Grenzübertritt ins Spiel kommt - aktuell ist es m.W. so, dass wenn ein Partner nach Grenzübertritt "aus Prinzip" in Quarantäne kommt - auch wenn ein negativer Test vorliegt -, der andere aber nicht... die Sinnhaftigkeit dieser Massnahme erschliesst sich mir nur partiell, wenn ich ehrlich bin, logischer wäre m.E. entweder beide oder keiner.
    BTW, wenn das so weitergeht etablieren sich bald spezifische Anwaltskanzleien zum Thema "Corona-Recht", die kann man dann anschreiben

    Beste Grüsse
    Period.

  4. #4
    Gast Gast

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    Da kommt die Mengenlehre ins Spiel...
    Sowas passt ja nicht ins deutsche Familienbild, nur sieht die Realität mittlerweile ganz anders aus.
    Mit diesen 08/15 Vorschriften kriegt man da nichts vernünftiges hin.

  5. #5
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    Zitat Zitat von Alfons Heck Beitrag anzeigen
    [...]
    Wird der zweite Elternteil damit uU (wegen geltender Pandemieregeln) von der Erziehung ausgeschlossen?
    [...]
    Nein. (Gilt für Deutschland)
    Dazu schreibt das BMJV (Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz)
    Die Empfehlung, soziale Kontakte möglichst zu vermeiden, meint nicht die Kernfamilie, auch wenn die Eltern nach einer Trennung in zwei getrennten Haushalten leben. Kinder sollen selbstverständlich auch sozialen Kontakt zum anderen Elternteil behalten.

    Grüße
    Alexa
    Geändert von Alexa91 (19-01-2021 um 13:50 Uhr) Grund: Nachtrag Deutschland

  6. #6
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    Zitat Zitat von period Beitrag anzeigen
    Ehe ist in dem Fall m.E. zwei Haushalte
    Keine Ahnung! Wenn es aber um Kinder geht: es gibt keinen Zweitwohnsitz für im Ausland lebende Kinder. Wenn sie im Schnitt so um die 2 Monate bei einem sind, können sie aber in DE bei einem gemeldet werden und hätten somit den Erstwohnsitz dort. Damit wären sie wohl als Mitglieder des eigenen Hausstandes zu sehen.

  7. #7
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    Zitat Zitat von Alfons Heck Beitrag anzeigen
    [...]
    Ab wann hat der zweite Elternteil damit auch einen Hausstand mit den Kindern?[...]
    Vielleicht wird das so klarer.
    Ich beziehe mich mal auf das Land Niedersachsen. Vermutlich gibt solche Hinweise in allen Bundesländern (Deutschland).
    Wie sind die Kontaktbeschränkung genau zu verstehen?
    Jede Person darf sich in der Öffentlichkeit ebenso wie in der eigenen Wohnung bzw. im eigenen Haus und Hof nur noch alleine oder mit Personen, die dem eigenen Hausstand angehören, und höchstens einer weiteren Person oder umgekehrt als Einzelperson mit mehreren Personen aus einem gemeinsamen Hausstand aufhalten. Zentraler Begriff ist dabei der Begriff „Hausstand“. Dieser beschreibt eine dauerhaft zusammenlebende Personengemeinschaft. Kinder getrenntlebender Eltern bilden mit beiden Elternteilen jeweils einen gemeinsamen Hausstand.

  8. #8
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    Zitat Zitat von Inryoku Beitrag anzeigen
    Da kommt die Mengenlehre ins Spiel...
    Sowas passt ja nicht ins deutsche Familienbild, nur sieht die Realität mittlerweile ganz anders aus.
    Mit diesen 08/15 Vorschriften kriegt man da nichts vernünftiges hin.
    Das stimmt zwar, aber hier wurde immerhin von vornherein gesagt, dass Singles sich mit einer anderen Person treffen dürfen usw, (+ eine Person eines anderen Hausstandes usw.). In anderen Staaten haben sie diese Gruppe überhaupt nicht bedacht, und die ist groß heutzutage...

  9. #9
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    Zitat Zitat von Alexa91
    Vielleicht wird das so klarer.
    Ich beziehe mich mal auf das Land Niedersachsen. Vermutlich gibt solche Hinweise in allen Bundesländern (Deutschland).
    Danke. Da muß ich mal für Hessen suchen.


    Gruß
    Alfons.
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  10. #10
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    Zitat Zitat von Alfons Heck Beitrag anzeigen
    Danke. Da muß ich mal für Hessen suchen.


    Gruß
    Alfons.
    Umgangsrecht darf nicht eingeschränkt werden, das ist bundesweit geregelt

  11. #11
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    Zitat Zitat von Alfons Heck Beitrag anzeigen
    Danke. Da muß ich mal für Hessen suchen.


    Gruß
    Alfons.
    In Hessen habt ihr eine der in RLP geltenden sehr ähnlich klingende Unterscheidung zwischen dem *öffentlichen Raum* einerseits ... und der *Privatwohnung* andererseits.

    Ich zitiere:

    Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist nur alleine, mit den Angehörigen des eigenen Hausstandes und mit maximal einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person gestattet. (...)
    Verstöße werden mit einem Bußgeld belegt.
    Und:
    Für private Zusammenkünfte (insbesondere in der eigenen Wohnung) wird eine Beschränkung auf den eigenen Hausstand sowie maximal eine weitere, nicht im Haushalt lebende Person, dringend empfohlen.
    Quelle: Auslegungshinweise zur Verordnung zur Beschränkung sozialer Kontakte und des Betriebs von Einrichtungen und Angeboten aufgrund der Corona-Pandemie (Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung) Stand: 11. Januar 2021
    Von hier heruntergeladen: https://www.hessen.de/fuer-buerger/c...inverfuegungen



    Wie gesagt, diese Unterscheidung steht in RLP ähnlich drin.

    Für RLP gilt (hab's mir von einem Juristen übersetzen lassen):
    Im öffentlichen Raum strikte, rechtsverbindliche Begrenzung der Personenzahl.
    In der Privatwohnung ist es KEINE Vorschrift, eben wirklich nur "Empfehlung". Ja, sie einzuhalten macht Sinn, unbenommen. Aber eben kein Zwang und ergo keine Sanktion bei Zuwiderhandlung.
    Geändert von Ripley (20-01-2021 um 00:01 Uhr)

  12. #12
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    Zitat Zitat von Ripley Beitrag anzeigen
    In Hessen habt ihr eine der in RLP geltenden sehr ähnlich klingende Unterscheidung zwischen dem *öffentlichen Raum* einerseits ... und der *Privatwohnung* andererseits.

    Für RLP gilt (hab's mir von einem Juristen übersetzen lassen):
    Im öffentlichen Raum strikte, rechtsverbindliche Begrenzung der Personenzahl.
    In der Privatwohnung ist es KEINE Vorschrift, eben wirklich nur "Empfehlung". Ja, sie einzuhalten macht Sinn, unbenommen. Aber eben kein Zwang und ergo keine Sanktion bei Zuwiderhandlung.
    Was ist mit 15 km und so?

  13. #13
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    Zitat Zitat von Bücherwurm Beitrag anzeigen
    Was ist mit 15 km und so?
    Tja, die 15km und so...

    https://www.hessenschau.de/gesellsch...orona-100.html

    Zwei hessische Verwaltungsgerichte haben in Eilverfahren über die Rechtmäßigkeit der 15-Kilometer-Regel in Corona-Hotspots entschieden. Beide Gerichte äußerten Bedenken zu den Einschränkungen in den Kreisen Limburg-Weilburg und Gießen - allerdings aus unterschiedlichen Gründen.
    Die Formulierung der Regel differiert offenbar (?) von Kreis zu Kreis.

    Wenn es aber nur um die Beschränkung "tagestouristischer Ausflüge" geht, kollidiert das sowieso wenig mit dem Fadenthema, den Familien- und Beziehungszusammenkünften.

  14. #14
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    Zitat Zitat von Ripley Beitrag anzeigen
    Tja, die 15km und so...

    ..

    Wenn es aber nur um die Beschränkung "tagestouristischer Ausflüge" geht, kollidiert das sowieso wenig mit dem Fadenthema, den Familien- und Beziehungszusammenkünften.
    Also zu touristischen Zwecken dürfte ich nicht über 15 km, aber wenn ich meine Familie sehen möchte, dann darf ich?

  15. #15
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    Grob gesagt dürfte das stimmen. Wenn es um Kinder geht, für die Du sorgeberechtigt bist, dann klares Ja. Ob Du jetzt unbedingt Deinen Onkel oder Cousin zweiten Grades sehen musst, kommt wohl auf den Einzelfall an.
    Hier mal für Sachsen-Anhalt
    https://www.mdr.de/sachsen-anhalt/la...0.html#sprung2

    und NRW
    https://www1.wdr.de/nachrichten/land...regel-100.html

    Im Link des WDR ist von "engen Familienmitgliedern, Lebensgefährten und vergleichbar nahestehenden Personen" die Rede.

    Alles kann, nichts muss.
    Kannix, 24.06.2010, 14:17 Uhr: "Also ich hab noch oben ein Luftgewehr, ganz normal. Bei Katzen jedenfalls gibts keine sichtbaren Verletzungen"

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