Familiäre Betreuungsgemeinschaften
Die gegenseitige Übernahme der Kinderbetreuung ist unabhängig von der Kinderzahl durch höchs-
tens drei Familien gestattet, wenn die sozialen Kontakte im Übrigen nach Möglichkeit reduziert werden
und im engen privaten Kreis stattfinden. Die allgemeingültigen Abstands- und Hygieneregeln (z. B.
Hust- und Nies-Etiquette, richtiges Händewaschen) sollen eingehalten werden.
Zusammenkünfte in der eigenen Häuslichkeit (Wohnung/Garten)
Dringend empfohlen wird, private Zusammenkünfte mit Freunden, Verwandten und Bekannten auf
den eigenen Hausstand und maximal eine weitere Person zu beschränken. Das Alter der Personen ist
dabei nicht relevant. Auch bei Zusammenkünften im privaten Raum sollte auf die Einhaltung des Min-
destabstandes von 1,5 Metern zwischen Personen unterschiedlicher Hausstände sowie die Einhaltung
der allgemeinen Hygieneempfehlungen geachtet werden. Privat ist eine Zusammenkunft, wenn sie
einen vornehmlich persönlichen (etwa familiären, freundschaftlichen oder nachbarschaftlichen) Cha-
rakter hat. Privat sind keine Zusammenkünfte mit geschäftlichen, beruflichen, dienstlichen oder politi-
schem Charakter. Private Zusammenkünfte zeichnen sich zudem darüber aus, dass die Teilnehmer-
zahl dem Veranstaltenden persönlich bekannt und durch diesen begrenzt ist.