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Thema: Eigener Hausstand

  1. #16
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    Was ich suche ist eine solche Formulierung für Hessen oder auch bundesweit:
    Kinder getrennt lebender Eltern bilden mit beiden Elternteilen jeweils einen gemeinsamen Hausstand.
    Da ja über die Meldeadresse das nicht ersichtlich ist.

    Das wäre für Aktivitäten außer Haus eine gute Rückversicherung.


    Gruß
    Alfons.
    Hap Ki Do - Schule Frankfurt - eMail - 합기도 도장 프랑크푸르트 - Daehanminguk Hapkido - HECKelektro-Shop
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  2. #17
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    Nochmal Hessen. Öffentlicher Raum.

    Die Beschränkung auf einen Hausstand und eine weitere Person gilt nicht im Rahmen der Betreuung
    und Begleitung minderjähriger und unterstützungsbedürftiger Personen (§1 Abs. 2 Nr. 4). Es dürfen
    zur Betreuung Minderjähriger beispielsweise weiterhin Fahrgemeinschaften für den Schulweg gebildet
    werden. Auch die Betreuung von Geschwisterpaaren durch beispielsweise die nicht im Haushalt le-
    benden Großeltern bleibt möglich. Im Rahmen familiärer Betreuungsgemeinschaften dürfen aus-
    nahmsweise bis zu drei Haushalte zusammentreffen, wenn die sozialen Kontakte im Übrigen nach
    Möglichkeit reduziert werden (§1 Abs. 2 Nr. 5).
    Quelle siehe mein Post oben.




    Hier aus der FR, explizit auf die 15km-Regel bezogen:
    Was sind „triftige Gründe“ um sich außerhalb des Bewegungsradius von 15 Kilometern zu bewegen?

    Als triftiger Grund, den*Radius von 15 Kilometern*um den Wohnort zu verlassen, gelten zum Beispiel die Arbeit oder Arzttermine. Es wird allerdings davon ausgegangen, dass man innerhalb von*15 Kilometern*den täglichen Bedarf decken kann und dieser*Bewegungsradius*ausreicht, um einzukaufen, Sport zu treiben und Angehörige zu besuchen. „Tagestouristische Ausflüge stellen explizit keinen triftigen Grund dar“, heißt es in dem Beschluss der Ministerpräsident:innenkonferenz. Damit sollen*Massenaufläufe wie zuletzt in zahlreichen*Wintersportgebieten*vermieden werden.



    Hessens Ministerpräsident Volker Bouffier sagte am Dienstag (05.01.2021) in einer Pressekonferenz, die Maßnahme konzentriere sich „im Kern“ auf das Freizeit- und Ausflugsverhalten. Er betonte, dass es konkret um das Wort „Tagesausflüge“ gegangen sei und die Auswirkungen der Maßnahme sich unter dieser Betrachtung schon stark reduzierten. Klar sei, dass die geltenden triftigen Gründe bei Ausnahmen neben der Berufsausübung auch etwa das Besuchen getrennt lebender Kinder umfassen werde. Auch „wichtige Besorgungen“, Bouffier nannte etwa Gerichts- oder Notarstermine, seien erlaubt. Bouffier sagte, dass die*15-Kilometer-Maßnahme*nur stichprobenartig kontrolliert werden könne.
    Quelle:
    https://www.fr.de/panorama/bewegungs...-90160053.html

  3. #18
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    https://www.bmjv.de/DE/Themen/FokusT...echt_node.html

    Punkt 2 verstehe ich so. Allerdings bin ich kein Jurist.
    Kannix, 24.06.2010, 14:17 Uhr: "Also ich hab noch oben ein Luftgewehr, ganz normal. Bei Katzen jedenfalls gibts keine sichtbaren Verletzungen"

  4. #19
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    Zitat Zitat von Alfons Heck Beitrag anzeigen
    Was ich suche ist eine solche Formulierung für Hessen oder auch bundesweit:

    Da ja über die Meldeadresse das nicht ersichtlich ist.

    Das wäre für Aktivitäten außer Haus eine gute Rückversicherung.


    Gruß
    Alfons.
    Oben hatte ich schon mal eine Textstelle aus den "Auslegungshinweise..." zitiert


    Hier eine weitere, von etwas weiter hinten im Dokument:

    Familiäre Betreuungsgemeinschaften
    Die gegenseitige Übernahme der Kinderbetreuung ist unabhängig von der Kinderzahl durch höchs-
    tens drei Familien gestattet, wenn die sozialen Kontakte im Übrigen nach Möglichkeit reduziert werden
    und im engen privaten Kreis stattfinden. Die allgemeingültigen Abstands- und Hygieneregeln (z. B.
    Hust- und Nies-Etiquette, richtiges Händewaschen) sollen eingehalten werden.
    Zusammenkünfte in der eigenen Häuslichkeit (Wohnung/Garten)
    Dringend empfohlen wird, private Zusammenkünfte mit Freunden, Verwandten und Bekannten auf
    den eigenen Hausstand und maximal eine weitere Person zu beschränken. Das Alter der Personen ist
    dabei nicht relevant. Auch bei Zusammenkünften im privaten Raum sollte auf die Einhaltung des Min-
    destabstandes von 1,5 Metern zwischen Personen unterschiedlicher Hausstände sowie die Einhaltung
    der allgemeinen Hygieneempfehlungen geachtet werden. Privat ist eine Zusammenkunft, wenn sie
    einen vornehmlich persönlichen (etwa familiären, freundschaftlichen oder nachbarschaftlichen) Cha-
    rakter hat. Privat sind keine Zusammenkünfte mit geschäftlichen, beruflichen, dienstlichen oder politi-
    schem Charakter. Private Zusammenkünfte zeichnen sich zudem darüber aus, dass die Teilnehmer-
    zahl dem Veranstaltenden persönlich bekannt und durch diesen begrenzt ist.
    Schön. Juristen vor!
    Was ich (Nichtjuristin) sehe und lese und teils von meinem Lieblingsjuristen gelernt habe:

    1.) Kinderbetreuung und -entertainnent hat eh Sonderstellung, muss gewährleistet sein und hat daher extra viel Spielraum.
    2.) "Sollen" ist ein juristisch irrelevanter Begriff. Sagt nix über müssen oder (nicht) dürfen.
    3.) Immer gucken, in welchem Setting (privat, gewerblich, sonstiges) und in welcher Umgebung (Privater Wohnraum vs. so ziemlich alles andere) sich Treffen abspielen! Das macht massive Unterschiede.
    4.) Das eigene Hirn, die eigene Vernunft und die eigene ansteckungsmeidende Vor- und Umsicht darf eingeschaltet werden und bleiben. Unabhängig von Verordnungen und sie transzendierend.

  5. #20
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    Hallo Ripley,
    ist mir soweit alles bekannt. Hier https://kletterfreunde-wicker.de/gel...dividualsport/ bin ich halt hin und wieder mal mit meinen zwei Jungs. Das bekommen wir auch alles regelkonform hin. Aber diese Ansage
    Kommt ausnahmslos alleine, zu zweit oder mit Personen aus dem eigenen Hausstand
    wird halt für mich schwer belegbar wenn einer auf unsere Ausweise schauen würde.


    Gruß
    Alfons.
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  6. #21
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    Zitat Zitat von Alfons Heck Beitrag anzeigen
    Hallo Ripley,
    ist mir soweit alles bekannt. Hier https://kletterfreunde-wicker.de/gel...dividualsport/ bin ich halt hin und wieder mal mit meinen zwei Jungs. Das bekommen wir auch alles regelkonform hin. Aber diese Ansage

    wird halt für mich schwer belegbar wenn einer auf unsere Ausweise schauen würde.


    Gruß
    Alfons.
    Na, ggf. fällige Ordnungsgelder werden m.W nicht vor Ort kassiert. Da gibt es, wenn überhaupt kontrolliert UND deinen Angaben nicht geglaubt wird, erst mal einen Bescheid, gegen den du dann Widerspruch einlegst, ggf. mit Darlegung/Nachweis des Sachverhalts. Und wenn dann noch was kommt ... Anwalt. Wäre mein Weg.

    Zudem können deine Jungs reden und sagen, wer du bist.

    Außerdem ist ja auch, s. letztes Zitat, Familienfremden bzw. Nicht-Hausstandsmitgliedern (to be defined) zwecks Kinderbetreuung das Treffen mit selbigen draußen erlaubt.

    Schwierig würde es wohl erst werden, wenn der Pulk aus dir samt der von dir betreuten Kinder, mehr als drei "Familien" (wie auch immer zu definieren) umfasste.

  7. #22
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    Läßt man sich halt von der Mutter schriftlich bestätigen, dass die Kinder für die Zeit des Umgangs im Haushalt des Vaters sein sollen. Man kriegt ja sonst auch Schreiben von Arbeitgebern und Schulen etc. mit. Wenn denen vom Verein das dann immer noch zu heikel ist, sollten sie es überhaupt wissen wollen, kann man eh nichts machen.
    Letztlich wird es immer etwas realitätsfern bleiben.
    "Ich habe alle diese Degen selbst geschmiedet und übe täglich acht Stunden mit ihnen, um einen Piraten töten zu können." "Du brauchst dringend ein Mädchen mein Freund!" (Fluch der Karibik)

  8. #23
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    Zitat Zitat von Ripley Beitrag anzeigen

    1.) Kinderbetreuung und -entertainnent hat eh Sonderstellung, muss gewährleistet sein und hat daher extra viel Spielraum.
    2.) "Sollen" ist ein juristisch irrelevanter Begriff. Sagt nix über müssen oder (nicht) dürfen.
    Als zwar Nicht-Jurist aber Behördenmitarbeiter sage ich Dir: "Soll" heißt "Muss" - außer in völlig ungewöhnlichen Konstellationen. mit der Formulierung "soll" behält man die Möglichkeit, auch auf einen vom Gesetzgeber nciht einkalkulierten Ausnahmefall zu reagieren.

    Ehe und Familie werden sogar im Grundgesetz erwähnt und ihr besonderer Schutz wird hervorgehoben. Den Richter mäöchte ich sehen, der einen Bussgeldbescheid aufrechterhält, den ein Vater auf Grund des Umgangs mit seinen Kindern verpasst bekommen hat.

    ... dem Kletterverein vor Ort kann man ja wie bereits vorgeschlagen ein Schreiben der Mutter vorlegen, in dem der Sachverhalt erklärt wird.
    Kannix, 24.06.2010, 14:17 Uhr: "Also ich hab noch oben ein Luftgewehr, ganz normal. Bei Katzen jedenfalls gibts keine sichtbaren Verletzungen"

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