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Thema: 14-jähriger wird in Paris Nähe Eifelturm fast zu Tode geprügelt u. getreten

  1. #46
    Registrierungsdatum
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    Standard Prahlende Täter

    Solch milde Urteile dienen dann wohl kaum der Abschreckung, gerade in der Peer Group (,,haste gesehen wie der den umgehauen hat -Super Typ, Ey!").

    In Bayern sind es ja gerne 7-9 Jahre in vergleichbaren Fällen, scheint mir dafür angemessen

    (= die Peer Group machte Lehre, Qualis, wechselte Jobs, heiratete & bekam Kinder und kaufte flotte 3er BMWs) während der Super Typ brummte.

  2. #47
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    Standard

    Zitat Zitat von Kusagras Beitrag anzeigen
    Ah, das kannte ich noch nicht. Komisch. SOWAS berücksichtigt das Gericht offenbar nicht. Naja, wundert mich nicht so sehr hier in De.
    Versteh' deine Argumente hier grad überhaupt nicht.

    1.) Bin ich mir ziemlich sicher, dass etwaige Vorstrafen bei der Urteilsfindung berücksichtigt wurden. Das ist zumindest meine Erfahrung.

    2.) Geht's hier um Posen nach der Haftentlassung. Was soll da ein Gericht im Nachhinein noch wie berücksichtigen?

  3. #48
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    Standard

    ...Versteh' deine Argumente hier grad überhaupt nicht.

    --- Geht's hier um Posen nach der Haftentlassung. Was soll da ein Gericht im Nachhinein noch wie berücksichtigen?
    Ok, wohl mein Fehler, ich habe mich durch das "während einer Prozesspause" im 2. Absatz irritieren lassen, der Vorfall mit dem Foto ist wohl von 2014, hatte ich erst jetzt im Artikel des Focus gesehen. Habe zunächst gedacht, die Entlassung bezöge sich auf Unterschungshaft oder so.


    Zitat Zitat von Kensei Beitrag anzeigen
    ... Bin ich mir ziemlich sicher, dass etwaige Vorstrafen bei der Urteilsfindung berücksichtigt wurden. Das ist zumindest meine Erfahrung. ...
    Weiß ich nicht, wenn man das Urteil sieht kommts einem eben nicht so vor. Ich hab lediglich darauf aumerksam gemacht, dass man es nicht im Text findet. Aber das muß nicht heißen, dass es nicht berücksichtig wurde, würde allerdings auch bedeuten, dass man sonst eine (noch) geringere Strafe verhängt hätte. Dafür, dass einer tot getreten, tot geschlagen wurde, ist, kommt man billig davon. Es hört sich auch nicht nach "ein oder 2 Schlägen und dann war Ruhe" an.

    In dem folgenden Artikel wird noch ein "rennomierter Strafverteiger" erwähnt, der das Urteil kritsiert hat. Der ging davon aus, dass eine Revision erfolgt:

    ...Der renommierte Dresdner Strafverteidiger Klaus König hat den Richterspruch im Fall Jonny K. als „absolutes Fehlurteil“ kritisiert. In einem Interview der Zeitschrift „Superillu“ bezeichnete er das Urteil als „justizpolitisch kontraproduktiv, weil es tötungsgeneigte Straftaten bagatellisiert“. Der entscheidende Punkt ist für den Dresdner Anwalt nicht das Strafmaß, „sondern der Umstand, dass die Tat als Körperverletzung mit Todesfolge gewertet wurde“. Im Fall Jonny K. müsse man jedoch „zumindest von einem bedingten Tötungsvorsatz ausgehen“, so König zu „Superillu“. „Die Täter haben in Kauf genommen, dass er stirbt“, betonte der Anwalt. ...König schätzt die Wahrscheinlichkeit einer Revision im Fall Jonny K. als sehr hoch ein: „Ein Revisionsgericht wird das Urteil sehr wahrscheinlich nicht hinnehmen.“
    https://www.focus.de/panorama/welt/t...d_3100450.html


    Aber der Strafverteidiger lag falsch:

    ...2014 wies der Bundesgerichtshof alle Revisionen als offensichtlich unbegründet zurück. Die Urteile sind damit rechtskräftig....
    https://de.wikipedia.org/wiki/Todesfall_Jonny_K.


    Das von dem Strafverteidiger erwähnte "in Kauf nehmen dass er strirbt" ist für mich der springende Punkt. Das sehe ich z.B. auch in den Fall Paris exakt (als Mindetsmotivation ) so.

  4. #49
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    Standard News aus der Banlieue

    Es steigert sich da anscheinend die Jugendbandengewalt:

    https://www.tagesschau.de/ausland/eu...ewalt-101.html
    Geändert von concrete jungle (15-03-2021 um 14:59 Uhr)

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